Der Krankenhausträger ist verpflichtet, den Krankenkassen die für patientenindividuell hergestellten Zytostatika berechnete Umsatzsteuer zurückzuzahlen

| , Urteil vom 10.04. – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Aus dem vorliegenden Terminsbericht des BSG lässt sich zunächst entnehmen, dass die abgeschlossene Preisvereinbarung (AMPV) in maßgeblich ist. Da zwischen den Krankenhäusern und den jeweiligen Kassenarten – auch von Land zu Land verschieden – unterschiedliche Verträge nach § 129a SGB V bestehen, ist das Urteil des BSG nur bedingt übertragbar. […]

Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Das könnte Dich auch interessieren …