Outsourcing im Krankenhaus?

B 1 KR 15/21 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 27.04.2022 – Kommentar VOELKER-Gruppe

Mit Urteil vom 27.04.2022 (B 1 KR 15/21 R) entschied das BSG, dass wesentliche Leistungen ihres Versorgungsauftrages nicht auf Dritte auslagern dürfen […] Das BSG setzt sich mit dieser Entscheidung offen in Widerspruch zu einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr […]

Für Krankenhäuser besteht somit eine erhebliche Rechtsunsicherheit, da man in der Zusammenschau dieser beiden Urteile zu folgendem paradoxen Ergebnis kommt: Nach der des BVerwG können sie in solchen Konstellationen zwar in den Krankenhausplan aufgenommen werden – nach der Rechtsprechung des BSG die erbrachten Leistungen der jedoch nicht abrechnen.

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