Pflexit: Die Ungewissheit bleibt bestehen

Die konkretisierenden Vorgaben dienen der Aufteilung von inpflegebudgetrelevant und nicht pflegebudgetrelevant. Beabsichtigt ist, dass die Verhandlung des ersten Pflegebudgets und die eventuellen Rückzahlungsabwicklungen möglichst auf einheitlichen Grundlagen ermittelt werden. Deshalb müssen die Vorgaben rückwirkend zum 1. Januar von allen somatisch tätigen Krankenhäusern angewandt werden. […]

Quelle: CURACON

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