Klinikum geht juristisch gegen Vorwürfe ehemaliger Ärzte vor
Das Ortenau-Klinikum weist die Vorwürfe zweier Ärzte bezüglich schlechter Arbeitsbedingungen zurück und kündigt an, wegen falscher Tatsachenbehauptung juristisch gegen sie vorgehen zu wollen.
Das Ortenau-Klinikum hat am Dienstag angekündigt, juristisch gegen zwei ehemalige Ärzte des Klinikums vorgehen zu wollen. Diese – ein ehemaliger Chefarzt und eine Oberärztin – hatten am Rande einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in Offenburg gegenüber der Presse die Arbeitsbedingungen im Klinikum Offenburg in den vergangenen zwei Jahren ihrer Beschäftigung kritisiert (die Mittelbadische Presse berichtete am Samstag exklusiv). Die Abteilung, in der sie beschäftigt waren, sei „kaputt gemacht“ worden, lautete der Vorwurf.
„Die Äußerungen der beiden Ärzte stimmen in wesentlichen Teilen nicht mit den Tatsachen überein“, meldet sich nun das Ortenau-Klinikum zu Wort. Das Ortenau-Klinikum werde deshalb die beiden Ärzte auf Unterlassung falscher Tatsachenbehauptungen in Anspruch nehmen, kündigt der Klinikverbund an.
So sei beispielsweise die Behauptung, dem Verlassen der Klinik sei ein mehrmonatiger Streit um Arbeitsbedingungen vorausgegangen, unzutreffend. Die Oberärztin hatte gegenüber der Mittelbadischen Presse erklärt, dass bis zu 20 24-Stunden-Dienste pro Monat für sie an der Tagesordnung gewesen seien.
„Das Ortenau-Klinikum hat unverzüglich auf Interventionen und juristische Interventionen der beiden Ärzte reagiert“, teilt indes der Sprecher der Ortenau-Klinikums, Christian Eggersglüß, mit. Unter anderem habe bereits unmittelbar nach den juristischen Interventionen der beiden Ärzte Anfang Mai 2019 wenige Tage später ein Gespräch im Beisein der Anwälte, der Ärzte selbst sowie der Personaldirektion im Klinikum stattgefunden.
Abfindung gefordert
Dabei sollte es laut Eggersglüß um die Aufarbeitung der Beanstandungen der Ärzte gehen. „Im Rahmen dieses Gesprächs wurde allerdings sehr schnell deutlich, dass es den beiden Ärzten nicht um die Aufrechterhaltung ihrer Vorwürfe gegangen ist, sondern um das Einfordern einer aus deren Sicht angemessenen Sozialabfindung als ,angemessene Wertschätzung‘ ihrer geleisteten Dienste“, heißt es in der Mitteilung des Klinikums. Da dafür aus Sicht des Klinikums keinerlei Veranlassung bestanden habe, hätten die beiden Ärzte gekündigt.
In seiner Pressemitteilung weist das Ortenau-Klinikum darauf hin, dass beide Ärzte seit einem Jahr eine gemeinsame Praxis für Plastische Chirurgie in Freiburg betreiben. Ihre vor dem Arbeitsgericht anhängige Klage gegen den Ortenaukreis als Träger des Ortenau-Klinikums beläuft sich auf rund insgesamt 154.000 Euro, dabei geht es um Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall, die Auszahlung nicht genommener Urlaubstage und Schmerzensgeld.
Hohe Rückforderung
Auslöser der Streitigkeiten soll laut der Ärztin eine Prüfung der Abrechnungen des Chefarztes durch die Kassenärztliche Vereinigung Ende 2017 gewesen sein. Die Prüfung, so die Ärztin gegenüber der Mittelbadischen Presse, habe keine Beanstandungen ergeben, sei jedoch vonseiten des Klinikums zum Anlass genommen worden, dem Chefarzt Abrechnungsbetrug zu unterstellen und ihn im Januar 2018 fristlos zu kündigen. „Tatsache ist demgegenüber, dass die kassenärztliche Vereinigung im Rahmen einer Prüfung eine hohe Rückforderung im sechsstelligen Bereich gegen den Chefarzt gestellt hatte“, erklärt das Ortenau-Klinikum in der Mitteilung. Dieser habe den weit überwiegenden Teil der Rückforderung nach anwaltlicher Beratung beglichen.
„Entgegen einer ausdrücklichen Weisung der Geschäftsführung noch im Januar 2017 ist die beanstandete Abrechnungspraxis, auch noch in dem Jahr 2017 von dem Chefarzt beibehalten worden, obwohl er offenbar weiterhin die in Rede stehenden Leistungen nicht persönlich erbracht hatte“, führt das Ortenau-Klinikum weiter aus. Die Behauptung, dass es deswegen zu einer fristlosen Kündigung gekommen sein sollte, sei „vollkommen haltlos“. „Es kam in der Folgezeit zu keinem Kündigungsausspruch durch das Klinikum“, stellt Eggersglüß klar.
Auch die Behauptung, das Anstellungsverhältnis mit dem Chefarzt sei fortgesetzt worden, weil eine rechtswidrige Kündigung vorgelegen hätte, sei unzutreffend. „Richtig ist vielmehr, dass der Chefarzt seinerzeit wegen des Prüfungsergebnisses der Abrechnungsstelle lediglich abgemahnt wurde.“
Die von beiden Ärzten gemachten Äußerungen würden darüber hinaus weitere falsche Tatsachenbehauptungen enthalten, gegen die das Ortenau-Klinikum juristisch vorgehen will.