Berechnung aufwändiger Hygienemaßnahmen während der COVID-19-Pandemie

Aufgrund der des Infektionsgeschehens haben die Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung und die Beihilfekostenträger ihre gemeinsame Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger im Rahmen der - über den 31.12.2020 hinaus verlängert. Die neue Abrechnungsempfehlung gilt ab dem 01.01.2021 einschließlich zum 30.06.2021. Hinsichtlich einer weiteren Verlängerung ist derzeit nichts bekannt. […]

Quelle: Prof. Dr. Halbe & Partner Rechtsanwälte

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