Z-Diagnosen des ICD-10-Katalogs können als Nebendiagnosen im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinien kodiert werden

L 5 KR 3874/17 | Baden-Württemberg, vom 22.1.

Kann die Diagnose einer Infektion des Neugeborenen am Ende des stationären Aufenthalts sicher ausgeschlossen werden, ist keine Verdachtsdiagnose, sondern die prophylaktische Antibiotikagabe () zu kodieren.

Die Dauer der Antibiotikagabe von fünf Tagen steht der Annahme einer prophylaktischen Therapie nicht entgegen.

Quelle: Landesrechtsprechung Baden-Württemberg

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