Senat beschließt Rahmenvereinbarung für das Deutsche Herzzentrum der Charité

Der Senat hat in seiner Sitzung am Dienstag, den 4. Mai 2021 auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters von Berlin und Senators für Wissenschaft und Forschung, Michael Müller, der über die Errichtung des „Deutschen Herzzentrums der – DHZC“ als Gemeinsames Zentrum der Charité mit besonderer des Deutschen Herzzentrums Berlin (DHZB) zugestimmt. Im DHZC werden die herzmedizinischen Bereiche beider Partner vereint.  

Die Charité – Berlin und das Deutsche Herzzentrum Berlin planen, ihre Herz-Kreislaufeinrichtungen zusammenzuführen, um das Gemeinsame Zentrum „Deutsches Herzzentrum der Charité“ zu etablieren. Das DHZC soll eine international führende und zukunftsweisende herzmedizinische Einrichtung in Berlin werden. Vorgesehen ist, dass das DHZB als Stiftung des bürgerlichen Rechts seinen auf die Charité und dort in das neu zu gründende DHZC zum 1. Januar 2022 überträgt. Aus den bisherigen Strukturen der Charité werden die herzmedizinischen Einrichtungen eingebracht. Das neue Zentrum erhält eine besondere Governance, die es der DHZB-Stiftung ermöglicht, bei der strategischen und operativen Steuerung des DHZC aktiv mitzuwirken. […]

Pressemitteilung: Charité

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