Durchführungsverordnung zum Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO) tritt zum 01.03.2019 in Kraft

Sie löst die bisherige Durchführungsverordnung der Anordnung über den kirchlichen (KDO-DVO) ab. Die KDG-DVO enthält dabei Konkretisierungen zum Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) und befasst sich mit folgenden Themen […]

Quelle: BPG Münster

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