St. Marien Krankenhaus GmbH stellt Antrag auf ein Schutzschirmverfahren

Die St. Marien Krankenhaus GmbH hat beim zuständigen Amtsgericht in Düsseldorf einen Antrag auf ein Schutzschirmverfahren gestellt. Die Fortführung sämtlicher Einrichtungen der Gesellschaft bleibt hiervon unberührt, der Betrieb des Krankenhauses sowie der Altenpflegeeinrichtungen läuft uneingeschränkt weiter. Die Entscheidung zur Einleitung eines Schutzschirmverfahrens erfolgte vor dem Hintergrund der wachsenden Probleme des Gesundheitssystems und insbesondere der unzureichenden gesetzlichen Krankenhausfinanzierung. „Die angespannte Situation, mit der sich derzeit eine Vielzahl von Krankenhäusern in Deutschland gleichermaßen konfrontiert sieht, stellt auch uns vor große Herausforderungen und hat uns zu diesem Schritt veranlasst.“, erklärt Geschäftsführer Alexander Hammer. Er bleibt auch nach Einleitung des Schutzschirmverfahrens in vollem Umfang handlungs- und weisungsbefugt […]

Um der Komplexität und der rechtlichen Herausforderungen des Schutzschirmverfahrens gerecht zu werden, wird die St. Marien Krankenhaus GmbH ab sofort von dem sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Dr. Claus-Peter Kruth aus der Kanzlei AndresPartner als Generalbevollmächtigten unterstützt. Zusammen mit seinem Team hat er bereits eine Vielzahl von Unternehmen, wie beispielsweise zuletzt die Katholischen Nord-Kreis Kliniken in Jülich, erfolgreich bei ihren Restrukturierungsprozessen begleitet. „Das Schutzschirmverfahren ist ein in der Praxis bewährtes Instrument zur Beseitigung von Krisensituationen und zur nachhaltigen Neuaufstellung von Unternehmen. In den kommenden Wochen werden wir Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten führen und unsere Pläne zur Sanierung der St. Marien Krankenhaus GmbH vorantreiben“, erläutert der Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht die anstehenden Schritte.

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