Bremisches Krankenhausgesetz (BremKrhG)

Aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe (10.11.)

Ziel des Gesetzes ist die Sicherstellung der von Patientinnen und mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich und wirtschaftlich handelnden Krankenhäusern im Land , um eine qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Preisen und Pflegesätzen beizutragen. […]

Quelle: Bremen

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