Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung

Über die Vereinbarung zur Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten und zur Zuordnung von von () informiert BPG Münster

Die Vorgaben der Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung sind rückwirkend zum 1. Januar zu berücksichtigen. Die vorgenommenen Abgrenzungen der Pflegepersonalkosten gelten als Ausgangslage für die erstmalige Ermittlung des Pflegebudgets im Vereinbarungszeitraum 2020. […]

Quelle: BPG Münster

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