Anspruch auf Freihaltepauschalen soll ausgeweitet werden

Relativ zeitgleich zum Entschließungsantrag der hat das einen Verordnungsentwurf erarbeitet, demzufolge die Bundesländer mehr Krankenhäuser bestimmen dürfen, die Anspruch auf eine haben.

Danach können Krankenhäuser der Notfallstufen 2 und 3 Pauschalen erhalten, wenn sie in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 70 liegen und in denen weniger als 25 Prozent freie betreibbare Intensivkapazitäten vorhanden sind. […]

Quelle: Interessenverband kommunaler Krankenhäuser e.V.

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