Zur Erstattung von Behandlungskosten in psychiatrischen Kliniken gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz

B 8 AY 3/23 R | , Entscheidung zum 29.02. 

Über die Frage, ob die für die Behandlung in einer psychiatrischen Klinik als Krankheitskosten nach dem zu erstatten sind, wird der 8. Senat des Bundessozialgerichts am 29. Februar 2024 um 11.30 Uhr im Jacob-Grimm-Saal zu entscheiden haben.

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