Kostenübernahme einer Lipoprotein-Apherese als ultima ratio
L 16 KR 121/19 B ER | Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.05.2019
Die behandelnde Ärztin beantragte eine sog. Lipid-Apherese bei der Krankenkasse, da Diäten und Cholesterinsenker beim Patienten nicht den gewünschten Erfolg brachten. Dem Patient drohe eine lebensbedrohliche Verschlechterung des Gesundheitszustands. Die zuständige Apherese-Kommission der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) gab eine positive Empfehlung für die Behandlung ab. Gleichwohl hielt die Kasse die Behandlung nicht für erforderlich. Unterstützt wurde sie von einer abweichenden Empfehlung des Medizinischen Dienstes (MDK).
Das LSG hat die Kasse vorläufig zur Übernahme der Behandlungskosten von über 1.000 € pro Woche verpflichtet.
Pressemitteilung: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen







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