Vorstellung des Jahresberichts des Bundessozialgerichts für das Jahr 2019

Der des Bundessozialgerichts Prof. Dr. Rainer Schlegel hat am heutigen Vormittag im Rahmen des Jahrespressegesprächs den Jahresbericht des Bundessozialgerichts für das vergangene Jahr vorgestellt. „Die Verfahrensentwicklung beim Bundessozialgericht war erneut gekennzeichnet durch einen Eingangsrückgang bei den Revisionen und in geringerem Umfang auch bei den Nichtzulassungsbeschwerden, während die Zahl der regelmäßig aufwändig zu bearbeitenden Prozesskostenhilfe-Verfahren um fast 20% deutlich angestiegen ist. Erheblich verringert hat sich in 2019 die Verfahrenslaufzeit in allen Verfahrensarten“, so der Präsident.

Im Jahr 2019 lag der Geschäftsanfall beim Bundessozialgericht mit 2.979 Neueingängen in sämtlichen Verfahrensarten, davon 300 Revisionen und 1.726 Nichtzulassungsbeschwerden, etwas unter dem Niveau des Vorjahres. Erledigt wurden 2019 insgesamt 356 Revisionen und 1.681 Nichtzulassungsbeschwerden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Revisionen betrug 11,1 Monate; 51,7 % der Verfahren wurden innerhalb eines Jahres entschieden. Auch die Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren wurden zeitnah, nämlich in durchschnittlich 5,1 Monaten, einer Entscheidung zugeführt. 89,4 % aller Beschwerdeverfahren sind innerhalb eines Jahres, 67,2 % innerhalb von sechs Monaten beendet worden. […]

: Bericht über die Geschäftsentwicklung und Rechtsprechung des Bundessozialgerichts im Jahr 2019 sowie die voraussichtlichen Entscheidungen in 2020 (PDF, 3.35MB)

: Bundessozialgericht

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