Pflegebudget: Bestätigung des Jahresabschlussprüfers, Änderung der Lieferfristen für die Krankenhäuser

Für das Vereinbarungsjahr ist eine sanktionsfreie Nachlieferung zum 15. Februar 2022 möglich (zuvor: 15. Dezember 2021). Eine Fristverlängerung muss hierfür nicht beantragt werden.

Quelle: InEK

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