Aufnahme telekonsiliarischer Leistungen im DKG-NT zum 01. Oktober 2023

Im -NT Band I wird in Teil S („Krankenhaussachleistungen, Obduktionen“) der Bereich S IV „Telekonsiliarische Leistungen“ mit Wirkung zum 01. Oktober 2023 neu aufgenommen und in diesem die Gebührenziffern 9920 („Telekonsiliarische Beurteilung“) sowie 9921a („ telekonsiliarische Beurteilung“) und 9921b („Zuschlag telekonsiliarische Beurteilung bei Einbezug einer weiteren Fachgruppe“) ausgewiesen.

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