RHÖN-KLINIKUM AG: Vorstand beschließt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung am 3. Juni 2020 und Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung; Antrag auf gerichtliche Einberufungsermächtigung durch B. Braun

Der hat am 27. April 2020 beschlossen, dem Einberufungsverlangen von vollumfänglich und dem Einberufungsverlangen teilweise, soweit er dieses als satzungs- und gesetzeskonform ansieht, insbesondere mit Ausnahme des Tagesordnungspunktes zur Beschlussfassung über die Anregung zur Zahlung eines Abschlags auf den voraussichtlichen, voll ausschüttbaren Bilanzgewinn, stattzugeben und innerhalb der Annahmefrist des Übernahmeangebots der Asklepios, d. h. spätestens bis zum 6. Mai 2020, eine virtuelle außerordentliche Hauptversammlung für den 3. Juni 2020 einzuberufen, so dass sich die Annahmefrist auf insgesamt zehn Wochen verlängern würde, d. h. bis zum Ablauf des 17. Juni 2020.

Außerdem ist aufgrund der gegenwärtigen Auswirkungen durch die - beschlossen worden, die bisher für diesen Tag geplante ordentliche Hauptversammlung auf einen noch zu bestimmenden Zeitpunkt bis spätestens zum 31. August 2020 zu verschieben, um im Interesse der Aktionäre eine Präsenzveranstaltung zu ermöglichen.

Pressemitteilung: RHÖN-KLINIKUM AG

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