Überschreitung des Gutachtenauftrags – Befangenheit des medizinischen Sachverständigen

4 W 641/20 | Dresden, vom 02.11. – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Die Zusammenarbeit zwischen Gericht und medizinischen Sachverständigen ist oft problematisch, weil die Gerichte die Ermittlung des Sachverhaltes allzu häufig allein dem medizinischen Sachverständigen überlassen, der dann selbst aus den Prozessakten heraussuchen muss, welchen Sachverhalt er seiner Begutachtung zugrunde legt. Dies ist für den medizinischen Sachverständigen durchaus gefährlich, weil er sich damit als zu leicht der Besorgnis der Befangenheit durch eine der Prozessparteien aussetzt.

Ein aktueller sehr weitreichender Beschluss des OLG Dresden versucht den medizinischen Sachverständigen von solchen Angriffen zu schützen, wobei die rechtliche Argumentation des Gerichts nicht überzeugt. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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