Veröffentlichung der Angaben der Krankenhäuser aus den Wirtschaftsprüfertestaten gemäß § 6a Absatz 3 Satz 6 KHEntgG für das Vereinbarungsjahr 2020 des Pflegebudgets

stellt die nach § 6a Absatz 3 Satz 6 zu veröffentlichenden Angaben aus den Wirtschaftsprüfertestaten gemäß § 6a Absatz 3 Satz 4 Nummer 1 3 und 5 KHEntgG krankenhausbezogen zur Verfügung.

 

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