Abrechnungsprüfung von Coronatests durch Ärzte-Vereinigung

Für Abrechnungsprüfungen von Coronatests sind nach Angaben der laut Coronavirus-Testverordnung ausschließlich die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zuständig. Bis Mitte Mai 2022 hätten die KVen im Zusammenhang mit Abrechnungsprüfungen rund 3,78 Millionen Euro über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) an den Bundeshaushalt zurückgezahlt, heißt es in der Antwort (20/2281) der Bundesregierung auf eine (20/1946) der AfD-Fraktion.

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