Kosten für Test-Kits: Corona-Testzentren müssen sozialrechtliches Wirtschaftlichkeitsgebot beachten

Jedes Testzentrum hat die Pflicht, die Test-Kits zu den aktuell möglichst günstigsten Bedingungen einzukaufen. Beschafft man sich die Test-Kits zu 6 Euro, obwohl der Marktpreis bei 2 Euro liegt, besteht – wegen des Verstoßes gegen das – kein Anspruch auf . […]

Quelle: D+B Rechtsanwälte

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