Änderungsvereinbarung zu der Vereinbarung gem. § 17b Absatz 3 Satz 4 KHG zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation vom 03.07.2023

Die Änderungen waren notwendig, weil die Regelungskompetenz für die Maßnahmen zur Sicherstellung der () gemäß § 17b Abs. 3 Satz 5 KHG aus der Beauftragung der Vertragsparteien auf Bundesebene gestrichen und direkt in das Gesetz (§17b Abs. 3a KHG) überführt wurde.

Das könnte Dich auch interessieren …