Betriebskostenpauschale für Geburtshäuser steigt um 13,7 Prozent

GKV-Spitzenverband

Geburtshäuser, die durch Hebammen geführt werden, haben für die kommenden drei Jahre finanzielle Planungssicherheit, um Schwangere bei ambulanten zu betreuen. Nach intensiven gemeinsamen Verhandlungen haben sich die Vertragspartner – der GKV-Spitzenverband sowie der Deutsche Hebammenverband, der Bund freiberuflicher Hebammen und das Netzwerk der Geburtshäuser – auf eine Anhebung der Betriebskostenpauschale verständigt. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen neben den eigentlichen Hebammenleistungen im Geburtshaus auch die entsprechenden für die räumliche und sachliche Ausstattung sowie für eine zusätzliche Personalbereitstellung mit einer . Diese steigt ab dem 01.01.2019 von derzeit 707 Euro auf 804 Euro pro Geburt. Das bedeutet eine Steigerung um 13,7 Prozent.

: Vergütungsvereinbarung zum Ergänzungsvertrag nach § 134a SGB V über Betriebskostenpauschalen bei ambulanten Geburten in von Hebammen geleiteten Einrichtungen und die Anforderungen an die Qualitätssicherung in diesen Einrichtungen (PDF, 37KB)
: GKV-Spitzenverband (PDF, 88KB)