Amtsenthebung von Ex-MDK-Chef war zulässig

B 1 KR 22/22 R | , Entscheidung am 19.10.2023

Der ehemalige des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung () wurde zu seines Amtes enthoben, weil er gegen seine Amtspflichten verstoßen hatte. Das hat das Bundessozialgericht () in am Donnerstag geurteilt (Az. B 1 KR 22/22 R). Der Beklagte war nun der Medizinische Dienst Rheinland-Pfalz.

Das Gericht stellte fest, dass der Kläger vorsätzlich und grob seine Amtspflichten als Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes missachtet und einen Schaden von mehreren Zehntausend Euro angerichtet hat. „Der Verstoß war sowohl in seiner Dauer als auch in seinem Ausmaß gravierend“, sagte der Vorsitzende Richter. Der Amtsenthebungsbescheid sei formell korrekt gewesen.

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