Warum gerade das Schutzschirmverfahren für Krankenhäuser ein sinnvolles Sanierungsinstrument ist

Mit dem hat der Gesetzgeber ein geschaffen, das es in vielen Fällen ermöglicht, zu sanieren und zu restrukturieren. Eine Neuaufnahme in den ist nicht erforderlich. Da im Schutzschirmverfahren die besonderen Regelungen der Insolvenzordnung gelten, können Sanierungsmaßnahmen zügig umgesetzt werden. Insbesondere kann sich das Krankenhaus mit einer von drei Monaten von nachteiligen Verträgen trennen. Dazu gehören beispielsweise Miet- oder Leasingverträge. Bei Maßnahmen der Personalanpassung gelten Kündigungsfristen von höchstens drei Monaten und die Sozialplankosten sind auf maximal 2,5 Monatsgehälter begrenzt. Pensionsverpflichtungen werden anteilig erfüllt […]

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