Outsourcing im Krankenhaus?
b 1 kr 15/21 r | bundessozialgericht, Entscheidung vom 27.04.2022 – Kommentar VOELKER-Gruppe
Mit Urteil vom 27.04.2022 (B 1 KR 15/21 R) entschied das BSG, dass krankenhäuser wesentliche Leistungen ihres Versorgungsauftrages nicht auf Dritte auslagern dürfen […] Das BSG setzt sich mit dieser Entscheidung offen in Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2020 […]
Für Krankenhäuser besteht somit eine erhebliche Rechtsunsicherheit, da man in der Zusammenschau dieser beiden Urteile zu folgendem paradoxen Ergebnis kommt: Nach der rechtsprechung des BVerwG können sie in solchen Konstellationen zwar in den Krankenhausplan aufgenommen werden – nach der Rechtsprechung des BSG die erbrachten Leistungen der Ärzte jedoch nicht abrechnen.