Landgericht weist Millionenklage des Landkreises gegen Asklepios als unbegründet ab

Das Landgericht Braunschweig hat die - und Feststellungsklage des Landkreises gegen die bezüglich des Klinik-Standortes Clausthal-Zellerfeld in vollem Umfang und kostenpflichtig abgewiesen. Hintergrund war der Vorwurf des Landkreises, der Klinik-Konzern habe die im Privatisierungsvertrag von 2003 vereinbarte Verpflichtung zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des früheren Kreiskrankenhauses in Clausthal-Zellerfeld im Oberharz nicht eingehalten. Deshalb seien die äre und die Notfallversorgung nicht mehr gewährleistet. Mit der entsprechenden ist der nun gescheitert. Das Landgericht bestätigte in seiner Entscheidung, dass die vom Landkreis geforderten Vertragsstrafen in Höhe von 16 Millionen Euro ebenso wie die vom Landkreis geforderten, aber vom Vertrag nicht gedeckten weiteren Anspruchsbegehren unbegründet sind und waren. […]

Quelle: Asklepios

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