Kodierung Akute respiratorische Insuffizienz (J96.-)

S 12 KR 598/15 | Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 09.05. – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Eine von 89 %, die auf einen erniedrigten Sauerstoffpartialdruck zurückzuführen ist, erfüllt die .09 (Akute respiratorische Insuffizienz, anderenorts nicht klassifiziert: Typ nicht näher bezeichnet).

[…] Maßgeblich für den Erfolg der war letztlich das positive Sachverständigengutachten. So entkräftete der Sachverständige den Einwand des , dass eine respiratorische Insuffizienz in den Unterlagen nicht ausreichend belegt sei. Der Sachverständige hat die gemessene Sauerstoffsättigung auf den Sauerstoffpartialdruck im Blut zurückgeführt. Dabei sei der untere Grenzwert von 94 % bei einer gemessenen Sauerstoffsättigung von 89 % eindeutig zu niedrig. Die Sauerstoffsättigung war infolge eines erniedrigten Sauerstoffpartialdrucks und nicht im Rahmen einer Anämie deutlich pathologisch erniedrigt.

Download: Gerichtsbescheid (PDF, 5.13MB)
Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

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