Analogabrechnungsempfehlung für die Erfüllung aufwändiger Hygienemaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Pandemie

Abrechenbarkeit je Sitzung analog Nr. 383 GOÄ, erhöhte , zum 2,3fachen Satz
Die Abrechnungsempfehlung gilt vom 01.01.2022 zum 31.03.2022 und ist nur bei unmittelbarem, persönlichen --Kontakt im Rahmen einer ambulanten Behandlung anwendbar. […]

Quelle: DGAI

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