Richtlinie über die Gewährung einer Sonderzahlung für besondere Aufwände im Rahmen der stationären Behandlung von COVID-19-Erkrankten

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und

Der Freistaat gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (vor allem Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung – BayHO) eine zum Zwecke der Anerkennung der besonderen Leistungen der -Erkrankte behandelnden Einrichtungen. Die Sonderzahlung erfolgt als Billigkeitsleistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. […]

Quelle: Bayerische Staatskanzlei (PDF, 116KB)

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