Chefarztbehandlung: Gericht bestätigt Wahlleistungsvereinbarung mit über 20 Wahlärzten

| Karlsruhe, Beschluss vom 18.01.2021 – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann
Eine mit vielen benannten Wahlärzten kann wegen Gesetzesverstoßes unwirksam sein, was zu einem Verlust des Wahlleistungsentgeltes führen kann. Bei hochspezialisierten mit mehreren Standorten kann eine Benennung einer Vielzahl von Wahlärzten aber rechtens sein. Wichtig ist, dass der Einsatz von Vertretern der Chefaärzte nur für Fälle der unvorhergesehenen Verhinderung des Chefarztes vereinbart wird. Die Anforderungen an die Gestaltung einer solchen Wahlleistungsvereinbarung sind also hoch […]

Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann

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