ÄKWL besorgt über Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht von Poolärzten

Die für Poolärztinnen und Poolärzte, die das () in einem Urteil bestätigt hat, stellt nach Ansicht der Westfalen-Lippe () eine Bedrohung für die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung dar. Die ÄKWL appelliert daher an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, eine Gesetzesänderung im Paragraph 23c SGB IV vorzunehmen, die Poolärztinnen und Poolärzte mit Notärztinnen und Notärzten im gleichbehandelt und von der Sozialversicherungspflicht befreit. Poolärztinnen und Poolärzte sind häufig nebenberuflich im Notfalldienst tätig, ohne eine eigene Praxis zu haben.

Das könnte Dich auch interessieren …