Kodierrichtlinien (DKR) 2023 online

DEUTSCHE

KODIERRICHTLINIEN

Allgemeine und Spezielle

Kodierrichtlinien

für die Verschlüsselung von

Krankheiten und Prozeduren

Version 2023

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

GKV-Spitzenverband

Verband der privaten Krankenversicherung (PKV)

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH)

© 2001-2022 Copyright für die Deutschen Kodierrichtlinien: Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH)

Die Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise, ist nur mit Quellenangabe und in

unver­änderter Form gestattet. Alle übrigen Rechte bleiben vorbehalten.

Einleitung
zu den Deutschen Kodierrichtlinien, Version 2023

Die Selbstverwaltungspartner (Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband und der Verband der privaten Krankenversicherung) und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) haben sich auf die Deutschen Kodier­richtlinien (DKR) für das Jahr 2023 unter Beteiligung von Bundesärztekammer und Deutschem Pflegerat verständigt. In den ersten Jahren der Überarbeitung stand primär eine zügige Ver­schlankung der komplexen Kodierrichtlinien im Vordergrund. Im Revisionsverfahren für die Version 2023 wurde eine weitere Konsolidierung im Sinne von Klarstellungen vorgenommen. Hinweise an die Selbstverwaltungspartner und das InEK wurden beraten und, sofern möglich, im Konsens in den DKR umgesetzt. Zudem wurden, wie in jedem Jahr, Anpassungen an die ICD-10-GM und den OPS in den Versionen 2023 sowie redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Entscheidungen des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen nach § 19 KHG (Krankenhausfinanzierungsgesetz), die bis zum 21.07.2021 veröffentlicht wurden, wurden in der Version 2022 entweder in den bereits bestehenden Kodierrichtlinien oder in dem erstmals für die Version 2021 aufgenommenen Anhang C zitiert. Für das Jahr 2023 gilt dies für alle vom Schlichtungsausschuss getroffenen Entscheidungen, die bis zum 17.08.2022 veröffentlicht wurden, entsprechend.

Es kann bei Redaktionsschluss nicht ausgeschlossen werden, dass sich im Nachgang noch weitere Änderungen aus der Verabschiedung des G-DRG-Systems, der ICD-10-GM oder des OPS jeweils in den Versionen 2023 ergeben. Gegebenenfalls nachträglich notwendige Änderun­gen der DKR werden gesondert bekannt gegeben.

In gewohnter Weise werden zur besseren Übersichtlichkeit die erfolgten Änderungen am Rand durch Markierungen (senkrechte Balken) gekennzeichnet. Kodierrichtlinien, in denen Inhalte des Regelwerkes für die Version 2023 eine Modifizierung oder Ergänzung erfahren haben, werden in der fortlaufenden Nummerierung der DKR mit dem Buchstaben „v“ gekennzeichnet. Darüber hinaus werden die wesentlichen Änderungen im Vergleich zur Vorversion im Anhang B zu den Kodierrichtlinien zusammenfassend dargestellt.

Danksagung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der GKV-Spitzenverband, der Verband der privaten Krankenversicherungen und das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) danken ganz herzlich Herrn Dr. Albrecht Zaiß, der die Überarbeitung der Deutschen Kodierrichtlinien unterstützt hat, sowie den Mitarbeitern des BfArM für die fachliche Begleitung.

Darüber hinaus danken wir allen Anwendern und Fachgesellschaften, die auch im Rahmen des Verfahrens zur Einbindung des medizinischen, wissenschaftlichen und weiteren Sachverstandes die Weiterentwicklung der Deutschen Kodierrichtlinien unterstützt haben.

Berlin, 2022

Einleitung
zu den Deutschen Kodierrichtlinien, Version 2002

Im Rahmen des GKV Gesundheitsreformgesetzes 2000 vom 22.12.1999 wurde die Einführung eines durchgängig leistungsorientierten und pauschalierenden Entgeltsystems für die Vergütung von Krankenhausleistungen im § 17b des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) geregelt. Am 27.06.2000 haben die Deutsche Krankenhausgesell­schaft (DKG), die Spitzenverbände der Krankenkassen (GKV) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) – als zuständige Vertragspartner für die Einführung und Pflege des neuen Entgeltsystems – vereinbart, die australischen AR-DRGs (Australian Refined Diagnosis Related Groups) in der Version 4.1 als Grundlage für die Entwicklung eines deutschen DRG-Systems zu verwenden.

Da die Leistungsbeschreibung der DRGs neben anderen Kriterien im Wesentlichen über die Diagnosen- und Prozedurenklassifikationen erfolgt, müssen diese in der Lage sein, das vollständige Krankheits- und Leistungsspektrum in deutschen Krankenhäusern abzubilden. Aus diesem Grunde hat das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) die amtlichen Klassifikationen überarbeitet und erstmals in ihrer neuen Fassung am 15.11.2000 bekannt gegeben. Mit Wirkung zum 01.01.2001 ist die neue Internationale Klassifikation der Krank­heiten, 10. Revision, SGB-V-Ausgabe, Version 2.0 und der Operationenschlüssel nach § 301 SGB V, Version 2.0 anzuwenden. Am 16.08.2001 wurde der erneut überarbeitete Operationen­schlüssel in der Version 2.1 durch das DIMDI bekannt gegeben. Dieser ist mit Wirkung zum 01.01.2002 anzuwenden.

Um die gesetzlich vorgegebene leistungsgerechte Vergütung der Krankenhäuser zu ermög­lichen, ist es unerlässlich, dass vergleichbare Krankenhausfälle auch derselben DRG zugeordnet werden. Diese Forderung kann jedoch nur dann erfüllt werden, wenn Diagnosen- und Prozedurenklassifikationen in einheitlicher Weise angewendet werden. Kodierrichtlinien regeln und unterstützen diesen Prozess, um möglichst auch in schwierigen Fällen eine eindeutige Verschlüsselung zu ermöglichen.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Ver­band der privaten Krankenversicherung haben daher in Anlehnung an bestehende australische Kodierregeln (ICD‑10‑AM, Australian Coding Standards, 1st Edition) die erste Gesamtfassung der „Allgemeinen und Speziellen Kodierrichtlinien“ erstellt. Diese sind bei der Verschlüsselung von Krankenhausfällen zu beachten. Sie beziehen sich auf die Verwendung der ICD‑10-SGB-V, Version 2.0 und des OPS‑301, Version 2.0 bis zum 31.12.2001 bzw. OPS‑301 Version 2.1 ab dem 01.01.2002.

Die vollständigen Kodierrichtlinien gliedern sich in folgende Teile:

  • Allgemeine Kodierrichtlinien
  • Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten
  • Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren
  • Spezielle Kodierrichtlinien

Der erste Teil enthält allgemeine Richtlinien zur Kodierung von Dia­gnosen und Prozeduren. Es werden Begriffe wie Haupt- und Nebendiagnose definiert und Hinweise zur Verschlüsselung von Prozeduren gegeben. In den Speziellen Kodierrichtlinien werden besondere Fallkonstella­tionen beschrieben, die entweder der konkreten Festlegung dienen oder bei denen aus Gründen der DRG-Logik von den Allgemeinen Kodierrichtlinien abgewichen werden muss.

Für den Fall, dass zwischen den Hinweisen zur Benutzung der ICD‑10 (Band 2 der WHO-Ausgabe) bzw. des OPS-301 und den Kodierrichtlinien Widersprüche bestehen, haben die Kodier­richtlinien Vorrang.

Die Kodierrichtlinien sind ein Regelwerk, das primär die Abrechnung mit DRGs unterstützt. Weiterhin tragen sie dazu bei, die notwendige Kodierqualität in den Krankenhäusern zu erzielen und gleiche Krankenhausfälle identisch zu verschlüsseln. Hierdurch gewinnt das Krankenhaus eine Grundlage für internes Management und Qualitätssicherung.

Die Berücksichtigung ausführlicher Kodierrichtlinien in deutschen Krankenhäusern ist neu und bedeutet für die dort tätigen Mitarbeiter eine erhebliche Umstellung. Für die Handhabung der Kodier­richtlinien ist eine entsprechende Schulung der Anwender in der Auswahl relevanter Informationen aus klinischen Krankenakten sowie den Grundregeln zur Benutzung des ICD‑10-SGB-V und des OPS-301 erforderlich. Darüber hinaus muss die Anwendung der Kodier­richtlinien selbst erlernt werden. Insbesondere in denjenigen klinischen Bereichen, in denen bisher die Kodierung der Prozeduren eine untergeordnete Rolle spielte (z.B. konservativ medizinische Bereiche), muss das Krankenhauspersonal neben den Kodierrichtlinien auch intensiv in der Handhabung der amtlichen Klassifikationen geschult werden. Dabei sind die Hinweise für die Benutzung der Prozedurenkodes im OPS-301 von besonderer Bedeutung, weil an vielen Stellen die Kodierung zu Abrechnungszwecken eingeschränkt bzw. die Verwendung näher erläutert wird.

Die Kodierrichtlinien werden regelmäßig überarbeitet, um den medizinischen Fortschritt, Ergänzungen der klinischen Klassifikationen, Aktualisierungen des deutschen DRG-Systems und Kodiererfahrungen aus der klinischen Praxis zu berücksichtigen. Die Vertragspartner haben die Allgemeinen Kodierrichtlinien bereits im April 2001 zur Verfügung gestellt, weil die Bekanntgabe der neuen amtlichen Klassifikationen mit Wirkung zum 01.01.2001 durch das BMG mit einem erheblichen Schulungsbedarf zur Kodierung in Krankenhäusern einherging. Die herausgegebenen Allgemeinen Kodierrichtlinien sollten diese Maßnahmen sinnvoll unter­stützen, sowie die Krankenhäuser bereits frühzeitig auf die Änderungen im Umgang mit den neuen Entgelten vorbereiten. In einem zweiten Schritt wurden nun die Speziellen Kodier­richtlinien fertig gestellt. Auch vor ihrer verbindlichen Einführung ist eine Übergangsfrist vor­gesehen, die die Schulung und Umsetzung der Richtlinien in den Krankenhäusern ermöglichen soll.

Die australische Regierung hat ihre Kodierrichtlinien für die Anpassung in Deutschland zur Verfügung gestellt. Von der sprachlichen Übersetzung abgesehen, wurden Änderungen für Deutschland insbesondere immer dann vorgenommen, wenn die Erläuterungen in dem Regelwerk sich explizit auf die australischen Klassifikationssysteme bezogen – die sich von den deutschen unterscheiden – oder wenn unterschiedliche Versorgungs- oder Vergütungsstrukturen dies erforderten. Bei der Bearbeitung der Speziellen Kodierrichtlinien wurden darüber hinaus umfangreiche medizinische Erläuterungen gestrichen, da diese ausschließlich eine Unter­stützung der in Australien für die Kodierung eingesetzten Berufsgruppe der Clinical Coder darstellen. Die Anpassung der Kodierrichtlinien für die Verschlüsselung von Prozeduren gestaltete sich auf Grund der strukturellen Unterschiede zwischen der deutschen und der australischen Prozedurenklassifikation äußerst schwierig.

Grundprinzip bei der Überarbeitung war, die Inhalte der Richtlinien insgesamt möglichst eng an die australischen Regeln anzulehnen, um zeitnah eine erste Fassung vorlegen zu können. Insofern sind diese Kodierrichtlinien lediglich als eine erste Grundlage anzusehen. Es ist davon auszugehen, dass mit der Entwicklung eigener deutscher DRGs die Kodierrichtlinien eine zunehmende Anpassung insbesondere bei den Speziellen Kodierrichtlinien erfahren werden.

Die Verantwortung für die Dokumentation von Diagnosen und Prozeduren, insbe­sondere der Hauptdiagnose, liegt beim behandelnden Arzt, unabhängig davon ob er selbst oder eine von ihm beauftragte Person die Verschlüsselung vornimmt.

Danksagung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Spitzenverbände der Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung danken für die Bereitstellung der Kodierrichtlinien der australischen Regierung, dem Commonwealth Department of Health and Aged Care (Canberra), dem National Centre for Classification in Health (Sydney), Faculty of Health Sciences, University of Sydney sowie allen an der Entwicklung der australischen Kodierregeln beteiligten Organisationen und Gremien. Darüber hinaus möchten sie sich ganz herzlich bei Herrn Dr. Zaiß, Universität Freiburg, und seinen Mitarbeitern bedanken, die die Selbst­verwaltung bei der Anpassung der australischen Kodierregeln an deutsche Verhältnisse maß­geblich unterstützt haben. Außerdem wurde die Erstellung der Kodierrichtlinien dankenswerter Weise von Mitarbeitern des DIMDI fachlich begleitet.

Düsseldorf/Siegburg, 2001

Inhaltsverzeichnis

Einleitung zu den Deutschen Kodierrichtlinien, Version 2023 III

Einleitung zu den Deutschen Kodierrichtlinien, Version 2002 V

Inhaltsverzeichnis IX

Abkürzungsverzeichnis XV

Redaktionelle Hinweise XIX

I. Allgemeine Hinweise XIX

II. Schlüsselnummern (Kodes) XIX

III. Fallbeispiele XXI

Allgemeine Kodierrichtlinien 1

Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten 3

D001a Allgemeine Kodierrichtlinien 3

D002u Hauptdiagnose 4

D003u Nebendiagnosen 13

D004u Syndrome 17

D005d Folgezustände und geplante Folgeeingriffe 19

D006e Akute und chronische Krankheiten 21

D007f Aufnahme zur Operation/Prozedur, nicht durchgeführt 22

D008b Verdachtsdiagnosen 22

D009a „Sonstige” und „nicht näher bezeichnete” Schlüsselnummern 23

D010a Kombinations-Schlüsselnummern 25

D011d Doppelkodierung 26

D012v Mehrfachkodierung 26

D013c Im Systematischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen 36

D014d Im Alphabetischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen 40

D015u Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen 40

Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren 45

P001f Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren 45

P003s Hinweise und formale Vereinbarungen für die Benutzung des OPS 47

P004f Nicht vollendete oder unterbrochene Prozedur 55

P005u Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe,
Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren 56

P006a Laparoskopische/arthroskopische/endoskopische Prozeduren 60

P007a Endoskopie multipler Gebiete (Panendoskopie) 60

P008a Klinische Untersuchung in Allgemeinanästhesie 61

P009a Anästhesie 61

P013v Wiedereröffnung eines Operationsgebietes/Reoperation 62

P014o Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden 62

P015u Organentnahme und Transplantation 64

P016d Verbringung 69

P017q Klinische Obduktion bzw. Obduktion zur Qualitätssicherung 69

Spezielle Kodierrichtlinien 71

1 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten 73

0101u HIV/AIDS 73

0103u Bakteriämie, Sepsis, SIRS und Neutropenie 75

0104u Asymptomatischer MRSA Keimträger 77

2 Neubildungen 79

0201u Auswahl und Reihenfolge der Kodes 79

0206a Benachbarte Gebiete 85

0208c Remission bei malignen immunoproliferativen Erkrankungen und Leukämie 87

0209u Malignom in der Eigenanamnese 88

0212d Instillation von zytotoxischen Materialien in die Harnblase 89

0214d Lymphangiosis carcinomatosa 89

0215q Lymphom 89

3 Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie
bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems 91

0304u Heparininduzierte Thrombozytopenie 91

0305u Folsäuremangelanämie 91

0306u Erworbener Fibrinogenmangel 91

4 Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechselkrankheiten 93

0401h Diabetes mellitus 93

0403d Zystische Fibrose 103

5 Psychische und Verhaltensstörungen 105

0501e Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen
(Drogen, Medikamente, Alkohol und Nikotin) 105

6 Krankheiten des Nervensystems 107

0601i Schlaganfall 107

0603h Tetraplegie und Paraplegie, nicht traumatisch 108

0611u Neurolyse und Dekompression bei Karpaltunnelsyndrom 109

7 Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde 111

0702a Katarakt: Sekundäre Linseninsertion 111

0704c Versagen oder Abstoßung eines Kornea-Transplantates 111

8 Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes 113

0801p Schwerhörigkeit und Taubheit 113

9 Krankheiten des Kreislaufsystems 115

0901f Ischämische Herzkrankheit 115

0902a Akutes Lungenödem 117

0903u Herzstillstand und operative Reanimation 117

0904d Hypertensive Herzkrankheit (I11.–) 117

0905d Hypertensive Nierenerkrankung (I12.–) 118

0906d Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit (I13.–) 118

0908l Zusätzliche Prozeduren im Zusammenhang mit Herzoperationen 118

0909d Revisionen oder Reoperationen an Herz und Perikard 119

0911d Schrittmacher/Defibrillatoren 119

0912f Aufnahme zum Verschluss einer AV-Fistel oder zum Entfernen eines AV-Shunts 120

0913u Tachyarrhythmia absoluta 121

0914u Vitien mehrerer Herzklappen 121

10 Krankheiten des Atmungssystems 123

1001u Maschinelle Beatmung 123

1004u Respiratorische Insuffizienz 128

1005u Misslungene oder schwierige Intubation 129

1006u Bronchoskopische Blutstillung 129

11 Krankheiten des Verdauungssystems 131

1101a Appendizitis 131

1102v Adhäsionen 131

1103a Magenulkus mit Gastritis 131

1105d Gastrointestinale Blutung 132

1107a Dehydratation bei Gastroenteritis 132

1108u Gastroösophageale Refluxkrankheit Stadium IV 133

1109u Therapeutische Peritonealdrainage 133

1110u Toxische Leberkrankheit mit Cholestase 133

12 Krankheiten der Haut und der Unterhaut 135

1205u Plastische Chirurgie 135

13 Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes 139

1310u Multimodale rheumatologische Komplexbehandlung 139

14 Krankheiten des Urogenitalsystems 141

1401e Dialyse 141

1403d Anogenitale Warzen 141

15 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett 143

1501s Definition von Lebend-, Totgeburt und Fehlgeburt 143

1504o Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft (O08.–) 144

1505m Vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft 145

1507e Resultat der Entbindung 146

1508n Dauer der Schwangerschaft 146

1509a Mehrlingsgeburt 147

1510v Komplikationen in der Schwangerschaft 147

1512m Abnorme Kindslagen und -einstellungen 150

1514c Verminderte Kindsbewegungen 150

1515a Uterusnarbe 150

1518a Entbindung vor der Aufnahme 150

1519m Frühgeburt, vorzeitige Wehen und frustrane Kontraktionen 151

1520n Verlängerte Schwangerschaftsdauer und Übertragung 151

1521o Protrahierte Geburt 152

1524a Verlängerung der Austreibungsphase bei Epiduralanästhesie 152

1525j Primärer und sekundärer Kaiserschnitt 152

16 Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der
Perinatalperiode haben 153

1601a Neugeborene 153

1602a Definition der Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben 155

1603t Besondere Maßnahmen für das kranke Neugeborene 156

1604a Atemnotsyndrom des Neugeborenen/Hyaline Membranenkrankheit/Surfactantmangel 156

1605u Massives Aspirationssyndrom und transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen 156

1606e Hypoxisch-ischämische Enzephalopathie (HIE) 157

18 Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde,
die anderenorts nicht klassifiziert sind 159

1804f Inkontinenz 159

1805f Fieberkrämpfe 159

1806u Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren 159

1807u Fieber, postoperativ 161

1808u Kachexie 162

19 Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen
äusserer Ursachen 163

1902a Oberflächliche Verletzungen 163

1903c Fraktur und Luxation 163

1905l Offene Wunden/Verletzungen 164

1909c Bewusstlosigkeit 166

1910t Verletzung des Rückenmarks (mit traumatischer Paraplegie und Tetraplegie) 167

1911s Mehrfachverletzungen und multiple Verletzungen 170

1914u Verbrennungen und Verätzungen 172

1915l Missbrauch/Misshandlung von Erwachsenen und Kindern 174

1916k Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen 174

1917u Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln (bei Einnahme gemäß Verordnung) 175

Anhang A 179

Grundregeln zur Verschlüsselung (WHO) 179

Anhang B 181

Zusammenfassung der Änderungen:
Deutsche Kodierrichtlinien Version 2023 gegenüber der Vorversion 2022 181

Anhang C 183

Entscheidungen des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier-
und Abrechnungsfragen nach § 19 KHG (Krankenhausfinanzierungsgesetz) 183

Schlagwortverzeichnis 195

Schlüsselnummerverzeichnisse 203

ICD-Kode-Index 203

OPS-Kode-Index 211

SAB-Entscheidungsverzeichnis 215

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung

Bezeichnung

a.n.k.

anderenorts nicht klassifiziert

ABL

Abelson Murine Leukemia

Abs.

Absatz

AIDS

Acquired Immune(o) Deficiency Syndrome

AML

Akute myeloische Leukämie

AR-DRG

Australian Refined Diagnosis Related Group

AV

arteriovenös

B-BEP

Beatmungsstatus/Beatmungsentwöhnungspotential

BCG

Bacillus Calmette-Guérin

BCR

Breakpoint cluster region

bds.

beidseits (beidseitig)

BEP

Beatmungsentwöhnungspotential

BfArM

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

(ehemals DIMDI, s. unten)

BGBl.

Bundesgesetzblatt

BPflV

Bundespflegesatzverordnung

BMG

Bundesministerium für Gesundheit

BRCA1

Breast Cancer 1 (Brustkrebsgen 1)

bzw.

beziehungsweise

Ca

Karzinom

CAD

Computer Aided Design

CAM

Computer Aided Manufacturing

CML

Chronisch myeloische Leukämie

COVID-19

Coronavirus-Krankheit-2019 (coronavirus disease 2019)

CPAP

Kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck

CT

Computertomographie

CTG

Cardiotokographie

CVVH

Kontinuierliche veno-venöse Hämofiltration

(continous veno-venous hemofiltration)

d.h.

das heißt

DIC

Disseminated Intravascular Coagulation

DIG

Disseminierte intravasale Gerinnung

DIMDI

Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information

DKG

Deutsche Krankenhausgesellschaft

DKR

Deutsche Kodierrichtlinie

DRG

Diagnosis Related Group

dto.

dito (gleichfalls)

ECLS

Extracorporeal Live Support

ECMO

Extracorporale Membranoxygenation

(extracorporeal membrane oxygenation)

EDV

Elektronische Datenverarbeitung

EKG

Elektrokardiogramm

etc.

et cetera

Exkl.

Exklusiva

ff.

und folgende

FUFOX

5-FU, Folinsäure und Oxaliplatin

G‑DRG

German Diagnosis Related Group

GERD

Gastroösophageale Refluxkrankheit

GFR

Glomeruläre Filtrationsrate

ggf.

gegebenenfalls

GI

gastrointestinal

GKV

Gesetzliche Krankenversicherung

GVHD

Graft-versus-host-Krankheit (Graft versus host Disease)

h

hora (Stunde)

HELLP

Haemolyses Elivated Liver enzyme levels Low Platelet count

HFNC

High flow nasal cannula

HHFNC

Humidified high flow nasal cannula

HIE

Hypoxisch-ischämische Enzephalopathie

Hinw.

Hinweis

HIT

Heparininduzierte Thrombozytopenie

HIV

Humanes Immundefizienz-Virus

HLM

Herz-Lungen-Maschine

i. d. R.

in der Regel

ICD

Internationale Klassifikation der Krankheiten

ICD-10

Internationale Statistische Klassifikation der Krankheiten

und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision

ICD‑10‑GM

Internationale Statistische Klassifikation der Krankheiten

und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision,

German Modification

ICPM

International Classification of Procedures in Medicine

InEK

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH

Inkl.

Inklusiva

INR

International Normalized Ratio

i.V.m.

in Verbindung mit

KDE

Kodierempfehlung

KHEntgG

Krankenhausentgeltgesetz

KHG

Krankenhausfinanzierungsgesetz

KOF

Körperoberfläche

LMNL

Lower Motor Neuron Lesion

M.

Morbus

mbar

Millibar

MRSA

Methicillin resistenter Staphylococcus aureus

MRT

Magnetresonanztomographie

NIV

Noninvasive ventilation (nichtinvasive Beatmung)

n.n.bez.

nicht näher bezeichnet

o.Ä.

oder Ähnliche

o.g.

oben genannten

o.n.A.

ohne nähere Angabe

OGVD

Obere Grenzverweildauer

OPS

Operationen- und Prozedurenschlüssel

PKV

Verband der privaten Krankenversicherung

RPGN

Rapid-progressive Glomerulonephritis

(rapidly progressive Glomerulonephritis)

RTW

Rettungswagen

S.

Seite

s.

siehe

s.a.

siehe auch

s.o.

siehe oben

SAB

Schlichtungsausschuss auf Bundesebene (nach § 19 KHG)

SAPS

Simplified Acute Physiology Score

SARS-CoV-2

Schweres akutes respiratorisches Syndrom Coronavirus-2

(severe acute respiratory syndrom coronavirus 2)

SGB V

Sozialgesetzbuch V

SIB

Simultan integrierter Boost

SIRS

Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom

SSW

Schwangerschaftswoche

TAPP

transabdominal präperitoneal

u.a.

unter anderem

V.a.

Verdacht auf

WHO

Weltgesundheitsorganisation (World Health Organisation)

z.B.

zum Beispiel

Z.n.

Zustand nach

Redaktionelle Hinweise

Allgemeine Hinweise

Die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) sind nach folgenden Regeln gekennzeichnet:

  1. Alle Kodierrichtlinien haben eine feste 4-stellige Kennzeichnung, z.B. D001, gefolgt von einem kleinen Buchstaben zur Kennzeichnung der jeweiligen Version. Alle Kodierrichtlinien der Version 2002 haben das Kennzeichen „a“. Kodierricht­linien mit inhaltlichen Änderungen sind in der Version 2003 mit „b“, in Version 2004 mit „c“ usw. fortlaufend gekennzeichnet. Kodierrichtlinien mit inhaltlichen Änderungen in der Version 2023 tragen entsprechend den kleinen Buchstaben „v“ am Ende. Die 4-stellige Grundnummer ändert sich nicht. Bei Verweisen auf einzelne Kodierrichtlinien im Text wurde auf die Kennzeichnung der Version mit Kleinbuchstaben verzichtet.
  2. Die Allgemeinen Kodierrichtlinien für Krankheiten beginnen mit „D“ gefolgt von einer 3‑stelligen Zahl.
  3. Die Allgemeinen Kodierrichtlinien für Prozeduren beginnen mit „P“ gefolgt von einer 3‑stelligen Zahl.
  4. Die Speziellen Kodierrichtlinien beginnen mit der 2‑stelligen Kapitelnummer gefolgt von einer 2‑stelligen Zahl.

In vielen Kodierrichtlinien werden Beispiele und/oder Listen mit ICD‑10‑GM- bzw. OPS-Kodes aufgeführt. Diese Beispiele bzw. Listen stellen jedoch keine abschließende Aufzählung bzw. Ausdifferenzierung aller zutreffenden Kodes dar. Um die genauen Kodes zu finden, sind in den jeweiligen Klassifikationen die Querverweise mit Inklusiva, Exklusiva sowie die Hinweise zu beachten.

Schlüsselnummern (Kodes)

In den Deutschen Kodierrichtlinien wird auf Schlüsselnummern (Kodes) aus der ICD‑10‑GM und dem OPS verwiesen. Diese Kodes sind in unterschiedlicher Schreibweise aufgeführt.

Die Kodierrichtlinien enthalten sowohl Kodieranweisungen, die sich auf einzelne (terminale) Schlüsselnummern beziehen, als auch auf hierarchisch übergeordnete Schlüsselnummern.

Zum Teil wird in den Kodierrichtlinien ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Kategorie Subkategorien/-klassen besitzt, wobei diese näher beschrieben werden. An anderen Stellen wird durch Formulierungen wie „…ist mit einem Kode aus/einem Kode der Kategorie… zu verschlüs­seln“ auf die Existenz von Subkategorien hingewiesen. In diesen Fällen gelten die betreffenden Kodieranweisungen für alle terminalen Kodes, die unter der angegebenen Kategorie klassifiziert sind.

Zur medizinischen Dokumentation ist immer der Kode für die spezifische Erkrankung bzw. Prozedur in der höchsten Differenziertheit (bis zur letzten Stelle des Kodes) zu verschlüsseln.

Die folgenden Tabellen präsentieren typische Beispielkodes.

Darstellung der Kodes in den Deutschen Kodierrichtlinien

  1. ICD‑10‑GM

Beispiel­kode

Text (kursiv)

Die Kodierregel bezieht sich auf:

E10–E14

Diabetes mellitus

die Gruppe mit allen Subkategorien.

E10–E14,

4. Stelle „.5”

Diabetes mellitus mit peripheren vaskulären Komplikationen

die 4. Stellen einer Gruppe

(hier 4. Stelle „.5“), einschließlich aller darunter klassifizierten Kodes.

E10–E14,

5. Stelle „1”

Diabetes mellitus, als entgleist bezeichnet

eine ausgewählte 5. Stelle bei den

4-Stellern „.2 – .6 sowie .8 und .9“

(hier 5. Stelle „1“).

E11.–

Diabetes mellitus, Typ 2

den Dreisteller mit allen darunter klassifizierten Kodes.

E11.5-

Diabetes mellitus, Typ 2 mit peripheren vaskulären Komplikationen

die Kategorie (Viersteller) mit allen darunter klassifizierten Kodes.

E11.x0

Diabetes mellitus, Typ 2, nicht als entgleist bezeichnet

die 5. Stelle eines Dreistellers (hier 5. Stelle „0”).

I20.0

Instabile Angina pectoris

genau diesen Kode (endständiger Kode).

M23.2-

Meniskusschädigung durch alten Riss oder alte Verletzung

die Kategorie (Viersteller) mit allen darunter klassifizierten Kodes.

M23.2-

[0-9]

Meniskusschädigung durch alten Riss oder alte Verletzung

die 5. Stellen eines Vierstellers; Teilweise werden die 5. Stellen in Listen für mehrere Kodes zusammen­gefasst. [0-9] weist in diesem Fall darauf hin, welche 5. Stellen sinnvoll zu kombi­nieren sind.

M23.2-

[1,2]

Meniskusschädigung durch alten Riss oder alte Verletzung

zwei ausgewählte Fünfsteller (5. Stelle „1“ und 5. Stelle „2“), die in Kombination mit dem angegeben Viersteller plausibel sind.

  1. OPS

Beispiel­kode

Text (kursiv)

Die Kodierregel bezieht sich auf:

5‑42

Operationen am Ösophagus

den Dreisteller und mit allen darunter klassifizierten endständigen Kodes

(hier die Viersteller 5-420 bis 5-429 mit allen 5. und 6. Stellen).

5‑420

Inzision des Ösophagus

den Viersteller und alle darunter klassifizierten endständigen Kodes mit 5. und 6. Stellen.

5‑420.0

Ösophagomyotomie

den Fünfsteller und alle darunter klassifizierten endständigen Kodes.

5‑420.00

Ösophagomyotomie, offen chirurgisch abdominal

genau diesen Kode (endständiger Kode).

5‑420.0, .1, .2

Inzision des Ösophagus

drei bestimmte unter dem Viersteller

(hier 5‑420) klassifizierte Fünfsteller und Sechssteller.

III. Fallbeispiele

Die Deutschen Kodierrichtlinien enthalten Kodieranweisungen und passende Fallbeispiele, die zu ihrer Veranschaulichung dienen. In den Beispielen folgen der Beschreibung eines klinischen Falles die zu verwendenden Schlüsselnummern und die dazu gehörigen, kursiv gedruckten Texte der entsprechenden Klassifikation (ICD‑10‑GM bzw. OPS).

Während die ICD-Texte in der Regel originalgetreu aus der Klassifikation übernommen wurden, wurden die Texte für die OPS-Kodes teil­weise geglättet, um redundante Informationen zu vermeiden und um dadurch sehr lange und unübersichtliche Texte zu kürzen. Sinngemäß enthalten diese jedoch in jedem Falle die volle Information des jeweiligen OPS-Kodes.

Viele Beispiele bilden die vollständige Kodierung eines stationären Falles mit sämtlichen anzu­gebenden Diagnosen- und Prozedurenkodes ab.

In anderen Fällen sind nur die Kodes aufgeführt, die im Zusammenhang mit der jeweiligen Kodierrichtlinie stehen; so können z.B. die Diagnosekodes in Beispielen fehlen, die die Kodierung bestimmter Prozeduren veranschaulichen, oder die Prozeduren fehlen in Beispielen, die die Zuweisung von Diagnosekodes demonstrieren.

In den Beispielen, in denen ICD-Kodes für „nicht näher bezeichnete“ Diagnosen verwendet wurden, sind die im Beispieltext angegebenen Diagnosen nach den Regeln der ICD‑10‑GM korrekt verschlüsselt.

Bei den Diagnosenangaben wurde mit Ausnahme von Beispiel 2 in DKR D011 Doppelkodierung (Seite 26) und bei den Prozedurenangaben mit Ausnahme von Beispiel 4 in DKR P005 Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren (Seite 56) und Beispiel 1 und 2 in DKR D011 Doppelkodierung auf die Angabe der Seitenlokalisationen verzichtet und die ICD‑Kodes bzw. OPS-Kodes ohne die Zusatzkennzeichen (R=rechts, L=links, B=beidseitig) angegeben.

Die Darstellung der Beispiele für Mehrfachkodierung entspricht den Regeln der DKR D012 Mehrfachkodierung (Seite 26), d.h. zum Beispiel, dass primäre Kodes des Kreuz-Stern-Systems immer mit einem Kreuz, sekundäre Kodes des Kreuz-Stern-Systems immer mit einem Stern gekennzeichnet sind.

Mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete sekundäre Schlüsselnummern sind zum Teil optional, in anderen Fällen obligatorisch anzugeben. Optional anzugebende ICD‑Schlüssel­nummern sind in den Beispielen durch einen dunkleren Hintergrund gekennzeichnet.

Die notwendige Aufbereitung der Daten gemäß Datenübermittlungsvereinbarung nach § 301 SGB V wird ebenfalls in der DKR D012 Mehrfachkodierung (Seite 26) anhand von Beispielen veranschaulicht. Die in der Datenübermittlungsvereinbarung geregelte Datenstruktur sieht sowohl für die Hauptdiagnose als auch für jede Nebendiagnose jeweils ein Datenfeld Primärdiagnose und Sekundärdiagnose vor. Das Datenfeld Sekundärdiagnose ist für den jeweiligen Sekundär-Diagnoseschlüssel (Kodes mit „*“ oder „!“) vorgesehen.

Die zertifizierten Grouper werten nur die Diagnose aus dem Feld „Primärdiagnose der Hauptdiagnose“ als Hauptdiagnose. Alle anderen Diagnosen werden vom Grouper als Neben­diagnosen gewertet.

Es wird darauf hingewiesen, dass in der Darstellung der Beispiele der Kodierrichtlinien eine Unterscheidung nach Primär-Diagnoseschlüssel und Sekundär-Diagnoseschlüssel sowie eine Wiederholung von gleichen Kodes nicht vorgenommen wurde (s.a. Seite 26). Die Kodier­richtlinien regeln ausschließlich die Übertragung von Diagnosen und Prozeduren in die dafür vorgesehenen Kodes. EDV-technische Details werden hier nicht geregelt.

Allgemeine Kodierrichtlinien

Allgemeine Kodierrichtlinien für Krankheiten

D001

Diese Kodierrichtlinien beziehen sich auf:

ICD‑10‑GM Systematisches Verzeichnis Version 2023 und

ICD‑10‑GM Alphabetisches Verzeichnis Version 2023

Die Deutschen Kodierrichtlinien beziehen sich aus Gründen der Übersichtlichkeit zumeist auf einen durchgängigen stationären Aufenthalt. Gleichwohl muss ein stationärer Aufenthalt nicht zwingend einem Abrechnungsfall gemäß Abrechnungsbestimmungen entsprechen. Bei einer Zusammenführung mehrerer Krankenhausaufenthalte zu einem Abrechnungsfall bzw. bei der Einbeziehung vor- oder nachstationärer Leistungen nach den geltenden Abrechnungs­bestim­mungen, sind sämtliche Diagnosen und Prozeduren auf den gesamten Abrechnungsfall zu beziehen. Das hat gegebenenfalls zur Folge, dass mehrere Prozeduren unter Addition der jeweiligen Mengenangaben zu einer Prozedur zusammenzuführen sind.

D001a Allgemeine Kodierrichtlinien

Die Auflistung der Diagnosen bzw. Prozeduren liegt in der Verantwortung des behandelnden Arztes. Obwohl Untersuchungs­befunde entscheidende Punkte im Kodierungsprozess sind, gibt es einige Krankheiten, die nicht immer durch Untersuchungsbefunde bestätigt werden. Zum Beispiel wird Morbus Crohn nicht immer durch eine Biopsie bestätigt.

Der behandelnde Arzt ist verantwortlich für

  • die Bestätigung von Diagnosen, die verzeichnet sind, bei denen sich aber kein unterstützender Nachweis in der Krankenakte findet,

und

  • die Klärung von Diskrepanzen zwischen Untersuchungsbefunden und klinischer Dokumentation.


Die Bedeutung einer konsistenten, vollständigen Dokumentation in der Krankenakte kann nicht häufig genug betont werden. Ohne diese Art der Dokumentation ist die Anwendung aller Kodierrichtlinien eine schwierige, wenn nicht unmögliche Aufgabe.

Sich anbahnende oder drohende Krankheit

Wenn eine drohende oder sich anbahnende Krankheit in der Krankenakte dokumentiert, aber während des Krankenhausaufenthaltes nicht aufgetreten ist, muss in den ICD‑10‑Verzeichnissen (s.a. DKR D013 Im Systematischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen (Seite 36) und DKR D014 Im Alphabetischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen (Seite 40)) festgestellt werden, ob die Krankheit dort als sich „anbahnend” oder „drohend” unter dem Hauptbegriff oder eingerückten Unterbegriff aufgeführt ist. Wenn in den ICD‑10-Verzeichnissen solch ein Eintrag existiert, dann ist die dort angegebene Schlüsselnummer zuzuordnen. Wenn solch ein Eintrag nicht existiert, dann wird die Krankheit, die als sich „anbahnend“ oder „drohend“ beschrieben wurde, nicht kodiert.

Beispiel 1

Ein Patient wird mit sich anbahnender Gangrän des Beins aufgenommen, die während des Krankenhausaufenthaltes aufgrund sofortiger Behandlung nicht auftritt.

Einen Eintrag „Gangrän, sich anbahnend oder drohend” gibt es in den ICD‑10-Verzeichnissen nicht, und folglich ist dieser Fall anhand der zugrunde liegenden Krankheit zu kodieren, z.B. als Atherosklerose der Extremitätenarterien mit Ulzeration.

I70.24

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration

Für wenige Diagnosen, die als „drohend“ bezeichnet werden können, gibt die ICD‑10 eine Kodierung vor, oder es finden sich entsprechende Hinweise in den ICD‑10-Verzeichnissen. Für die Diagnose „Drohender Abort“ zum Beispiel gibt es O20.0 Drohender Abort. Die Diagnose „drohender Infarkt“ ist eingeschlossen in I20.0 Instabile Angina pectoris.

D002u Hauptdiagnose

D001

Die Hauptdiagnose wird definiert als:

„Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.”

Der Begriff „nach Analyse” bezeichnet die Evaluation der Befunde am Ende des stationären Aufenthaltes, um diejenige Krankheit festzustellen, die hauptsächlich verantwortlich für die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes war. Die dabei evaluierten Befunde können Informationen enthalten, die aus der medizinischen und pflegerischen Anamnese, einer psychiatrischen Untersuchung, Konsultationen von Spezialisten, einer körperlicher Unter­suchung, diagnostischen Tests oder Prozeduren, chirurgischen Eingriffen und pathologischen oder radiologischen Untersuchungen gewonnen wurden. Für die Abrechnung relevante Befunde, die nach der Entlassung eingehen, sind für die Kodierung heranzuziehen.

Die nach Analyse festgestellte Hauptdiagnose muss nicht der Aufnahmediagnose oder Einweisungs­diagnose entsprechen.

Anmerkung 1: Es ist nicht auszuschließen, dass diese Definition der Hauptdiagnose vereinzelt im DRG-System keine adäquate Abbildung der Krankenhausleistung erlaubt. Im Rahmen der Entwicklung und Pflege des Entgeltsystems werden solche Fälle verfolgt und auf ggf. notwendige Maßnahmen geprüft.


Beispiel 1

Ein Patient litt am Morgen unter starkem Thoraxschmerz, wurde nach der Untersuchung durch den Notarzt per RTW zum Krankenhaus transportiert und dort in der Notambulanz untersucht. Anschließend wurde der Patient mit Verdacht auf Herzinfarkt auf die kardiologische Station aufgenommen. Im weiteren Verlauf bestätigte sich der Herzinfarkt.

Während des stationären Aufenthaltes wurden bis zur Entlassung folgende Diagnosen gestellt:

  • Diabetes mellitus
  • Koronarsklerose
  • Myokardinfarkt

Entscheidend für die Auswahl der Hauptdiagnose sind die Umstände der Aufnahme. Somit ist der Myokardinfarkt die Hauptdiagnose, weil dieser die Aufnahme hauptsächlich veranlasste.

Bei der Festlegung der Hauptdiagnose haben die vorliegenden Kodierrichtlinien Vorrang vor allen anderen Richtlinien. Die Hinweise zur Verschlüsselung mit den ICD‑10-Verzeichnissen müssen beachtet werden (s.a. DKR D013 Im Systematischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen (Seite 36) und DKR D014 Im Alphabetischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen (Seite 40)).

Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose

Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhaus­aufenthaltes diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren. Zur Kodierung von Symptomen als Nebendiagnose siehe DKR D003 Nebendiagnosen.

D002

Beispiel 2

Ein Patient wird zur Behandlung zunehmend starker Kopfschmerzen aufgenommen, die durch einen drei Monate vorher diagnostizierten Hirntumor hervorgerufen werden. Der Patient wird wegen Progression des Hirntumors operiert.

Hauptdiagnose:

Hirntumor

Nebendiagnose(n):

keine

Beispiel 3

Ein Patient wird mit akuten rechtseitigen Schmerzen im Unterbauch, Fieber und Unwohlsein stationär aufgenommen. Unter der klinischen Diagnose akute Appendizitis erfolgt eine Appendektomie.

Hauptdiagnose:

Akute Appendizitis

Nebendiagnose(n):

keine

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 296, veröffentlicht am 15.10.2020

Frage: Aufnahme bei akuter Verschlechterung der Nierenfunktion. Aufgrund eines akuten Nierenversagens (Nierenbiopsie RPGN – rapide progressive Glomerulonephritis) Durchführung von Hämodialysen. Als Grunderkrankung wird ein M. Wegener diagnostiziert (Erstdiagnose), eine Plasmapherese und Endoxan®-Stoß-Therapie erfolgen. Die Patientin bleibt dialysepflichtig. Was ist Hauptdiagnose?

Entscheidung: In dem beschriebenen Fall (KDE-296), beim dem der Patient wegen einer akuten Verschlechterung der Nierenfunktion aufgenommen und aufgrund eines akuten Nierenversagens hämodialysiert wurde, eine Nierenbiopsie eine RPGN – rapide progressive Glomerulonephritis – zeigte und als zugrunde liegende Erkrankung ein M. Wegener (Granulomatose mit Polyangiitis) erstmals diagnostiziert und eine Plasmapherese und Endoxan®-Stoß-Therapie erfolgte, ist für die Auswahl der Hauptdiagnose der Abschnitt „Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose“ der DKR D002 Hauptdiagnose anzuwenden.

Demnach gilt:

Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose
Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren.

Demnach ist die Granulomatose mit Polyangiitis (Wegener-Granulomatose) mit Nierenbeteiligung mit den beiden Kodes M31.3† Wegener-Granulomatose und N08.5* Glomeruläre Krankheiten bei Systemkrankheiten des Bindegewebes als Hauptdiagnose zu kodieren.

Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose

Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, jedoch nur das Symptom behandelt wird, ist das Symptom als Hauptdiagnose und die zugrunde liegende Krankheit als Neben­diagnose zu kodieren.

D002

Beispiel 4

Ein Patient wird mit Aszites bei bekannter Leberzirrhose stationär aufgenommen. Es wird nur der Aszites durch eine Punktion behandelt.

Hauptdiagnose:

Aszites

Nebendiagnose(n):

Leberzirrhose

Anmerkung: Für weitere Informationen bezüglich der Auswahl der Hauptdiagnose in besonde­ren Fällen sind die folgenden allgemeinen Regeln und die Regeln der spezifischen Kapitel zu benutzen. Insbesondere für Aufnahmen zur Dialyse (s.a. DKR 1401 Dialyse (Seite 141)) gibt es eine spezielle Kodierrichtlinie für die Auswahl der Hauptdiagnose.

Schlüsselnummern für Symptome, Befunde und ungenau bezeichnete Zustände

Schlüsselnummern für Symptome, Befunde und ungenau bezeichnete Zustände aus Kapitel XVIII Symptome und abnorme klinische und Laborbefunde, die anderenorts nicht klassifiziert sind sind nicht als Hauptdiagnose zu verwenden, sobald eine die Symptomatik, etc. erklärende definitive Diagnose ermittelt wurde.


Die Anmerkungen zu Beginn von Kapitel XVIII in der ICD‑10‑GM helfen bei der Bestimmung, wann Schlüsselnummern aus den Kategorien R00–R99 dennoch angegeben werden.

Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen

­Wenn zwei oder mehrere Diagnosen in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und ICD‑10-Verzeichnisse und Kodierrichtlinien keine Verschlüsselungsanweisungen geben, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht. Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat. Hierbei ist es unerheblich, ob die Krankheiten verwandt sind oder nicht.

D002

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 39, veröffentlicht am 06.10.2020

Frage: Ein Patient wird vom Notarzt wegen Tachyarrhythmia absoluta bei neu aufgetretenem Vorhofflimmern eingewiesen. Unter Monitorkontrolle wird diese medikamentös behandelt und eine kardiologische Diagnostik durchgeführt. Im Routinelabor wird am Aufnahmetag eine Hyperthyreose festgestellt und die Behandlung mit Thyreostatika begonnen. Was ist Hauptdiagnose bzw. Nebendiagnose und warum?

Entscheidung: In dem beschriebenen Fall (KDE-39), bei dem der Patient wegen einer Tachyarrhythmia absoluta bei neu aufgetretenem Vorhofflimmern notfallmäßig eingewiesen, medikamentös behandelt und kardiologisch abgeklärt wurde und zudem im Routinelabor am Aufnahmetag eine Hyperthyreose festgestellt und mit Thyreostatika behandelt wurde, ist für die Auswahl der Hauptdiagnose der Abschnitt „Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen“ aus der DKR D002 Hauptdiagnose anzuwenden.

Demnach gilt:

Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen

Wenn zwei oder mehrere Diagnosen in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und ICD-10-Verzeichnisse und Kodierrichtlinien keine Verschlüsselungsanweisungen geben, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht. Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat. Hierbei ist es unerheblich, ob die Krankheiten verwandt sind oder nicht.

Die Hauptdiagnose ist danach abhängig vom Ressourcenverbrauch zu kodieren, welcher sich jedoch an Hand der hier zum Sachverhalt vorliegenden Informationen allein nicht abschließend sicher bestimmen lässt.

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 150, veröffentlicht am 21.07.2020

Frage: Ein 32-jähiger Patient sucht aufgrund linksseitiger Flankenschmerzen eine urologische Klinik auf. Bei der Aufnahmeuntersuchung stellt der Urologe, neben einer leichtgradigen Mikrohämaturie und einer sonographisch nachweisbaren linksseitigen Nierenektasie, eine tastbare, druckschmerzhafte Resistenz in der rechten Leiste fest. Verdacht auf Leistenhoden. Nach wenigen Stunden (Schmerzmedikation) ist der Patient bezüglich der Nierenkolik beschwerdefrei. Nach Durchführung eines Ausscheidungsurogramms (kein Aufstau des Nierenbeckens, kein Konkrementnachweis) wird die Verdachtsdiagnose eines spontanen Steinabgangs ausgesprochen. Aufgrund einer möglichen Entartungsgefahr wird der Leisten­hoden im Rahmen des stationären Aufenthaltes operativ entfernt. Was ist Hauptdiagnose, Q53.1 Nondescensus testis, einseitig oder N20.1 Ureterstein?

Entscheidung: In dem vorliegenden Fall ist für die Kodierung der Hauptdiagnose die nachfolgende Regel aus der DKR D002 Hauptdiagnose, Abschnitt „Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen“ anzuwenden.

Wenn zwei oder mehrere Diagnosen in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und ICD-10-Verzeichnisse und Kodierrichtlinien keine Verschlüsselungsanweisungen geben, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht. Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat. Hierbei ist es unerheblich, ob die Krankheiten verwandt sind oder nicht.

D002

Die Hauptdiagnose ist danach abhängig vom Ressourcenverbrauch zu kodieren, welcher sich jedoch an Hand der hier zum Sachverhalt vorliegenden Informationen allein nicht bestimmen lässt.

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 294, veröffentlicht am 06.10.2020

Frage: Ein Patient wurde wegen einer ambulant bereits diagnostizierten Becken-Beinvenen­throm­bose ins Krankenhaus aufgenommen und heparinisiert. Die weitere Diagnostik ergab u.a. eine Paraproteinämie, aus der das Vorliegen eines Plasmozytoms abgeleitet wurde. Es erfolgte daraufhin eine Chemotherapie. Was ist als Hauptdiagnose, was als Nebendiagnose anzugeben?

Entscheidung: In dem beschriebenen Fall (KDE-294), bei dem der Patient wegen einer ambulant bereits diagnostizierten Becken-Beinvenenthrombose ins Krankenhaus aufgenom­men sowie heparinisiert wurde und die weitere Diagnostik u. a. eine Paraproteinämie bei Plasmozytom ergab, die mittels Chemotherapie behandelt wurde, richtet sich die Auswahl der Hauptdiagnose nach dem Abschnitt „Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen“ der DKR D002 Hauptdiagnose.

Demnach gilt:

Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen

Wenn zwei oder mehrere Diagnosen in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und ICD-10-Verzeichnisse und Kodierrichtlinien keine Verschlüsselungsanweisungen geben, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht. Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat. Hierbei ist es unerheblich, ob die Krankheiten verwandt sind oder nicht.

D002

Die Hauptdiagnose ist danach abhängig vom Ressourcenverbrauch zu kodieren, welcher sich jedoch an Hand der hier zum Sachverhalt vorliegenden Informationen allein nicht abschließend sicher bestimmen lässt.

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 541, veröffentlicht am 15.10.2020

Frage: Aufnahme wegen starker Überwässerung und Hyperkaliämie bei bekannter terminaler Nierenkrankheit mit Dialysepflichtigkeit. Es erfolgt eine Nierenersatztherapie (CVVH) mit Flüssigkeitsentzug und Ausgleich der Elektrolyte. Bei akuter respiratorischer Insuffizienz erfolgt noch am Aufnahmetag die Intubation und invasive Beatmung. Im Verlauf Tracheo­tomie. Multiple Komplikationen (Pneumonie, Sepsis, Multiorganversagen), intensivmedizini­sche und antibiotische Therapie. Beatmung bis zum Tod der Patientin nach 28 Behandlungs­tagen. Was ist die Hauptdiagnose?

Entscheidung: In dem beschriebenen Fall (KDE-541), bei dem die Patientin wegen starker Überwässerung und Hyperkaliämie bei bekannter terminaler Nierenkrankheit mit Dialyse­pflichtig­keit aufgenommen wird, eine Nierenersatztherapie (CVVH) mit Flüssigkeitsentzug und Ausgleich der Elektrolyte bei akuter respiratorischer Insuffizienz erfolgt und noch am Aufnahmetag die Intubation und invasive Beatmung begonnen und im Verlauf die Patientin tracheotomiert wird, multiple Komplikationen (Pneumonie, Sepsis, Multiorganversagen) auftreten, intensivmedizinische und antibiotische Therapie und Beatmung bis zum Tod der Patientin nach 28 Behandlungstagen erfolgen, ist für die Auswahl der Hauptdiagnose der Abschnitt „Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen“ der DKR D002 Hauptdiagnose anzuwenden.

Demnach gilt:

Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen

Wenn zwei oder mehrere Diagnosen in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und ICD 10-Verzeichnisse und Kodierrichtlinien keine Verschlüsselungsanweisungen geben, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht. Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat. Hierbei ist es unerheblich, ob die Krankheiten verwandt sind oder nicht.

Die Hauptdiagnose ist danach abhängig vom Ressourcenverbrauch zu kodieren, welcher sich jedoch an Hand der hier zum Sachverhalt vorliegenden Informationen allein nicht abschließend sicher bestimmen lässt.

Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9
Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen, Verdacht ausgeschlossen

Schlüsselnummern aus Z03.0 bis Z03.9 werden ausschließlich dann als Hauptdiagnose für die Abklärung des Gesundheitszustandes des Patienten zugeordnet, wenn es Hinweise auf die Existenz eines abnor­men Zustandes, auf die Folge eines Unfalls oder eines anderen Ereignisses mit typischerweise nachfolgenden Gesundheitsproblemen gibt und sich der Krankheitsverdacht nicht bestätigt und eine Behandlung derzeit nicht erforderlich ist.

D002

Beispiel 5

Ein Kleinkind wird von der Mutter mit einer leeren Tablettenschachtel gefunden. Der Verbleib des Inhaltes ist unklar. Bei dem Kind bestehen keine Symptome, es wird aber zur Beobachtung wegen des Verdachtes einer Medikamenteningestion stationär aufgenommen.

Im Verlauf zeigte sich kein Anhalt für eine Tabletteningestion.

Hauptdiagnose:

Z03.6

Beobachtung bei Verdacht auf toxische Wirkung von aufgenommenen Substanzen

Nebendiagnose(n):

keine

Können für die Hauptdiagnose spezifischere Schlüsselnummern angegeben werden, haben diese Vorrang vor einer Schlüsselnummer aus der Kategorie Z03.– Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen, Verdacht ausgeschlossen. Wenn ein Symptom, das mit der Verdachtsdiagnose im Zusammenhang steht, vorliegt, wird die Symptom-Schlüssel­nummer als Hauptdiagnose zugewiesen, nicht ein Kode aus der Kategorie Z03.– Ärztliche Beobachtung und Beurteilung von Verdachtsfällen, Verdacht ausgeschlossen (s.a. DKR D008 Verdachtsdiagnosen (Seite 22)).

D002

Wenn zwei oder mehrere Befunde/Symptome bei der Beobachtung des Verdachtsfalles für die Hauptdiagnose in Frage kommen, so ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat.

Interne Verlegungen zwischen Abteilungen nach BPflV und KHEntgG

Bei Krankenhaus-internen Verlegungen von Patienten zwischen Abteilungen, die nach Bundes­pflegesatzverordnung (BPflV) abrechnen (z.B. Psychiatrie), und Abteilungen, die nach Kranken­­hausentgeltgesetz (KHEntgG) abrechnen, sind folgende Regeln zu beachten:

  • Jede Abteilung dokumentiert und kodiert nach den für sie gültigen Regeln.
  • Wird ein Patient erstmalig intern in eine Abteilung nach KHEntgG verlegt, so ist die Hauptdiagnosendefinition auf die Symptome/Diagnosen anzuwenden, die hauptsächlich für die Veranlassung des Aufenthaltes in dieser Abteilung verantwortlich sind (siehe Beispiel 6).
  • Wird ein Patient mehrfach intern zwischen Abteilungen nach KHEntgG und BPflV verlegt, so gilt für die Auswahl der Hauptdiagnose aus den Diagnosen der Abteilungen nach KHEntgG die analoge Regelung wie sie für Rückverlegungen aus anderen Kranken­häusern (siehe unten) gilt.

Beispiel 6

Ein Patient wird wegen einer Schizophrenie in die Psychiatrie aufgenommen. Während des stationären Verlaufs entwickelt der Patient ein akutes Abdomen. Nach Verlegung in die Chirurgie findet sich dort als Ursache für die Symptomatik eine akute Cholezystitis. Die Schizophrenie wird weiterbehandelt.

Psychiatrie (BPflV)

Hauptdiagnose:

Schizophrenie

Nebendiagnose(n):

Akutes Abdomen

Chirurgie (KHEntgG)

Hauptdiagnose:

Akute Cholezystitis

Nebendiagnose(n):

Schizophrenie

Wiederaufnahme in dasselbe Krankenhaus

In allen Fällen einer Zusammenfassung von Falldaten zu einem Fall und einer Neueinstufung in eine Fallpauschale ist folgendes zu beachten:

  • Sofern beide Aufenthalte gemäß Abrechnungsbestimmungen (Näheres siehe dort) mittels einer Fall­pauschale (DRG) abgerechnet werden, werden die Symptome/Diagnosen und Prozeduren beider Aufent­halte zusammen betrachtet. Auf diese Symptome/Diagnosen ist die Hauptdiagnosendefinition anzuwenden.

Rückverlegungen aus anderen Krankenhäusern

Bei Rückverlegungen aus anderen Krankenhäusern (z.B. KH A 🡪 KH B 🡪 KH A) ist folgendes zu beachten:

  • Sofern beide Aufenthalte in KH A gemäß Abrechnungsbestimmungen (Näheres siehe dort) mittels einer Fall­pauschale (DRG) abgerechnet werden, werden die Symptome/ Diagnosen und Prozeduren beider Aufent­halte zusammen betrachtet. Auf diese Symp­tome/Diagnosen ist die Hauptdiagnosen­definition anzuwenden.

D002

Beispiel 7

Ein Patient mit atherosklerotischer Herzkrankheit wird mit instabiler Angina pectoris in Krankenhaus A aufgenommen. Zur weiteren Diagnostik und Therapie wird er in das Krankenhaus B verlegt. Bei den dortigen Untersuchungen findet sich ein Herzinfarkt. Der Patient wird anschließend durch eine Koronarbypassanlage versorgt. In stabilem Zustand wird er in das Krankenhaus A rückverlegt.

Krankenhaus A: 1. Aufenthalt

Hauptdiagnose:

Instabile Angina pectoris

Nebendiagnose(n):

Atherosklerotische Herzkrankheit

Krankenhaus B:

Hauptdiagnose:

Myokardinfarkt

Nebendiagnose(n):

Atherosklerotische Herzkrankheit

Krankenhaus A: 2. Aufenthalt

Hauptdiagnose:

Myokardinfarkt

Nebendiagnose(n):

Atherosklerotische Herzkrankheit

Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses

Nach Rückverlegung des Patienten werden im Krankenhaus A die Diagnosen aus dem 1. und 2. Aufenthalt betrachtet, um die Haupt- und Nebendiagnosen zu bestimmen. Gemäß DKR 0901 Ischämische Herzkrankheit wird eine instabile Angina pectoris bei Vorliegen eines Herzinfarktes nicht kodiert.

Krankenhaus A: Gesamtaufenthalt

Hauptdiagnose:

Myokardinfarkt

Nebendiagnose(n):

Atherosklerotische Herzkrankheit

Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses

D003u Nebendiagnosen

Die Nebendiagnose ist definiert als:

„Eine Krankheit oder Beschwerde, die entweder gleichzeitig mit der Hauptdiagnose besteht oder sich während des Krankenhausaufenthaltes entwickelt.”

D003

Für Kodierungszwecke müssen Nebendiagnosen als Krankheiten interpretiert werden, die das Patientenmanagement in der Weise beeinflussen, dass irgendeiner der folgenden Faktoren erforderlich ist:

  • therapeutische Maßnahmen
  • diagnostische Maßnahmen
  • erhöhter Betreuungs-, Pflege- und/oder Überwachungsaufwand

Bei Patienten, bei denen einer dieser erbrachten Faktoren auf mehrere Diagnosen (entweder Hauptdiagnose und Nebendiagnose(n) oder mehrere Nebendiagnosen) ausgerichtet ist, können alle betroffenen Diagnosen kodiert werden. Somit ist es unerheblich, ob die therapeuti­sche(n)/diagnostische(n) Maßnahme(n) bzw. der erhöhte Betreuungs-, Pflege- und/oder Über­wachungsaufwand auch in Bezug auf die Hauptdiagnose geboten waren.

Beispiel 1

Ein Patient wird für die Nebendiagnosen koronare Herzkrankheit, arterieller Hypertonus und Herzinsuffizienz mit einem Betablocker behandelt.

Nebendiagnose(n):

Koronare Herzkrankheit

Arterieller Hypertonus

Herzinsuffizienz

Krankheiten, die z.B. durch den Anästhesisten während der präoperativen Beurteilung dokumentiert wurden, werden nur kodiert, wenn sie den oben genannten Kriterien entsprechen. Sofern eine Begleitkrankheit das Standardvorgehen für eine spezielle Prozedur beeinflusst, wird diese Krankheit als Nebendiagnose kodiert.

Anamnestische Diagnosen, die das Patientenmanagement gemäß obiger Definition nicht beein­flusst haben, wie z.B. eine ausgeheilte Pneumonie vor 6 Monaten oder ein abgeheiltes Ulkus, werden nicht kodiert.


Beispiel 2

Eine Patientin wird zur Behandlung einer chronischen myeloischen Leukämie (CML) stationär aufgenommen. In der Anamnese gibt sie eine Knieoperation vor 10 Jahren wegen eines Außenmeniskusschadens an. Danach war sie beschwerdefrei. Eine bekannte koronare Herzkrankheit wird medikamentös weiterbehandelt. Die sonografische Untersuchung der abdominellen Lymphknoten zeigt auch ein bekanntes Uterusmyom, das keine weitere Diagnostik und Behandlung erfordert. Während des stationären Aufenthaltes kommt es zu einer depressiven Reaktion mit Therapie durch Antidepressiva. Wegen anhaltender Lumbalgien wird die Patientin krankengymnastisch betreut.

D003

Hauptdiagnose:

Chronisch myeloische Leukämie (CML)

Nebendiagnose(n):

Depressive Reaktion

Lumbalgien

Koronare Herzkrankheit

Die Nebendiagnosen erfüllen die obige Definition (Ressourcenverbrauch) und sind deshalb zu dokumentieren.

Die sonstigen Diagnosen (Uterus myomatosus, Z.n. OP nach Außenmeniskusschaden) erfüllen diese Definition nicht und werden deshalb für das DRG-System nicht dokumentiert. Sie sind jedoch für die medizinische Dokumentation und die ärztliche Kommunikation von Bedeutung.

Beispiel 3

Ein Patient, der wegen einer Pneumonie stationär aufgenommen wird, hat zusätzlich einen Diabetes mellitus. Das Pflegepersonal prüft täglich den Blutzucker, und der Patient bekommt eine Diabetes-Diät.

Hauptdiagnose:

Pneumonie

Nebendiagnose(n):

Diabetes mellitus

Beispiel 4

Ein 60 Jahre alter Patient mit Varikose wird zur Behandlung von Ulzera am Unterschenkel aufgenommen. Aufgrund einer früheren Unterschenkelamputation benötigt der Patient zusätzliche Unterstützung durch das Pflegepersonal.

Hauptdiagnose:

Variköse Ulzera am Bein

Nebendiagnose(n):

Unterschenkelamputation in der Eigenanamnese

Beispiel 5

Eine adipöse, ältere Patientin wird wegen Cholezystolithiasis zur Cholezystektomie aufgenommen. Postoperativ erleidet sie eine Lungenembolie.

Hauptdiagnose:

Cholezystolithiasis

Nebendiagnose(n):

Lungenembolie

Adipositas


Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 400, veröffentlicht am 25.11.2020

Frage: Ein Neugeborenes wird wegen persistierendem Ikterus ins Krankenhaus aufgenommen. Bei der Sonographie erfolgt auch eine Beurteilung der ableitenden Harnwege. Dabei wird ein bekannter Megaureter bestätigt. Während des Aufenthaltes erfolgen diesbezüglich keine weiteren diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen. Kann hier der ICD-Kode Q62.2 Angeborener Megaureter als Nebendiagnose angegeben werden?

D003

Entscheidung: Wenn ein Neugeborenes wegen persistierendem Ikterus in ein Krankenhaus aufgenommen wird und eine sonographische Beurteilung der ableitenden Harnwege bei bekanntem Megaureter erfolgt, anschließend in Bezug auf den Megaureter aber keine weiteren diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen während des stationären Aufenthaltes erfolgen, ist der Kode Q62.2 Angeborener Megaureter gemäß DKR D003 Nebendiagnosen als Nebendiagnose anzugeben.

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 556, veröffentlicht am 25.11.2020

Frage: Wiederaufnahme eines Patienten wegen einer Wundheilungsstörung im Bereich des Rückens nach knöcherner Dekompression bei schwerer Spinalkanalstenose bei Achondropla­sie. Aktuell erfolgt eine Wundrevision und Verschluss eines Liquorlecks. Ist Q77.4 Achondroplasie als Nebendiagnose zu kodieren?

Entscheidung: In dem vorliegenden Fall (KDE 556) der Aufnahme eines Patienten wegen einer Wundheilungsstörung im Bereich des Rückens nach vorheriger knöcherner Dekompression bei schwerer Spinalkanalstenose bei Achondroplasie, bei dem aktuell eine Wundrevision und Verschluss eines Liquorlecks erfolgt, ist weder die Wundheilungsstörung noch das Liquorleck eine spezifische Manifestation der Achondroplasie. Die Kodierung der Achondroplasie richtet sich daher nach DKR D003 Nebendiagnosen.

Die Nebendiagnose ist danach abhängig vom Aufwand zu kodieren, welcher sich jedoch an Hand der hier zum Sachverhalt vorliegenden Informationen allein nicht abschließend sicher bestimmen lässt.

Symptome als Nebendiagnose

Für Symptome gelten die Regelungen zur Kodierung von Nebendiagnosen entsprechend.

Beispiel 6

Ein Patient wird zur Behandlung einer fortgeschrittenen alkoholischen Leberzirrhose stationär aufgenommen. Es besteht ein ausgeprägter Aszites, der Auswirkungen u. a. auf die Atmung sowie auf die Nierenfunktion hat. Er wird u. a. mittels Entlastungspunktionen behandelt.

Hauptdiagnose:

Alkoholische Leberzirrhose

Nebendiagnose(n):

Aszites

Reihenfolge der Nebendiagnosen

Es gibt keine Kodierrichtlinie, die die Reihenfolge der Nebendiagnosen regelt. Jedoch sollten die bedeutenderen Nebendiagnosen, insbesondere Komplikationen und Komorbiditäten, zuerst angegeben werden, da die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schlüssel­nummer-Felder begrenzt ist. Wird zur Verschlüsselung einer Diagnose mehr als ein Kode benötigt (z.B. Kreuz-Stern-System), so ist für die Reihenfolge DKR D012 Mehrfach­kodierung (Seite 26) zu beachten.

D003

Abnorme Befunde

Abnorme Labor-, Röntgen-, Pathologie- und andere diagnostische Befunde werden nicht kodiert, es sei denn, sie haben eine klinische Bedeutung im Sinne einer therapeutischen Konsequenz oder einer weiterführenden Diagnostik (nicht allein Kontrolle der abnormen Werte).

D004

Beispiel 7

Ein Patient wird wegen einer Pneumonie stationär aufgenommen. Im Labortest wird eine leicht erhöhte Gamma-GT, die ausschließlich kontrolliert wird und keine weiteren diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen nach sich zieht, gefunden.

Hauptdiagnose:

Pneumonie

Anmerkung: Die erhöhte Gamma-GT erfüllt nicht die Definition einer Nebendiagnose und wird deshalb für das DRG-System nicht dokumentiert. Sie ist jedoch für die medizinische Dokumentation und die ärztliche Kommunikation von Bedeutung.

D004u Syndrome

Wenn es für ein Syndrom in den ICD‑10-Verzeichnissen einen spezifischen Kode gibt, so ist er für dieses Syndrom zu verwenden. Grundsätzlich ist dabei die Definition der Hauptdiagnose zu beachten, so dass bei einer im Vordergrund stehenden spezifischen Manifestation des Syndroms (z.B. Herzfehler) die Kodierung des Behandlungsanlasses zur Hauptdiagnose wird (siehe DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4)).

Beispiel 1

Ein dysmorphes Kind wird zur Syndromabklärung stationär aufgenommen. Die Unter­suchungen bestätigen die Diagnose Trisomie 21, meiotische Non-disjunction (Down-Syndrom).

Hauptdiagnose:

Q90.0

Trisomie 21, meiotische Non-disjunction

Beispiel 2

Ein Kind mit Trisomie 21, meiotische Non-disjunction (Down-Syndrom) wird wegen eines angeborenen Ventrikelseptumdefektes zur Herz-Operation aufgenommen.

Hauptdiagnose:

Q21.0

Ventrikelseptumdefekt

Nebendiagnose(n):

Q90.0

Trisomie 21, meiotische Non-disjunction

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 535, veröffentlicht am 25.11.2020

Frage: Stationäre Behandlung eines fünf Monate alten Säuglings wegen einer länger bestehenden Otitis media mit purulenter Otorrhoe und Nachweis von Pseudomonas aeruginosa. Es erfolgt eine intravenöse Antibiotikatherapie. Anamnestisch ist ein Down-Syndrom bekannt, ein Herzfehler liegt nicht vor. Trinkverhalten und Nahrungsaufnahme sind altersentsprechend unauffällig. In Bezug auf das bekannte Down-Syndrom entsteht kein Aufwand. Ist ein Kode aus Q90.- Down-Syndrom als Nebendiagnose zu kodieren?

Entscheidung: Erfolgt wie in dem vorliegendem Fall (KDE-535), eine stationäre Behandlung eines fünf Monate alten Säuglings mit Down-Syndrom wegen einer länger bestehenden Otitis media mit purulenter Otorrhoe und Nachweis von Pseudomonas aeruginosa, die mit einer intravenösen Antibiotikatherapie behandelt wird, ist gemäß DKR D004 Syndrome der zutreffende Kode aus Q90.- Down-Syndrom als Nebendiagnose zu kodieren. Die Otitis media stellt eine spezifische Manifestation des Down-Syndroms dar.

Sehen die ICD‑10-Verzeichnisse keine spezifische Schlüsselnummer für das Syndrom vor, so sind die einzelnen Manifestationen zu verschlüsseln.

Sobald zwei Manifestationen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen, ist bei der Kodierung nach DKR D002 Hauptdiagnose Absatz „Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen“ (Seite 7) zu verfahren.

Bei angeborenem Syndrom ist eine zusätzliche Schlüsselnummer aus der Kategorie Q87.–Sonstige näher bezeichnete angeborene Fehlbildungssyndrome mit Beteiligung mehrerer Systeme als Nebendiagnose zu den bereits kodierten benannten Manifesta­tionen zu kodieren. Die Zusatzschlüsselnummer dient als Hinweis, dass dies ein Syndrom ist, dem keine spezifische Schlüsselnummer der ICD‑10‑GM zugewiesen ist.

D004

Beispiel 3

Ein Kind mit Galloway-Mowat-Syndrom (Symptomenkombination aus Mikrozephalie, Hiatushernie und Nephrose, autosomal-rezessiv vererbt) wird zur Nierenbiopsie aufgenommen. Histologisch finden sich fokale und segmentale glomeruläre Läsionen.

Hauptdiagnose:

N04.1

Nephrotisches Syndrom, fokale und segmentale glomeruläre Läsionen

Nebendiagnose(n):

Q40.1

Q02

Q87.8

Angeborene Hiatushernie

Mikrozephalie

Sonstige näher bezeichnete angeborene Fehlbildungssyndrome, anderenorts nicht klassifiziert

Prozedur:

1-463.0

Perkutane (Nadel-)Biopsie an Harnorganen und männlichen Genitalorganen, Niere

D005d Folgezustände und geplante Folgeeingriffe

D005

Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen wurden.

Es gibt keine allgemeine zeitliche Beschränkung für die Verwendung der Schlüsselnummern für Folgezustände. Der Folgezustand kann schon im Frühstadium des Krankheitsprozesses offenbar werden, z.B. neurologische Defizite als Folge eines Hirninfarktes, oder er zeigt sich Jahre später, z.B. die chronische Niereninsuffizienz als Folge einer früheren Nierentuberkulose.


Die Kodierung der Folgezustände von Krankheiten erfordert zwei Schlüsselnummern:

  • eine für den aktuellen Rest-/Folgezustand und
  • eine Schlüsselnummer („Folgen von …“), die ausdrückt, dass dieser Zustand Folge einer früheren Krankheit ist.

Der Restzustand oder die Art der Folgezustände werden an erster Stelle angegeben, gefolgt von der Schlüsselnummer „Folgen von …“.

Beispiel 1

Einseitige Erblindung aufgrund eines früheren Trachoms

H54.4

Blindheit und hochgradige Sehbehinderung, monokular

B94.0

Folgezustände des Trachoms

Beispiel 2

Monoplegie des Oberarms aufgrund einer früheren akuten Poliomyelitis

G83.2

Monoparese und Monoplegie einer oberen Extremität

B91

Folgezustände der Poliomyelitis

Beispiel 3

Spastische Hemiplegie aufgrund einer früheren Hirnembolie

G81.1

Spastische Hemiparese und Hemiplegie

I69.4

Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet

Beispiel 4

Ein Patient wird zur Behandlung einer Fehlstellung, die Folge einer abgeheilten Radiusfraktur ist, stationär aufgenommen.

Hauptdiagnose:

M84.03

Frakturheilung in Fehlstellung, Unterarm

Nebendiagnose(n):

T92.1

Folgen einer Fraktur des Armes

Wird ein Patient dagegen beispielsweise zu einer Sehnenoperation bei einem vor zwei Wochen stattgefundenen Sehnenriss im Fingerbereich aufgenommen, ist dies nicht als „Folge­erscheinung“ zu kodieren, da der Riss immer noch behandelt wird.

D005

Spezifische Schlüsselnummern für die Ursachen von Spätfolgen sind:

B90.– Folgezustände der Tuberkulose

B91 Folgezustände der Poliomyelitis

B92 Folgezustände der Lepra


B94.– Folgezustände sonstiger und nicht näher bezeichneter infektiöser und parasitärer Krankheiten

E64.– Folgen von Mangelernährung oder sonstigen alimentären Mangelzuständen

E68 Folgen der Überernährung

G09 Folgen entzündlicher Krankheiten des Zentralnervensystems

I69.– Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit

O94 Folgen von Komplikationen während Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

T90–T98 Folgen von Verletzungen, Vergiftungen und sonstigen Auswirkungen äußerer Ursachen

Behandlung einer akuten Verletzung/Verbrennung und geplanter Folgeeingriff

Für die initiale und nachfolgende Behandlung einer aktuellen Verletzung/Verbrennung ist der Kode für die Verletzung/Verbrennung (weiterhin) als Hauptdiagnose zu verwenden.

Auch bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Krankheit nicht mehr vorhanden ist (siehe Beispiel 5 und 6).

Beispiel 5

Ein Patient wird zur geplanten Rückverlagerung eines Kolostomas, das bei einer früheren Operation wegen einer Sigmadivertikulitis angelegt wurde, stationär aufgenommen. Die Sigmadivertikulitis ist inzwischen abgeheilt.

Hauptdiagnose:

Sigmadivertikulitis

Nebendiagnose(n):

Versorgung eines Kolostomas

Metallentfernungen und andere weitere Behandlungen einer Verletzung (z.B. Entfernung eines orthopädischen Nagels) sind zu unterscheiden von der Behandlung einer Folgeerscheinung der ursprünglichen Verletzung (siehe Beispiel 4). Diese Fälle sind mit dem passenden Kode für die ursprüngliche Verletzung als Hauptdiagnose gefolgt von einem zutreffenden Kode aus Kapitel XXI (z.B. Z47.0 Entfernung einer Metallplatte oder einer anderen inneren Fixationsvorrichtung) als Nebendiagnose zu verschlüsseln, der zusammen mit dem entsprechenden Kode für die Prozedur den Bedarf einer weiteren Behandlung anzeigt.


Beispiel 6

Ein Patient wird zur Metallentfernung ein Jahr nach einer distalen Radiusfraktur (mit Luxation des Ulnakopfes), die mit einer Platte versorgt wurde, stationär aufgenommen.

Hauptdiagnose:

S52.31

Fraktur des distalen Radiusschaftes mit Luxation des Ulnakopfes

Nebendiagnose(n):

Z47.0

Entfernung einer Metallplatte oder einer anderen inneren Fixationsvorrichtung

Prozedur(en):

5‑787.35

Entfernung von Osteosynthesematerial, Platte, Radiusschaft

D006e Akute und chronische Krankheiten

Leidet ein Patient gleichzeitig an der chronischen und akuten Form derselben Krankheit, wie z.B. akute Exazerbation einer chronischen Krankheit, so wird nur dann die akute Form der Krankheit als Hauptdiagnose und die chronische Form als Nebendiagnose kodiert, wenn es für die akute und chronische Form dieser Krankheit unterschiedliche Schlüsselnummern gibt.

D006

Beispiel 1

Ein Patient wird wegen akuten Schubs bei chronischer idiopathischer Pankreatitis ohne Organkomplikationen aufgenommen.

Hauptdiagnose:

K85.00

Idiopathische akute Pankreatitis ohne Angabe einer Organkomplikation

Nebendiagnose(n):

K86.18

Sonstige chronische Pankreatitis

Ausnahmen: Dieses Kriterium darf nicht verwendet werden, wenn:

  1. die ICD‑10‑GM für die Kombination eine eigene Schlüsselnummer vorsieht, z.B.:

J44.1- Chronische obstruktive Lungenkrankheit mit akuter Exazerbation,
nicht näher bezeichnet

  1. die ICD‑10‑GM eine gegenteilige Anweisung gibt, z.B.:

C92.0- Akute myeloblastische Leukämie [AML]

Exkl.: Akute Exazerbation einer chronischen myeloischen Leukämie (C92.1-)

C92.1- Chronische myeloische Leukämie [CML], BCR/ABL-positiv

Hier wird nur C92.1- und der Remissionsstatus an fünfter Stelle kodiert.

  1. die ICD‑10‑GM darauf hinweist, dass nur eine Schlüsselnummer erforderlich ist. Zum Beispiel weist bei der Kodierung von „akuter Schub bei chronischer mesenterialer Lymphadenitis” das Alphabetische Verzeichnis darauf hin, dass die akute Krankheit nicht getrennt kodiert werden muss, da sie in runden Klammern nach dem Hauptbegriff aufgeführt ist (d.h. als nicht wesentlicher Modifizierer):

Mesenteriale Lymphadenitis (akut) (chronisch) I88.0

D007f Aufnahme zur Operation/Prozedur, nicht durchgeführt

D007

Wenn ein Patient für eine Operation/Prozedur stationär aufgenommen wurde, die aus irgendeinem Grund nicht durchgeführt und der Patient entlassen wurde, ist wie folgt zu kodieren:

a) Wenn die Operation/Prozedur aus technischen Gründen nicht ausgeführt wurde:

Beispiel 1

Ein Patient wurde aufgenommen zwecks Insertion von Paukenröhrchen bei Seromukotympanon. Die Operation wurde aus technischen Gründen verschoben.

Hauptdiagnose:

H65.3

Chronische muköse Otitis media

Nebendiagnose(n):

Z53

Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer Maßnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden

b) Wenn die Operation/Prozedur auf Grund einer Krankheit oder einer Komplikation, die nach Aufnahme aufgetreten ist, nicht ausgeführt wurde:

Beispiel 2

Ein Patient mit Tonsillitis wurde zur Tonsillektomie aufgenommen. Die Operation wurde aufgrund einer akuten Sinusitis frontalis verschoben.

Hauptdiagnose:

J35.0

Chronische Tonsillitis

Nebendiagnose(n):

Z53

Personen, die Einrichtungen des Gesundheitswesens wegen spezifischer Maßnahmen aufgesucht haben, die aber nicht durchgeführt wurden

J01.1

Akute Sinusitis frontalis

D008b Verdachtsdiagnosen

Verdachtsdiagnosen im Sinne dieser Kodierrichtlinie sind Diagnosen, die am Ende eines stationären Aufenthaltes weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen sind.

Verdachtsdiagnosen werden unterschiedlich kodiert, abhängig davon, ob der Patient nach Hause entlassen oder in ein anderes Krankenhaus verlegt wurde.

Entlassung nach Hause

Wenn Untersuchungen vorgenommen, aber keine Behandlung in Bezug auf die Verdachts­diagnose eingeleitet wurde, ist/sind das/die Symptom/e zu kodieren (siehe Beispiel 1 und DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4)).

Beispiel 1

Ein Kind wurde wegen rechtseitigen Schmerzen im Unterbauch mit Verdacht auf Appendizitis aufgenommen. Die Untersuchungen während des stationären Aufenthaltes haben die Diagnose einer Appendizitis nicht bestätigt. Eine spezifische Behandlung der Appendizitis wurde nicht durchgeführt.

Hauptdiagnose:

R10.3

Schmerzen mit Lokalisation in anderen Teilen des Unterbauches

D009


Wenn eine Behandlung eingeleitet wurde und die Untersuchungsergebnisse nicht eindeutig waren, ist die Verdachtsdiagnose zu kodieren.

Beispiel 2

Ein Patient wurde mit Verdacht auf Meningitis wegen starken Kopfschmerzen aufgenommen. Die Untersuchungen während des stationären Aufenthaltes haben die Diagnose einer Meningitis weder bestätigt noch sicher ausgeschlossen. Eine spezifische Behandlung der Meningitis wurde jedoch eingeleitet.

Hauptdiagnose:

G03.9

Meningitis, nicht näher bezeichnet

Verlegung in ein anderes Krankenhaus

Wenn ein Patient mit einer Verdachtsdiagnose verlegt wird, ist vom verlegenden Krankenhaus die Verdachtsdiagnose-Schlüsselnummer zu kodieren.

Von dem verlegenden Krankenhaus dürfen zur Kodierung nur die zum Zeitpunkt der Verlegung erhältlichen Informationen verwendet werden. Spätere Informationen aus dem Kranken­haus, in welches der Patient verlegt wurde, dürfen die Kodierungsentscheidung nachträglich nicht beeinflussen.

Wird beispielsweise ein Patient mit der Verdachtsdiagnose Meningitis verlegt und der Fall vom verlegenden Krankenhaus als Meningitis kodiert, so ist die Schlüsselnummer für Meningitis vom verlegenden Krankenhaus nachträglich nicht zu ändern. Dies gilt auch dann, wenn vom zweitbehandelnden Krankenhaus der Entlassungsbericht zugesandt wird und sich daraus ergibt, dass der Patient laut Untersuchung keine Meningitis hatte.

D009a „Sonstige” und „nicht näher bezeichnete” Schlüsselnummern

Die Resteklasse „Sonstige …” ist dann bei der Kodierung zu verwenden, wenn eine genau bezeichnete Krankheit vorliegt, für die es aber in der ICD‑10 keine eigene Klasse gibt.

Die Resteklasse „Nicht näher bezeichnete …” ist dann zu verwenden, wenn eine Krankheit nur mit ihrem Oberbegriff, wie z.B. Katarakt, beschrieben ist und/oder eine weitere Differenzierung nach den Klassifikationskriterien der ICD‑10 an entsprechender Stelle nicht möglich ist (siehe Beispiel 3).

„Sonstige” und „nicht näher bezeichnete” Schlüsselnummern bzw. „Resteklassen” haben im Allgemeinen eine spezifische Kennzeichnung.

Auf der vierstelligen Ebene ist die Zuordnung in der Regel wie folgt:

D009

„.0 – .7“ spezifische Krankheiten (im Kapitel XIX „Verletzungen und Vergiftungen” wird „.7” häufig für „multiple Verletzungen” verwendet)

„.8“ spezifische Krankheiten, die unter „.0 – .7“ nicht klassifiziert sind (oder „sonstige”)

„.9“ „nicht näher bezeichnet”

Beispiel 1

Vierstellige Subkategorie

Unterteilung der Schlüsselnummern

L50.–

Urtikaria

Kategorie

L50.0

Allergische Urtikaria

Spezifische Subkategorie


L50.1

Idiopathische Urtikaria

Spezifische Subkategorie

L50.2

Urtikaria durch Kälte oder Wärme

Spezifische Subkategorie

L50.3

Urticaria facticia

Spezifische Subkategorie

L50.4

Urticaria mechanica

Spezifische Subkategorie

L50.5

Cholinergische Urtikaria

Spezifische Subkategorie

L50.6

Kontakturtikaria

Spezifische Subkategorie

L50.8

sonstige Urtikaria

Urtikaria:

chronisch

rezidivierend periodisch

anderenorts nicht klassifizierte Urtikaria

L50.9

Urtikaria, nicht näher bezeichnet

unspezifische Subkategorie

Gelegentlich werden die zwei Resteklassen „.8” und „.9” in einer Schlüsselnummer kombiniert und beinhalten sowohl „sonstige” als auch „nicht näher bezeichnete” Zustände.

Auf der fünfstelligen Ebene ist die Zuordnung nicht einheitlich.

Die Resteklassen dürfen nicht verwendet werden, um Diagnosen „aufzufangen”, die scheinbar nicht anderenorts klassifiziert sind. Die ICD‑10-Verzeichnisse sind zu verwenden, um die korrekte Schlüsselnummer-Zuordnung zu bestimmen (s.a. DKR D013 Im Systematischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen (Seite 36) und DKR D014 Im Alphabetischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen (Seite 40)).

Wenn eine Bezeichnung benutzt wird, die nicht in den ICD‑10-Verzeichnissen auffindbar ist, sind darin verfügbare alternative Bezeichnungen zu prüfen. Sofern keine andere Beschreibung zur Verfügung steht, ist für die Verschlüsselung eine der folgenden Strategien anzuwenden:

Beispiel 2

Diagnose:

Leukoplakie am Augenlid

Kode:

H02.8

Sonstige näher bezeichnete Affektionen des Augenlides

Es gibt im Alphabetischen Verzeichnis unter Leukoplakie keinen Unterbegriff „Augenlid”. Deshalb muss unter dem Begriff „Krankheit” nachgeschlagen werden. Dort findet man:

Krankheit

– Auge, Augen- H57.9

– – Lid- H02.9

– – – näher bez. a.n.k. H02.8

Da die Leukoplakie eine „näher bezeichnete Krankheit” ist und im Alphabetischen Verzeichnis ein entsprechender Hinweis angegeben ist, ist H02.8 die korrekte Schlüssel­nummer.

Beispiel 3

Diagnose:

37 Jahre alter Mann mit subluxierter Katarakt

Kode:

H26.9

Katarakt, nicht näher bezeichnet

Im Alphabetischen Verzeichnis gibt es unter Katarakt keinen Unterbegriff „subluxiert” und keinen Untereintrag „- näher bez. a.n.k.”. Deshalb ist H26.9 die korrekte Schlüsselnummer.

D010a Kombinations-Schlüsselnummern‑

Eine einzelne Schlüsselnummer, die zur Klassifikation von zwei Diagnosen oder einer Diagnose mit einer Manifestation oder einer mit ihr zusammenhängenden Komplikation verwendet wird, wird als Kombinations-Schlüsselnummer bezeichnet. Kombinations-Schlüsselnummern werden durch Überprüfung der Einträge von eingerückten Begriffen im Alphabetischen Verzeichnis ermittelt und durch Nachlesen der Ein- und Ausschlusshinweise im Systematischen Verzeichnis der ICD‑10‑GM bestimmt (siehe DKR D013 Im Systematischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen (Seite 36) und DKR D014 Im Alphabetischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen (Seite 40)).

D010

Die Kombinations-Schlüsselnummer ist nur dann zu verwenden, wenn diese Schlüsselnummer die betreffende diagnostische Information vollständig wiedergibt und wenn das Alphabetische Verzeichnis eine entsprechende Anweisung gibt.

Mehrfachkodierungen (siehe DKR D012 Mehrfach­kodierung (Seite 26)) dürfen nicht verwendet werden, wenn die Klassifikation eine Kombinations-Schlüsselnummer bereitstellt, die eindeutig alle in der Diagnose dokumentierten Elemente umfasst.

Beispiel 1

Arteriosklerose der Extremitäten mit Gangrän

Richtig:

I70.25

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Gangrän

Falsch:

I70.29

Sonstige und nicht näher bezeichnete Atherosklerose der Extremitätenarterien

R02.8

Sonstige und nicht näher bezeichnete Gangrän, anderenorts nicht klassifiziert

D011d Doppelkodierung

Manifestiert sich eine Krankheit an zwei oder mehreren Lokalisationen, so gelten für die Diagnosenkodierung folgende Regeln:

D011

  1. Dieselbe Schlüsselnummer für die Diagnose wird nur einmal angegeben.
  2. Gibt es in der ICD eine eigene Schlüsselnummer für eine doppelseitige Erkrankung, so ist diese zu verwenden (siehe Beispiel 1).
  3. Fehlen in der ICD Angaben zur Lokalisation, so kann das Zusatzkennzeichen „B” für „beidseitig” hinter der Schlüsselnummer angegeben werden (siehe Beispiel 2).

Beispiel 1

Ein Patient mit doppelseitiger Hernia inguinalis, ohne Einklemmung und ohne Gangrän, wird aufgenommen. Es wird in einer Sitzung ein laparoskopischer transperitonealer Verschluss beider Hernien durchgeführt.

Hauptdiagnose:

K40.20

Doppelseitige Hernia inguinalis, ohne Einklemmung und ohne Gangrän, nicht als Rezidivhernie bezeichnet.

Prozedur(en):

5‑530.31 B

Verschluss einer Hernia inguinalis mit alloplastischem, allogenem oder xenogenem Material, laparoskopisch transperitoneal [TAPP], beidseitig


Beispiel 2

Ein Patient mit beidseitiger Radius-Fraktur (Colles) wird aufgenommen. Es wird in einer Sitzung eine geschlossene Reposition der Radius-Frakturen mit Spickung beidseitig durchgeführt.

Hauptdiagnose:

S52.51 B

Distale Fraktur des Radius, Extensionsfraktur, Colles-Fraktur, beidseitig

Prozedur(en):

5‑790.16 B

Geschlossene Reposition einer Fraktur oder Epiphysenlösung mit Osteosynthese, durch Draht oder Zuggurtung/Cerclage, Radius distal, beidseitig

Zur bilateralen und mehrfachen Kodierung s.a. DKR D012 Mehrfachkodierung (Seite 26).

D012v Mehrfachkodierung

Anmerkung: Erläuterungen, die mit den entsprechenden Abschnitten aus dem Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD‑10 (Band II) identisch sind, sind am Ende mit „(WHO)“ gekennzeichnet.

Mehrfachkodierung ist in den folgenden Fällen erforderlich:

1. Ätiologie- und Manifestationsverschlüsselung: „Kreuz – Stern – System”

Schlüsselnummern für Ätiologie (zugrunde liegende Ursache) werden durch das Kreuz-Symbol (†) und Manifestations-Schlüsselnummern durch das Stern-Symbol (*) gekennzeichnet. Zu kodieren ist in derselben Reihenfolge, in der sie im Alphabetischen Verzeichnis oder im Systematischen Verzeichnis der ICD‑10‑GM erscheinen, d.h. die Ätiologie-Schlüssel­nummer, gefolgt von der Manifesta­tions-Schlüsselnummer.

Diese Reihenfolge für die Ätiologie-/Manifestationsverschlüsselung gilt nur für das Kreuz-/Stern-System. Die Hauptdiagnosenregelung der DKR D002 erfährt somit außerhalb der Kreuz-/Stern-Systematik in Bezug auf die Reihenfolge von Ätiologie-/Manifestationskodes keine Einschränkung.

Beispiel 1

Diagnose: Bursitis durch Gonokokken

ICD-10-GM Alphabetisches Verzeichnis:

Bursitis durch Gonokokken A54.4† M73.09*

ICD‑10‑GM Systematisches Verzeichnis:

A54.4†

Gonokokkeninfektion des Muskel-Skelett-Systems

Gonokokken:
Bursitis (M73.0-*)

M73.0-*

Bursitis gonorrhoica (A54.4†)

Rubriken, die Diagnosebezeichnungen mit einer Kreuz-Kennung enthalten, treten in unter­schied­lichen Formen auf (WHO):

a) Das Symbol (†) und die zugehörige Sternschlüsselnummer erscheinen beide in der Rubriküberschrift. Sämtliche in dieser Rubrik zu klassifizierenden Bezeichnungen unter­liegen der Doppelklassifizierung und haben alle dieselbe Sternschlüsselnummer, zum Beispiel:

D012

Beispiel 2

A17.0†

Tuberkulöse Meningitis (G01*)
Tuberkulöse Leptomeningitis

Tuberkulose der Meningen (zerebral) (spinal)

b) In der Rubriküberschrift erscheint das Symbol (†), aber nicht die zugehörige Sternschlüsselnummer. Sämtliche in dieser Rubrik zu klassifizierenden Bezeichnungen unterliegen der Doppelklassifizierung, haben jedoch unterschiedliche Sternschlüssel­nummern (die bei jeder Bezeichnung aufgeführt sind), zum Beispiel:

Beispiel 3

A18.0†

Tuberkulose der Knochen und Gelenke

Tuberkulös:
• Arthritis (M01.1-*)
• Knochennekrose (M90.0-*)
• Mastoiditis (H75.0*)
• Osteomyelitis (M90.0-*)
• Ostitis (M90.0-*)
• Synovitis (M68.0-*)
• Tenosynovitis (M68.0-*)
Tuberkulose:
• Hüfte (M01.15*)
• Knie (M01.16*)
• Wirbelsäule (M49.0-*)

c) In der Rubriküberschrift erscheinen weder das Symbol (†) noch die zugehörige Sternschlüsselnummer. Die Rubrik als Ganzes unterliegt nicht der Doppelklassifizierung, jedoch können einzelne darunter aufgeführte Bezeichnungen doppelt klassifiziert werden. In diesen Fällen sind die Bezeichnungen mit dem Symbol (†) und ihrer Stern­schlüsselnummer gekennzeichnet, zum Beispiel:

D012

Beispiel 4

A54.8

Sonstige Gonokokkeninfektionen

durch Gonokokken:

• Peritonitis† (K67.1*)

• Pneumonie† (J17.0*)

• Sepsis

• Hautläsionen

d) Wenn bei der Verschlüsselung der Diagnose die ICD‑10-Verzeichnisse auf einen Stern-Kode (Manifestation) führen, dann muss anschließend die Ätiologie geklärt werden. Dazu sind in der Systematik und im Alphabetischen Verzeichnis für viele Schlüsselnummern Hinweise aufgenommen worden (siehe Beispiel 5). Dabei können auch Schlüssel­nummern zur Kodierung der Ätiologie benutzt werden, die in der ICD-Systematik keine Kreuz-Kodes sind. Auch sie werden in diesem Fall mit einem Kreuz (†) gekennzeichnet.

Beispiel 5

G63.3*

Polyneuropathie bei sonstigen endokrinen und Stoffwechselkrankheiten (E00–E07†, E15–E16†, E20–E34†, E70–E89†)

Hier findet sich in der Systematik ein Hinweis auf mögliche Schlüssel­num­mern zur Kodierung der Ätiologie, und zwar mit einem † gekennzeichnet, obwohl diese Schlüsselnummern, wie z.B. E05.0 Hyperthyreose mit diffuser Struma, in der Systematik nicht als Kreuzkode definiert sind.

e) An anderer Stelle (siehe Beispiel 6) fehlen Hinweise auf mögliche Schlüsselnummern zur Kodierung der Ätiologie. Hier ist dann vom behandelnden Arzt die zugrunde liegende Krankheit zu bestimmen.


Beispiel 6

J91*

Pleuraerguss bei anderenorts klassifizierten Krankheiten

Hier findet sich kein Hinweis auf entsprechende Kreuzkodes. Jede Schlüsselnummer, die die Ätiologie des Pleuraergusses kodiert, kann verwendet werden, wie z.B. I50.1- Linksherzinsuffizienz, und wird mit einem Kreuz (†) gekennzeichnet.

2. Hinweise zur Doppelklassifizierung

Für bestimmte Situationen ist eine andere Form der Doppelklassifizierung als die des Kreuz-Stern-Systems anwendbar, um den Gesundheitszustand einer Person vollständig zu beschreiben. Der Hinweis im Systematischen Verzeichnis „Soll … angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer zu benutzen“, kennzeichnet viele solcher Situationen (WHO).

Hier sind aufzuzählen:

D012

  • Lokale Infektionen bei Zuständen, die den Kapiteln der „Organkrankheiten“ zuzuordnen sind. Schlüsselnummern des Kapitels I zur Identifizierung des Infektions­erregers werden hinzugefügt, sofern dieser im Rubriktitel nicht enthalten ist. Am Ende von Kapitel I steht für diesen Zweck die Kategoriengruppe B95!–B98! zur Verfügung (siehe Tabelle 2 (Seite 32)).
  • Neubildungen mit funktioneller Aktivität. Eine geeignete Schlüsselnummer aus Kapitel IV kann zur Kennzeichnung der funktionellen Aktivität einer Neubildung der jeweiligen Schlüssel­nummer aus Kapitel II hinzugefügt werden.
  • Morphologie von Neubildungen. Obwohl die ICD-O nicht Bestandteil der Haupt­klassifikation ICD ist, kann sie zur Kennzeichnung der Morphologie (Histologie) von Tumoren zusätzlich einer Schlüsselnummer von Kapitel II hinzugefügt werden.

  • Ergänzungen für Zustände, die Kapitel V, F00–F09 (Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen) betreffen. Die zugrunde liegende Krankheit, Verletzung oder andere Hirnschädigung kann durch Hinzufügen einer Schlüsselnummer aus einem anderen Kapitel angegeben werden.
  • Zwei Schlüsselnummern zur Beschreibung einer Verletzung, einer Vergiftung oder einer sonstigen Nebenwirkung. Zu einer Schlüsselnummer aus Kapitel XIX, die die Art der Verletzung beschreibt, kann auch eine Schlüsselnummer aus Kapitel XX für die Ursache zusätzlich angegeben werden.

Anmerkung: Sowohl die Kodes für die Morphologie von Neubildungen als auch die Kodes aus Kapitel XX sind für die DRG-Gruppierung nicht relevant.

Reihenfolge von Diagnoseschlüsseln bei Mehrfachkodierung

ICD-Kodes ohne Kennzeichen oder mit einem Kreuz (Ätiologie, „†“) als Kennzeichen werden im Folgenden als Primär-Diagnoseschlüssel bezeichnet, da diese alleine verwendet werden dürfen.

ICD-Kodes mit einem Stern (Manifestation, „*“) oder mit einem Ausrufezeichen (Sonstiges, „!“) als Kennzeichen werden im Folgenden als Sekundär-Diagnoseschlüssel bezeichnet, da sie nie alleine verwen­det werden dürfen, sondern nur in Kombination mit einem Primär-Kode.

Für die Reihenfolge der ICD-Kodes bei Mehrfachverschlüsselung mit Primär- und Sekundär-Diagnoseschlüssel gelten folgende Regeln:

  • Primär-Diagnoseschlüssel vor Sekundär-Diagnoseschlüssel
  • Ein Primär-Diagnoseschlüssel gilt für alle folgenden Sekundär-Diagnoseschlüssel bis zum Auftreten eines neuen Primär-Diagnoseschlüssels.
  • Ein Sekundär-Diagnoseschlüssel darf nie einem Sekundär-Diagnoseschlüssel zugeordnet werden. (D.h. ein Ausrufe­zeichen­kode darf nie einem Sternkode zugeordnet werden und umgekehrt.)

Kreuz-Stern-System

In den Kodierrichtlinien, insbesondere in den Beispielen, sind die Diagnoseschlüssel gemäß obiger Regeln angeordnet.


Beispiel 7

(aus DKR 0401 Diabetes mellitus)

Ein Patient mit Diabetes Typ 1 mit peripheren vaskulären Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien mit Ruheschmerz wird zur Bypass-Operation aufgenommen. Zusätzlich besteht eine Retinopathie mit erheblicher Einschränkung des Sehvermögens.

Hauptdiagnose:

E10.50†

Diabetes mellitus, Typ 1 mit peripheren vaskulären Komplikationen, nicht als entgleist bezeichnet

Nebendiagnose(n):

I79.2*

Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten

I70.23

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerz

E10.30†

Diabetes mellitus, Typ 1 mit Augenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet

H36.0*

Retinopathia diabetica

Hinweis: Der Kode I70.23 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerz dient in diesem Beispiel zur näheren Spezifizierung der durch das Kreuz-Stern-System beschriebenen Diagnose. Er ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben.

Das Beispiel 7 ist gemäß Datenübermittlungsvereinbarung nach § 301 SGB V für die Entlassungsanzeige in der Segmentgruppe SG 1 (ETL-NDG) wie folgt aufzubereiten (siehe auch Redaktionelle Hinweise (Seite XIX)):

Diagnosen

Primär-Diagnoseschlüssel

(Primär-Diagnose)

Sekundär-Diagnoseschlüssel

(Sekundär-Diagnose)

Hauptdiagnose

E10.50†

I79.2*

Nebendiagnose

I70.23

Nebendiagnose

E10.30†

H36.0*

D012


Beispiel 8

(aus DKR 0401 Diabetes mellitus)

Ein Patient mit Diabetes Typ 1 mit multiplen Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien, einer Retinopathie und einer Nephropathie wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage aufgenommen.

Hauptdiagnose:

E10.73†

Diabetes mellitus, Typ 1 mit multiplen Komplikationen, mit sonstigen multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet

Nebendiagnose(n):

I79.2*

Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten

H36.0*

Retinopathia diabetica

N08.3*

Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus

Anmerkung: Der Kode E10.73 ist mit einem „†“ zu kennzeichnen, da er die Ätiologie der nachfol­gen­den Stern-Kodes (Manifestationen) kodiert. Gemäß den Regeln ist der „Ätiologiekode“ stets vor den „Manifestationskodes“ anzugeben. Gilt ein Ätiologiekode für mehrere Manifestationen, wie in diesem Beispiel, so gilt er für alle folgenden Stern-Kodes (Manifestationen) bis zum Auftreten eines neuen Kreuz-Kodes oder eines Kodes ohne Kennzeichen. Somit ist mit E10.73† die Ätiologie der Manifestationen I79.2*, H36.0* und N08.3* kodiert.

Das Beispiel 8 ist gemäß Datenübermittlungsvereinbarung nach § 301 SGB V für die Entlassungs­anzeige in der Segmentgruppe SG 1 (ETL-NDG) wie folgt aufzubereiten (siehe auch Redaktionelle Hinweise (Seite XIX)):

Diagnosen

Primär-Diagnoseschlüssel

(Primär-Diagnose)

Sekundär-Diagnoseschlüssel

(Sekundär-Diagnose)

Hauptdiagnose

E10.73†

I79.2*

Nebendiagnose

E10.73†

H36.0*

Nebendiagnose

E10.73†

N08.3*

Ausrufezeichenkodes

Sowohl in der ICD‑10‑GM als auch in der Datenübermittlungsvereinbarung nach § 301 SGB V werden die Ausrufezeichenkodes (z.B. S31.83!) als „optionale“ Schlüsselnummern bezeichnet. Mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete sekundäre Schlüsselnummern sind zum Teil optional, in anderen Fällen obligatorisch anzugeben.

Einen Überblick über die mit Ausrufezeichen gekennzeichneten ICD-Kodes/Kategorien bieten Tabelle 1 und 2.

D012

Die in Tabelle 1 aufgeführten Ausrufezeichenkodes können angegeben werden, wenn dies aus klinischer Sicht sinnvoll ist.

Tabelle 1: Optional anzugebende mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete Kategorien/Kodes:

U98.–!

Nicht belegte Schlüsselnummern U98.–!

U99.–!

Belegte und nicht belegte Schlüsselnummern U99.! (außer U99.0!)

V, W, X, Y

Alle Schlüsselnummern aus Kapitel XX (Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität)

Z33!

Schwangerschaftsfeststellung als Nebenbefund

Z50.–!

Rehabilitationsmaßnahmen

Z54.–!

Rekonvaleszenz

Beispiel 9

Eine Patientin wird mit Mittelhandfraktur aufgenommen. Nebenbefundlich wird eine Schwangerschaft in der 6. Schwangerschaftswoche festgestellt und überwacht.

Hauptdiagnose:

S62.32

Fraktur eines sonstigen Mittelhandknochens, Schaft

Nebendiagnose(n):

Z33!

Schwangerschaftsfeststellung als Nebenbefund

O09.1!

Schwangerschaftsdauer 5 bis 13 vollendete Wochen

Z34

Überwachung einer normalen Schwangerschaft

D012


Alle Ausrufezeichenkodes, die in Tabelle 2 aufgeführt sind, sind obligat anzugeben.

Tabelle 2: Mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete Kategorien/Kodes, die obligatorisch anzugeben sind (nicht optional):

B95.–!

Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind

B96.–!

Sonstige näher bezeichnete Bakterien als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind

B97.–!

Viren als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind

B98.–!

Sonstige näher bezeichnete infektiöse Erreger als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind

C94.8!

Blastenkrise bei chronischer myeloischer Leukämie [CML]

C95.8!

Leukämie, refraktär auf Standard-Induktionstherapie

C97!

Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen

G82.6-!

Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarkes

../.. (wird fortgesetzt)

../.. (Fortsetzung)

I50.02!

Rechtsherzinsuffizienz ohne Beschwerden

I50.03!

Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden bei stärkerer Belastung

I50.04!

Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden bei leichterer Belastung

D012

I50.05!

Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden in Ruhe

Hinweis: Bei einer globalen Herzinsuffizienz kommen die Schlüsselnummern I50.02!–I50.05! nicht zur Anwen­dung. Es ist in diesem Fall die Schlüsselnummer I50.01 in Kombination mit einer Schlüssel­num­mer aus I50.1- zur Angabe des Stadiums der Herzinsuffizienz anzugeben.

I67.80!

Vasospasmen bei Subarachnoidalblutung

K72.7-!

Hepatische Enzephalopathie und Coma hepaticum

K74.7-!

Klinische Stadien der Leberzirrhose

L40.7-!

Schweregrad der Psoriasis

N39.47!

Rezidivinkontinenz

O09.–!

Schwangerschaftsdauer

R65.–!

Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS]

S06.7-!

Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma

S14.7-!

S24.7-!

S34.7-!

Funktionale Höhe einer Verletzung des zervikalen/thorakalen/lumbosakralen Rückenmarkes

S01.83!

S21.83!

S31.83!

Offene Wunde (jeder Teil des Kopfes/Thorax/Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Becken) mit Verbindung zu einer intrakraniellen/intrathorakalen/intraabdominellen Verletzung

Sx1.84!

Weichteilschaden I. Grades bei geschlossener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation)

Sx1.85!

Weichteilschaden II. Grades bei geschlossener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation)

Sx1.86!

Weichteilschaden III. Grades bei geschlossener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation)

Sx1.87!

Weichteilschaden I. Grades bei offener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation)

Sx1.88!

Weichteilschaden II. Grades bei offener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation)

Sx1.89!

Weichteilschaden III. Grades bei offener Fraktur oder Luxation (nach Lokalisation)

T31.–!

Verbrennungen, klassifiziert nach dem Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche

T32.–!

Verätzungen, klassifiziert nach dem Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche

U07.0!

Gesundheitsstörung im Zusammenhang mit dem Gebrauch von E-Zigaretten [Vaporizer]

../.. (wird fortgesetzt)

../.. (Fortsetzung)

D012

U07.1!

COVID-19, Virus nachgewiesen[1]

U07.2!

COVID-19, Virus nicht nachgewiesen1

U09.9!

Post-COVID-19-Zustand, nicht näher bezeichnet

U12.9!

Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von COVID-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet

U60.–!

Klinische Kategorien der HIV-Krankheit

U61.–!

Anzahl der T-Helferzellen bei HIV-Krankheit

U62.–!

Zytogenetische und molekulargenetische Differenzierungen bei Neubildungen

U63.–!

Psychische und Verhaltensstörungen bei Demenz

U69.0-!

Anderenorts klassifizierte, im Krankenhaus erworbene Pneumonie

Hinweis: Die Schlüsselnummern sind nur von Krankenhäusern, die zur externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V verpflichtet sind, und nur für vollstationär behandelte, erwachsene Personen (18 Jahre und älter) anzugeben.

U69.10!

Anderenorts klassifizierte Krankheit, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist

U69.11!

Dauerhaft erworbene Blutgerinnungsstörung

U69.12!

Temporäre Blutgerinnungsstörung

U69.13!

Herz-Kreislauf-Stillstand vor Aufnahme in das Krankenhaus

U69.20!

Influenza A/H1N1 Pandemie 2009 [Schweinegrippe]

U69.21!

Influenza A/H5N1 Epidemie [Vogelgrippe]

U69.40!

Rekurrente Infektion mit Clostridium difficile

U69.5-!

Sekundäre Schlüsselnummern zur Angabe mehrerer Regionen bei sekundärer und nicht näher bezeichneter bösartiger Neubildung der Lymphknoten

U69.6!

Sekundäre Schlüsselnummer zur Spezifizierung eines Hustens als chronisch idiopathisch und chronisch refraktär

U69.7-!

Sekundäre Schlüsselnummern zur Angabe des Schweregrades einer Hypoglykämie oder des Vorliegens einer Hypoglykämiewahrnehmungsstörung

U69.8-!

Sekundäre Schlüsselnummern zur Spezifizierung des zeitlichen Bezugs einer Sepsis und eines septischen Schocks zur stationären Krankenhausaufnahme

U80.–!

Grampositive Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern

U81.–!

Gramnegative Erreger mit bestimmten Antibiotikaresistenzen, die besondere therapeutische oder hygienische Maßnahmen erfordern

U82.–!

Mykobakterien mit Resistenz gegen Antituberkulotika (Erstrangmedikamente)

U83.–!

Humanpathogene Pilze mit Resistenz gegen Antimykotika

U84!

Herpesviren mit Resistenz gegen Virustatika

../.. (wird fortgesetzt)

../.. (Fortsetzung)

U85!

Humanes Immundefizienz-Virus mit Resistenz gegen Virustatika oder Proteinaseinhibitoren

U99.0!

Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-21

Z37.–!

Resultat der Entbindung

D012

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu dem Antrag S20220008 „Klärung Erregerkodierung bei Infektion/ Sekundärinfektion einer offenen Wunde (z.B. Hautulkus)”, veröffentlicht am 17.08.2022

Entscheidung: Bei offenen Wunden mit klaren Zeichen einer Infektion (z.B. Rötung, Schwellung Überwärmung) wird zusätzlich zu einem geeigneten Kode für die Infektion (z.B. L08.8) ein Kode aus B95.-! Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind, B96.-! Sonstige näher bezeichnete Bakterien als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind oder B98.-! Sonstige näher bezeichnete infektiöse Erreger als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind angegeben, sofern entsprechende Bakterien nachgewiesen werden und diese einen zusätzlichen Aufwand im Sinne der DKR D003 begründen.

Im Falle einer chronischen offenen Wunde ohne klare Zeichen einer Infektion kann eine nachgewiesene pathologische Besiedlung (nachgewiesen durch ein anerkanntes Scoring-Instrument zum Infektionsrisiko) mit Bakterien über die Kombination eines geeigneten Kodes für die Wunde (z.B. L89.- Dekubitalgeschwür und Druckzone) und der Kodes B95.-!, B96.-!, B98.-! kodiert werden, falls eine diesbezüglich resistenzgerechte Arzneimitteltherapie erfolgt. In diesem Fall ist der Terminus „als Ursache von Krankheiten“ zu den Kodes B95.-!, B96.-! und B98.-! sowohl als primärursächliche Kausalität als auch im Sinne einer sekundär aggravierenden bzw. krankheitsunterhaltenden Ursache zu werten.

Es kann vorkommen, dass ein Ausrufezeichenkode unter klinischen Aspekten mehreren Primär-Diagnoseschlüsseln zugeordnet werden kann (siehe Beispiel 10). In diesem Fall ist es notwendig, den Sekundär-Diagnoseschlüssel einmal anzugeben und ihn ans Ende der Liste der zutreffenden Primär-Diagnoseschlüssel zu stellen.

Beispiel 10

(aus DKR 1905 Offene Wunden/Ver­letzun­gen)

Ein Patient wird mit vollständiger Zerreißung des Nierenparenchyms, Milzriss mit Parenchymbeteiligung und kleinen Risswunden an mehreren Dünndarmabschnitten sowie Heraustreten von Eingeweiden durch die Bauchwand aufgenommen.

Hauptdiagnose:

S37.03

Komplette Ruptur des Nierenparenchyms

Nebendiagnose(n):

S36.03

Rissverletzung der Milz mit Beteiligung des Parenchyms

S36.49

Verletzung des Dünndarmes, sonstiger und mehrere Teile des Dünndarmes

S31.83!

Offene Wunde (jeder Teil des Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Beckens) mit Verbindung zu einer intraabdominalen Verletzung

Das Beispiel 10 ist gemäß Datenübermittlungsvereinbarung nach § 301 SGB V für die Entlassungsanzeige in der Segmentgruppe SG 1 (ETL-NDG) wie folgt aufzubereiten (siehe auch Redaktionelle Hinweise (Seite XIX)):

Diagnosen

Primär-Diagnoseschlüssel

(Primär-Diagnose)

Sekundär-Diagnoseschlüssel

(Sekundär-Diagnose)

Hauptdiagnose

S37.03

S31.83!

Nebendiagnose

S36.03

S31.83!

Nebendiagnose

S36.49

S31.83!

D012

D013c Im Systematischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen‑

Einige formale Vereinbarungen der ICD‑10‑GM sind für die Kodierung und für die Interpretation verschlüsselter Daten wichtig. Die hier dargestellten formalen Vereinbarungen orientieren sich an den entsprechenden Abschnitten des Regelwerks für die WHO-Ausgabe der ICD‑10 (Band II). Identische Textpassagen sind deshalb durch „(WHO)“ gekennzeichnet.

Inklusiva (WHO)

Innerhalb der 3- und 4-stelligen Rubriken ist gewöhnlich eine Reihe anderer Diagnose­bezeichnungen aufgeführt. Sie heißen Inklusiva [Einschlussbezeichnungen, „Inkl.“] und sind ergänzend zum Titel als Beispiele für diagnostische Feststellungen angegeben, die in dieser Rubrik zu klassifizieren sind. Sie können sich auf verschiedenartige Zustände beziehen oder Synonyme sein. Sie stellen keine Untergliederung der Rubrik dar (siehe Beispiel 1: K31.0 Akute Magendilatation).

Inklusiva sind vorrangig als Hinweis auf den Inhalt der Rubrik aufgeführt. Viele der Angaben beziehen sich auf wichtige oder geläufige Bezeichnungen, die der Rubrik angehören. Andere sind als Krankheitszustand oder als Lokalisation Grenzfälle, die die inhaltliche Grenze zwischen den einzelnen Subkategorien kennzeichnen sollen. Die Liste der Inklusiva ist keineswegs erschöpfend; alternative Diagnosebezeichnungen sind im Alphabetischen Teil aufgeführt. Bei der Verschlüsselung einer vorgegebenen Diagnose sollte als erstes dort nachgeschlagen werden.

Beispiel 1

K31.–

Sonstige Krankheiten des Magens und des Duodenums

Inkl.:

Funktionelle Magenkrankheiten

Exkl.:

Divertikel des Duodenums (K57.0–K57.1)
Gastrointestinale Blutung (K92.0–K92.2)

K31.0

Akute Magendilatation

Akute Distension des Magens

K31.1-

Pylorusstenose beim Erwachsenen

Exkl.:

Angeborene oder infantile Pylorusstenose (Q40.0)

K31.10

Hypertrophische Pylorusstenose beim Erwachsenen

K31.11

Entzündliche Pylorusstenose beim Erwachsenen

K31.12

Pylorusstenose beim Erwachsenen durch Kompression und Infiltration

Pylorusstenose beim Erwachsenen durch Neubildungen am Magen, Duodenum und Pankreas

K31.18

Sonstige und nicht näher bezeichnete Magenausgangsstenose beim Erwachsenen

Pylorusstenose o.n.A.

Allgemeine diagnostische Beschreibungen, die für eine Reihe von Kategorien oder für sämtliche Subkategorien einer 3-stelligen Kategorie gelten, sind jeweils im Anschluss an eine Kapitel-, Gruppen- oder Kategorienüberschrift aufgeführt und durch „Inkl.:” gekennzeichnet (siehe Beispiel 1: K31.– Sonstige Krankheiten des Magens und des Duodenums).

D013

Exklusiva (WHO)

Bestimmte Rubriken enthalten Angaben über Krankheitszustände, die durch „Exkl.:“ gekennzeichnet sind. Dabei handelt es sich um Bezeichnungen, die – selbst wenn der Titel der Rubrik vermuten lässt, dass sie an dieser Stelle zu klassifizieren wären – tatsächlich an anderer Stelle klassifiziert sind. Ein solches Beispiel ist die Kategorie A46 „Erysipel [Wundrose]“, in der das postpartale oder puerperale Erysipel ausgeschlossen ist. Bei den Exklusiva steht in Klammern die Schlüsselnummer derjenigen Kategorie oder Subkategorie, der die Ausschluss­bezeichnung zuzuordnen ist (siehe Beispiel 1: K31.1- Pylorusstenose beim Erwachsenen).

Allgemeine Ausschlüsse für eine Vielzahl von Kategorien oder für alle Subkategorien einer 3‑stelligen Kategorie sind direkt nach dem Titel des Kapitels, der Gruppe oder der Kategorie aufgeführt und ebenfalls durch „Exkl.:” gekennzeichnet (siehe Beispiel 1: K31.– Sonstige Krankheiten des Magens und des Duodenums).

Glossar

Kapitel V „Psychische und Verhaltensstörungen” enthält außer den Ein- und Ausschluss­bezeichnungen ein Glossar mit inhaltlichen Hinweisen zu den Rubriken. Es wurde deshalb eingesetzt, weil die Terminologie der psychischen Störungen unterschiedlich ist, insbesondere in den verschiedenen Ländern. Zur Beschreibung gänzlich unterschiedlicher Krankheitszustände werden oft dieselben Bezeichnungen verwendet.

Runde Klammern „( )”

  1. Runde Klammern (Parenthesen) umschließen zusätzliche Wörter, die bei einer Diagnosenangabe stehen können, ohne dass dadurch die Verschlüsselung beeinflusst wird.

Beispiel 2

In den Einschlussbegriffen bei I12.– Hypertensive Nierenkrankheit bedeutet die Zeile „Arteriosklerotische Nephritis (chronisch) (interstitiell)”, dass I12.– die Schlüsselnummer für die Bezeichnung „Arteriosklerotische Nephritis” ist, sei es allein oder mit den Worten „chronisch” oder „interstitiell” (oder beiden) konkretisiert.

  1. Runde Klammern werden zur Angabe der zutreffenden Schlüsselnummer bei Exklusiva benutzt.

Beispiel 3

I88.– Unspezifische Lymphadenitis

Exkl.: Lymphknotenvergrößerung o.n.A. (R59.–)

  1. Runde Klammern bei den Gruppenbezeichnungen umschließen die 3-stelligen Schlüssel­nummern der Kategorien, die in diese Gruppe fallen.
  2. Schließlich werden runde Klammern für das Kreuz-Stern-System benutzt. Runde Klammern werden zur Angabe des Kreuzkodes bei Sternkodes oder des Sternkodes bei Bezeichnungen mit Kreuzkode benutzt.

Beispiel 4

A32.1†

Meningitis und Meningoenzephalitis durch Listerien

durch Listerien:
• Meningitis (G01*)
• Meningoenzephalitis (G05.0*)

G01*

Meningitis bei anderenorts klassifizierten bakteriellen Krankheiten

Meningitis (bei) (durch):
• Anthrax [Milzbrand] (A22.8†)
• Gonokokken (A54.8†)
• Leptospirose (A27.–†)
• Listerien (A32.1†)

D013

Eckige Klammern „[ ]”

Eckige Klammern werden benutzt zur Bezeichnung von Synonyma, alternativen Formulierungen oder erläuternden Ausdrücken, zum Beispiel:


Beispiel 5

A30.–

Lepra [Aussatz]

A46

Erysipel [Wundrose]

Doppelpunkt „:”

Ein Doppelpunkt wird bei Aufzählungen von Inklusiva und Exklusiva verwendet, wenn das vorangestellte Wort für die Zuordnung zu der betreffenden Rubrik keine vollständige Bezeichnung darstellt. Ein oder mehrere der nach dem Doppelpunkt stehenden modifizierenden oder genauer beschreibenden Wörter werden benötigt, damit der Begriff der Rubrik zugeordnet werden kann.

Beispiel 6

In K36 Sonstige Appendizitis ist die Diagnose „Appendizitis” nur dann einzuordnen, wenn sie durch die Wörter „chronische” oder „rezidivierende” genauer beschrieben ist.

K36

Sonstige Appendizitis
Appendizitis:
chronisch
rezidivierend

Senkrechter Strich „│”

Ein senkrechter Strich wird bei Aufzählungen von Inklusiva und Exklusiva benutzt, wenn weder das vorangegangene Wort noch das folgende Wort vollständige Bezeichnungen sind. Jede vor dem senkrechten Strich stehende Bezeichnung muss mit einer oder mehreren der dahinter stehenden Bezeichnungen kombiniert werden.

Beispiel 7

O71.6

Schädigung von Beckengelenken und -bändern unter der Geburt

Abriss des inneren Symphysenknorpels

Schädigung des Steißbeins

Traumatische Symphysenruptur

unter der Geburt

Ohne nähere Angabe „o.n.A.”

D013

„o.n.A.“ ist eine Abkürzung für „ohne nähere Angabe“. Sie ist praktisch gleichbedeutend mit „n.n.bez.“ = „nicht näher bezeichnet“.

Manchmal wird ein ungenau bezeichneter Begriff dennoch zusammen mit spezifischeren Begriffen unter derselben Schlüsselnummer klassifiziert. Das hängt damit zusammen, dass in der medizinischen Terminologie oft der allgemeine Begriff für die üblicherweise vorkommende Form einer Krankheit benutzt wird, während die weniger häufig vorkommenden Arten näher bezeichnet werden. Zum Beispiel wird gewöhnlich „Mitralklappenstenose“ als Bezeichnung für die „rheumatische Mitralklappenstenose“ benutzt und deshalb mit ihr zusammen klassifiziert; eine Pulmonalstenose wird jedoch nur dann als rheumatisch verschlüsselt, wenn sie auch so bezeichnet ist, da sie meist anderer Genese ist.


Beispiel 8

I05.–

Rheumatische Mitralklappenkrankheiten

Inkl.:

Zustände, die unter I05.0 und I05.2–I05.9 klassifizierbar sind, unabhängig davon, ob als rheumatisch bezeichnet oder nicht

Exkl.:

Als nichtrheumatisch bezeichnet (I34.–)

I05.0

Mitralklappenstenose

Mitralklappenobstruktion (rheumatisch)

I05.1

Rheumatische Mitralklappeninsuffizienz

Solche impliziten Annahmen müssen zur Vermeidung einer falschen Verschlüsselung berücksichtigt werden. Eine sorgfältige Durchsicht der Inklusiva wird deutlich zeigen, wo solche Ursachen vorausgesetzt wurden. Eine Bezeichnung sollte solange nicht unter „nicht näher bezeichnet“ verschlüsselt werden, bis genau feststeht, dass keine weiteren Angaben vorhanden sind, die eine spezifische Zuordnung an anderer Stelle zulassen.

Bei der Interpretation von Statistiken auf ICD-Basis ist darauf zu achten, dass es immer wieder einige „nicht näher bezeichnete” Krankheiten gibt, die offensichtlich mit einer Schlüsselnum­mer für „näher bezeichnet” kodiert wurden, die aber in den Unterlagen, nach denen verschlüsselt wurde, nicht eindeutig spezifiziert waren. Für Zeitreihen und die Interpretation von Statistiken ist es wichtig zu bedenken, dass sich solche Annahmen von einer ICD-Revision zur anderen ändern können. So wurde zum Beispiel vor der 8. Revision der ICD angenommen, dass ein „nicht näher bezeichnetes” Aortenaneurysma syphilitischen Ursprungs sei.

Anderenorts nicht klassifziert „a.n.k.”

Werden in einer 3-stelligen Kategorienbezeichnung die Worte „anderenorts nicht klassifiziert“ oder die Abkürzung „a.n.k.” benutzt, so dienen sie als eine Art Warnung: Bestimmte näher bezeichnete Varianten der aufgeführten Krankheitszustände sind möglicherweise anderen Teilen der Klassifikation zuzuordnen. Zum Beispiel:

Beispiel 9

J16.–

Pneumonie durch sonstige Infektionserreger, anderenorts nicht klassifiziert

Exkl.:

Ornithose (A70)
Plasmazelluläre interstitielle Pneumonie (B48.5)
Pneumonie:
• angeboren (P23.–)
• o.n.A. (J18.9)

J16.0

Pneumonie durch Chlamydien

J16.8

Pneumonie durch sonstige näher bezeichnete Infektionserreger

Auch andere Kategorien, wie in Kapitel I (z.B. B05.2 „Masernpneumonie”), Kapitel X (z.B. J10–J15) oder in anderen Kapiteln (z.B. P23.– angeborene Pneumonie) dienen der Verschlüsselung von Pneumonien durch näher bezeichnete Infektions­erreger. Die Kategorie J18.– „Pneumonie, Erreger nicht näher bezeichnet“, enthält Pneumonien, für die ein Infektions­erreger nicht angegeben wurde.

D013

„Und” in Titeln

„Und” steht für „und/oder”. Zum Beispiel sind in der Schlüsselnummer A18.0† Tuberkulose der Knochen und Gelenke die Fälle „Tuberkulose der Knochen”, „Tuberkulose der Gelenke” und „Tuberku­lose der Knochen und Gelenke” zu klassifizieren.

Punkt Strich „.–” und Strich „-” am Ende von Schlüsselnummern

Alle 3-stelligen Schlüsselnummern, die in 4- oder 5-stellige Schlüsselnummern unterteilt sind, sind an 4. und 5. Stelle durch einen „.–” gekennzeichnet. Alle 4-stelligen Schlüsselnummern, die in 5-stellige Schlüsselnummern unterteilt sind, sind an 5. Stelle durch „-” gekennzeichnet

(s. Beispiel 10).

Beispiel 10

G90. –

Krankheiten des autonomen Nervensystems

G90.0-

Idiopathische periphere autonome Neuropathie

G90.00

Karotissinus-Syndrom (Synkope)

G90.08

Sonstige idiopathische periphere autonome Neuropathie

G90.1

Familiäre Dysautonomie [Riley-Day-Syndrom]

Dadurch wird darauf hingewiesen, dass es für diese 3-stelligen/4-stelligen Kategorien 4‑stellige/5-stellige Sub­kategorien gibt, die beim Kodieren verwendet werden müssen. Diese Übereinkunft gilt für alle ICD‑10-Verzeichnisse.

D014d Im Alphabetischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen

Das Alphabetische Verzeichnis der ICD-10-GM unterstützt die Verschlüsselung nach dem Systematischen Verzeichnis inkl. des Kreuz-Stern-Systems und der Zusatz­schlüssel­nummern. Die im Alphabetischen Verzeichnis verwendeten formalen Vereinbarungen sind dort beschrieben. Maßgeblich für die Kodierung ist stets das Systematische Verzeichnis. Soweit das Alphabetische Verzeichnis zu einem unspezifischen Kode (z.B. „.9-Kode“) führt, ist deshalb im Systematischen Verzeichnis zu prüfen, ob eine spezifischere Kodierung möglich ist.

D015u Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men
als Hauptdiagnose

Kodes für die spezifische Verschlüsselung von Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men finden sich beispielsweise in den folgenden Kategorien:

Tabelle 1:

E89.– Endokrine und Stoffwechselstörungen nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert

G97.– Krankheiten des Nervensystems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert

H59.– Affektionen des Auges und der Augenanhangsgebilde nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert

H95.– Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert

I97.– Kreislaufkomplikationen nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert

J95.– Krankheiten der Atemwege nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert

K91.– Krankheiten des Verdauungssystem nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert

M96.– Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert

N99.– Krankheiten des Urogenitalsystems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert

D015

Diese Kodes sind nur dann als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert. Gleiches gilt für die Kategorien T80–T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert. Die Kodes aus Tabelle 1 sind Kodes aus T80–T88 vorzuziehen, soweit letztere die Erkrankung bzw. Störung nicht spezifischer beschreiben.

Beispiel 1

Ein Patient wird wegen einer Hypothyreose nach Thyreoidektomie vor einem Jahr stationär aufgenommen.

Hauptdiagnose:

E89.0

Hypothyreose nach medizinischen Maßnahmen

Beispiel 2

Ein Herzschrittmacherträger wird wegen einer Elektrodendislokation stationär aufgenommen.

Hauptdiagnose:

T82.1

Mechanische Komplikation durch ein kardiales elektronisches Gerät

Anmerkung: I97.89 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert ist nicht als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, da der Kode T82.1 Mechanische Komplikation durch ein kardiales elektronisches Gerät (samt seiner Inklusiva) spezifisch die Art der Störung beschreibt.

Beispiel 3

Ein Patient wird nach vorangegangener Behandlung einer Fersenbeinfraktur nun wegen einer tiefen Beinvenenthrombose stationär aufgenommen.

Hauptdiagnose:

I80.28

Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefäße der unteren Extremitäten

Anmerkung: I97.89 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert ist nicht als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, da der Kode

I80.28 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefäße der unteren Extremitäten spezifisch die Art der Kreislaufkomplikation beschreibt.

D015

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 386, veröffentlicht am 11.11.2020

Frage: Bei einem Patienten mit einem Billroth II – Magen (Operation vor drei Jahren) wird gastroskopisch eine Anastomositis an der gastrojejunalen Anastomose mit Ulcera im Jejunum beschrieben. Können hier als Nebendiagnose der ICD-Kode T81.8 Sonstige Komplikationen bei Eingriffen, anderenorts nicht klassifiziert oder der ICD-Kode K91.88 Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert angegeben werden?

Entscheidung: Wird ein Patient wegen einer Anastomositis an einer gastrojejunalen Anastomose bei zurückliegender Billroth II Operation (Operation vor drei Jahren) und mit Ulcera im Jejunum behandelt, ist dies mit den nachfolgend zutreffenden Kodes oder Kodes aus

K29.6 Sonstige Gastritis

K28.- Ulcus pepticum jejuni

K52.9 Nichtinfektiöse Gastroenteritis und Kolitis, nicht näher bezeichnet

K91.88 Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach medizinischen Maßnahmen, andernorts nicht klassifiziert

zu kodieren.

Der Kode K91.88 Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach medizinischen Maßnahmen, andernorts nicht klassifiziert dient der Kodierung der Anastomositis und stellt gleichzeitig den Zusammenhang zwischen der Anastomositis und der vorangegangenen Billroth II-Operation her.

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 393, veröffentlicht am 11.11.2020

Frage: Zwei Tage nach endoskopischer Polypektomie am Magen wird ein Patient mit Teerstuhl stationär aufgenommen. Ursächlich wird eine Blutung aus der Polypabtragungsstelle festgestellt. Was ist die Hauptdiagnose?

K92.2 Gastrointestinale Blutung, nicht näher bezeichnet

oder

T81.0 Blutung und Hämatom als Komplikation eines Eingriffs, anderenorts nicht klassifiziert.

Entscheidung: Wird ein Patient zwei Tage nach endoskopischer Polypektomie am Magen mit Teerstuhl stationär aufgenommen und wird die Polypabtragungsstelle als ursächlich für die Blutung festgestellt, ist der Kode K92.2 Gastrointestinale Blutung, nicht näher bezeichnet als Hauptdiagnose anzugeben.

D015

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 466 (ehemals KDE 20), veröffentlicht am 16.12.2020

Frage: Fallkonstellation 3 (Bis 2012 Kodierempfehlung Nr. 20)

Stationäre Aufnahme elektiv zur Thrombektomie wegen Thrombose eines AV-Shunts (Shunt aus körpereigenem Material) bei dialysepflichtiger Nierenkrankheit. Diagnostik und Indika­tionsstel­lung ambulant erfolgt, erfolgreiche Thrombektomie. Was ist die Hauptdiagnose?

Entscheidung: Wird wie in dem vorliegende Fall (KDE-466 ehemals KDE-20) ein Patient mit dialysepflichtiger Nierenkrankheit ausschließlich zur Thrombektomie bei Thrombose eines AV-Shunts (Shunt aus körpereigenem Material) elektiv aufgenommen, so ist für die Thrombose des AV-Shunts der Kode T82.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen als Hauptdiagnose zu kodieren.

Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnah­men
als Nebendiagnose

Die Regelungen gelten für die Kodierung als Nebendiagnose entsprechend. Die Kriterien der Nebendiagnosendefinition (siehe DKR D003 Nebendiagnosen (Seite 13)) sind zu beachten.

Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren

P001


Diese Kodierrichtlinien beziehen sich auf den amtlichen Operationen- und Prozedurenschlüssel OPS Version 2023.

P001f Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren

Alle signifikanten Prozeduren, die vom Zeitpunkt der Aufnahme bis zum Zeitpunkt der Entlassung vorgenommen wurden und im OPS abbildbar sind, sind zu kodieren. Dieses schließt diagnostische, thera­peutische und pflegerische Prozeduren ein.

Die Definition einer signifikanten Prozedur ist, dass sie entweder

  • chirurgischer Natur ist
  • ein Eingriffsrisiko birgt
  • ein Anästhesierisiko birgt
  • Spezialeinrichtungen oder Geräte oder spezielle Ausbildung erfordert.

Es ist besonders wichtig, dass alle signifikanten und kodierbaren Prozeduren, einschließlich traditioneller „nicht-chirurgischer“ Prozeduren verschlüsselt werden.

Es gibt keine Kodierrichtlinie, die die Reihenfolge der Prozeduren regelt. Jedoch sollten die aufwändigeren Prozeduren zuerst angegeben werden, da die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schlüsselnummer-Felder begrenzt ist.

Die Reihenfolge der Prozeduren hat keinen Einfluss auf die DRG-Gruppierung.

Prozedurenkomponenten

Normalerweise ist eine Prozedur vollständig mit all ihren Komponenten, wie z.B. Vorbereitung, Lagerung, Anästhesie, Zugang, Naht, usw., in einem Kode abgebildet (siehe Beispiel 1 und 2). Abweichungen davon sind in den Hinweisen beschrieben. Bei den Operationen am Nervensystem zum Beispiel ist gewöhnlich der Zugang zusätzlich zu kodieren.

Deshalb werden diese individuellen Komponenten einer bereits kodierten Prozedur nicht noch einmal gesondert verschlüsselt.

Ebenso sind eingriffsverwandte diagnostische Maßnahmen nicht gesondert zu kodieren, wenn diese in derselben Sitzung durchgeführt werden und regelhaft Bestandteil der interventionell-therapeutischen Prozeduren sind und dies im OPS nicht anders geregelt ist (z.B. diagnostische Arthroskopie vor arthroskopischer Meniskektomie wird nicht verschlüsselt).

Auch andere Prozeduren, wie z.B. Schmerztherapie (mit Ausnahme des OPS-Kodes 8-919 Komplexe Akutschmerzbehandlung), sind nur dann zu kodieren, wenn sie als alleinige Maßnahmen durchgeführt wurden (siehe Beispiel 3).


Beispiel 1

P001

Die Laparotomie als operativer Zugang ist enthalten in

5‑511.02

Cholezystektomie, einfach, offen chirurgisch, mit operativer Revision der Gallengänge

Eine Episiotomie als Prozedurenkomponente ist enthalten in

5‑720.1

Zangenentbindung aus Beckenmitte

Beispiel 2

Eine Schmerztherapie bei operativen Eingriffen und diagnostischen Maßnahmen ist im Kode enthalten (mit Ausnahme des OPS-Kodes 8-919 Komplexe Akutschmerzbehandlung), während eine Schmerztherapie als alleinige Maßnahme mit einem Kode aus 8‑91 verschlüsselt wird.

Die prä- und postoperative Schmerztherapie ist bei einer offen chirurgischen radikalen Uterus-exstirpation mit pelviner und paraaortaler Lymphadenektomie im Kode enthalten.

5‑685.3

Radikale Uterusexstirpation mit pelviner und paraaortaler Lymphadenektomie

Beispiel 3

Eine epidurale Schmerztherapie als alleinige therapeutische Maßnahme (ohne direkten Zusammenhang mit einer anderen Prozedur), zum Beispiel während eines stationären Aufenthaltes mit Chemotherapie (3 Tage, 2 Medikamente) bei metastasierendem Karzinom, wird gesondert kodiert.

8-543.32

Mittelgradig komplexe und intensive Blockchemotherapie, 3 Tage, 2 Substanzen

8‑910

Epidurale Injektion und Infusion zur Schmerztherapie

Eigenständige Prozeduren, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer operativen Prozedur stehen, werden getrennt kodiert.

Beispiel 4

Ein präoperatives CT des Abdomens mit Kontrastmittel und eine Hemikolektomie links werden beide kodiert.

3‑225

Computertomographie des Abdomens mit Kontrastmittel

5‑455.64

Partielle Resektion des Dickdarmes, Resektion des Colon descendens mit linker Flexur [Hemikolektomie links], offen chirurgisch mit Anastomosen-Anus praeter

P003s Hinweise und formale Vereinbarungen für die Benutzung
des OPS

P003

Dieser Abschnitt der Kodierrichtlinien ist weitgehend identisch mit den Hinweisen zur Benutzung des OPS und ist insbesondere durch Beispiele erweitert.

Aufbau und Kodestruktur

Der Operationen- und Prozedurenschlüssel ist ein überwiegend numerischer, hierarchisch strukturierter Schlüssel. Er weist überwiegend einen 5-stelligen Differenzierungsgrad auf, bezogen auf die International Classification of Procedures in Medicine (ICPM) der WHO. Einige Kodes sind jedoch nur 4-stellig differenziert.

Es gibt folgende Hierarchieebenen:

Kapitel

Bereichsüberschriften

3-Steller

4-Steller

5-Steller

6-Steller

3-Steller-Klassen werden auch als Kategorien, 4- bis 6-Steller als (Sub)-kategorien bezeichnet.

In einigen Kodebereichen wird eine alphanumerische Gliederungsstruktur verwendet, da die zur Verfügung stehenden 10 numerischen Untergliederungen für die erforderlichen Inhalte nicht ausreichend waren. Die alphanumerischen Notationen finden sich in der 4., 5. und 6. Stelle der Systematik.

Eine alphanumerische Angabe wurde ebenfalls für die Bezeichnung der Resteklassen „Sonstige …“ und „Nicht näher bezeichnete …“ gewählt. Dadurch war es möglich, zwei weitere numerische Positionen für fachspezifische Inhalte zu gewinnen. Die Position „x“ beinhaltet dabei sonstige Prozeduren, die Position „y“ nicht näher bezeichnete Prozeduren. Der 4-stellige Kode „Andere …“ ist als Platzhalter für spätere Erweiterungen durch Neuentwick­lungen und bisher nicht berücksichtigte Prozeduren gedacht.

Die Textbeschreibung auf der 5. und 6. Gliederungsstelle ist in Buchausgaben oft aus Gründen der Übersichtlich­keit verkürzt angegeben. Sie enthält nur die wesentlichen Unterscheidungs­merkmale gegenüber der zugehörigen Textbeschreibung der jeweils übergeordneten Gliederungs­­stelle. In der EDV-Version und in den Metadaten des BfArM ist der OPS in allen Gliederungsstellen vollständig ausformuliert.

Buchausgabe:

5‑44 Andere Operationen am Magen

Inkl.: Innere Schienung

5‑448 Andere Rekonstruktion am Magen

Hinw.: Der Zugang ist für die mit ** gekennzeichneten Kodes in der 6. Stelle nach folgender Liste zu kodieren:

0 Offen chirurgisch abdominal

1 Offen chirurgisch thorakal

2 Laparoskopisch

3 Umsteigen laparoskopisch – offen chirurgisch

x Sonstige

../.. (wird fortgesetzt)

../.. (Fortsetzung)

P003

** 5‑448.0 Naht (nach Verletzung)

** 5‑448.1 Verschluss einer Gastrostomie oder (Ernährungs-)Fistel

** 5‑448.2 Gastropexie

** 5‑448.3 Kardiaplastik (z.B. nach Belsey)

** 5‑448.4 Fundoplikatio

5‑448.5 Hemifundoplikatio

.50 Offen chirurgisch abdominal

.51 Offen chirurgisch thorakal

.52 Laparoskopisch

.53 Umsteigen laparoskopisch – offen chirurgisch

.54 Endoskopisch

.5x Sonstige

** 5‑448.6 Hemifundoplikatio mit Hiatusnaht

** 5‑448.a Vertikale Gastroplastik nach Mason

** 5‑448.b Implantation oder Wechsel eines nicht anpassbaren Magenbandes

** 5‑448.c Implantation oder Wechsel eines anpassbaren Magenbandes

** 5‑448.d Neufixierung eines dislozierten Magenbandes

** 5‑448.e Entfernung eines Magenbandes

5-448.f Magenplikatur

.f0 Offen chirurgisch

.f1 Laparoskopisch

.f2 Umsteigen laparoskopisch – offen chirurgisch

.f3 Endoskopisch

.fx Sonstige

** 5‑448.x Sonstige

5‑448.y N.n.bez.

EDV (Metadaten):

Neu dazu kommende Textpassagen sind durch Fettdruck gekennzeichnet.

5‑44

Andere Operationen am Magen

5‑448

Andere Operationen am Magen: Andere Rekonstruktion am Magen

5‑448.0

Andere Operationen am Magen: Andere Rekonstruktion am Magen: Naht (nach Verletzung)

5‑448.00

Andere Operationen am Magen: Andere Rekonstruktion am Magen: Naht (nach Verletzung): Offen chirurgisch abdominal

5‑448.01

Andere Operationen am Magen: Andere Rekonstruktion am Magen: Naht (nach Verletzung): Offen chirurgisch thorakal

5‑448.02

Andere Operationen am Magen: Andere Rekonstruktion am Magen: Naht (nach Verletzung): Laparoskopisch

5‑448.03

Andere Operationen am Magen: Andere Rekonstruktion am Magen: Naht (nach Verletzung): Umsteigen laparoskopisch – offen chirurgisch

5‑448.0x

Andere Operationen am Magen: Andere Rekonstruktion am Magen: Naht (nach Verletzung): Sonstige

5‑448.1

Andere Operationen am Magen: Andere Rekonstruktion am Magen: Verschluss einer Gastrostomie oder (Ernährungs‑)Fistel

5‑448.10

Andere Operationen am Magen: Andere Rekonstruktion am Magen: Verschluss einer Gastrostomie oder (Ernährungs‑)Fistel: Offen chirurgisch abdominal

../.. (wird fortgesetzt)

../.. (Fortsetzung)

5‑448.x

Andere Operationen am Magen: Andere Rekonstruktion am Magen: Sonstige

5‑448.x0

Andere Operationen am Magen: Andere Rekonstruktion am Magen: Sonstige: Offen chirurgisch abdominal

5‑448.y

Andere Operationen am Magen: Andere Rekonstruktion am Magen: N.n.bez.

Achtung: Hinweise, Inklusiva und Exklusiva fehlen in den Metadaten.

Reihenfolge und Besetzung der Kodes

P003

Im vorliegenden Schlüssel sind nicht alle 4‑stelligen Kodepositionen besetzt. Auf ein „Aufrücken“ der nachfolgenden Kodes wurde aus Gründen der Vergleichbarkeit mit der ICPM der WHO verzichtet. Die freien Kodes stehen für ggf. später erforderliche Erweiterungen zur Verfügung.

Topographische Gliederung

Der Operationen- und Prozedurenschlüssel weist in Kapitel 5 Operationen eine topographisch-anatomische Gliederung auf. Auf eine fachgebietsbezogene Gliederung wurde verzichtet. Dies bedeutet, dass Eingriffe, die von mehreren Fachgebieten durchgeführt werden, unter dem jeweiligen Organkapitel zu finden sind. So wurden z.B. die kinderchirurgischen Prozeduren in die jeweiligen organ­bezogenen Kapitel integriert. Es gibt demnach keine altersbezogene Gliederung mit Ausnahme einiger weniger Schlüsselnummern in Kapitel 8 (Neugeborene).

Abweichend von Kapitel 5 Operationen sind die Kapitel 1, 3, 6, 8 und 9 des Operationen- und Prozeduren­schlüssels nach medizinischen Verfahren strukturiert.

Informationsgehalt eines Einzelkodes

Grundprinzip des OPS ist die Abbildung eines durchgeführten Eingriffes möglichst mit einem Kode (monokausale Kodierung). Das bedeutet: jeder Einzelkode enthält normalerweise alle Informationen für eine Prozedur mit allen notwendigen Komponenten, wie z.B. Vor­bereitung, Lagerung, Anästhesie, Zugang, die eigentliche Operation, Naht, usw. (s.a. den Ab­sch­nitt „Prozedurenkomponenten“ in DKR P001 Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren (Seite 45)).

Beispiel 1

5‑351.12

Mitralklappenersatz, offen chirurgisch, durch Xenotransplantat (Bioprothese)

Dieser Kode enthält die präoperative Vorbereitung, die Anästhesie, die Lagerung, den Zugang, die eigentliche Operation, die Klappenprothese, …, die Hautnaht sowie die übliche post­operative Versorgung ggf. mit Weiterführung der Beatmung bis zu einer Dauer von 24 Stun­den. Außerdem legt ein Hinweis bei 5‑351 fest, dass die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine im Kode enthalten ist. Dies gilt nicht für die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine in tiefer oder profunder Hypothermie und nicht für die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine mit intraaortaler Ballonokklusion (s.a. DKR 0908 Zusätzliche Prozeduren im Zusammenhang mit Herzoperationen (Seite 118)).

Kombinationskodes

Es gibt aber auch Kodes für kombinierte Eingriffe einschließlich ihrer Komponenten, bei denen mehrere einzeln durchführbare Eingriffe in einer Sitzung vorgenommen werden. Sie sind dann zu verwenden, wenn sie den kombinierten Eingriff vollständig beschreiben und die Kodier­richtlinien bzw. Hinweise nichts anderes vorschreiben.

Beispiel 2

5‑063.2

Thyreoidektomie mit Parathyreoidektomie

Mehrfachkodierung

P003

In einigen Bereichen ist eine Kodierung von Operationen mit mehreren Kodes vorgesehen. Dies ist insbesondere für die Abbildung komplexer Eingriffe erforderlich. In diesen Fällen wurden im OPS Hinweise formuliert, die auf eine gesonderte Kodierung der einzeln durchgeführten Eingriffe verweisen.

Beispiel 3

5‑820

Implantation einer Endoprothese am Hüftgelenk

Hinw:

Eine durchgeführte Pfannendachplastik ist gesondert zu kodieren (5‑829.1)

Eine durchgeführte Pfannenbodenplastik ist gesondert zu kodieren (5-829.h)

Eine durchgeführte Spongiosaplastik ist gesondert zu kodieren (5‑784 ff.)

Die zusätzliche Verwendung von Osteosynthesematerial ist gesondert zu kodieren (5‑786 ff.)

Die Verwendung einer Gelenkschnapp-Pfanne ist gesondert zu kodieren

(5-820.7 ff.)

Die komplexe Erstimplantation einer Endoprothese z.B. mit Femurersatz oder mit Ersatz benachbarter Gelenke ist gesondert zu kodieren (5‑829.a)

Die Verwendung einer Tumorendoprothese ist gesondert zu kodieren (5‑829.c)

Die Verwendung einer hypoallergenen Prothese ist gesondert zu kodieren

(5-829.e)

Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren (8-310 ff.)

Die Implantation einer Endoprothese nach vorheriger Explantation ist gesondert zu kodieren (5-829.n)

Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz ist gesondert zu kodieren

(5-785 ff.)

Die Implantation einer CAD-CAM-Prothese ist mit dem jeweiligen Kode für die Implantation der Endoprothese und den Zusatzkodes 5-829.m oder 5-829.p zu kodieren

Die computergestützte intraoperative biomechanische Ausrichtung des Implantates ist gesondert zu kodieren (5-86a.4)

Die Angabe zur Verwendung von Zement ist in der 6. Stelle nach folgender Liste zu kodieren:

0

1

2

Nicht zementiert

Zementiert

Hybrid (teilzementiert)

** 5‑820.0

Totalendoprothese

** 5‑820.2

Totalendoprothese, Sonderprothese

Inkl.: Langschaft, Tumorprothese

Beispiel 4

Unter Beachtung der Hinweise aus 5-820 ergeben sich zum Beispiel für die Kodierung einer Implantation einer Totalendoprothese am Hüftgelenk mit Spongiosaplastik folgende Kodes:

5‑820.00

Totalendoprothese, nicht zementiert

5‑784.0d

Transplantation von Spongiosa, autogen, offen chirurgisch: Becken

5‑783.0d

Entnahme eines Knochentransplantates: Spongiosa, eine Entnahmestelle, Becken

Eingeschränkte Gültigkeit von Kodes

Bestimmte Kodes in den Kapiteln 1 und 8 des Operationen- und Prozedurenschlüssels bilden für ein spezifisches Patientenklientel bzw. für eine spezifische Altersgruppe ein Unterscheidungs­kriterium für die Zuordnung zu unterschiedlichen Fallgruppen in Entgeltsystemen. Diese Kodes sind deshalb mit einem Hinweis auf ihre eingeschränkte Anwendung versehen. Eine breite Anwendung dieser Kodes für den gesamten Krankenhausbereich hätte eine Überdokumentation zur Folge, die nicht sinnvoll ist.

Versorgung intraoperativer Komplikationen

P003

Die Versorgung von intraoperativen Komplikationen wird gesondert kodiert.

Zusatzkodes

Der Operationen- und Prozedurenschlüssel sieht vor, weitere ergänzende Angaben zu einer Operation oder Maßnahme zusätzlich zu kodieren.

Diese Zusatzkodes sind ergänzend zu verwenden, sofern die Information nicht schon im Kode selbst enthalten ist. Zusatzkodes sind sekundäre Kodes und dürfen nicht selbständig, sondern nur zusätzlich zu einem primären Kode benutzt werden. Sie sind also nur in Kombination mit dem durchgeführten, inhaltlich leitenden Eingriff zulässig. Dabei kann der Primärkode auch durch zwei oder mehr Zusatzkodes ergänzt werden.

Zusatzkodes sind durch die Verwendung von Begriffen wie „Zusatzkode“, „Zusatzkodierung“, „Zusatzinformation“ o.Ä. im Klassentitel oder im Hinweis zu erkennen.

Zusatzinformationen

Zusatzkodes können außer als Einzelkodes in speziellen Bereichen (z.B. am Ende des Kapitels 5: Zusatzinformationen zu Operationen (5-93 bis 5-99)) vorhanden sein.

Ein- und Ausschlussbemerkungen und Hinweise

Zur korrekten Anwendung des Schlüssels wurden Hinweise, Einschluss- und Ausschlussbemerkungen formuliert. Diese kann es auf jeder Hierarchieebene geben: nach Kapitelüberschriften, nach Bereichsüberschriften und nach Kategorien und Subkategorien. Beim Kodieren ist daher für jeden Kode/jede Kategorie jeweils bis zur höchstmöglichen Hierarchieebene zu prüfen, ob sich dort Ein- und Ausschlussbemerkungen und Hinweise finden, die auf den Kode/die Kategorie anzuwenden sind.

Folgende Begriffe und Symbole werden dafür verwendet:

Einschlussbemerkungen („Inkl.:“)

Die Einschlussbemerkungen eines Kodes dienen der näheren Beschreibung des Inhaltes des Kodes, z.B. Nennung von Bestandteilen der Prozedur, die enthalten sind und nicht zusätzlich kodiert werden, oder geben Beispiele für Maßnahmen, die diesem Kode (ebenfalls) zugeordnet sind.

Grundsätzlich gilt, dass regelhafte Bestandteile einer Prozedur (Blutstillung, Drainage, Verband etc.) nicht explizit als Inklusivum aufgeführt sind, eine explizite Nennung kann aber zur Verdeutlichung erfolgen. Ausnahmen für Subkodes können über Hinweise (Hinw.:) angezeigt werden.

P003

Beispiele für ein Inklusivum zur näheren Beschreibung:

Beispiel 5

1-415

Biopsie ohne Inzision an der Gesichtshaut

Inkl.: Kopfhaut

Die Biopsie ohne Inzision an der Kopfhaut ist mit dem Kode 1-415 zu verschlüsseln.

Beispiel 6

5-038.4

Implantation oder Wechsel einer Medikamentenpumpe zur intrathekalen und/oder epiduralen Infusion

Inkl.: Ersteinstellung

Die Ersteinstellung der Medikamentenpumpe ist in den Kodes im Bereich 5-038.4 enthalten und nicht gesondert zu kodieren.

Beispiel für ein Inklusivum mit beispielhaft genannten Maßnahmen:

Beispiel 7

3-035

Komplexe differenzialdiagnostische Sonographie des Gefäßsystems mit quantitativer Auswertung
Inkl.: B-Flow-Verfahren, Farbdopplersonographie/Farbduplexsonographie, fetomaternale Dopplersonographie

Das B-Flow-Verfahren, die Farbdopplersonographie, die Farbduplexsonographie und die fetomaternale Dopplersonographie sind mit dem Kode 3-035 zu kodieren.

Es kann auch ein und dasselbe Inklusivum entweder als Bestandteil der Prozedur im Kode enthalten sein oder, sofern die Art der Durchführung dem Kode entspricht, als eigenständige Maßnahme mit diesem Kode verschlüsselt werden.

Beispiel 8

5-451

Lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Dünndarmes
Inkl.: Blutstillung

Die im Rahmen einer lokalen Exzision oder Destruktion von erkranktem Gewebe des Dünndarmes erfolgte Blutstillung ist in den Kodes im Bereich 5-451 enthalten und nicht gesondert zu kodieren; eine Ausnahme hiervon wird z.B. für den Subkode 5-451.7 durch einen Hinweis (Hinw.:) angezeigt.

Die lokale Destruktion von erkranktem Gewebe des Dünndarmes ausschließlich zum Zweck der Blutstillung und nicht im Rahmen eines anderen Eingriffs ist ebenfalls mit einem Kode aus 5-451 zu verschlüsseln.

Ausschlussbemerkungen („Exkl.:“)

Die Ausschlussbemerkungen eines Kodes dienen der Abgrenzung des Inhaltes des Kodes und nennen Maßnahmen, die einem oder mehreren anderen Kodes zuzuordnen sind; der oder die zutreffenden anderen Kodes sind jeweils angegeben.

P003

Ausschlussbemerkungen werden i.d.R. nicht angegeben, wenn der auszuschließende Inhalt in der unmittelbar nachfolgenden Kodeliste enthalten ist.

Eine als Ausschluss genannte Maßnahme ist eine – gegenüber der im Kode selbst klassifizierten Maßnahme – abgrenzbare und andersartige Maßnahme, die folglich auch anders klassifiziert wird. Werden beide Maßnahmen am Patienten durchgeführt, können auch beide Kodes nebeneinander verwendet werden.

Beispiel 9

5-784

Knochentransplantation und -transposition

Exkl.: Knorpeltransplantation (5-801.b ff., 5-812.9 ff.)

Eine Knorpeltransplantation ist mit einem Kode aus den Bereichen 5-801.b ff. oder

5-812.9 ff. zu kodieren.

Wurden bei einem Patienten z.B. eine offene autogene Spongiosa-Transplantation und eine offene Knorpeltransplantation durchgeführt, sind ein Kode aus dem Bereich 5-784 und ein Kode aus 5‑801.b ff. anzugeben.

Wenn eine Ausschlussbemerkung keine Kodeangabe enthält, ist die Maßnahme im OPS nicht zu kodieren.

Beispiel 10

1-334

Urodynamische Untersuchung
Exkl.: Uroflowmetrie

Hinweise („Hinw.:“)

Die aufgeführten Hinweise haben z.B. folgende Funktion:

  • Anmerkung zur gesonderten Kodierung von Teilkomponenten einer komplexen Operation (siehe Abschnitt Mehrfachkodierung, Beispiel 3 (Seite 50))
  • Anmerkung zur zusätzlichen Kodierung von ergänzenden Angaben einer Operation (siehe Abschnitte Zusatzkodes und Zusatzinformationen)
  • Hinweis auf die gesonderte Kodierung des Zuganges
  • Hinweis, wann dieser Kode verwendet werden kann
  • Hinweis, dass der Kode nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben ist

und folgende („ff.“)

In den Ausschlussbemerkungen und Hinweisen kann auf einzelne Kodes oder Kodegruppen verwiesen werden. Das „ff.“ wird verwandt, um alle untergeordneten Kodes des jeweiligen Schlüssels zu bezeichnen. So bedeutet 1-212 ff. alle endständigen Kodes unter 1-212, also

1-212.0 bis 1-212.y. Das „ff.“ kann ab den vierstelligen Kodes abwärts angewendet werden.

Listen

Listen wurden eingeführt, um für einen oder mehrere Kodes geltende, einheitliche Unter­gliederungen in der 6. Stelle aus Gründen der Übersicht zusammenzufassen. Listen werden z. B. in folgenden Bereichen verwendet:


  • Lokalisationsangaben für die Bezeichnung der Blutgefäße

P003

  • Bezeichnungen von Knochen und Gelenken
  • Angaben zu Zugängen und Verfahren

Wird in den Listen mit Lokalisationsangaben ein „und“ verwendet, ist dies immer sowohl im Sinne von „und“ als auch im Sinne von „oder“ zu verstehen. (s.a. Verwendung von „und“)

Auf die Gültigkeit einer Liste für einen Kode wird jeweils durch einen Hinweis aufmerksam gemacht. Listen gelten generell nur für die im Kode ausgewiesenen spezifischen Kode­positionen, nicht jedoch für die Resteklasse „.y Nicht näher bezeichnet“.

An einigen Stellen ist darauf zu achten, dass nicht jede Listenposition mit jedem 5-Steller kombinierbar ist.

Verwendete Begriffe und Symbole

Verwendung von „und“

Der Begriff „und“ wird in folgenden Fällen im Sinne von „und/oder“ verwendet:

  • bei 3- und 4-stelligen Kodes, z.B. bei der Aufzählung von Prozeduren wie „Inzision, Exzision und Destruktion …“ oder von Lokalisationen wie „… Naht eines Nerven und Nervenplexus“
  • bei nicht endständigen 5-stelligen Kodes, deren Klassentitel ausschließlich Lokalisationsangaben ohne weiteren Zusatz enthält und die ihre 6. Stelle über eine Lokalisationsliste erhalten (Bsp. 5-380.1 ** Arterien Schulter und Oberarm)
  • bei endständigen 5-stelligen Kodes, deren Klassentitel ausschließlich Lokalisationsangaben ohne weiteren Zusatz enthält (Bsp. 1-502.2 Oberarm und Ellenbogen)
  • in den Lokalisationslisten für die 6. Stellen (z.B. Liste unter 5-89)

Bei nicht endständigen 5-stelligen Kodes mit Lokalisationsangaben, die ihre 6. Stelle nicht über eine Lokalisationsliste erhalten, sondern z.B. über eine Zugangsliste, wird „und“ also ausschließlich im Sinne von „und“ verwendet. Dasselbe gilt für endständige und nicht endständige 5-stellige Kodes, deren Klassentitel außer Lokalisationsangaben weitere Zusätze enthält, hier ist das „und“ tatsächlich als kumulatives „und“ zu verstehen (Bsp. 5-016.4 Schädelbasis und Hirnhäute, Tumorgewebe; 5-455.9** Resektion des Colon ascendens mit Coecum und rechter Flexur und Colon transversum [Hemikolektomie rechts mit Transversumresektion]).

Verwendete Symbole

** Ein Doppelstern (**) links neben dem jeweiligen Kode kennzeichnet 5‑Steller, bei denen für die Kodierung eine 6-stellige Untergliederung zu benutzen ist, die durch die Kombination des 5-Stellers mit einer Liste entsteht.

( ) Runde Klammern innerhalb einer Prozedurbezeichnung enthalten ergänzende Bezeichnungen oder Erläuterungen zu dieser Prozedurenbezeichnung. Diese Angaben können vorliegen, aber auch fehlen, ohne dass die Verschlüsselung dadurch beeinflusst wird. Runde Klammern nicht innerhalb einer Prozedurenbezeichnung enthalten ergänzende Angaben wie Erläuterungen oder Beispiele.

Runde Klammern umschließen Angaben von Kodes oder Kodebereichen in Hinweisen und Exklusiva.

[ ] Eckige Klammern enthalten Synonyme, alternative Formulierungen, andere Schreibweisen und Abkürzungen zu einer Bezeichnung. Eckige Klammern umschließen Angaben zu den gültigen 6. Stellen bei postkombinierten Kodes.

P004

⇄/↔ Alle Schlüsselnummern, die mit einem Zusatzkennzeichen (R=rechts, L=links, B=beid­seitig) versehen werden müssen, sind in dieser Fassung mit dem Zeichen (⇄ oder ↔) gekennzeichnet.

Verwendete Schreibweisen

Die Nomenklatur im vorliegenden Schlüssel lehnt sich an die deutsche Fassung der ICD-10 an. Entsprechend werden Prozedurenbezeichnungen sowie Fachbezeichnungen der Anatomie in der Regel in deutscher Schreibweise angegeben. Sofern es sich um Fachbezeichnungen aus mehreren Wörtern oder um lateinische Termini technici handelt, wurde die lateinische Schreibweise verwendet. Trivialbezeichnungen sind in deutscher Schreibweise angegeben. Deutsch-lateinische Mischformen wurden nach Möglichkeit vermieden. Grundsätzlich wurde die im medizinischen Duden verwendete Schreibweise übernommen.

P004f Nicht vollendete oder unterbrochene Prozedur

Wenn eine Prozedur aus irgendeinem Grund unterbrochen oder nicht vollendet wurde, ist wie folgt vorzugehen:

  1. Wenn von einem laparoskopisch/endoskopischen Verfahren auf „offen chirurgisch“ umgestiegen wird, so ist zu prüfen, ob es für den Umstieg einen eigenen Kode im OPS gibt.

      1. Gibt es einen spezifischen Kode für „Umsteigen auf offen chirurgisch“, so ist dieser zu verwenden (siehe Beispiel 1).
      2. Gibt es dafür keinen spezifischen Umsteigekode, so wird nur die offen chirurgische Prozedur kodiert (siehe Beispiel 2).
  2. Gibt es einen spezifischen Kode für eine misslungene Prozedur (siehe Beispiel 3), so ist dieser zu verwenden. In diesen Fall ist der Zusatzkode 5‑995 Vorzeitiger Abbruch einer Operation (Eingriff nicht komplett durchgeführt) nicht anzugeben.
  3. Lässt sich die bisher erbrachte Teilleistung mit dem OPS kodieren, so wird nur die Teilleistung kodiert (siehe Beispiele 4 und 5).
  4. Wird eine Prozedur nahezu vollständig erbracht, so wird sie ohne Zusatzkode 5-995 kodiert.
  5. In allen anderen Fällen ist die geplante, aber nicht komplett durchgeführte Prozedur zu kodieren; bei Operationen ist zusätzlich der OPS-Kode 5-995 anzugeben.

Beispiel 1

Eine laparoskopisch begonnene Hysterektomie wird fortgesetzt als (offen chirurgische) abdominale Hysterektomie. Als Prozedur wird in diesem Fall kodiert:

5‑683.04

Uterusexstirpation [Hysterektomie], ohne Salpingoovarektomie, Umsteigen endoskopisch – offen chirurgisch

Beispiel 2

Versuchte endoskopische Erweiterung des Karpal-Tunnels, Umwandlung in einen offen chirurgischen Eingriff. Als Prozedur wird in diesem Fall kodiert:

5‑056.40

Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Hand, offen chirurgisch

Beispiel 3

Für einige misslungene Prozeduren gibt es spezifische Kodes.

5‑733

Misslungene vaginale operative Entbindung

und zugehörige 5-Steller

8‑510.1

Misslungene äußere Wendung

Beispiel 4

Wenn eine Laparotomie vorgenommen wurde, um eine Appendektomie durchzuführen, aber die Appendektomie aufgrund eines Herzstillstandes nicht ausgeführt wurde, wird nur die Laparotomie kodiert.

5‑541.0

Explorative Laparotomie


Beispiel 5

Wenn die Operation eines Ösophagus-Ca vor der Präparation des Ösophagus wegen Inoperabilität abgebrochen wurde, wird nur die durchgeführte Thorakotomie kodiert.

5‑340.1

Explorative Thorakotomie

P005u Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren

Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl

Die Prozedurenkodierung soll, wo es möglich ist, den Aufwand widerspiegeln, und daher sind allgemein multiple Prozeduren so oft zu kodieren, wie sie während der Behand­lungsphase durchgeführt wurden.

P004

Beispiel 1

Bei einem Patienten mit chronisch ischämischer Herzkrankheit wird in unterschiedlichen Sitzungen jeweils ein nicht medikamentefreisetzender Stent in unterschiedliche Koronararterien eingebracht.

Prozeduren:

8-837.k0

Perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen, Einlegen eines nicht medikamente­freisetzenden Stents, ein Stent in eine Koronararterie

8-837.k0

Perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen, Einlegen eines nicht medikamente­freisetzenden Stents, ein Stent in eine Koronararterie

Anmerkung: Mehrere Sitzungen während eines stationären Aufenthaltes sind mit mehreren Kodes zu verschlüsseln.

Ausnahmen:

  1. Nur einmal während einer Sitzung zu kodieren sind: z.B. multiple Exzisionen von Hautläsionen, multiple Biopsien oder ähnlich aufwändige Prozeduren, wenn diese bzgl. der Lokalisation an gleicher Stelle kodierbar sind (siehe Beispiel 2).

P005

Beispiel 2

Ein Patient wird zur Exzision von zehn Läsionen aufgenommen: eine bei rezidivierendem Basalzellkarzinom der Nase, drei Läsionen bei Basalzellkarzinom am Unterarm, drei Läsionen bei Keratosis solaris am Rücken, eine Läsion bei Keratosis solaris am Unterschenkel und zwei Läsionen bei Basalzellkarzinom am Ohr.

Hauptdiagnose:

C44.3

Basalzellkarzinom, Nase, rezidivierend

Nebendiagnose(n):

C44.2

Basalzellkarzinom, Ohr

C44.6

Basalzellkarzinom, Unterarm

C97!

Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen

L57.0

Keratosis solaris

Prozeduren:

5‑212.0

Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe an der äußeren Nase

5‑181.0

Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des äußeren Ohres

5‑894.08

Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut, Unterarm

5-919.0

Operative Versorgung von Mehrfachtumoren an einer Lokalisation der Haut in einer Sitzung, 3-5 Tumoren

5‑894.0a

dto., Rücken

5‑894.0f

dto., Unterschenkel

  1. Nur einmal während einer stationären Behandlung zu kodierende Prozeduren sind aus pragmatischen Gründen unter Angabe des Datums der ersten Leistung anzugeben,
  2. wenn Hinweise oder Richtlinien anweisen, einen Kode nur einmal anzugeben bzw. wenn Verfahren während einer stationären Behandlung grundsätzlich wiederholt durchgeführt werden (s.a. nachfolgende, nicht abschließende Liste in Tabelle 1).


Tabelle 1: Prozeduren, die jeweils nur einmal pro stationärem Aufenthalt zu

kodieren sind

  • Verband bei großflächigen und schwerwiegenden Hauterkrankungen (8‑191)
  • Applikation von Medikamenten und Nahrung (8‑01)
  • Diagnostische perkutane Punktion der Pleurahöhle (1‑844)
  • Therapeutische perkutane Punktion von Organen des Thorax, Pleurahöhle (8‑152.1)
  • Diagnostische (perkutane) Punktion und Aspiration der Bauchhöhle,

    Aszitespunktion (1‑853.2)
  • Therapeutische perkutane Punktion der Bauchhöhle (8‑153)
  • Spülung (Lavage) (8‑17)
  • Entfernung von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut ohne Anästhesie (im Rahmen eines Verbandwechsels) bei Vorliegen einer Wunde (8-192)
  • Lagerungsbehandlung (8‑390)
  • Frührehabilitative Komplexbehandlung (8‑55)
  • Physikalisch-therapeutische Einzelmaßnahmen (8-56)
  • Offenhalten der oberen Atemwege (8‑700)
  • Sauerstoffzufuhr bei Neugeborenen (8‑720)
  • Schmerztherapie (8‑91)
  • Patientenmonitoring (8‑920 bis 8-924, 8-930 bis 8‑932)❶, (8-925, 8-933)
  • Phoniatrische und pädaudiologische Komplexbehandlung (9‑31)
  • Psychosoziale, psychosomatische und neuropsychologische Therapie (9‑40, außer

    9-403)

Anmerkung:

❶ Patientenmonitoring ist nur dann zu kodieren, wenn es sich um eine intensivmedizinische Überwachung oder Behandlung handelt und wenn es nicht Komponente einer anderen Prozedur (z.B. Beatmung, Narkose) ist.

P005


Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 275, veröffentlicht am 06.10.2020

Frage: Bei einem Patienten wird im Rahmen einer Herzoperation ein Pulmonaliseinschwemmkatheter gelegt. Präoperativ wie auch postoperativ werden hierüber zur besseren Steuerung der Katecholamintherapie verschiedene hämodynamische Parameter gemessen. Ein Parameter ist hierbei das Herzzeitvolumen, das mindestens 3 mal täglich gemessen wird.

Ist für die Messung des Herzzeitvolumens einmalig der OPS-Kode 8-932 Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf mit Messung des Pulmonalarteriendruckes zu verwenden oder ist jeweils ein Kode aus 1-273 Rechtsherz-Katheteruntersuchung zu verwenden?

Entscheidung: Das in diesem Fall (KDE-275) zur Steuerung einer Katecholamintherapie durchgeführte prä- und postoperative Monitoring des Herzzeitvolumens über einen Pulmonalis-Einschwemmkatheter ist bei dem intensivmedizinisch behandelten Patienten als Patienten­monitoring einmal mit dem OPS-Kode 8-932 Monitoring von Atmung, Herz und Kreislauf mit Messung des Pulmonalarteriendruckes zu kodieren (siehe Hinweis zum Kode 8-93 und DKR P005, Tabelle 1).

  1. wenn Verfahren Mengenangaben (z.B. Bluttransfusionen) oder Zeitangaben im Kode enthalten (s.a. nicht abschließende Liste in Tabelle 2)

Bestimmte Prozeduren des OPS, insbesondere aus Kapitel 6 und 8, werden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl unterschieden.

Hier sind die Mengen- bzw. Zeitangaben zu addieren und die Summe ist einmal pro Aufenthalt zu kodieren.

Soweit der OPS für die Gabe von Medikamenten oder Blutprodukten eine Dosis- bzw. Mengenangabe vorsieht, ist nur die dem Patienten tatsächlich verabreichte Dosis bzw. Menge zu kodieren (siehe Beispiel 3).

Tabelle 2: Prozeduren, die jeweils nur einmal pro stationärem Aufenthalt als Summe zu kodieren sind

  • Applikation von Medikamenten (6-00)
  • Spezialverfahren zur maschinellen Beatmung bei schwerem Atemversagen: Inhalative Stickstoffmonoxid-Therapie (8-714.0)
  • Transfusionen von Vollblut, Erythrozytenkonzentrat und

    Thrombozytenkonzentrat (8‑800)
  • Transfusion von Granulozyten (8‑802.6)
  • Transfusion von Plasmabestandteilen und gentechnisch hergestellten Plasmaproteinen (8‑810)

Beispiel 3

8‑810.8

Transfusion von rekombinantem Faktor VIII

8‑810.83

Bis unter 500 Einheiten

8‑810.84

500 Einheiten bis unter 1.000 Einheiten

8‑810.8z

280.000 oder mehr Einheiten

Bilaterale Prozeduren

Der OPS sieht ab der Version 2005 für Prozeduren an paarigen Organen oder Körperteilen die Angabe eines Zusatzkennzeichens für die Seitigkeit (R=rechts, L=links, B=beidseitig) ver­pflichtend vor. Wenn eine Prozedur in einer Sitzung beidseitig durchgeführt wird, ist diese demnach mit dem Zusatzkennzeichen „B“ zu versehen. Anderenfalls wird die jeweilige Seite (R, L) angegeben.

P005

Beispiel 4

Amputation beider Unterschenkel

5‑864.8 B

Unterschenkelamputation n.n.bez, beidseitig

P006a Laparoskopische/arthroskopische/endoskopische Prozeduren

Die Art des Eingriffes (laparoskopisch, arthroskopisch oder endoskopisch) ist im OPS in der Regel bei den Prozeduren durch eine Differenzierung auf der 5. oder 6. Stelle ausgewiesen.

Beispiel 1

Laparoskopische Entfernung der Gallenblase ohne Revision der Gallengänge

5‑511.11

Cholezystektomie, einfach, laparoskopisch, ohne laparoskopische Revision der Gallengänge

Beispiel 2

5‑448

Andere Rekonstruktion am Magen

Hinw.:

Der Zugang ist für die mit ** gekennzeichneten Kodes in der 6. Stelle nach folgender Liste zu kodieren

0

Offen chirurgisch abdominal

1

Offen chirurgisch thorakal

2

Laparoskopisch

3

Umsteigen laparoskopisch – offen chirurgisch

x

Sonstige

** 5‑448.0

Naht (nach Verletzung)

** 5‑448.1

Verschluss einer Gastrostomie oder (Ernährungs-)Fistel

** 5‑448.2

Gastropexie

** 5‑448.3

Kardiaplastik (z.B. nach Belsey)

Sollte diese Unterscheidung fehlen, was auch durch Weiterentwicklung von Operations­techniken möglich ist, so ist die Prozedur zu verschlüsseln und für die Art des Eingriffes (Zugangs) ist der entsprechende Zusatzkode anzugeben.

P006

Beispiel 3

Endoskopisches Anlegen eines Liquorshuntes

5‑023.00

Anlegen eines Liquorshuntes [Shunt-Implantation], Ableitung in den Herzvorhof, ventrikuloatrial

5‑059.b

Andere Operationen an Nerven und Ganglien: Anwendung eines Endoskopiesystems

P007a Endoskopie multipler Gebiete (Panendoskopie)

Endoskopien multipler Gebiete sind nach dem am weitesten eingesehenen bzw. tiefsten Gebiet zu kodieren.

Beispiel 1

Eine einfache Ösophago-, Gastro-, Duodeno-, Jejuno- und Ileoskopie wird kodiert als

1‑636.0

Diagnostische Intestinoskopie (Endoskopie des tiefen Jejunums und Ileums), einfach (durch Push-Technik)


Beispiel 2

Eine Endoskopie der oberen Atemwege mit Pharyngoskopie, Tracheoskopie und Broncho­skopie wird kodiert als

1‑620.00

Diagnostische Tracheobronchoskopie mit flexiblem Instrument, ohne weitere Maßnahmen

P008a Klinische Untersuchung in Allgemeinanästhesie

Eine klinische Untersuchung in Allgemeinanästhesie ist nur dann als eigene Prozedur zu kodieren, wenn die Untersuchung in Allgemeinanästhesie als selbständige Maßnahme durchgeführt wird. Sofern der OPS keinen spezifischen Schlüssel für diese Untersuchung enthält, so ist dann – und nur dann – der Schlüssel 1‑100 Klinische Untersuchung in Allgemeinanästhesie zu verwenden (siehe Beispiel 2).

P009

Erfolgt in der gleichen Sitzung ein invasiver oder operativer Eingriff, der eine Anästhesie erfordert, so ist die klinische Untersuchung nicht gesondert zu kodieren (siehe Beispiel 1).

Beispiel 1

Exzision einer Vaginalzyste und Untersuchung unter Anästhesie.

5‑702.1

Exzision von erkranktem Gewebe der Vagina

Beispiel 2

Manuelle rektale Untersuchung unter intravenöser Allgemeinanästhesie.

1‑100

Klinische Untersuchung in Allgemeinanästhesie

P009a Anästhesie

Die Kodierung der Anästhesie mit einem Kode aus 8‑90 sollte sich auf Ausnahme­situationen beschränken. Dies gilt beispielsweise dann, wenn Schockpatienten, Kleinkinder oder nicht kooperative Patienten eine Anästhesie erhalten, damit eine diagnostische oder therapeutische Prozedur durchgeführt werden kann, die normalerweise ohne Anästhesie erbracht wird.

Gibt es einen Kode für die durchgeführte Prozedur, so ist dieser zusammen mit einem Kode aus 8‑90 für die Anästhesie anzugeben (siehe Beispiel 1). Gibt es keinen Kode für die durchgeführte Prozedur, so ist der Kode aus 8‑90 für Anästhesie alleine anzugeben.

Beispiel 1

Ein Kleinkind wird zur Abklärung eines Verdachtes auf Hirntumor aufgenommen. Es wird ein Kernspintomogramm des Schädels unter Narkose durchgeführt.

3‑820

Magnetresonanztomographie des Schädels mit Kontrastmittel

8‑900

Intravenöse Anästhesie

P013v Wiedereröffnung eines Operationsgebietes/Reoperation

Bei der Wiedereröffnung eines Operationsgebietes zur

  • Behandlung einer Komplikation
  • Durchführung einer Rezidivtherapie
  • Durchführung einer anderen Operation in diesem Operationsgebiet

ist zunächst zu prüfen, ob die durchgeführte Operation mit Wiedereröffnung des Operations­gebietes im OPS durch einen spezifischen Kode im betreffenden Organkapitel kodiert werden kann, wie z.B.:

P013

5‑289.1 Operative Blutstillung nach Tonsillektomie

5-821.12 Wechsel einer Femurkopfprothese in Totalendoprothese, nicht zementiert

Gibt es keinen spezifischen Kode, dann ist die durchgeführte Operation zusammen mit einem Kode, wie z.B.

5-349.6 Reoperation an Lunge, Bronchus, Brustwand, Pleura, Mediastinum oder Zwerchfell

5‑379.5 Reoperation an Herz und Perikard

5‑559.3 Revisionsoperation an der Niere

5‑749.0 Resectio

5-839.5 Revision einer Wirbelsäulenoperation

5‑983 Reoperation

für die Reoperation anzugeben (siehe Beispiel 1 und 2).

In einigen Kapiteln des OPS gibt es eigene Kodes für eine Reoperation, die als eigenständige Kodes ausgewiesen sind, aber im Allgemeinen wie Zusatzkodes verwendet werden (siehe DKR 0909 Revisionen oder Reoperationen an Herz und Perikard (Seite 119)).


Beispiel 1

5‑062.8

Andere partielle Schilddrüsenresektion: Subtotale Resektion

5‑983

Reoperation

Beispiel 2

5‑340.d

Thorakoskopie zur Hämatomausräumung

5‑349.6

Reoperation an Lunge, Bronchus, Brustwand, Pleura, Mediastinum oder Zwerchfell

P014o Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden

Prozeduren, die routinemäßig bei den meisten Patienten und/oder mehrfach während eines Krankenhausaufenthaltes durchgeführt werden, werden nicht verschlüsselt, da sich der Aufwand für diese Prozeduren in der Diagnose oder in den anderen angewendeten Prozeduren wider­spiegelt (siehe Beispiel 1). Sie wurden aus diesem Grunde auch nicht in den OPS aufgenommen. Diese sollen auch nicht mit den Resteklassen „Andere …“ verschlüsselt werden (s.a. DKR P003 Hinweise und formale Vereinbarungen für die Benutzung des OPS (Seite 47)).

Tabelle 1: Beispiele für nicht kodierbare Prozeduren

  • Gipsverbände mit Ausnahme aufwändiger Gipsverbände (8‑310)
  • Verbände, außer bei großflächigen und schwerwiegenden Hauterkrankungen (8‑191)
  • Kardioplegie
  • Kardiotokographie (CTG)
  • Medikamentöse Therapie mit folgenden Ausnahmen:

– bei Neugeborenen

– nicht-antibiotische Chemotherapie

– systemische Thrombolyse

– Immunglobulingabe

– Gabe von Gerinnungsfaktoren

– Andere Immuntherapie (8-547)

– antiretrovirale Therapie

– Medikamente aus 6-00

  • Ruhe-EKG
  • Langzeit-EKG
  • Belastungs-EKG
  • 24-Stunden-Blutdruckmessung
  • Legen einer Magensonde
  • Legen eines transurethralen Blasenkatheters
  • Subkutane Medikamentengabe, z. B. Heparin
  • Blutentnahme
  • Aufnahme- und Kontrolluntersuchung
  • Visite
  • Konsiliaruntersuchung
  • Konventionelle Röntgenuntersuchungen
  • Lungenfunktionstest mit Ausnahme von pneumologischen Funktionsuntersuchungen

    (1-71)
  • Blutgasanalyse in Ruhe
  • Atemgasanalyse
  • Sonographien mit Ausnahme der Endosonographie und der komplexen differenzialdiagnostischen Sonographie mit digitaler Bild- und Videodokumentation


Beispiel 1

  • Eine Röntgenaufnahme und ein Gipsverband sind bei der Diagnose einer Radius-Fraktur (Colles) üblich.
  • Die intravenöse Gabe von Antibiotika wird bei der Diagnose einer Sepsis erwartet.
  • Die Kardioplegie gehört zu einem herzchirurgischen Eingriff.

Es handelt sich also um Standardmaßnahmen bei bestimmten Diagnosen und Prozeduren, deren gesonderte Kodierung deshalb nicht erforderlich ist.

Verfahren, die sich bei der Entwicklung der DRGs doch als gruppierungsrelevant herausstellen sollten, werden im Rahmen der Pflege des OPS und der Kodierrichtlinien berücksichtigt.

P014

P015u Organentnahme und Transplantation

Bei Organentnahme und Transplantation ist zwischen Spender und Empfänger zu unter­scheiden. Bei der Spende wird zwischen einer Lebendspende und einer postmortalen Spende unterschieden. Bei autogener Spende sind Spender und Empfänger identisch.

1. Untersuchung eines potenziellen Organ- oder Gewebespenders

Wird ein potenzieller Spender zu Voruntersuchungen vor einer möglichen Lebendspende stationär aufgenommen, ist als Hauptdiagnose

P015

Z00.5 Untersuchung eines potentiellen Organ- oder Gewebespenders

zu kodieren, sofern die Organ- oder Gewebeentnahme nicht während desselben statio­nä­ren Aufenthaltes erfolgt. Kodes aus Z52.– Spender von Organen und Gewebe sind nicht anzugeben.

2. Lebendspende

Für Lebendspender, die zur Spende von Organen oder Gewebe aufgenommen werden, ist als Hauptdiagnose ein Kode aus

Z52.– Spender von Organen und Gewebe

anzugeben, wenn während desselben stationären Aufenthaltes die Organ- oder Gewebe­entnahme durchgeführt wird. Ebenfalls sind die entsprechenden Prozedurenkodes zur Entnahme des Transplantates zu kodieren (siehe auch folgende Tabelle).

Beispiel 1

Ein Fremdspender wird zur Lebendspende einer Niere aufgenommen. Eine Nephrektomie zur Transplantation wird durchgeführt. Behandlungsrelevante Nebendiagnosen bestehen nicht.

Hauptdiagnose:

Z52.4

Nierenspender

Prozedur(en):

5‑554.8

Nephrektomie zur Transplantation, Lebendspender


Beispiel 2

Ein Fremdspender wird zur Lebendspende von Stammzellen aus peripherem Blut aufgenommen. Behandlungsrelevante Nebendiagnosen bestehen nicht.

Hauptdiagnose:

Z52.01

Stammzellenspender

Prozedur(en):

5‑410.11

Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen aus peripherem Blut zur Transplantation, zur allogenen Spende (verwandt oder nicht-verwandt)

Bei autogener Spende und Transplantation während eines stationären Aufenthaltes sind Kodes aus Z52.– Spender von Organen und Gewebe nicht anzugeben. Die Haupt- und Nebendiag­nosen sowie die OPS-Kodes für die Entnahme des Transplantates und die Kodes für die eigentliche Transplantation sind anzugeben.

3. Postmortale Spende nach Gehirntod im Krankenhaus

(Kriterien für eine mögliche postmortale Spende sind: Gehirntod nach den Richtlinien der Bundesärzte­kammer, Einwilligung und klinische Eignung)

Die Kodierung bei einem Patienten, der als Organspender in Frage kommt, unter­scheidet sich nicht vom üblichen Vorgehen bei der Verschlüsselung von Diagnosen und Prozeduren: als Hauptdiagnose ist diejenige Erkrankung oder Verletzung zu kodieren, die die Aufnahme veranlasst hat, hinzukommen vorliegende Nebendiagnosen und die durch­geführ­ten Prozeduren.

P015

Der entsprechende Kode für die Organentnahme bzw. der Kode 8‑978 Aufrechterhaltung der Homöostase für die postmortale Organspende sind nicht zu kodieren (siehe auch Hinweise hierzu im OPS). Ebenso ist der Kode Z00.5 Untersuchung eines potentiellen Spenders eines Organs oder Gewebes nicht anzugeben.

4. Transplantation

Empfänger des transplantierten Organs bekommen als Hauptdiagnose den Grund der Auf­nahme und den entsprechenden Prozedurenkode für die Transplantation. Es ist nicht not­wendig, die Entfernung des erkrankten Organs zu kodieren. Domino-Transplantations­patien­ten (wenn der Patient während der Be­handlungsphase ein Organ sowohl erhält als auch spendet (z.B. Herz/Lunge)) erhalten eine Spender-Neben­diagnose aus Z52.– Spender von Organen und Geweben und die Proze­durenkodes für die Transplantation und für die Entnahme (mit der Transplantation als Haupt­prozedur).

Versagen und Abstoßungsreaktion nach Transplantation

Wird ein Patient aufgrund eines Versagens oder einer Abstoßungsreaktion nach Transplantation eines Organs oder Gewebes oder einer Graft-versus-host-Krankheit (GVHD) aufgenommen, wird ein Kode aus T86.− Versagen und Abstoßung von transplantierten Organen und Geweben als Hauptdiagnose zugewiesen.

Im Falle einer Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen sind die Organmani­festationen einer GVHD unter Beachtung des Kreuz/Stern-Systems zu kodieren. An­schließend ist die (z.B. maligne) Grunderkrankung als Nebendiagnose anzugeben (Diese Regelung hat Vorrang vor DKR 0201 Auswahl und Reihenfolge der Kodes (Seite 79)).

Erfolgt die Aufnahme aus einem anderen Grund als des Versagens oder der Abstoßungsreaktion nach Transplantation, so ist T86.– Versagen und Abstoßung von transplantierten Organen und Geweben nicht als Hauptdiagnose anzugeben.

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 598, veröffentlicht am 19.08.2020

Frage: Fall 1: Aufnahme wegen einer Sepsis / SIRS, antibiotische Therapie. Im Rahmen der Sepsis kam es zu einem akuten oligurischen Transplantatversagen bei Z. n. Nierentransplanta­tion. Intensivmedizinische Therapie und kurzfristig Einsatz von Nierenersatzverfahren. Als Nebendiagnose wird T86.10 Akute Funktionsverschlechterung eines Nieren­trans­planta­tes kodiert. Darf zusätzlich der Kode

Z94.0 Zustand nach Nierentransplantation

als Nebendiagnose angegeben werden?

Entscheidung: Entwickelt sich bei einem Patienten mit Zustand nach Nieren­trans­planta­tion eine Verschlechterung in Bezug auf die transplantierte Niere (T86.10 Akute Funktionsverschlechterung eines Nierentransplantates) kann neben dem spezifischen Kode für die Verschlechterung der transplantierten Niere auch der Kode Z94.0 Zustand nach Nierentransplantation kodiert werden.

Erfolgte Registrierung zur Organtransplantation

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 433, veröffentlicht am 16.12.2020

Frage: Bei dem Patienten wurde im Rahmen eines Voraufenthaltes die Indikation zur Herztransplantation gestellt und für die Transplantation angemeldet (Krankenhaus A). Aktuell Aufnahme in ein heimatnahes Krankenhaus (B) wegen kardialer Dekompensation. Ist die Kodierung der Schlüsselnummer U55.- Erfolgte Registrierung zur Organtransplantation durch das Krankenhaus B korrekt, obwohl die Diagnostik und der Aufwand bereits im Rahmen eines anderen Krankenhausaufenthaltes erfolgten?

P015

Entscheidung: Der Kode U55.- Erfolgte Registrierung zur Organtransplantation sagt aus, dass bei dem Patienten eine Registrierung zur Organtransplantation erfolgt ist. Diese Registrierung muss nicht im aktuellen stationären Aufenthalt erfolgt sein. Der Kode ist zu verwenden, wenn die erfolgte Registrierung weiterhin Gültigkeit besitzt.

Organ-/Gewebeentnahme und Transplantationstabelle – Teil 1

(Diese Tabelle ist nicht als vollständige Auflistung anzusehen)

ORGAN/ GEWEBE

SPENDE

Diagnosekode für Lebendspender

ENTNAHME

Prozedurenkode

(aus) OPS

TRANSPLANTATION

Prozedurenkode (aus) OPS: Empfänger

Stammzellen

Z52.01

5‑410.1

Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen aus peripherem Blut zur Transplantation

8‑805

Transfusion von peripher gewonnenen hämatopoetischen Stammzellen

Knochenmark

Z52.3

5‑410.0

Entnahme von hämatopoetischen Stammzellen aus Knochenmark zur Transplan­tation

5‑411

Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen aus Knochenmark

Lymphozyten

Z52.08

5-410.3

Entnahme von peripheren Blutzellen, Lymphozyten zur Transfusion

Geeigneter Kode aus 8-802 Transfusion von Leukozyten

Haut

Z52.1

5‑901

5‑904

5-924

Freie Hauttransplantation, Entnahmestelle

Lappenplastik an Haut und Unterhaut, Entnahmestelle

Freie Hauttransplantation und Lappenplastik an Haut und Unterhaut bei Verbrennungen, Entnahmestelle

Geeigneter Kode aus 5‑89…5‑92 Operationen an Haut und Unterhaut

Knochen

Z52.2

5‑783

Entnahme eines Knochentransplantates

5‑784

Knochentransplantation

Niere

Z52.4

5‑554.8

Nephrektomie zur Trans­plantation, Lebendspender

5‑555

Nierentransplan­tation

Lunge

Z52.80

5-324.c

Lobektomie zur Lebend-Organspende, offen-chirurgisch

5‑335.2

5-335.3

Lungentrans­plantation

Lungen-Retransplantation während desselben stationären Aufenthaltes

Limbus-Stamm­zellen/ Konjunktiva

Z52.88

5‑112

Exzision und Destruktion von (erkranktem) Gewebe der Konjunktiva

5‑113.0

Trans­plan­tation von Bindehaut oder Stammzellen des Limbus

Leber

Z52.6

5‑503.3

5-503.4

5-503.5

5-503.6

Bisegmentektomie [Lobektomie links] [Resektion der Segmente 2 und 3] zur Lebend-Organspende

Hemihepatektomie links [Resektion der Segmente 1, 2, 3, 4a und 4b] zur Lebend-Organspende
Hemihepatektomie rechts [Resektion der Segmente 5 bis 8] zur Lebend-Organspende

Resektion sonstiger Segmentkombinationen zur Lebend-Organspende

5‑504

8-862

Lebertrans­plantation

Hepatozytentransplantation

Organ-/Gewebeentnahme und Transplantationstabelle – Teil 2

(Diese Tabelle ist nicht als vollständige Auflistung anzusehen)

OPS‑KODES FÜR DIE TRANSPLANTATION VON POSTMORTAL ENTNOMMENEN ORGANEN

ORGAN/
GEWEBE

TRANSPLANTATION

Prozedurenkode (aus) OPS: Empfänger

Herz

5‑375.0

5‑375.1

5-375.3

Herztrans­plantation, orthotop

Herztransplantation, heterotop

Herz-Retransplantation während desselben stationären Aufenthaltes

Lunge

5‑335.2

5-335.3

Lungentrans­plantation

Lungen-Retransplantation während desselben stationären Aufenthaltes

Herz und Lunge

5‑375.2

5-375.4

Herz- und Lungentrans­plantation

Herz-Lungen-Retransplantation (En-bloc) während desselben stationären Aufenthaltes

Pankreas

5‑528

Transplantation von Pankreas(gewebe)

Leber

5‑504

8-862.0

Lebertrans­plantation
Allogene Hepatozytentransplantation

Kornea

5‑125

Hornhauttransplantation und Keratoprothetik

Niere

5‑555

Nierentransplantation

Dünndarm

5‑467.61

5‑467.62

5-467.91

5-467.92

Dünndarmtransplantation, Jejunum
Dünndarmtransplantation, Ileum

Dünndarm-Retransplantation während desselben stationären Aufenthaltes, Jejunum

Dünndarm-Retransplantation während desselben stationären Aufenthaltes, Ileum

P016d Verbringung

Prozeduren im Rahmen einer Verbringung werden durch das verbringende Krankenhaus kodiert.

P017

P017q Klinische Obduktion bzw. Obduktion zur Qualitätssicherung

Der Kode 9-990 für eine Klinische Obduktion bzw. Obduktion zur Qualitätssicherung ist unter Angabe des Datums, an dem der Patient verstorben ist (Entlassungstag), anzugeben.

Spezielle Kodierrichtlinien

1 Bestimmte infektiöse und parasitäre Krankheiten

0101

0101u HIV/AIDS

Anmerkung: Wird in dieser Richtlinie auf die Kode-Gruppe „B20–B24“ hingewiesen, so sind damit alle Kodes dieser Gruppe mit Ausnahme von B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom gemeint.

HIV-Kodes sind folgende:

R75

Laborhinweis auf Humanes Immundefizienz-Virus [HIV]
(d.h. unsicherer Nachweis nach nicht eindeutigem serologischem Test)

B23.0

Akutes HIV-Infektionssyndrom

Z21

Asymptomatische HIV-Infektion [Humane Immundefizienz-Virusinfektion]
(d.h. Infektionsstatus HIV-positiv o.n.A.)

B20–B24

Humane Immundefizienz-Viruskrankheit [HIV]

O98.7

HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit], die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett kompliziert

Die Kodes R75, Z21, B23.0 und die Gruppe B20–B24 schließen sich gegenseitig aus und sind während desselben stationären Aufenthaltes nicht zusammen aufzuführen.

Laborhinweis auf HIV – R75

Dieser Kode ist nur bei den Patienten zuzuweisen, deren HIV-Antikörper-Tests nicht sicher positiv sind. Dies ist gewöhnlich dann der Fall, wenn zwar ein Screening-Test für HIV positiv, der Bestätigungstest aber entweder negativ oder nicht eindeutig ist. Der Kode R75 Laborhinweis auf Humanes Immundefizienz-Virus [HIV] ist nicht als Haupt­diagnose zuzuweisen.

Akutes HIV-Infektions-Syndrom – B23.0

Bei einem „akuten HIV-Infektionssyndrom“ (entweder bestätigt oder vermutet) ist der Kode B23.0 Akutes HIV-Infektionssyndrom als Nebendiagnose zu den Kodes der bestehenden Symptome (z.B. Lymphadenopathie, Fieber) oder der Komplikation (z.B. Meningitis) hinzuzufügen.

Hinweis: Im Allgemeinen sind Symptome nur dann zu kodieren, wenn ihre Ursache unbekannt ist. Diese Kodieranweisung stellt somit eine Ausnahme zu Abschnitt „Schlüssel­nummern für Symptome, Befunde und ungenau bezeichnete Zustände“ in DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) dar.

Beispiel 1

Ein HIV-positiver Patient wird mit Lymphadenopathie aufgenommen. Es wird die Diagnose eines akuten HIV-Infektionssyndroms gestellt.

Hauptdiagnose:

R59.1

Lymphknotenvergrößerung, generalisiert

Nebendiagnose(n):

B23.0

Akutes HIV-Infektionssyndrom


Nach kompletter Rückbildung der primären Erkrankung werden fast alle Patienten asymptomatisch und bleiben es für mehrere Jahre. Im Falle von zukünftigen Aufnahmen ist entsprechend der existierenden Richtlinien zu kodieren. Der Kode für das „Akute HIV-Infektionssyndrom“ (B23.0) wird nicht mehr verwendet, sobald die entsprechende Symptomatik nicht mehr besteht.

Asymptomatischer HIV-Status – Z21

0101

Z21 Asymptomatische HIV-Infektion (Humane Immundefizienz-Virusinfektion)

ist nicht routinemäßig, sondern nur dann als Nebendiagnose zuzuweisen, wenn ein HIV-positiver Patient zwar keine Symptome der Infektion zeigt, die Infektion aber trotzdem den Behandlungsaufwand erhöht (siehe DKR D003 Nebendiagnosen (Seite 13)).

Da sich Z21 auf Patienten bezieht, die asymptomatisch sind und zur Behandlung einer nicht in Beziehung zur HIV-Infektion stehenden Erkrankung aufgenommen wurden, wird der Kode Z21 nicht als Hauptdiagnose zugewiesen.

Kontakt mit und Exposition gegenüber HIV – Z20.6

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 537, veröffentlicht am 15.10.2020

Frage: Unmittelbar nach geplanter Schnittentbindung wird bei einem klinisch gesunden Reifgeborenen einer HIV-positiven Mutter, welche in der Schwangerschaft eine antiretrovirale Behandlung erhalten hat, eine antiretrovirale Transmissionsprophylaxe oral begonnen. Was ist die Hauptdiagnose?

Entscheidung: Kann eine HIV-Infektion bei einem klinisch gesunden Neugeborenen, dass unmittelbar nach geplanter Schnittentbindung eine antiretrovirale Transmissionsprophylaxe erhalten hat (HIV-positive Mutter mit erfolgter ausreichender antiretroviraler Behandlung in der Schwangerschaft), nicht nachgewiesen werden, ist für das Neugeborene der Kode Z20.6 Kontakt mit und Exposition gegenüber HIV als Hauptdiagnose zu kodieren.

HIV-Krankheit (AIDS) – B20, B21, B22, B23.8, B24

Zur Kodierung von Patienten mit einer HIV-assoziierten Erkrankung (dies kann eine AIDS-definierende Erkrankung sein oder nicht) stehen folgende Kodes zur Verfügung:

B20

Infektiöse und Parasitäre Krankheiten infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]

B21

Bösartige Neubildungen infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]

B22

Sonstige näher bezeichnete Krankheiten infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]

B23.8

Sonstige näher bezeichnete Krankheitszustände infolge HIV-Krankheit

B24

Nicht näher bezeichnete HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]

Die Kodes R75 und Z21 sind in diesem Fall nicht zu verwenden.

Reihenfolge und Auswahl der Kodes

Sofern die Erkrankung, die hauptsächlich für die Veranlassung des Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist, die HIV-Krankheit ist, ist der entsprechende Kode aus B20–B24 (außer B23.0) oder O98.7 (siehe auch DKR 1510 Komplikationen in der Schwangerschaft (Seite 147)) als Hauptdiagnose zu verwenden. Ein Beispiel hierfür ist ein Patient, der stationär zur anti­retroviralen Chemotherapie der HIV-Erkrankung aufgenommen wird.

Sofern die Erkrankung, die hauptsächlich für die Veranlassung des Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist, eine Manifestation der bereits bekannten HIV-Krankheit ist, ist die Manifestation als Hauptdiagnose zu kodieren. Ein Kode aus B20B24 (außer B23.0) ist als Nebendiagnose anzugeben.

Beispiel 2

Ein Patient wird mit Mundsoor aufgrund einer bereits bekannten HIV-Infektion aufgenommen.

Hauptdiagnose:

B37.0

Candida-Stomatitis

Nebendiagnose(n):

B20

Infektiöse und parasitäre Krankheit infolge HIV-Krankheit [Humane Immundefizienz-Viruskrankheit]


Grundsätzlich sind entgegen der Definition einer Nebendiagnose (DKR D003 Nebendiagnosen (Seite 13)) alle bestehenden Manifestationen der HIV-Krankheit (AIDS) zu kodieren.

0103

0103u Bakteriämie, Sepsis, SIRS und Neutropenie

Bakteriämie

Eine Bakteriämie ist mit einem Kode aus

A49.− Bakterielle Infektion, nicht näher bezeichneter Lokalisation

oder einem anderen Kode, der spezifisch den Erreger benennt z.B. A54.9 Gonokokkeninfektion, nicht näher bezeichnet zu kodieren. Sie ist nicht mit einem Sepsis-Kode (siehe Tabelle 1) zu verschlüsseln.

Eine Ausnahme hiervon stellt die Meningokokken-Bakteriämie dar, die mit

A39.4 Meningokokkensepsis, nicht näher bezeichnet

zu verschlüsseln ist.

Sepsis (Septikämie)

Im Gegensatz dazu wird eine Sepsis mit einem passenden Sepsis-Kode z.B. aus Tabelle 1 kodiert. Dies trifft auch auf eine klinisch manifeste Urosepsis zu.

Tabelle 1:

A02.1

Salmonellensepsis

A20.7

Pestsepsis

A22.7

Milzbrandsepsis

A26.7

Erysipelothrix-Sepsis

A32.7

Listeriensepsis

A39.2

Akute Meningokokkensepsis

A39.3

Chronische Meningokokkensepsis

A39.4

Meningokokkensepsis, nicht näher bezeichnet

A40.−

Streptokokkensepsis

A41.−

Sonstige Sepsis

A42.7

Aktinomykotische Sepsis

B37.7

Candida-Sepsis

P36.−

Bakterielle Sepsis beim Neugeborenen

Sepsis im Zusammenhang mit Abort, ektoper Schwangerschaft, Molenschwangerschaft, Geburt oder Wochenbett ist mit dem passenden Kode aus Tabelle 2 zu verschlüsseln. Zusätzlich ist ein Sepsis-Kode z.B. aus Tabelle 1 anzugeben, um auf den Erreger und das Vorliegen einer Sepsis hinzuweisen.

Tabelle 2:

O03–O07

Schwangerschaft mit abortivem Ausgang

O08.0

Infektion des Genitaltraktes und des Beckens nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft

O75.3

Sonstige Infektion unter der Geburt

O85

Puerperalfieber

Neutropenie (Agranulozytose)

0103

Sepsis bei Neutropenie-Patienten ist in folgender Reihenfolge zu kodieren:

  1. Ein Kode für „Sepsis“
  2. Ein Kode aus D70.– Agranulozytose und Neutropenie

Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS]

Für die Verschlüsselung eines SIRS stehen in der ICD-10-GM folgende Kodes zur Verfügung:

R65.0! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] infektiöser Genese ohne Organkomplikationen

R65.1! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] infektiöser Genese mit Organkomplikationen.

R65.2! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] nichtinfektiöser Genese ohne Organkomplikationen.

R65.3! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS] nichtinfektiöser Genese mit Organkomplikationen.

R65.9! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS], nicht näher bezeichnet.

Dabei ist zunächst ein Kode für die ein SIRS auslösende Grundkrankheit anzugeben, gefolgt von einem Kode aus R65.–! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS]. Aufgrund der seit 2017 gültigen Sepsis-Definition (Sepsis-3) ist dabei der Kode R65.0! nicht mehr mit der auslösenden Grundkrankheit Sepsis (unter anderem Kodes aus Tabelle 1) zu kombinieren. Zur Angabe von Organkomplikationen, Erregern und deren Resistenzlage sind zusätzliche Schlüsselnummern zu verwenden.

0104

0104u Asymptomatischer MRSA Keimträger

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 17, veröffentlicht am 19.08.2020

Frage: Wie wird der asymptomatische Keimträger mit Erregernachweis MRSA verschlüsselt?

Entscheidung: Der asymptomatische Keimträger mit Erregernachweis MRSA ohne diesbezügliche Erkrankung ist mit folgenden Kodes zu kodieren:

Z22.3 Keimträger anderer näher bezeichneter bakterieller Krankheiten

U80.00! Staphylococcus aureus mit Resistenz gegen Oxacillin oder Methicillin [MRSA].

Neubildungen

0201

0201u Auswahl und Reihenfolge der Kodes

Diagnosen

Die Reihenfolge der anzugebenden Kodes hängt von der Behandlung während des betreffenden Krankenhausaufenthaltes ab.

Erfolgt die Aufnahme zur Diagnostik/Behandlung des primären Malignoms, ist das primäre Malignom als Hauptdiagnose-Kode zuzuweisen.

Beispiel 1

Ein Patient wird zur Behandlung eines malignen Gehirntumors im Frontallappen stationär aufgenommen.

Hauptdiagnose:

C71.1

Bösartige Neubildung des Gehirns, Frontallappen

Der Malignom-Kode ist als Hauptdiagnose für jeden Krankenhausaufenthalt zur Behandlung der bösartigen Neubildung und zu notwendigen Folgebehandlungen (z.B. Operationen, Chemo-/Strahlentherapie, sonstige Therapie) (siehe Beispiel 2) sowie zur Diagnostik (z.B. Staging) (siehe Beispiel 3) anzugeben, bis die Behandlung endgültig abgeschlossen ist, also auch bei den stationären Aufenthalten, die beispielsweise auf die chirurgische Entfernung eines Malignoms folgen. Denn obwohl das Malignom operativ entfernt worden ist, wird der Patient nach wie vor wegen des Malignoms behandelt. War der Aufnahmegrund weder die maligne Erkrankung noch die Chemo-/Strahlentherapie, so ist die Hauptdiagnose gemäß DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) zu wählen.[2]

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 134, veröffentlicht am 06.10.2020

Frage: Patient mit einem Rektumkarzinom, Z.n. Operation und Radiochemotherapie. Ambulante Durchführung einer palliativen Chemotherapie mit FUFOX (5 FU, Folinsäure und Oxaliplatin). Aufnahme drei Tage nach der Chemotherapie mit einer massiven Enterokolitis als Nebenwirkung der Chemotherapie. Symptomatische Therapie mit parenteraler Ernährung, prophylaktisch Antibiotika und Antiemetika. Schmerzmedikation wegen Schmerzen in der Hüfte. Transfusion von zwei Erythrozytenkonzentraten bei Tumoranämie. MRT der Hüfte bei Verdacht auf Metastase, die sich nicht bestätigte. Was ist Hauptdiagnose?

Entscheidung: In dem beschriebenen Fall des Patienten (KDE-134) mit Rektumkarzinom, Z.n. Operation und Radiochemotherapie, ambulanter Durchführung einer palliativen Chemo­thera­pie mit FUFOX (5 FU, Folinsäure und Oxaliplatin), der drei Tage nach der Chemo­therapie mit einer massiven Enterokolitis als Nebenwirkung auf die Chemotherapie aufgenom­men und symptomatisch mit parenteraler Ernährung, prophylaktischer Antibiotika- und Antiemetikagabe sowie Schmerzmedikation bei Hüftschmerzen und Transfusion von zwei Erythrozytenkonzentraten bei Tumoranämie behandelt wird und bei dem zusätzlich ein MRT der Hüfte bei Verdacht auf Metastase durchgeführt wird, welche sich nicht bestätigte, ist für die Auswahl der Hauptdiagnose der Beschluss des Schlichtungsausschusses Bund alter Fassung vom 04.07.2016 anzuwenden.

Demnach gilt:

Wird bei einem Patienten – mit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekanntem Malignom und bevor die Malignom-Behandlung endgültig abgeschlossen ist – während des stationären Aufenthaltes ausschließlich eine einzelne Erkrankung (oder Komplikation) als Folge einer Tumortherapie oder eines Tumors behandelt, wird in diesem Fall die behandelte Erkrankung als Hauptdiagnose angegeben und der Tumor als Nebendiagnose.

Hiervon ausgenommen sind solche Fälle, bei denen weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit der Tumorerkrankung durchgeführt werden.

In dem beschriebenen Fall ist das Rektumkarzinom mit dem Kode C20 Bösartige Neubildung des Rektums als Hauptdiagnose zu kodieren.

0201

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 231, veröffentlicht am 15.10.2020

Frage: Mit Operation und postoperativer Nachbestrahlung behandeltes Karzinom des Mittelgesichtes; ferner Unterkieferteilresektion bei Knochenmetastase. Anschließend persistierende intra- und extraorale Fistel. Aktuell: Fistelresektion; sonst keine weiteren diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit der Tumorerkrankung. Was ist die Hauptdiagnose?

Entscheidung: In dem beschriebenen Fall (KDE-231) des Patienten, bei dem ein Karzinom des Mittelgesichtes mit Operation und postoperativer Nachbestrahlung behandelt wurde, eine Unterkieferteilresektion bei Knochenmetastase erfolgte und anschließend eine persistierende intra- und extraorale Fistel auftrat und aktuell eine Fistelresektion und ansonsten keine diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit der Tumorerkrankung durchgeführt werden, ist für die Auswahl der Hauptdiagnose der Beschluss des Schlichtungsausschusses Bund alter Fassung vom 04.07.2016 anzuwenden.

Demnach gilt:

Wird bei einem Patienten – mit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekanntem Malignom und bevor die Malignom-Behandlung endgültig abgeschlossen ist – während des stationären Aufenthaltes ausschließlich eine einzelne Erkrankung (oder Komplikation) als Folge einer Tumortherapie oder eines Tumors behandelt, wird in diesem Fall die behandelte Erkrankung als Hauptdiagnose angegeben und der Tumor als Nebendiagnose.

Hiervon ausgenommen sind solche Fälle, bei denen weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit der Tumorerkrankung durchgeführt werden. In diesem Fall ist die Tumorerkrankung als Hauptdiagnose zu kodieren.[3]

In dem beschriebenen Fall ist die Fistel mit dem Kode K12.28 Sonstige Phlegmone und Abszess des Mundes als Hauptdiagnose zu kodieren.

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 357, veröffentlicht am 15.10.2020

Frage: Eine Patientin wird mit einer dekompensierten Herzinsuffizienz stationär aufgenommen. Sechs Jahre zuvor war bei Patientin ein Mammakarzinom brusterhaltend operiert worden, Lymphknoten waren nicht befallen, eine Behandlung des Mammakarzinoms erfolgt derzeit nicht. Bei der Röntgenuntersuchung des Thorax wird eine Lungenmetastase festgestellt. Weiterführende Diagnostik (CT, Biopsie) erfolgt während dieses Aufenthaltes nicht, allerdings wird der Fall der Patientin in der Tumorkonferenz vorgestellt. Darf C78.0 Sekundäre bösartige Neubildung der Lunge kodiert werden?

Entscheidung: In dem vorliegenden Fall (KDE 357) ist die Metastase mit dem Kode C78.0 Sekundäre bösartige Neubildung der Lunge auch dann als Nebendiagnose zu kodieren, wenn ausschließlich eine Besprechung in einer Tumorkonferenz stattgefunden hat und dort das weitere Vorgehen in Hinblick auf die Metastase beraten wurde.

0201

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 583, veröffentlicht am 16.12.2020

Frage: Ein Patient wird wegen einer symptomatischen Epilepsie mit komplexen fokalen, sekundär generalisierenden Anfällen auf dem Boden von Hirnmetastasen eines Bronchial­karzi­noms stationär aufgenommen. Ein Behandlungsaufwand bezüglich des Bronchial­karzinoms oder der Hirnmetastasen selbst besteht während des Aufenthaltes nicht. Wie sind Haupt- und Nebendiagnose zu kodieren?

Entscheidung: Wird ein Patient wegen einer symptomatischen Epilepsie auf dem Boden von Hirnmetastasen bei einer Tumorerkrankung aufgenommen und wird ausschließlich die symptomatische Epilepsie behandelt, so sind gemäß DKR 0201 Neubildungen und Schlichtungsausschuss Bund alter Fassung (Beschluss vom 04.07.2016) die symptomatische Epilepsie als Hauptdiagnose sowie die Hirnmetastasen und der Tumor als Nebendiagnosen zu verschlüsseln.

Beispiel 2

Eine Patientin wird bei vorangegangener Mastektomie bei Mammakarzinom (oberer äußerer Quadrant) anschließend erneut für drei Tage zur Strahlentherapie stationär aufgenommen.

Hauptdiagnose:

C50.4

Bösartige Neubildung der Brustdrüse, oberer äußerer Quadrant

Beispiel 3

Ein Patient wird zum Staging eines Morbus Hodgkin (lymphozytenreiche klassische Form) nach vorangegangener Chemotherapie stationär aufgenommen.

Hauptdiagnose:

C81.4

Lymphozytenreiches (klassisches) Hodgkin-Lymphom

Beispiel 4

Bei einer 34-jährigen Patientin erfolgte vor zwei Jahren eine Ablatio mammae links mit Axilladissektion bei Mammakarzinom. Im postoperativen Verlauf wurde eine adjuvante Chemotherapie durchgeführt. Die Patientin wird nun im Rahmen der geplanten Gesamt­­behandlung für einen Mammaaufbau mittels Expander und Musculus latissimus dorsi-Lappen aufgenommen. Andere therapeutische und/oder diagnostische Maßnahmen bezüglich der malignen Grunderkrankung erfolgen nicht.

Hauptdiagnose:

C50.4

Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma]: Oberer äußerer Quadrant der Brustdrüse

Sofern ein Patient eine auf mehrere Eingriffe verteilte chirurgische Behandlung eines Malignoms/von Metastasen benötigt, ist jedem weiteren Krankenhausaufenthalt, bei dem eine Folge-Operation durchgeführt wird, das Malignom/die Metastasen ebenfalls als Hauptdiagnose-Kode zuzuweisen. Obwohl das Malignom/die Metastasen möglicherweise durch die erste Operation entfernt worden ist/sind, wird der Patient während des darauf folgenden Krankenhaus­aufenthaltes nach wie vor wegen der Folgen des Malignoms/der Metastasen behandelt, d.h. das Malignom/die Metastasen ist/sind auch der Anlass zur Folge-Operation.

0201


Erfolgt die Aufnahme nur zur Behandlung von Metastasen, ist/sind die Metastase(n) als Hauptdiagnose-Kode anzugeben und zusätzlich, sofern bekannt, eine bzw. mehrere Neben­diagnose(n) für den Primärtumor (siehe Beispiel 5). Das primäre Malignom ist selbst einige Jahre nach der Resektion des Primärtumors Nebendiagnose, da der Patient nach wie vor wegen dieses Malignoms behandelt wird. Ist die Lokalisation des Primärtumors unbekannt, ist ein Kode aus C80.– Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation zu kodieren.

Beispiel 5

Ein Patient wird zur Resektion von Lebermetastasen stationär aufgenommen. Drei Monate zuvor war ein Karzinom am Colon transversum operativ entfernt worden.

Hauptdiagnose:

C78.7

Sekundäre bösartige Neubildung der Leber

Nebendiagnose(n):

C18.4

Bösartige Neubildung des Kolons, Colon transversum

Erfolgt die Aufnahme des Patienten primär zur systemischen Chemotherapie, „systemischen“ Strahlentherapie (siehe Tabelle 1) oder zur systemischen Therapie mit Antikörpern oder Zytokinen (siehe Tabelle 1)

Tabelle 1: Prozeduren für systemische Strahlentherapie und systemische Therapie mit Antikörpern oder Zytokinen

8-523.4

Ganzkörperbestrahlung

8-530.2

Therapie der blutbildenden Organe mit offenen Radionukliden

8-530.5

Sonstige systemische Therapie mit offenen Radionukliden

8-530.6

Intravenöse Therapie mit radioaktiven rezeptorgerichteten Substanzen

8-530.7

Intravenöse Therapie mit radioaktiven Antikörpern

8-530.9

Intravenöse Therapie mit radioaktiv markierten metabolischen Substanzen

8-531

Radiojodtherapie

8-547.0

Andere Immuntherapie: Mit nicht modifizierten Antikörpern

8-547.1

Andere Immuntherapie: Mit modifizierten Antikörpern

8-547.2

Andere Immuntherapie: Mit Immunmodulatoren

des Primärtumors und/oder der Metastasen, ist das primäre Malignom als Hauptdiagnose zuzuweisen. Erfolgt die Aufnahme des Patienten primär zur systemischen Chemotherapie und ist ausnahms­weise der Primärtumor nicht bekannt, wird ein Kode aus C80.– Bösartige Neubildung ohne Angabe der Lokalisation als Hauptdiagnose angegeben.

0201

Beispiel 6

Ein Patient mit Prostatakarzinom wird zur Tages-Chemotherapie aufgenommen. Es wird eine nicht komplexe Chemotherapie mit einem Medikament durchgeführt. Die Entlassung erfolgt am selben Tag.

Hauptdiagnose:

C61

Bösartige Neubildung der Prostata

Prozedur(en):

8-542.11

Zytostatische Chemotherapie, Immuntherapie und antiretrovirale Therapie, nicht komplexe Chemotherapie,
1 Tag, 1 Substanz

Beispiel 7

Ein Patient wird zur systemischen Chemotherapie von Lebermetastasen stationär aufgenommen. Drei Monate zuvor war ein Karzinom am Colon transversum operativ entfernt worden.

Hauptdiagnose:

C18.4

Bösartige Neubildung des Kolons, Colon transversum

Nebendiagnose(n):

C78.7

Sekundäre bösartige Neubildung der Leber und der intrahepatischen Gallengänge

Erfolgt hingegen die Aufnahme zur lokalen Chemotherapie oder lokalen Bestrahlungstherapie der Metastase(n), ist/sind die Metastase(n) als Hauptdiagnose und der Primärtumor als Nebendiagnose anzugeben (siehe Kodierung in Beispiel 5).

Erfolgt die Aufnahme des Patienten sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist gemäß DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) (zwei Diagnosen erfüllen gleichzeitig das Kriterium der Hauptdiagnose) diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat.


Beispiel 8

Ein Patient wird wegen eines sonografischen Verdachts auf Lebermetastasen zur Primärtumor­suche und weiteren Abklärung stationär aufgenommen. Dabei findet sich ein Kolonkarzinom mit Lebermetastasen. Es wird sowohl eine Hemikolektomie als auch eine Leberteilresektion durchgeführt.

Hauptdiagnose:

Wird vom behandelnden Arzt entschieden

Nebendiagnose(n):

0201

Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Erkrankung zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, ist das Symptom als Hauptdiagnose zu kodieren, sofern ausschließlich das Symptom behandelt wird. Die zugrunde liegende Erkrankung ist als Neben­diagnose-Kode anzugeben.

Beispiel 9

Ein Patient, bei dem drei Monate vorher ein großer, mehrere Bereiche überlappender maligner Gehirntumor diagnostiziert wurde, wird wegen rezidivierender Krampfanfälle aufgenommen. Es werden nur die Krampfanfälle behandelt.

Hauptdiagnose:

R56.8

Sonstige und nicht näher bezeichnete Krämpfe

Nebendiagnose(n):

C71.8

Bösartige Neubildung des Gehirns, mehrere Teilbereiche überlappend

Rezidiv eines primären Malignoms

Sofern ein primäres Malignom, das bereits früher aus dem selben Organ oder Gewebe radikal entfernt wurde, rezidiviert, ist es als primäres Malignom des angegebenen Gebietes zu verschlüsseln, d.h. ein Rezidiv ist wie ein Primärtumor zu kodieren.

0206

Beispiel 10

Ein Patient wird nach zwei Jahren wegen eines Rezidivs eines voroperierten Magenkarzinoms im Corpus ventriculi stationär aufgenommen.

Hauptdiagnose:

C16.2

Bösartige Neubildung des Magens, Corpus ventriculi

Ausgedehnte Exzision eines Tumorgebietes

Bei Aufnahmen zur ausgedehnten Exzision eines bereits früher entfernten Tumors ist der Kode für den Tumor zuzuweisen, selbst wenn der histopathologische Befund keinen Hinweis auf einen Resttumor ergibt.

Malignomnachweis nur in der Biopsie

Wenn das Ergebnis einer Biopsie zur Diagnose eines Malignoms führt, sich aber im Operationsmaterial keine malignen Zellen finden, ist die ursprüngliche Diagnose, die aufgrund der Biopsie gestellt wurde, zu kodieren.

0206a Benachbarte Gebiete

Bekannte Primärlokalisation

Sofern sich die Ausbreitung eines Tumors von einer bekannten Primärlokalisation auf ein Nachbarorgan oder -gebiet (z.B. vom Darm auf die Blase oder vom Jejunum zum Ileum) fortsetzt, ist nur die Primärlokalisation zu kodieren. Die Ausbreitung im Nachbargebiet wird nicht verschlüsselt.

Beispiel 1

Eine Patientin mit einem Karzinom der Ektozervix, das auf die Vagina übergreift, wird zur Operation aufgenommen.

Hauptdiagnose:

C53.1

Bösartige Neubildung der Ektozervix

Unbekannte Primärlokalisation

Eine Neubildung, die zwei oder mehr anatomisch-topographisch aneinandergrenzende Teilbereiche innerhalb einer dreistelligen ICD-Kategorie überlappt und deren Ursprungsort nicht bestimmt werden kann, ist entsprechend der Subkategorie .8 („mehrere Teilbereiche überlappend“) zu klassifizieren (s.a. ICD-10-GM Hinweise zu Kapitel II), vorausgesetzt, dass die Kombination nicht speziell an anderer Stelle aufgeführt ist, wie zum Beispiel C16.0 Bösartige Neubildung der Kardia (Ösophagus und Magen).

0206

Beispiel 2

Eine Patientin mit einem Karzinom der Endo- und Ektozervix wird zur Operation auf­genommen.

Hauptdiagnose:

C53.8

Bösartige Neubildung der Cervix uteri, mehrere Teilbereiche überlappend

Die ICD‑10‑GM stellt für bestimmte bösartige Neubildungen, deren Entstehungsort nicht festgestellt werden kann und deren angegebene Lokalisation zwei oder mehr dreistellige Kategorien überlappt, eigene Kodes zur Verfügung.


Beispiel 3

Eine Patientin mit einem Karzinom der Zervix und der Vagina wird zur Strahlentherapie mehrtägig aufgenommen. Der Entstehungsort des Malignoms konnte nicht festgestellt werden.

Hauptdiagnose:

C57.8

Bösartige Neubildung der weiblichen Genitalorgane, mehrere Teilbereiche überlappend

Anmerkung: In diesem Fall liegt ein Karzinom der Zervix (C53.–) und ein Karzinom der Vagina (C52) vor. Da der Entstehungsort nicht festgestellt werden kann und die angegebene Lokalisation zwei oder mehr dreistellige Kategorien überlappt, ist

C57.8 Bösartige Neubildung der weiblichen Genitalorgane, mehrere Teilbereiche überlappend

zuzuweisen.

Ungenau/nicht näher bezeichnete Lokalisationen

­Für ein Malignom, dessen Ursprungsort unbekannt ist und das sich über benachbarte Gebiete erstreckt (mehrere Bereiche überlappt) und dessen Lokalisation ungenau bezeichnet oder anderenorts nicht klassifiziert ist, steht der Kode

0208

C76.– Bösartige Neubildungen sonstiger und ungenau bezeichneter Lokalisation

zur Verfügung.

Anmerkung: Die Verwendung dieser Kategorie ist nur dann zulässig, wenn keine spezifische Information bezüglich der Art der Neubildung (z.B. bösartige Neubildung des Thorax) verfügbar ist.

0208c Remission bei malignen immunoproliferativen Erkrankungen und Leukämie

Die Kodes

C88.– Bösartige immunoproliferative Krankheiten,

C90.– Plasmozytom und bösartige Plasmazellen-Neubildungen und

C91–C95 Leukämie

stellen zur Verschlüsselung des Remissionsstatus an fünfter Stelle

0 Ohne Angabe einer kompletten Remission oder

1 In kompletter Remission

zur Verfügung.

Hierbei ist zu beachten:

.x0 Ohne Angabe einer kompletten Remission

Ohne Angabe einer Remission

In partieller Remission

ist zuzuweisen,

  • wenn es sich um das erste Auftreten und die Erstdiagnose der Erkrankung handelt,
  • wenn keine Remission vorliegt oder trotz eines Rückgangs der Krankheitserscheinungen die Erkrankung nach wie vor existiert (partielle Remission),

oder

  • wenn der Remissionsstatus nicht bekannt ist

.x1 In kompletter Remission

ist zuzuweisen,

wenn es sich um eine komplette Remission handelt, d.h. keine Anzeichen oder Symptome eines Malignoms nachweisbar sind.


Zur Kodierung von bösartigen Neubildungen in der Eigenanamnese siehe DKR 0209 Malignom in der Eigenanamnese.

Für Leukämien mit einem Kode aus C91–C95, die auf eine Standard-Induktionstherapie refraktär sind, ist die zusätzliche Schlüsselnummer

C95.8! Leukämie, refraktär auf Standard-Induktionstherapie

anzugeben.

0209u Malignom in der Eigenanamnese

Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese

Ein „Anamnese-Kode“ wird dann zugewiesen, wenn man von einer definitiven Heilung ausgehen kann. Wann dies bei einem Patienten möglich ist, hängt von der jeweiligen Erkrankung ab. Da die Feststellung eigentlich nur retrospektiv möglich ist, wird die Unter­scheidung eher „klinisch“ auf der Basis einer fortgesetzten Behandlung des Malignoms als nach einem festgelegten Zeitrahmen getroffen.

In Fällen, in denen die Behandlung des Malignoms endgültig abgeschlossen ist, ist ein Kode aus

Z85.– Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese

als Nebendiagnose zuzuweisen, sofern dies den Behandlungsaufwand beim aktuellen Aufenthalt erhöht (s.a. DKR D003 Nebendiagnosen (Seite 13).

Sofern der Patient für einen gewissen Zeitraum keine Behandlung des primären Malignoms erhalten hat, anschließend aber ausgehend von dieser Primärlokalisation Metastasen entwickelt, sind die Kodes aus Z85.– nicht zuzuweisen.

Nachuntersuchungen bei Patienten mit Malignom in der Eigenanamnese

Kodes der Kategorie

Z08.– Nachuntersuchung nach Behandlung wegen bösartiger Neubildung

sind als Hauptdiagnose nur dann zuzuweisen, wenn ein Patient zur Nachuntersuchung eines Malignoms aufgenommen wurde und kein Tumor mehr nachweisbar ist. Als Nebendiagnose ist der passende Kode aus Kategorie Z85.– Bösartige Neubildung in der Eigenanamnese anzugeben.

Beispiel 1

Ein Patient wurde zur Nachuntersuchung bei vorbestrahltem Blasenkarzinom (laterale Harnblasenwand) aufgenommen. Dabei fand sich kein Rezidiv des Malignoms.

Hauptdiagnose:

Z08.1

Nachuntersuchung nach Strahlentherapie wegen bösartiger Neubildung

Nebendiagnose(n):

Z85.5

Bösartige Neubildung der Harnorgane in der Eigenanamnese

Prozedur(en):

1‑661

Diagnostische Urethrozystoskopie

1-999.40

Art des Zystoskops: Starres Zystoskop

0209

0212d Instillation von zytotoxischen Materialien in die Harnblase

Diagnosen

Bei Patienten, die zur Instillation von Zytostatika oder BCG (Bacillus Calmette-Guérin) in die Blase aufgenommen werden, ist die zu behandelnde Neubildung als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.

0215

Der Kode Z51.1 Chemotherapiesitzung wegen bösartiger Neubildung ist nicht zuzuweisen.

Prozeduren

Der Prozedurenkode

8‑541.4 Instillation von und lokoregionale Therapie mit zytotoxischen Materialien und Immunmodulatoren in die Harnblase

ist einmal pro Krankenhausaufenthalt zuzuweisen.

0214d Lymphangiosis carcinomatosa

Eine Lymphangiosis carcinomatosa wird analog einer Metastasierung (s.a. DKR 0201 Auswahl und Reihenfolge der Kodes (Seite 79)) kodiert.

Die Lymphangiosis carcinomatosa z.B. der Pleura wird mit

C78.2 Sekundäre bösartige Neubildung der Pleura

verschlüsselt.

0215q Lymphom

Lymphomen, die als „extranodal“ ausgewiesen werden oder die sich in einem anderen Gebiet als den Lymphdrüsen befinden (z.B. das MALT-Lymphom des Magens), ist der entsprechende Kode aus den Kategorien C81 bis C88 zuzuweisen.


Ein Lymphom wird, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Gebiete, nicht als metastatisch betrachtet.

Bei Lymphomen sind die folgenden Kodes nicht zuzuordnen:


C77.– Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten

C78.– Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane

C79.0 Sekundäre bösartige Neubildung der Niere und des Nierenbeckens

C79.1 Sekundäre bösartige Neubildung der Harnblase sowie sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane

C79.2 Sekundäre bösartige Neubildung der Haut

C79.4 Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Nervensystems

C79.6 Sekundäre bösartige Neubildung des Ovars

C79.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Nebenniere

C79.8- Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger näher bezeichneter Lokalisationen

C79.9 Sekundäre bösartige Neubildung nicht näher bezeichneter Lokalisation

Für die Verschlüsselung einer Knochenbeteiligung bei malignen Lymphomen ist

C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes

Knochen(mark)herde bei malignen Lymphomen (Zustände klassifizierbar unter C81–C88)

0215

anzugeben.

Für die Verschlüsselung einer Beteiligung des Gehirns oder der Hirnhäute bei Neoplasien des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes ist

C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der Hirnhäute

anzugeben.

Hinsichtlich der Festlegung der Haupt- bzw. Nebendiagnosen bei Lymphomen mit Knochenbeteiligung bzw. mit Beteiligung des Gehirns oder der Hirnhäute sind die Regelungen in der Kodierrichtlinie 0201 Auswahl und Reihenfolge der Kodes (Seite 79) zu beachten.

Krankheiten des Blutes und der blut­bildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems

0304u Heparininduzierte Thrombozytopenie


Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 392, veröffentlicht am 19.08.2020

Frage: Ein Patient mit Heparin-induzierter Thrombozytopenie Typ II (HIT ll) in der Anamnese bedarf einer parenteralen antithrombotischen Prophylaxe. Das Blutbild des Patienten ist un­auf­fäl­lig und die Gerinnungsparameter liegen im Normbereich. Die Klinik verabreicht deshalb Orgaran® (Danaparoid-Natrium – Heparinoid). Ist D69.53 Sekundäre Thrombozytopenie, Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ II als Nebendiagnose zu kodieren?

Entscheidung: Wird eine heparininduzierte Thrombozytopenie bei bekannter HIT II durch prophylaktische Maßnahmen verhindert, ist der Kode Z86.2 Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe sowie bestimmte Störungen mit Beteiligung des Immunsystems in der Eigenanamnese zu kodieren. Der Kode D69.53 Heparin-induzierte Thrombozytopenie Typ II ist nur dann zu kodieren, wenn die heparininduzierte Thrombozytopenie tatsächlich auftritt.

0306

0305u Folsäuremangelanämie

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 25, veröffentlicht am 19.08.2020

Frage: Wie wird eine Anämie infolge Folsäuremangel verschlüsselt?

Darf zusätzlich zur Anämie E53.8 Mangel an sonstigen näher bezeichneten Vitaminen des Vitamin B-Komplexes kodiert werden?

Entscheidung: Eine Anämie infolge eines Folsäuremangels ist nur mit dem Kode D52.- Folsäure-Mangelanämie spezifisch zu kodieren. Der Kode E53.8 ist für die Abbildung der Folsäuremangelanämie nicht zusätzlich zu kodieren.

0306u Erworbener Fibrinogenmangel

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu dem Antrag S20210005 „Kodierung des Fibrinogenmangels”, veröffentlicht am 21.07.2021

Entscheidung: Mit dem Kode D65.0 Erworbene Afibrinogenämie ist auch ein erworbener Mangel an Fibrinogen zu kodieren.

Endokrine, Ernährungs- und Stoffwechsel­krankheiten

0401

0401h Diabetes mellitus

Typen des Diabetes mellitus

Es gibt verschiedene Typen des Diabetes mellitus, die in der ICD‑10‑GM wie folgt klassifiziert sind:

E10.– Diabetes mellitus, Typ 1

E11.– Diabetes mellitus, Typ 2

E12.– Diabetes mellitus in Verbindung mit Fehl- oder Mangelernährung (Malnutrition)

E13.– Sonstiger näher bezeichneter Diabetes mellitus

E14.– Nicht näher bezeichneter Diabetes mellitus

O24.0 bis O24.3 Diabetes mellitus in der Schwangerschaft, vorher bestehend

O24.4 Gestationsdiabetes

P70.0 Syndrom des Kindes einer Mutter mit gestationsbedingtem Diabetes mellitus

P70.1 Syndrom des Kindes einer diabetischen Mutter

P70.2 Diabetes mellitus beim Neugeborenen

R73.0 Abnormer Glukosetoleranztest

Anmerkung: Die Behandlung mit Insulin bestimmt nicht den Diabetes-Typ und ist kein Nachweis einer Insulinabhängigkeit.

Die Kategorien E10–E14

verschlüsseln an 4. Stelle mögliche Komplikationen (z.B. Koma, Nierenkomplikationen).

An 5. Stelle steht

0 für nicht als entgleist bezeichneten Diabetes mellitus,

1 für als entgleist bezeichneten Diabetes mellitus,

2 für Diabetes mellitus mit sonstigen multiplen Komplikationen, nicht als entgleist bezeichnet,

3 für Diabetes mellitus mit sonstigen multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet,

4 für Diabetes mellitus mit diabetischem Fußsyndrom, nicht als entgleist bezeichnet oder

5 für Diabetes mellitus mit diabetischem Fußsyndrom, als entgleist bezeichnet.

Die fünften Stellen 0 und 1 sind mit den vierten Stellen „.2-.6“ sowie „.8“ und „.9“ zu benutzen. Die fünften Stellen 2-5 gelten ausschließlich für die vierte Stelle „.7“. Dabei ist zu beachten, dass nicht alle Kombinationen der jeweiligen 4-stelligen Kodes mit den 5. Stellen medizinisch sinnvoll sind.

Diabetes mellitus durch Fehl- oder Mangelernährung

Diabetes mellitus durch Mangelernährung kommt überwiegend bei Patienten aus Entwicklungs­ländern vor. Er tritt mit oder ohne offensichtliche Merkmale einer Pankreaserkrankung auf und ist im Wesentlichen eine klinische Diagnose. Ein Diabetes mellitus im Rahmen eines meta­bolischen Syndroms ist hierunter nicht zu verschlüsseln.

Diabetes mellitus nach medizinischen Maßnahmen

0401

Bei Vorliegen eines Diabetes mellitus nach medizinischen Maßnahmen ist zunächst ein Kode aus

E13.– Sonstiger näher bezeichneter Diabetes mellitus

Inkl.: Pankreopriver Diabetes mellitus

gefolgt von dem Kode

E89.1 Hypoinsulinämie nach medizinischen Maßnahmen

zu verschlüsseln.

Entgleister Diabetes mellitus

Weder bei Diabetes mellitus Typ 1 noch bei Diabetes mellitus Typ 2 ist der Blutzuckerspiegel zum Zeitpunkt der Aufnahme als Kontrollindikator für die Diagnose „entgleister Diabetes mellitus“ zu nehmen. Die Einstufung als „entgleist“ oder „nicht entgleist“ wird generell in Kenntnis des gesamten Behandlungs­verlaufs vorgenommen (retrospektiv). Der Begriff „entgleist“ bezieht sich dabei auf die Stoffwechsellage.

Beispiel 1

Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoff­wechsel­lage stationär aufgenommen. Es bestehen keine Komplikationen.

Hauptdiagnose:

E10.91

Diabetes mellitus, Typ 1 ohne Komplikationen, als entgleist bezeichnet

Nebendiagnose(n):

keine

Hauptdiagnose Diabetes mellitus mit Komplikationen

Liegt eine Form des Diabetes mellitus vor, die mit einem Kode aus E10.− bis E14.− verschlüsselt wird, und bestehen Komplikationen des Diabetes, so ist für die korrekte Verschlüsselung zunächst festzustellen, ob

  • die Behandlung der Grunderkrankung Diabetes mellitus oder
  • die Behandlung einer oder mehrerer Komplikationen

hauptsächlich die stationäre Aufnahme veranlasst hat. Des Weiteren ist für die Kodierung von Bedeutung, wie viele Komplikationen des Diabetes mellitus vorliegen, und ob diese die Nebendiagnosendefinition erfüllen.

Sofern die Grunderkrankung Diabetes mellitus behandelt wird und nur eine Komplikation (Manifestation) des Diabetes mellitus vorliegt, ist E10–E14, vierte Stelle „.6“ zu kodieren (siehe Beispiel 2) (Siehe anders lautende Regelung zur Nebendiagnose auf Seite 97). Außerdem ist ein Kode für die Manifestation anzugeben, sofern diese die Nebendiagnosedefinition erfüllt (siehe Beispiel 3).


Beispiel 2

0401

Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoff­wechsel­lage stationär aufgenommen. Anamnestisch ist als einzige Komplikation eine diabetische Retinopathie bekannt, die keinen Behandlungsaufwand zur Folge hat.

Hauptdiagnose:

E10.61

Diabetes mellitus, Typ 1 mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen, als entgleist bezeichnet

Nebendiagnose(n):

keine

Durch diese Kodierung wird angezeigt, dass eine bekannte, nicht behandlungsbedürftige Komplikation (Manifestation) des Diabetes mellitus vorliegt, die die Kriterien der Neben­diagnosen­definition nicht erfüllt und somit nicht gesondert kodiert wird.

Beispiel 3

Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoff­wechsel­lage stationär aufgenommen. Zusätzlich besteht als einzige Komplikation eine diabetische Nephropathie, die ebenfalls behandelt wird.

Hauptdiagnose:

E10.61†

Diabetes mellitus, Typ 1 mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen, als entgleist bezeichnet

Nebendiagnose(n):

N08.3*

Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus

Anmerkung: Der Kode E10.61 gilt hier als „Ätiologiekode“ für den Stern-Kode N08.3* (Manifestation) und ist daher mit einem † zu kennzeichnen.

Hinweis: In diesem Fall wird für die 4. Stelle des Diabetes-Kodes „.6“ gewählt, um durch diese Kodierung die Behandlung eines entgleisten Diabetes mellitus von der Behandlung einer Kompli­kation (Manifestation) zu unterscheiden (siehe auch Beispiel 6) und um dadurch eine sach­gerechte Eingruppierung im DRG-System zu erreichen. Diese Kodieranweisung stellt somit eine Ausnahme zu den Regeln der ICD‑10 zur Verschlüsselung des Diabetes mellitus dar.

Sofern die Grunderkrankung Diabetes mellitus behandelt wird und multiple Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus vorliegen, ohne dass die Behandlung einer Manifestation im Vordergrund steht, ist E10–E14, vierte Stelle „.7“ zu kodieren. Außerdem sind die Kodes für die einzelnen Manifestationen anzugeben, sofern diese der Neben­diagnosendefinition entsprechen.


Beispiel 4

0401

Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 mit multiplen Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien, einer Retinopathie und einer Nephropathie wird wegen einer schweren Entgleisung der Stoffwechsellage aufgenommen. Alle vorliegenden Komplikationen werden ebenfalls behandelt.

Hauptdiagnose:

E10.73†

Diabetes mellitus, Typ 1 mit multiplen Komplikationen, mit sonstigen multiplen Komplikationen als entgleist bezeichnet

Nebendiagnose(n):

I79.2*

Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten

H36.0*

Retinopathia diabetica

N08.3*

Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus

Anmerkung: Der Kode E10.73 gilt hier als „Ätiologiekode“ und ist daher mit einem † zu kennzeichnen. Dieser „Ätiologiekode“ gilt für alle folgenden Stern-Kodes (Manifestationen) bis zum Auftreten eines neuen Kreuz-Kodes oder eines Kodes ohne Kennzeichen. Somit ist mit E10.73† die Ätiologie der Manifestationen I79.2*, H36.0* und N08.3* kodiert.

Sofern Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus vorliegen und die Behandlung einer Manifestation im Vordergrund steht, ist E10–E14, vierte Stelle entsprechend dieser Manifestation, zu kodieren gefolgt vom entsprechenden Kode für diese Manifestation. Die Kodes für die weiteren Manifestationen sind anzugeben, sofern sie der Nebendiagnosen­definition entsprechen.


Beispiel 5

0401

Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 mit peripheren vaskulären Komplikationen in Form einer seit Jahren bestehenden progredienten diabetischen Angiopathie der Extremitätenarterien mit Ruheschmerz wird zur Bypass-Operation (alloplastisch) aufgenommen. Zusätzlich wird eine diabetische Retinopathie mit erheblicher Einschränkung des Sehvermögens behandelt.

Hauptdiagnose:

E10.50†

Diabetes mellitus, Typ 1 mit peripheren vaskulären Komplikationen, nicht als entgleist bezeichnet

Nebendiagnose(n):

I79.2*

Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten

I70.23

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerz

E10.30†

Diabetes mellitus, Typ 1 mit Augenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet

H36.0*

Retinopathia diabetica

Prozedur(en):

5‑393.42

Anlegen eines iliofemoralen Bypasses

5‑930.4

Alloplastisches Transplantat

Hinweis: Der Kode I70.23 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerz dient in diesem Beispiel zur näheren Spezifizierung der durch das Kreuz-Stern-System beschriebenen Diagnose. Er ist hier nicht als Hauptdiagnose anzugeben. Der Prozedurenkode 5‑930.4 Alloplastisches Transplantat wird hier zusätzlich angegeben, um die Art des Transplantates näher zu spezifizieren.

Sofern multiple Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus vorliegen und die Behandlung mehrerer Manifestationen im Vordergrund steht, ist entsprechend der Regelung zu „zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen“ in der DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) zu verfahren. Somit ist die vierte Stelle des Kodes aus E10–E14 entsprechend der Manifestation zu wählen, die vom behandelnden Arzt als die am besten der Hauptdiagnosendefinition entsprechende ausgewählt wurde. Zudem ist der entsprechende Kode für diese Manifestation anzugeben. Die Kodes für die weiteren Manifestationen sind anzugeben, sofern sie der Nebendiagnosendefinition entsprechen.

Diabetes mellitus als Nebendiagnose

Wenn die stationäre Aufnahme aus einem anderen Grund als dem Diabetes mellitus erfolgt ist, so ist für die korrekte Verschlüsselung von Bedeutung,

  • ob der Diabetes mellitus die Nebendiagnosendefinition erfüllt,
  • ob Komplikationen des Diabetes mellitus vorliegen und
  • ob diese die Nebendiagnosendefinition erfüllen.

Wenn der Diabetes mellitus die Nebendiagnosendefinition erfüllt, so ist dieser zu kodieren. Liegen Komplikationen (Manifestationen) vor, ist bei einem Kode aus E10–E14 die vierte Stelle entsprechend der Manifestation(en) zu verschlüsseln. Außerdem sind die Manifestation(en) anzugeben, sofern diese die Nebendiagnosedefinition erfüllen.

Abweichend von den Regelungen zur Hauptdiagnose Diabetes mellitus ist jedoch

  • nicht .6 als vierte Stelle zu erfassen, wenn ein spezifischerer Kode für eine einzelne Komplikation gewählt werden kann, bzw.

0401

  • bei multiplen Komplikationen stets mit vierter Stelle .7 zu kodieren.

Beispiel 6

Ein Patient wird wegen einer geschlossenen Humeruskopffraktur ohne Weichteilschaden stationär aufgenommen. Zudem besteht ein Diabetes mellitus Typ 2, der diätetisch und medikamentös behandelt wird. Als einzige Komplikation liegt eine diabetische Nephropathie vor, die keinen Behandlungsaufwand zur Folge hat.

Hauptdiagnose:

S42.21

Fraktur des proximalen Ende des Humerus: Kopf

Nebendiagnose(n):

E11.20

Diabetes mellitus, Typ 2 mit Nierenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet

Beispiel 7

Ein Patient mit langjähriger arterieller Hypertonie und intensivem Nikotinabusus wird aufgrund der Verschlechterung einer bekannten peripheren arteriellen Verschlusskrankheit mit Ruheschmerz zur Bypass-Operation (alloplastisch) aufgenommen. Zusätzlich werden ein Diabetes mellitus Typ 2, eine beginnende diabetische Polyneuropathie und eine beginnende diabetische Retinopathie behandelt.

Hauptdiagnose:

I70.23

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerz

Nebendiagnose(n):

I10.00

Benigne essentielle Hypertonie, ohne Angabe einer hypertensiven Krise

E11.72†

Diabetes mellitus, Typ 2 mit multiplen Komplikationen, mit sonstigen multiplen Komplikationen nicht als entgleist bezeichnet

G63.2*

Diabetische Polyneuropathie

H36.0*

Retinopathia diabetica

Prozedur(en):

5‑393.42

Anlegen eines iliofemoralen Bypasses

5‑930.4

Alloplastisches Transplantat

Spezifische Komplikationen des Diabetes mellitus

Generell sind bezüglich der Kodierung von Komplikationen des Diabetes mellitus die vorher­gehenden Absätze zu beachten.

Akute metabolische Komplikationen­

Ein Diabetes mellitus mit (Keto-)Azidose ist mit E10–E14, vierte Stelle „.1“ zu verschlüsseln. In wenigen Fällen diabetischer Azidose können Ketoazidose und Laktatazidose bei dem gleichen Patienten beobachtet werden. In diesen Fällen ist zu kodieren:

E10–E14, vierte und fünfte Stelle „.73“ („…, mit sonstigen multiplen Komplikationen, als entgleist bezeichnet“).

Nierenkomplikationen­

Nierenerkrankungen, die in kausalem Zusammenhang mit Diabetes mellitus stehen, sind als „Diabetes mellitus mit Nierenkomplikationen“

E10†–E14†, vierte Stelle „.2“

zu verschlüsseln. Außerdem ist ein Kode für die spezifische Manifestation anzugeben, sofern diese der Nebendiagnosendefinition entspricht. Dies ist für die nachfolgenden Beispiele zu beachten.

Beispiel 8

Ein Patient kommt zur Behandlung einer diabetischen Nephropathie.

Hauptdiagnose:

E10.20†

Diabetes mellitus, Typ 1 mit Nierenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet

Nebendiagnose(n):

N08.3*

Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus


Beispiel 9

0401

Ein Patient wird zur Behandlung einer terminalen Niereninsuffizienz aufgrund einer diabetischen Nephropathie aufgenommen.

Hauptdiagnose:

E10.20†

Diabetes mellitus, Typ 1 mit Nierenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet

Nebendiagnose(n):

N08.3*

Glomeruläre Krankheiten bei Diabetes mellitus

N18.5

Chronische Nierenkrankheit, Stadium 5

Hinweis: Der Kode N18.5 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 5 dient in diesem Beispiel zur näheren Spezifizierung der durch das Kreuz-Stern-System beschriebenen Diagnose. Er ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben.

Diabetische Augenerkrankungen

Augenerkrankungen, die in kausalem Zusammenhang mit Diabetes mellitus stehen, sind als „Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen“

E10†–E14†, vierte Stelle „.3“

zu verschlüsseln. Außerdem ist ein Kode für die spezifische Manifestation anzugeben, sofern diese der Nebendiagnosendefinition entspricht. Dies ist für die nachfolgenden Beispiele zu beachten.

Diabetische Retinopathie

E10†–E14†, vierte Stelle „.3“ Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen

H36.0* Retinopathia diabetica

Eine diabetische Retinopathie mit Retina-(Makula-)Ödem ist wie folgt zu kodieren:

E10†–E14†, vierte Stelle „.3“ Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen

H36.0* Retinopathia diabetica

H35.8 Sonstige näher bezeichnete Affektionen der Netzhaut

Wenn die diabetische Augenerkrankung eine Erblindung oder geringes Sehvermögen zur Folge hat, wird zusätzlich ein Kode der Kategorie

H54.– Blindheit und Sehbeeinträchtigung

zugewiesen.

Katarakt

Eine diabetische Katarakt wird nur dann kodiert, wenn ein kausaler Zusammenhang zwischen der Katarakt und dem Diabetes mellitus besteht:

E10†–E14†, vierte Stelle „.3“ Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen

H28.0* Diabetische Katarakt

Wenn kein kausaler Zusammenhang besteht, sind Katarakte bei Diabetikern wie folgt zu kodieren:

der zutreffende Kode aus H25.– Cataracta senilis oder H26.– Sonstige Kataraktformen sowie die entsprechenden Kodes aus E10–E14 Diabetes mellitus.

Neuropathie und Diabetes mellitus

0401

Neurologische Erkrankungen, die in kausalem Zusammenhang mit Diabetes mellitus stehen, sind als „Diabetes mellitus mit neurologischen Komplikationen“

E10†–E14†, vierte Stelle „.4“

zu verschlüsseln. Außerdem ist ein Kode für die spezifische Manifestation anzugeben, sofern diese der Nebendiagnosendefinition entspricht. Dies ist für die nachfolgenden Beispiele zu beachten.

Diabetische Mononeuropathie

E10†–E14†, vierte Stelle „.4“ Diabetes mellitus mit neurologischen Komplikationen

G59.0* Diabetische Mononeuropathie

Diabetische Amyotrophie

E10†–E14†, vierte Stelle „.4“ Diabetes mellitus mit neurologischen Komplikationen

G73.0* Myastheniesyndrome bei endokrinen Krankheiten

Diabetische Polyneuropathie

E10†–E14†, vierte Stelle „.4“ Diabetes mellitus mit neurologischen Komplikationen

G63.2* Diabetische Polyneuropathie

Periphere vaskuläre Erkrankung und Diabetes mellitus

Periphere vaskuläre Erkrankungen, die in kausalem Zusammenhang mit Diabetes mellitus stehen, sind als „Diabetes mellitus mit peripheren vaskulären Komplikationen“

E10†–E14†, vierte Stelle „.5“

zu verschlüsseln. Außerdem ist ein Kode für die spezifische Manifestation anzugeben, sofern diese der Nebendiagnosendefinition entspricht. Dies ist für das nachfolgende Beispiel zu beachten (Siehe hierzu auch Beispiel 5).

Diabetes mellitus mit peripherer Angiopathie

0401

E10†–E14†, vierte Stelle „.5“ Diabetes mellitus mit peripheren vaskulären Komplikationen

I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten

Krankheiten

Diabetisches Fußsyndrom

Die Diagnose „Diabetischer Fuß“ wird kodiert mit

E10–E14, vierte und fünfte Stelle

„.74“ Diabetes mellitus mit multiplen Komplikationen, mit diabetischem Fußsyndrom, nicht als entgleist bezeichnet

oder

„.75“ Diabetes mellitus mit multiplen Komplikationen, mit diabetischem Fußsyndrom, als entgleist bezeichnet.

Die Kodes für die vorhandenen Manifestationen, z.B.

G63.2* Diabetische Polyneuropathie,

I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten

sind danach anzugeben. Alle vorliegenden Manifestationen und Komplikationen sind zu kodieren, wenn sie der Definition einer Nebendiagnose entsprechen.

Die folgende Liste gibt eine Auswahl von Diagnosen wieder, die zum klinischen Bild des „diabetischen Fußsyndroms“ gehören können:

1. Infektion und/oder Ulcus

0401

Hautabszess, Furunkel und Karbunkel an Extremitäten

L02.4

Phlegmone an Zehen

L03.02

Phlegmone an der unteren Extremität

L03.11

Hinweis: Die folgenden Viersteller zu L89.– Dekubitalgeschwür und Druckzone verschlüsseln an 5. Stelle die Lokalisation der Druckstellen
(siehe ICD‑10‑GM).

Dekubitus, Stadium 1

L89.0-

Dekubitus, Stadium 2

L89.1-

Dekubitus, Stadium 3

L89.2-

Dekubitus, Stadium 4

L89.3-

Dekubitus, Stadium nicht näher bezeichnet

L89.9-

Ulcus cruris, anderenorts nicht klassifiziert

L97

2. Periphere vaskuläre Erkrankung

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, ohne Beschwerden

I70.20

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit belastungsinduziertem Ischämieschmerz, Gehstrecke 200 m und mehr

I70.21

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit belastungsinduziertem Ischämieschmerz, Gehstrecke weniger als 200 m

I70.22

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerz

I70.23

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration

I70.24

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Gangrän

I70.25

Sonstige und nicht näher bezeichnete Atherosklerose der Extremitätenarterien

I70.29

3. Periphere Neuropathie

Diabetische Polyneuropathie

G63.2*

Autonome Neuropathie bei endokrinen und Stoffwechselkrankheiten

G99.0-*

4. Deformitäten

Hallux valgus (erworben)

M20.1

Hallux rigidus

M20.2

Sonstige Deformität der Großzehe (erworben)

M20.3

Sonstige Hammerzehe(n) (erworben)

M20.4

Sonstige Deformitäten der Zehen (erworben)

M20.5

Flexionsdeformität, Knöchel und Fuß

M21.27

Hängefuß (erworben), Knöchel und Fuß

M21.37

Plattfuß [Pes planus] (erworben)

M21.4

Erworbener Klauenfuß und Klumpfuß, Knöchel und Fuß

M21.57

Sonstige erworbene Deformitäten des Knöchels und des Fußes

M21.6-

5. Frühere Amputation(en)

Verlust des Fußes und des Knöchels, einseitig
Zehe(n), auch beidseitig

Z89.4

Verlust der unteren Extremität unterhalb oder bis zum Knie, einseitig

Z89.5

Verlust der unteren Extremität oberhalb des Knies, einseitig

Z89.6

(Teilweiser) Verlust der unteren Extremität, beidseitig
Exkl.: Isolierter Verlust der Zehen, beidseitig (Z89.4)

Z89.7


Beispiel 10

Ein Patient mit entgleistem Diabetes mellitus Typ 1 wird zur Behandlung eines Diabetischen Fußsyndroms mit gemischtem Ulkus der Zehe (bei Angiopathie und Neuropathie) und Erysipel am Unterschenkel aufgenommen.

Hauptdiagnose:

E10.75†

Diabetes mellitus, Typ 1 mit multiplen Komplikationen, mit diabetischem Fußsyndrom, als entgleist bezeichnet

Nebendiagnose(n):

G63.2*

Diabetische Polyneuropathie

I79.2*

Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten

I70.24

Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration

A46

Erysipel [Wundrose]

Hinweis: Der Kode I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration dient in diesem Beispiel zur näheren Spezifizierung der durch das Kreuz-Stern-System beschriebenen Diagnose. Er ist hier nicht als Hauptdiagnose anzugeben.

Metabolisches Syndrom

Bei Vorliegen eines „metabolischen Syndroms“ sind die vorliegenden Komponenten des Syndroms einzeln zu kodieren (s.a. DKR D004 Syndrome (Seite 17)).

0403

Störungen der inneren Sekretion des Pankreas

Die Kodes

E16.0 Arzneimittelinduzierte Hypoglykämie ohne Koma

E16.1 Sonstige Hypoglykämie

E16.2 Hypoglykämie, nicht näher bezeichnet

E16.8 Sonstige näher bezeichnete Störungen der inneren Sekretion des Pankreas

E16.9 Störungen der inneren Sekretion des Pankreas, nicht näher bezeichnet

sind bei Diabetikern nicht als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.

0403d Zystische Fibrose

Bei einem Patienten mit Zystischer Fibrose ist unabhängig davon, aufgrund welcher Manifestation dieser Erkrankung er aufgenommen wird, eine Schlüsselnummer aus

E84.– Zystische Fibrose

als Hauptdiagnose zuzuordnen. Die spezifische(n) Manifestation(en) ist/sind immer als Nebendiagnose(n) zu verschlüsseln.


Es ist zu beachten, dass in Fällen mit kombinierten Manifestationen der passende Kode aus

E84.8- Zystische Fibrose mit sonstigen Manifestationen

zu verwenden ist:

E84.80 Zystische Fibrose mit Lungen- und Darm-Manifestation

E84.87 Zystische Fibrose mit sonstigen multiplen Manifestationen

E84.88 Zystische Fibrose mit sonstigen Manifestationen

Beispiel 1

Ein Patient mit Mukoviszidose und Haemophilus influenzae-Infektion wird zur Behandlung einer Bronchitis aufgenommen.

Hauptdiagnose:

E84.0

Zystische Fibrose mit Lungenmanifestationen

Nebendiagnose(n):

J20.1

Akute Bronchitis durch Haemophilus influenzae

E84.80 Zystische Fibrose mit Lungen- und Darm-Manifestation wird nicht angegeben, wenn die Behandlung der Darm-Manifestation im Vordergrund steht und die stationäre Aufnahme z.B. speziell zur Operation einer mit der Darm-Manifestation in Zusammenhang stehenden Komplikation erfolgt ist. In diesen Fällen ist

E84.1 Zystische Fibrose mit Darmmanifestationen

als Hauptdiagnose zuzuweisen, als Nebendiagnose wird zusätzlich E84.0 Zystische Fibrose mit Lungenmanifestationen kodiert. Diese Kodieranweisung stellt somit eine Ausnahme zu den Regeln der ICD‑10 zur Verschlüsselung der Zystischen Fibrose mit kombinierten Manifestationen dar.

Bei Krankenhausaufenthalten, die nicht die Zystische Fibrose betreffen, wird die Erkrankung (z.B. Fraktur) als Hauptdiagnose und ein Kode aus E84.– Zystische Fibrose als Nebendiagnose verschlüsselt.

0403

Psychische und Verhaltensstörungen

0501

0501e Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (Drogen, Medikamente, Alkohol und Nikotin)

Allgemeine Hinweise

Die allgemeinen Hinweise zu den Kategorien F10F19 in der ICD-10-GM sind zu beachten.

Beschreibungen wie „Gesellschaftstrinker“ oder „starker Trinker“ sind nicht zu kodieren.

Wenn mehr als eine vierte Stelle aus F10–F19 kodierbar ist (z.B. „akute Intoxikation [akuter Rausch]“, „Abhängigkeit“ oder „psychotische Störung“), so sind alle kombinierbaren Kodes zuzuweisen (siehe Beispiel 1).

Nehmen Patienten (verordnete oder nicht verordnete) Medikamente in einer Überdosierung zu sich, so werden die Kategorien F10–F19 nicht zur Verschlüsselung verwendet. Fälle von Über­dosierung sind mit dem entsprechenden Vergiftungs-Kode aus der Liste der Medikamente und Chemikalien (Kapitel XIX) zu kodieren.

Akute Intoxikation [akuter Rausch]

Im Fall einer akuten Intoxikation (eines akuten Rausches) wird der zutreffende Kode aus F10–F19 – vierte Stelle „.0“ zugewiesen, gegebenenfalls – zusammen mit einem weiteren vier­stelli­gen Kode aus F10–F19 (siehe Beispiel 1). Sofern die akute Intoxikation (der akute Rausch) der Aufnahmegrund ist, ist sie (er) als Hauptdiagnose zu kodieren.

Beispiel 1

Ein Patient wird wegen eines akuten Rausches neben bestehendem Alkoholabhängigkeits-Syndrom aufgenommen.

Hauptdiagnose:

F10.0

Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, akute Intoxikation [akuter Rausch]

Nebendiagnose(n):

F10.2

Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, Abhängigkeitssyndrom

Schädlicher Gebrauch

An vierter Stelle ist eine „.1“ zuzuweisen, wenn ein Zusammenhang zwischen einer bestimmten Krankheit/Krankheiten und Alkohol-/Drogenabusus besteht. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Diagnosen durch Aussagen wie „alkoholinduziert“ oder „drogenbezogen“ näher bezeichnet sind.

Beispiel 2

Bei einem Patienten wird eine alkoholbezogene Ösophagitis diagnostiziert.

Hauptdiagnose:

K20.8

Sonstige näher bezeichnete Ösophagitis

Nebendiagnose(n):

F10.1

Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol, schädlicher Gebrauch


Bei der oben genannten Definition ist zu beachten, dass eine vierte Stelle mit „.1“ nicht zugewiesen wird, wenn eine spezifische drogen-/alkoholbezogene Krankheit existiert, insbesondere ein Abhängigkeitssyndrom oder eine psychotische Störung.

0501

Krankheiten des Nervensystems

0601

0601i Schlaganfall

1. Akuter Schlaganfall

Solange der Patient eine fortgesetzte Behandlung des akuten Schlag­anfalls und der unmittel­baren Folgen (Defizite) erhält, ist ein Kode aus den Kategorien I60–I64 (Zerebrovaskuläre Krankheiten) mit den jeweils passenden Kodes für die Defizite (z.B. Hemiplegie, Aphasie, Hemianopsie, Neglect …) zuzuweisen.

Beispiel 1

Ein Patient erleidet einen Hirninfarkt mit schlaffer Hemiplegie und Aphasie und wird zur stationären Behandlung aufgenommen.

Hauptdiagnose:

I63.3

Hirninfarkt durch Thrombose zerebraler Arterien

Nebendiagnose(n):

G81.0

Schlaffe Hemiparese und Hemiplegie

R47.0

Aphasie

Es werden der Hirninfarkt als Hauptdiagnose und sämtliche auftretende Funktionsstörungen als Nebendiagnosen kodiert.

2. „Alter Schlaganfall“

Der Patient hat die Anamnese eines Schlaganfalls mit gegenwärtig bestehenden neurologischen Ausfällen. In diesem Fall werden die neurologischen Ausfälle (z.B. Hemiplegie, Aphasie, Hemianopsie, Neglect…) entsprechend der DKR D003 Nebendiagnosen (Seite 13) kodiert und danach ein Kode aus

I69.– Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit

zugewiesen.

Beispiel 2

Ein Patient wurde mit einer Pneumokokken-Pneumonie aufgenommen. Der Patient hatte vor drei Jahren einen akuten Schlaganfall und erhält seitdem Thrombozytenaggregationshemmer zur Rezidivprophylaxe. Es besteht eine residuale spastische Hemiparese. Diese verursachte erhöhten Pflegeaufwand.

Hauptdiagnose:

J13

Pneumonie durch Streptococcus pneumoniae

Nebendiagnose(n):

G81.1

Spastische Hemiparese und Hemiplegie

I69.4

Folgen eines Schlaganfalls, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet

Anmerkung:

Es ist zu beachten, dass bei einem Schlaganfall Dysphagie, Urin- und Stuhl-Inkontinenz nur dann kodiert werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind (siehe auch DKR 1804 Inkontinenz (Seite 159)).

Dysphagie (R13.–) ist nur zu kodieren, wenn z.B. eine Magensonde zur enteralen Ernährung notwendig ist oder eine Behandlung der Dysphagie mehr als 7 Kalendertage nach Auftreten des Schlaganfalls erforderlich ist.

0601

0603h Tetraplegie und Paraplegie, nicht traumatisch

Zur Kodierung einer traumatischen Tetraplegie/Paraplegie siehe DKR 1910 Verletzung des Rückenmarks (Seite 167).

Initiale (akute) Phase der Paraplegie/Tetraplegie

Die „akute“ Phase einer nichttraumatischen Paraplegie/Tetraplegie umfasst Erstaufnahmen wegen eines nicht traumatisch bedingten Funktionsausfalls, wie zum Beispiel bei Myelitis transversa oder bei Rückenmarkinfarkt. Es kann sich auch um eine konservativ oder operativ behandelte Erkrankung handeln, die sich in Remission befand, sich jedoch verschlechtert hat und jetzt die gleiche Behandlungsintensität erfordert wie bei Patienten, die das erste Mal nach einem Trauma aufgenommen wurden.

Sofern sich ein Patient mit einer Krankheit vorstellt, die eine akute Schädigung des Rückenmarks zur Folge hat (z.B. Myelitis), sind die folgenden Kodes zuzuweisen:

Die Krankheit als Hauptdiagnose, z.B.

G04.9 Diffuse Myelitis

und einen Kode aus

G82.– Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie, fünfte Stelle „.0“ oder „.1“.

Für die funktionale Höhe der Rückenmarksschädigung ist zusätzlich der passende Kode aus

G82.6-! Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarkes

anzugeben.

Späte (chronische) Phase einer Paraplegie/Tetraplegie

Von der chronischen Phase einer Paraplegie/Tetraplegie spricht man, wenn die Behandlung der akuten Erkrankung (z.B. einer Myelitis), die die Lähmungen verursachte, abgeschlossen ist.

Kommt ein Patient in dieser chronischen Phase zur Behandlung der Paraplegie/Tetraplegie, ist ein Kode der Kategorie

G82.– Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie, fünfte Stelle „.2“ oder „.3“

als Hauptdiagnose anzugeben.

Wird ein Patient dagegen zur Behandlung einer anderen Erkrankung wie z.B. Harnwegsinfektion, Fraktur des Femur etc. aufgenommen, ist die zu behandelnde Erkrankung gefolgt von einem Kode der Kategorie

G82.– Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie, fünfte Stelle „.2“ oder „.3“

anzugeben sowie andere vorliegende Erkrankungen. Die Reihenfolge dieser Diagnosen muss sich an der Definition der Hauptdiagnose orientieren.

Für die funktionale Höhe der Rückenmarksschädigung ist zusätzlich der passende Kode aus

G82.6-! Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarkes

anzugeben.

0611u Neurolyse und Dekompression bei Karpaltunnelsyndrom

0611

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 468, veröffentlicht am 19.08.2020

Frage: Aufnahme zur Durchführung einer Neurolyse bei Karpaltunnelsyndrom. Ist zusätzlich zu einem OPS-Kode aus 5-056.4 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Hand der OPS Kode 5-056.3 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Arm kodierbar?

Entscheidung: Die einfache Neurolyse und Dekompression des Nervus medianus mit Durchtrennung des Retinaculum flexorum bei Karpaltunnelsyndrom wird mit einem Kode aus 5-056.4 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Hand kodiert.

Nach proximal erweiterte Eingriffe über die Beugefalte am Handgelenk hinaus mit Dekompression des Nervus medianus am Unterarm werden zusätzlich mit dem Kode 5-056.3 Neurolyse und Dekompression eines Nerven, Nerven Arm kodiert.

Krankheiten des Auges und der Augenanhangsgebilde

0704

0702a Katarakt: Sekundäre Linseninsertion

In Fällen, in denen die Linse entweder in einer vorangegangenen Operation entfernt wurde oder die Linse disloziert oder subluxiert und nicht korrekt positioniert ist, ist bei der Insertion einer Linse als Diagnosekode

H27.0 Aphakie

zuzuweisen.

0704c Versagen oder Abstoßung eines Kornea-Transplantates

Versagen und Abstoßung eines Hornhauttransplantates des Auges ist mit dem Kode

T86.83 Versagen und Abstoßung eines Hornhauttransplantates des Auges

zu kodieren.

Nebendiagnosen im Zusammenhang mit der Abstoßung oder dem Versagen eines Kornea-Transplantates werden zusätzlich zu T86.83 kodiert, zum Beispiel:

H44.0 Purulente Endophthalmitis

H44.1 Sonstige Endophthalmitis

H20.– Iridozyklitis

H16.– Keratitis

H18.– Sonstige Affektionen der Hornhaut

Z96.1 Vorhandensein eines intraokularen Linsenimplantates

Krankheiten des Ohres und des
Warzenfortsatzes

0801

0801p Schwerhörigkeit und Taubheit

Die Diagnosen Schwerhörigkeit und Taubheit können mit einem passenden Kode aus den Kategorien

H90.– Hörverlust durch Schallleitungs- oder Schallempfindungsstörung und

H91.– Sonstiger Hörverlust

unter anderem in folgenden Situationen als Hauptdiagnose kodiert werden:

  • Untersuchung bei Kindern, wenn ein CT unter Sedierung oder Hörtests durchgeführt werden
  • plötzlicher Hörverlust bei Erwachsenen
  • Stationäre Aufnahme zur Einführung eines Kochlea- oder Hörimplantates

Krankheiten des Kreislaufsystems

0901

0901f Ischämische Herzkrankheit

Angina pectoris (I20.–)

Liegt bei einem Patienten eine Angina pectoris vor, ist der entsprechende Kode vor dem Kode der Koronaratherosklerose anzugeben.

Wenn ein Patient mit instabiler Angina pectoris aufgenommen wird und diese sich während des Krankenhausaufenthaltes zu einem Myokardinfarkt entwickelt, ist nur der Kode für einen Myokardinfarkt anzugeben.

Wenn der Patient jedoch eine Postinfarkt-Angina entwickelt, kann I20.0 Instabile Angina pectoris als zusätzlicher Kode angegeben werden.

Akuter Myokardinfarkt (I21.–)

Ein als akut bezeichneter oder bis zu vier Wochen (28 Tage) zurückliegender Myokardinfarkt ist mit einem Kode aus

I21.– Akuter Myokardinfarkt

zu verschlüsseln.


Kodes der Kategorie I21.– Akuter Myokardinfarkt sind anzugeben sowohl für die initiale Behandlung eines Infarktes im ersten Krankenhaus, das den Infarktpatienten aufnimmt, als auch in anderen Einrichtungen, in die der Patient innerhalb von vier Wochen (28 Tage) nach dem Infarkt aufgenommen oder verlegt wird.

Rezidivierender Myokardinfarkt (I22.–)

Mit dieser Kategorie ist ein Infarkt zu kodieren, der innerhalb von vier Wochen (28 Tagen) nach einem vorangegangenen Infarkt auftritt.

Alter Myokardinfarkt (I25.2-)

Die Schlüsselnummer

I25.2- Alter Myokardinfarkt

kodiert eine anamnestische Diagnose, auch wenn sie nicht als „Z-Kode“ in Kapitel XXI enthalten ist. Sie ist nur dann zusätzlich zu kodieren, wenn sie Bedeutung für die aktuelle Behandlung hat.

Sonstige Formen der chronischen ischämischen Herzkrankheit (I25.8)

Ein Myokardinfarkt, der mehr als vier Wochen (28 Tage) nach dem Eintritt behandelt wird, ist mit

I25.8 Sonstige Formen der chronischen ischämischen Herzkrankheit

zu verschlüsseln.

Ischämische Herzkrankheit, die früher chirurgisch/interventionell behandelt wurde

Wenn während des aktuellen Krankenhausaufenthaltes eine ischämische Herzkrankheit behandelt wird, die früher chirurgisch/interventionell behandelt wurde, ist folgendermaßen zu verfahren:


Wenn die vorhandenen Bypässe/Stents offen sind und ein erneuter Eingriff durchgeführt wird, um weitere Gefäßabschnitte zu behandeln, ist der Kode

0901

I25.11 Atherosklerotische Herzkrankheit, Ein-Gefäß-Erkrankung,

I25.12 Atherosklerotische Herzkrankheit, Zwei-Gefäß-Erkrankung,

I25.13 Atherosklerotische Herzkrankheit, Drei-Gefäß-Erkrankung oder

I25.14 Atherosklerotische Herzkrankheit, Stenose des linken Hauptstammes

und entweder

Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses

oder

Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefäßplastik

zu kodieren.

Die Kodes

I25.15 Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Bypass-Gefäßen

I25.16 Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Stents

sind nur zu verwenden, wenn der Bypass/Stent selbst betroffen ist. In diesem Fall ist

Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses oder

Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefäßplastik

als Zusatzdiagnose nicht anzugeben.

Beispiel 1

Ein Patient wurde mit einer instabilen Angina aufgenommen, die sich drei Jahre nach einer Bypassoperation entwickelt hat. Die Herzkatheter­unter­su­chung zeigte eine koronare Herzerkrankung im Bereich des Venenbypasses.

Hauptdiagnose:

I20.0

Instabile Angina pectoris

Nebendiagnose(n):

I25.15

Atherosklerotische Herzkrankheit mit stenosierten Bypass-Gefäßen

Voraussetzung für die Zuweisung der Kodes

Z95.1 Vorhandensein eines aortokoronaren Bypasses oder

Z95.5 Vorhandensein eines Implantates oder Transplantates nach koronarer Gefäßplastik

ist außer dem Vorliegen anamnestischer Informationen über das Vorhandensein eines Koronararterienbypasses oder eine frühere Koronarangioplastie, dass diese Angaben für die aktuelle Krankenhausbehandlung von Bedeutung sind (siehe DKR D003 Nebendiagnosen (Seite 13)).

0902a Akutes Lungenödem

Wenn ein „akutes Lungenödem” diagnostiziert wird, ist nach der zugrunde liegenden Ursache zu kodieren. Zum Beispiel ist ein akutes kardiales Lungenödem mit


I50.14 Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden in Ruhe

0904

zu verschlüsseln.

S.a. die Hinweise und Exklusiva zu

J81 Akutes Lungenödem

in der ICD‑10‑GM.

0903u Herzstillstand und operative Reanimation

Herzstillstand oder Herz- und Atemstillstand (I46.– Herzstillstand) sind nur zu kodieren, wenn Wiederbelebungsmaßnahmen in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufnahme (z.B. präklinisch durch den Notarzt) oder während des stationären Aufenthaltes ergriffen werden, unabhängig vom Ergebnis für den Patienten.

Der Herzstillstand (I46.– Herzstillstand) ist nicht als Hauptdiagnose anzugeben, wenn die zugrunde liegende Ursache bekannt ist.

Bei Reanimation durch das Krankenhaus im Rahmen eines Herzstillstandes ist außerdem

8‑771 Kardiale oder kardiopulmonale Reanimation

zuzuweisen.

Operative Reanimation


Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 344, veröffentlicht am 21.07.2020

Frage: Anlage eines aortokoronaren 3fach-Bypasses. Kurz nach Abgehen von der Herz-Lungen-Maschine (HLM) kommt es bei noch offenem Thorax zum Kreislaufzusammen­bruch. Entschluss zum erneuten Einsatz der HLM, bis dahin überbrückend manuelle Herzkompression über drei Minuten. Ist die manuelle Herzkompression mit

5-379.0 Andere Operationen an Herz und Perikard, Offene Herzmassage

und zusätzlich

8-772 Maßnahmen im Rahmen der Reanimation, Operative Reanimation

zu kodieren?

Entscheidung: Die manuelle Herzkompression zur Reanimation bei bereits im Rahmen einer anderen Operation eröffnetem Thorax ist mit dem Kode 5-379.0 Andere Operationen an Herz und Perikard, Offene Herzmassage zu kodieren.

0904d Hypertensive Herzkrankheit (I11.–)


Steht eine Herzkrankheit in kausalem Zusammenhang zur Hypertonie, so ist ein Kode für die Herzkrankheit (z.B. aus I50.− Herzinsuffizienz oder I51.− Komplikationen einer Herzkrankheit und ungenau beschriebene Herzkrankheit) gefolgt von I11.− Hypertensive Herzkrankheit anzugeben. Wenn für die Herzerkrankung kein anderer Kode der ICD-10-GM außer I11.− Hypertensive Herzkrankheit zur Verfügung steht, wird dieser allein kodiert.

Liegen Herzerkrankungen und Hypertonie aber ohne kausale Beziehung vor, werden Hypertonie und Herzkrankheit einzeln kodiert.

0905d Hypertensive Nierenerkrankung (I12.–)

Steht eine Nierenerkrankung in kausalem Zusammenhang zur Hypertonie, so ist ein Kode für die Nierenerkrankung (z.B. aus N18.– Chronische Nierenkrankheit) gefolgt von I12.– Hypertensive Nierenkrankheit anzugeben. Wenn für die Nierenerkrankung kein anderer Kode der ICD‑10‑GM außer I12.– Hypertensive Nierenkrankheit zur Verfügung steht, wird dieser allein kodiert.

Liegen Nierenerkrankungen und Hypertonie aber ohne kausale Beziehung vor, werden Hypertonie und Nierenkrankheit einzeln kodiert.

0906d Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit (I13.–)

In Fällen, bei denen sowohl eine hypertensive Herzkrankheit (I11.–) als auch eine hypertensive Nierenkrankheit (I12.–) vorliegt, ist ein Kode für die Herzkrankheit (z.B. aus I50.– Herzinsuffizienz) und für die Nierenkrankheit (z.B. aus N18.– Chronische Nierenkrankheit) gefolgt von

I13.– Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit

zuzuordnen. Wenn für die Herz- und Nierenerkrankung kein anderer Kode der ICD-10-GM außer I13.− Hypertensive Herz- und Nierenkrankheit zur Verfügung steht, wird dieser allein kodiert.

Die Hauptdiagnose ist entsprechend DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) festzulegen.

0908l Zusätzliche Prozeduren im Zusammenhang mit Herzoperationen

0905

Herz-Lungen-Maschine (HLM)

Bei Operationen, bei denen die Herz-Lungen-Maschine grundsätzlich zum Einsatz kommt, ist ihre Anwendung im Operationskode enthalten. Dies ist durch entsprechende Hinweise im OPS gekennzeichnet.

Eine Ausnahme davon stellen Operationen dar, bei denen der Einsatz der Herz-Lungen-Maschine in tiefer oder profunder Hypothermie erfolgt. In diesen Fällen ist ein Kode aus

8‑851.4 Operativer äußerer Kreislauf (bei Anwendung der Herz-Lungen-Maschine):
Mit tiefer Hypothermie (20 bis unter 26 °C)

oder

8‑851.5 Operativer äußerer Kreislauf (bei Anwendung der Herz-Lungen-Maschine):
Mit profunder Hypothermie (unter 20 °C)

zusätzlich anzugeben.

Eine intraaortale Ballonokklusion ist entsprechend des jeweiligen Grades der Hypothermie (auch bei Normothermie) mit einem Kode aus

8-851 Operativer äußerer Kreislauf (bei Anwendung der Herz-Lungen-Maschine) […]

6. Stelle „1“ Mit intraaortaler Ballonokklusion

zu verschlüsseln.

Wenn die Anwendung der Herz-Lungen-Maschine nicht im Operationskode enthalten ist (z.B. 5-362 Anlegen eines aortokoronaren Bypass durch minimalinvasive Technik), ist sie mit der passenden Schlüsselnummer aus

8‑851 Operativer äußerer Kreislauf (bei Anwendung der Herz-Lungen-Maschine)

zu kodieren.

Temporärer Herzschrittmacher, temporäre Elektroden

Da die Implantation der Sonden zur temporären Herzfrequenzstimulation ein Routinebestandteil einer Bypassoperation ist, ist sie nicht gesondert zu kodieren.

0909d Revisionen oder Reoperationen an Herz und Perikard

Die Reoperation ist ein erneuter Eingriff nach vorausgegangener Herzoperation mit Eröffnung des Perikards oder offener Operation an Herzklappen.

Grundsätzlich ist bei jeder Reoperation am Herzen zusätzlich zu den spezifischen Operationskodes der Kode

5‑379.5 Andere Operationen an Herz und Perikard: Reoperation

anzugeben.

Wird ein vorhandener Bypass revidiert oder neu angelegt, sind zusätzlich die Kodes

5-363.1 Koronararterienbypass-Revision

oder

5-363.2 Koronararterienbypass-Neuanlage

zuzuweisen.

Beispiel 1

Ein Patient wird zum Wechsel der Aortenklappe aufgenommen. 8 Jahre zuvor wurde die Aortenklappe durch eine Bioprothese ersetzt und gleichzeitig ein Koronararterienbypass gelegt.

Prozedur(en)

5‑352.00

Wechsel eines Xenotransplantats der Aortenklappe durch Kunstprothese

5‑379.5

Andere Operationen an Herz und Perikard: Reoperation

0911d Schrittmacher/Defibrillatoren

0911

Anmerkung: Diese Richtlinie enthält Erläuterungen zur Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Zusammenhang mit Schrittmachern. Diese gelten sinngemäß auch für die Kodierung von Implantation, Wechsel und Entfernung eines Defibrillators.

Permanente Schrittmacher

Wenn eine temporäre Sonde entfernt wird und ein permanenter Schrittmacher implantiert wird, ist der permanente Schrittmacher als Erstimplantation zu kodieren, nicht als Ersatz.

Die Überprüfung eines Schrittmachers wird routinemäßig während des stationären Auf­ent­haltes zur Schrittmacherimplantation durchgeführt; daher ist ein gesonderter Prozedurenkode hierfür nicht anzugeben.

Für die Überprüfung zu einem anderen Zeitpunkt (also nicht im Zusammenhang mit einer Implantation beim gleichen Aufenthalt) ist der Kode

1‑266.0 Elektrophysiologische Untersuchung des Herzens, nicht kathetergestützt, bei implantiertem Schrittmacher

zuzuweisen.

Bei Aufnahme zum Aggregatwechsel eines Herzschrittmachers/Defibrillators ist ein Kode aus

Z45.0- Anpassung und Handhabung eines kardialen (elektronischen) Geräts

als Hauptdiagnose zuzuweisen, zusammen mit den passenden Verfahrenkodes.

Komplikationen des Schrittmachersystems/Defibrillators sind mit einem der folgenden Kodes zu verschlüsseln:

T82.1 Mechanische Komplikation durch ein kardiales elektronisches Gerät (Dieser Kode beinhaltet die Funktionsstörung des Schrittmachers und der Sonden, eines Sondenstückes oder das Ablösen der Sonde.)

T82.7 Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige Geräte, Implantate oder

Transplantate im Herzen und in den Gefäßen

T82.8 Sonstige näher bezeichnete Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen

Einem Patienten mit Schrittmacher/Defibrillator ist der Kode

Z95.0 Vorhandensein eines kardialen elektronischen Geräts

zuzuweisen.

0912f Aufnahme zum Verschluss einer AV-Fistel oder zum Entfernen eines AV-Shunts

0911

Bei der Krankenhausaufnahme zum Verschluss einer AV-Fistel oder zum Entfernen eines AV‑ Shunts ist als Hauptdiagnosekode

Z48.8 Sonstige näher bezeichnete Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff

zuzuweisen, zusammen mit dem folgenden Prozedurenkode

5‑394.6 Verschluss eines arteriovenösen Shuntes.

0913u Tachyarrhythmia absoluta

0914


Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 338, veröffentlicht am 19.08.2020

Frage: Ein Patient wird vom Notarzt wegen neu aufgetretener Tachyarrhythmia absoluta bei Vorhofflimmern eingewiesen. Es erfolgt eine frequenzregulierende Therapie und der Patient wird antikoaguliert. Kann neben der Hauptdiagnose I48.10 Vorhofflattern und Vorhofflimmern, Vorhofflimmern, paroxysmal I47.1 Paroxysmale Tachykardie, Supraventrikuläre Tachykardie zusätzlich als Nebendiagnose kodiert werden?

Entscheidung: Eine Tachyarrhythmia absoluta aufgrund von Vorhofflimmern ist mit dem zutreffenden Kode aus I48.- Vorhofflimmern und Vorhofflattern zu kodieren. Der Kode I47.1 Supraventrikuläre Tachykardie ist für die Tachyarrhythmia absoluta bei Vorhofflimmern nicht zusätzlich zu kodieren.

0914u Vitien mehrerer Herzklappen


Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 533, veröffentlicht am 21.07.2020

Frage: Bei einem Patienten liegen eine leichte Aortenstenose und eine höhergradige Mitralinsuffizienz vor. Die Genese der Klappenvitien ist nicht bekannt. Sind die Vitien jeweils spezifisch nach der Art des Vitiums zu kodieren oder ist eine Schlüsselnummer aus I08.‐ Krankheiten mehrerer Herzklappen zu verwenden?

Entscheidung: Liegen gleichzeitig Vitien mehrerer Herzklappen vor, so ist für jede betroffene Herzklappe jeweils der Kode, welcher Art und Ursache des Vitiums zutreffend beschreibt, zu kodieren. Kombinations-Schlüsselnummern dürfen nur verwendet werden, wenn sie die genannten Informationen klappenspezifisch genau beschreiben.

Krankheiten des Atmungssystems

1001

1001u Maschinelle Beatmung

Definition (im Sinne der Deutschen Kodierrichtlinien)

Maschinelle Beatmung („künstliche Beatmung”) ist ein Vorgang, bei dem Gase mittels einer mechanischen Vorrichtung in die Lunge bewegt werden.

Beatmung kann invasiv über eine Trachealkanüle oder einen Tubus erfolgen. Beatmung kann auch nichtinvasiv über ein Maskensystem erfolgen.

Für die Berechnung von Beatmungsstunden bei Patienten, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, sind nur Verfahren heranzuziehen, bei denen bei positiver Druckbeatmung eine Druck­differenz zwischen Inspiration und Exspiration von mindestens 6 mbar besteht.

Kodierung

Beatmungsstunden sind nur bei „intensivmedizinisch versorgten“ Patienten zu kodieren, das heißt bei Patienten, bei denen die für das Leben notwendigen sogenannten vitalen oder elementaren Funktionen von Kreislauf, Atmung, Homöostase oder Stoffwechsel lebens­gefährlich bedroht oder gestört sind und die mit dem Ziel behandelt, überwacht und gepflegt werden, diese Funktionen zu erhalten, wiederherzustellen oder zu ersetzen, um Zeit für die Behandlung des Grundleidens zu gewinnen. Das Grundleiden, das die intensivmedizinische Behandlung bedingt hat, muss in diesem Zusammenhang nicht mit der Hauptdiagnose identisch sein.

Diese intensivmedizinische Versorgung umfasst mindestens ein Monitoring von Atmung und Kreislauf und eine akute Behandlungsbereitschaft (ärztliche und pflegerische Interventionen zur Stabilisierung der Vitalfunktionen unmittelbar möglich).

Wenn eine maschinelle Beatmung die obige Definition und die o.g. Anforderungen erfüllt, ist

1) zunächst die Dauer der künstlichen Beatmung zu erfassen. Hierfür steht ein separates Datenfeld im Datensatz nach § 301 SGB V (Sozialgesetzbuch Fünftes Buch) sowie § 21 KHEntgG (Krankenhausentgeltgesetz) zur Verfügung.

2) Dann ist zusätzlich:

2a) einer der folgenden Kodes

8‑701 Einfache endotracheale Intubation

8‑704 Intubation mit Doppellumentubus

8‑706 Anlegen einer Maske zur maschinellen Beatmung

und/oder

2b) der zutreffende Kode aus

5‑311 Temporäre Tracheostomie oder

5‑312 Permanente Tracheostomie

anzugeben, wenn zur Durchführung der künstlichen Beatmung ein Tracheostoma angelegt wurde.

3) Bei Neugeborenen und Säuglingen ist zusätzlich ein Kode aus

8‑711 Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen

anzugeben.

Bei Kindern und Jugendlichen ist zusätzlich ein Kode aus

8-712 Maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Kindern und Jugendlichen

anzugeben.


  1. Bei heimbeatmeten Patienten, die über ein Tracheostoma beatmet werden, sind die Beatmungszeiten zu erfassen, wenn es sich im Einzelfall um einen „intensivmedizinisch versorgten Patienten“ handelt (Definition: s.o.).

5) Für die Beatmungsentwöhnung und die Einstellung einer häuslichen Beatmung sind die passenden Kodes aus

8‑718 Beatmungsentwöhnung [Weaning] bei maschineller Beatmung

und

8‑716 Einstellung einer häuslichen maschinellen Beatmung

anzugeben.

6) Bei allen Patienten, die länger als 95 Stunden beatmet werden, ist gemäß der „Vereinbarung gemäß § 9 Absatz 1a Nummer 8 KHEntgG über das Nähere von Abschlägen bei Nichteinschätzung des Beatmungsstatus/Beatmungsentwöhnungspotentials und fehlender Verordnung einer erforderlichen Anschlussversorgung (B-BEP-Abschlagsvereinbarung)“ der Status zur Beatmung bei Entlassung und zu der formlosen Verordnung gemäß § 3 der

B-BEP-Abschlagsvereinbarung durch die Angabe eines passenden Entlassungs-/Verlegungs­grunds (Schlüsselverzeichnis 1. u. 2. Stelle 01 bis 04 oder 09 bis 11) in Verbindung mit der 3. Stelle des Entlassungs-/Verlegungsgrunds wie folgt anzugeben:

3 arbeitsfähig: keine Angabe; invasiv beatmet i.S. B-BEP-Abschlagsvereinbarung; keine Verordnung einer Anschlussversorgung zur Beatmungsentwöhnung

4 arbeitsfähig: keine Angabe; invasiv beatmet i.S. B-BEP-Abschlagsvereinbarung; Verordnung einer Anschlussversorgung zur Beatmungsentwöhnung

5 arbeitsfähig: keine Angabe; invasiv beatmet; B-BEP-Abschlagsvereinbarung nicht anwendbar; keine Verordnung

Berechnung der Dauer der Beatmung

Eine maschinelle Beatmung (siehe Definition, Abs. 1), die zur Durchführung einer Operation oder während einer Operation begonnen wird und die nicht länger als 24 Stunden dauert, zählt nicht zur Gesamtbeatmungszeit. Die maschinelle Beat­mung während einer Operation im Rahmen der Anästhesie wird als integraler Bestandteil des chirurgischen Eingriffs angesehen.

Wenn die maschinelle Beatmung jedoch zur Durchführung einer Operation oder während einer Operation begonnen wird und länger als 24 Stunden dauert, dann zählt sie zur Gesamt­beatmungs­zeit. Die Berechnung der Dauer beginnt in diesem Fall mit der Intubation; die Intubation ist in diesem Fall zu kodieren, obwohl sie zur Operation durchgeführt wurde.


Eine Beatmung, die nicht zum Zweck einer Operation begonnen wurde, z.B. in der Intensiv­behandlung nach einer Kopfverletzung oder einer Verbrennung, zählt unabhängig von der Dauer immer zur Gesamtbeatmungszeit. Werden bereits beatmete Patienten operiert, so zählt die Operationszeit zur Gesamtbeatmungs­zeit.

1001

Die Beatmungsdauer berechnet sich wie folgt:

  • Liegen die Beatmungsstunden (gemäß der Definition in DKR 1001) pro Kalendertag unter 8 Stunden, werden nur die erbrachten Beatmungsstunden (gemäß DKR 1001) entsprechend berechnet.
  • Liegen die Beatmungsstunden (gemäß der Definition in DKR 1001) pro Kalendertag bei 8 Stunden oder mehr, werden 24 Beatmungsstunden für den Kalendertag berechnet.

Am Tag der Aufnahme und der Entlassung oder der Verlegung sind nur die erbrachten Beatmungsstunden zu berücksichtigen.

Solange ein Patient für mindestens 8 Stunden pro Kalendertag ein Verfahren erhält, bei dem bei positiver Druckbeatmung eine Druckdifferenz zwischen Inspiration und Exspiration von mindestens 6 mbar besteht (gilt nur für Patienten ab dem vollendeten 6. Lebensjahr), sind auch beatmungsfreie Intervalle an diesen Tagen mitzuzählen, unabhängig davon, ob sich der Patient bereits in der Entwöhnung von der Beatmung befindet oder nicht und unabhängig davon, ob der Patient während der beatmungsfreien Intervalle eine Sauerstoffinsufflation oder Sauerstoff­inhalation erhält.

Während eines Krankenhausaufenthaltes ist zunächst die Gesamtbeatmungszeit gemäß obigen Regeln zu ermitteln, die Summe ist zur nächsten ganzen Stunde aufzurunden. (s.a. DKR P005 Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren (Seite 56)).

Beispiel 1

Ein 40-jähriger Patient wird seit dem 05.07. ab 21:00 Uhr intubiert über die Notaufnahme aufgenommen und in Folge fortlaufend invasiv mit einer Druckdifferenz > 6 mbar beatmet.

1001

Am 08.07. um 07:00 Uhr wird der Patient extubiert und weiter nichtinvasiv mit einer Druck­differenz > 6 mbar intermittierend beatmet.

Am 10.07. wird der Patient letztmalig insgesamt 7 Stunden (Druckdifferenz > 6 mbar) beatmet.

Die Berechnung der Gesamtbeatmungsdauer ergibt sich wie folgt:

Datum

Beatmung

Beatmung
von – bis

Beatmung
h/Tag ohne beatmungs
­freie Intervalle

Anzurechnen­de Beatmungs­dauer

05.07.

fortlaufend invasiv

21:00 Uhr – 24:00 Uhr

3

3

06.07.

fortlaufend invasiv

00:00 Uhr – 24:00 Uhr

24

24

07.07.

fortlaufend invasiv

00:00 Uhr – 24:00 Uhr

24

24

08.07.

Wechsel auf NIV (um 07:00 Uhr) intermittierend

00:00 Uhr – 07:00 Uhr (invasiv)

07:00 Uhr – 24:00 Uhr (NIV)

davon insgesamt 12 h Beatmung mit Druck­differenz (> 6 mbar)

7 +

12

24

09.07.

NIV intermittierend

00:00 Uhr – 24:00 Uhr

davon 10 h Beatmung

10

24

10.07.

NIV intermittierend

00:00 Uhr – 24:00 Uhr

davon 7 h Beatmung

7

7

Gesamtbeatmungsdauer: 106 Stunden

Beginn

Die Berechnung der Dauer der Beatmung beginnt mit einem der folgenden Ereignisse:

  • Endotracheale Intubation

Für Patienten, die zur künstlichen Beatmung intubiert werden, beginnt die Berechnung der Dauer mit dem Anschluss an die Beatmungsgeräte.

Gelegentlich muss die endotracheale Kanüle wegen mechanischer Probleme ausgetauscht werden. Zeitdauer der Entfernung und des unmittelbaren Ersatzes der endotrachealen Kanüle sind in diesem Fall als Teil der Beatmungsdauer anzusehen; die Berechnung der Dauer wird fortgesetzt.

Für Patienten, bei denen eine künstliche Beatmung durch endotracheale Intubation begonnen und bei denen später eine Tracheotomie durchgeführt wird, beginnt die Berech­nung der Dauer mit der Intubation. Die Zeitdauer der Beatmung über das Tracheostoma wird hinzugerechnet.

1001

  • Maskenbeatmung

Die Berechnung der Dauer der künstlichen Beatmung beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem die maschinelle Beatmung einsetzt.

  • Tracheotomie

(mit anschließendem Beginn der künstlichen Beatmung). Die Berechnung der Dauer der künstlichen Beatmung beginnt zu dem Zeitpunkt, an dem die maschinelle Beatmung einsetzt.

  • Aufnahme eines beatmeten Patienten

Für jene Patienten, die maschinell beatmet aufgenommen werden, beginnt die Berechnung der Dauer mit dem Zeitpunkt der Aufnahme (s.a. „Verlegte Patienten“, unten).

Verlegte Patienten

Beatmete und/oder intubierte Patienten

Wenn ein beatmeter Patient verlegt wird, finden die folgenden Grundregeln Anwendung:

Das verlegende Krankenhaus erfasst die Dauer der dort durchgeführten Beatmung und gibt die zutreffenden Kodes an:

  • für den Zugang bei maschineller Beatmung (8-70),
  • für die Tracheostomie (5‑311; 5-312),
  • für maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Neugeborenen und Säuglingen (8‑711),
  • für maschinelle Beatmung und Atemunterstützung bei Kindern und Jugendlichen (8‑712),
  • für Beatmungsentwöhnung (Weaning) (8‑718)

wenn diese Maßnahmen von der verlegenden Einrichtung durchgeführt worden sind.

Das aufnehmende Krankenhaus erfasst die Dauer der dort durchgeführten Beatmung, bei Neugeborenen und Säuglingen wird zusätzlich ein Kode aus 8‑711 bzw. bei Kindern und Jugendlichen zusätzlich ein Kode aus 8‑712 zugewiesen. Ein Kode für die Einleitung der Beatmung wird nicht angegeben, da diese Maßnahmen vom verlegenden Krankenhaus durchgeführt wurden.

Wenn ein nicht beatmeter intubierter oder tracheotomierter Patient verlegt wird, kodiert das verlegende Krankenhaus den Zugang bei maschineller Beatmung (8‑70) sowie ggf. die Tracheostomie (5‑311; 5‑312). Das aufnehmende Kranken­haus kodiert diese bereits geleisteten Prozeduren nicht noch einmal.

Intubation ohne maschinelle Beatmung

Eine Intubation kann auch durchgeführt werden, wenn keine künstliche Beatmung erforderlich ist, z.B. wenn es notwendig ist, den Luftweg offen zu halten.

Eine Intubation ist in diesen Fällen mit einem Kode aus

8‑700 Offenhalten der oberen Atemwege

8‑701 Einfache endotracheale Intubation

zu verschlüsseln.

Atemunterstützung: Kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck (CPAP), High flow nasal cannula (HFNC) und Humidified high flow nasal cannula (HHFNC)

1001

Kodes aus

8‑711.0 Atemunterstützung mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck [CPAP] oder

8‑711.4 Atemunterstützung durch Anwendung von High-Flow-Nasenkanülen [HFNC-System]

sind nur bei Neugeborenen und Säuglingen zu kodieren, unabhängig von der Behandlungs­dauer (also auch unter 24 Stunden; bei OPS-Kode 8-711.00 mindestens aber 30 Minuten).

Die Dauer der Atemunterstützung mit kontinuierlichem positivem Atemwegsdruck (CPAP) ist bei Neugeborenen, Säuglingen und Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr für die Ermittlung der Beatmungsdauer zu berücksichtigen, sofern diese intensivmedizinisch versorgt sind.

Die Dauer der Atemunterstützung mit High flow nasal cannula (HFNC) und Humidified high flow nasal cannula (HHFNC) ist bei Neugeborenen und Säuglingen für die Ermittlung der Beatmungsdauer zu berücksichtigen, sofern diese intensivmedizinisch versorgt sind.

Wenn diese Atemunterstützung (HFNC/HHFNC bis zum vollendeten 1. Lebensjahr/CPAP bis zum vollendeten 6. Lebensjahr) weniger als 8 Stunden pro Kalendertag beträgt und eine intensivmedizinische Versorgung stattfand, sind nur die erbrachten Atemunterstützungsstunden als Beatmungsstunden zu berechnen.

Wenn diese Atemunterstützung (HFNC/HHFNC bis zum vollendeten 1. Lebensjahr/CPAP bis zum vollendeten 6. Lebensjahr) 8 oder mehr Stunden pro Kalendertag beträgt und eine intensivmedizinische Versorgung stattfand, sind 24 Beatmungsstunden zu berechnen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Patient während der Intervalle ohne Atemunterstützung eine Sauer­stoff­insufflation oder Sauerstoffinhalation erhält.

Am Tag der Aufnahme, der Entlassung oder der Verlegung sind nur die erbrachten Beatmungs­stunden zu berücksichtigen.

Beispiel 2

Ein drei Monate alter intensivmedizinisch versorgter Säugling erhält seit dem 06.07. (Auf­nahmetag) ab 12:00 Uhr Atemunterstützung mit HFNC.

Seit dem 10.07. wird die Atemunterstützung mit HFNC schrittweise reduziert

am 11.07. erfolgt HFNC für insgesamt 6 Stunden

am 12.07. erfolgt HFNC für insgesamt 4 Stunden.

Die Berechnung der Gesamtbeatmungsdauer ergibt sich wie folgt:

Datum

Atemunter­stützung

Atemunterstützung
von – bis

Beatmung
h/Tag ohne beatmungsfreie Intervalle

Anzurechnende Beatmungsdauer

06.07.

HFNC

12:00 Uhr – 24:00 Uhr

12

12

07.07.

1001

HFNC

00:00 Uhr – 24:00 Uhr

24

24

08.07.

HFNC

00:00 Uhr – 24:00 Uhr

24

24

09.07.

HFNC

00:00 Uhr – 24:00 Uhr

24

24

10.07.

HFNC

Insgesamt 10 h HFNC

10

24

11.07.

HFNC

Insgesamt 6 h HFNC

6

6

12.07.

HFNC

Insgesamt 4 h HFNC

4

4

Gesamtbeatmungsdauer: 118 Stunden

Wenn bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen eine Störung wie Schlafapnoe mit CPAP behandelt wird, sind Kodes aus 8‑711.0 und 8-712.0 Atemunterstützung mit kontinuierlichem positivem Atemwegs­druck [CPAP] sowie die Beatmungsdauer nicht zu verschlüsseln. Die Ersteinstellung einer CPAP-Therapie bzw. die Kontrolle oder Optimierung einer früher eingeleiteten CPAP-Therapie werden mit einem Kode aus 8‑717 Einstellung einer nasalen oder oronasalen Überdruck­therapie bei schlafbezogenen Atemstörungen verschlüsselt.

1004u Respiratorische Insuffizienz


Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 37, veröffentlicht am 15.10.2020

Frage: Wann ist respiratorische Insuffizienz zu kodieren?

Entscheidung: Eine respiratorische Insuffizienz (J96.-) kann kodiert werden, wenn bei Vorliegen diesbezüglich bestehender klinischer Zeichen (ein oder mehrere) unter Raumluft (sofern der Zustand des Patienten eine Messung unter Raumluft zulässt):

  • eine pathologisch veränderte arterielle oder kapilläre Blutgasanalyse (z. B. Sauerstoffsätti­gung oder eine Hyperkapnie oder Hypoxämie (gemäß den Normwerten des verwendeten Analysegerätes) vorliegt oder
  • eine erniedrigte Sauerstoffsättigung ≤ 92% (nur bei Messung durch eine periphere Pulsoxymetrie) gemessen wurde.

1005u Misslungene oder schwierige Intubation

1006


Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 403, veröffentlicht am 19.08.2020

Frage: Bei zu erwartender schwieriger Intubation wegen einer Säbelscheidentrachea mit inspiratorischem Stridor und begleitender Adipositas per magna wird zur Struma-Operation elektiv eine komplikationslose fiberoptische Intubation der wachen Patientin durchgeführt. Ist als Nebendiagnose T88.4 Sonstige Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert, Misslungene oder schwierige Intubation zu kodieren?

Entscheidung: Erfolgt bei einer zu erwartenden schwierigen Intubation beispielsweise wegen einer Säbelscheidentrachea, Struma oder Adipositas per magna eine primär geplante und komplikationslose fiberoptische Intubation, so ist der Kode T88.4 Misslungene oder schwierige Intubation nicht zu kodieren. Diejenigen Erkrankungen/Störungen, die den erschwerten Intubationsbedingungen zugrunde liegen, sind zusätzlich zu kodieren (hier Säbelscheiden­trachea, Struma, Adipositas per magna).

1006u Bronchoskopische Blutstillung

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 493, veröffentlicht am 19.08.2020

Frage: Im Rahmen einer Bronchoskopie wird eine Biopsie aus der Bronchialschleimhaut entnommen. Bei der abschließenden Inspektion zeigt sich eine Sickerblutung an der Biopsiestelle. Diese wird mittels Adrenalinlösung gestillt. Ist in diesem Fall die Blutstillung gesondert zu kodieren?

Entscheidung: Erfolgt in einer, im Rahmen einer Bronchoskopie durchgeführten Biopsie aus der Bronchialschleimhaut, eine Blutstillung mittels Adrenalinlösung, so ist diese in den Kodes aus 1-430.1- Endoskopische Biopsie an respiratorischen Organen, Bronchus enthalten.

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 571, veröffentlicht am 06.10.2020

Frage: Stationäre Aufnahme wegen leichten, rezidivierenden Hämoptysen zur Abklärung. Im Rahmen der flexiblen Tracheobronchoskopie konnte eine leichte Sickerblutung im Unterlappenbronchus nachgewiesen werden. Zur Blutstillung erfolgte die Einlage eines resorbierbaren Hämostyptikums in den Unterlappenbronchus.

Wie ist die bronchoskopische Blutstillung zu kodieren?

Entscheidung: Wird im Rahmen einer flexiblen diagnostischen Tracheobronchoskopie eine leichte Sickerblutung nachgewiesen und wird diese Blutung durch Einlage eines resorbierbaren Hämostyptikums gestillt, so ist dies nicht zusätzlich zu kodieren.

Krankheiten des Verdauungssystems

1103

1101a Appendizitis

Zur Zuweisung einer Schlüsselnummer aus den Kategorien

K35.– Akute Appendizitis

K36 Sonstige Appendizitis

K37 Nicht näher bezeichnete Appendizitis

ist die klinische Diagnose Appendizitis ausreichend. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass ein histopathologischer Befund diese Diagnose sichert.

1102v Adhäsionen

Die Lösung von abdominalen Adhäsionen kann eine aufwändige „Hauptprozedur” oder eine im Rahmen einer anderen Prozedur mitdurchgeführte Begleitprozedur („Nebenprozedur”) sein. Auch wenn Adhäsionen im Verlauf einer anderen Bauchoperation gelöst werden, kann der Vorgang im Einzelfall relevanten Aufwand verursachen. Dann sind ein Diagnosekode (z.B. K66.0 Peritoneale Adhäsionen) für die Adhäsion und ein Prozedurenkode aus

5‑469.1 Bridenlösung oder

5‑469.2 Adhäsiolyse

für die Lösung der Adhäsionen anzugeben.

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu dem Antrag S20220002 „Adhäsiolyse”, veröffentlicht am 27.04.2022

Entscheidung: Die DKR 1102 ist anzuwenden. Ein „relevanter Aufwand“ liegt beispielsweise vor, wenn:

  • das Fortschreiten einer Operation oder die eigentlich geplante Operation durch eine notwendig werdende Adhäsiolyse deutlich behindert oder verzögert wird oder
  • außerhalb der Präparation des geplanten Operationsfeldes eine eigenständige aufwendige Adhäsiolyse vorgenommen wird.

Eine Adhäsiolyse, die durch einfaches Lösen mittels Schere (wenige Scherenschläge) erfolgt, stellt keinen relevanten Aufwand dar.

1103a Magenulkus mit Gastritis

Bei Patienten mit Magenulkus ist ein Kode aus

K25.– Ulcus ventriculi

anzugeben, gefolgt von einem Kode aus

K29.– Gastritis und Duodenitis,

wenn beide Erkrankungen vorliegen.

1105d Gastrointestinale Blutung

Wenn ein Patient zur Abklärung einer oberen gastrointestinalen (GI) Blutung aufgenommen wird und bei der Endoskopie ein Ulkus, Erosionen oder Varizen gefunden werden, wird die gefundene Erkrankung „mit einer Blutung” kodiert; ein akutes Ulcus ventriculi mit Blutung ist zum Beispiel mit

K25.0 Ulcus ventriculi, akut, mit Blutung

zu kodieren.

Im Falle einer Refluxösophagitis mit Blutung ist

K21.0 Gastroösophageale Refluxkrankheit mit Ösophagitis und

K22.81 Ösophagusblutung

zu kodieren.

Man kann davon ausgehen, dass die Blutung der Läsion, die im Endoskopiebericht angegeben wird, zugeordnet werden kann, auch wenn die Blutung weder während der Untersuchung noch während des Krankenhausaufenthaltes auftritt.


Nicht alle Kategorien, die zur Verschlüsselung von gastrointestinalen Läsionen zur Verfügung stehen, stellen einen Kode mit der Modifikation „mit einer Blutung” zur Verfügung. In solchen Fällen wird für die Blutung ein zusätzlicher Kode aus

1105

K92.– Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems

angegeben.

Wenn bei einer „peranalen Blutung“ die aktuelle Blutungsquelle nicht bestimmt werden kann oder keine entsprechende Untersuchung durchgeführt wurde, ist

K92.2 Gastrointestinale Blutung, nicht näher bezeichnet

zu kodieren. Ein Kode aus

K62.5- Hämorrhagie des Anus und des Rektums

ist in diesem Fall nicht zuzuweisen.

Wird ein Patient hingegen wegen Meläna (Teerstuhl) oder okkultem Blut im Stuhl untersucht, ist nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass eine endoskopisch gefundene Läsion auch die Ursache der Meläna oder des okkulten Blutes im Stuhl ist. Wenn keine kausale Verbindung zwischen Symptom und dem Ergebnis der Untersuchung besteht, ist zunächst das Symptom und danach das Untersuchungsergebnis anzugeben.

Patienten mit der Anamnese einer vor kurzem stattgefundenen gastrointestinalen Blutung werden manchmal zur Endoskopie aufgenommen, um die Blutungsquelle festzustellen, zeigen aber während der Untersuchung keine Blutung. Wird aufgrund der Vorgeschichte oder anderer Anhaltspunkte eine klinische Diagnose gestellt, schließt die Tatsache, dass während des Krankenhausaufenthaltes keine Blutung auftritt, nicht von vornherein die Eingabe eines Kodes mit der Modifikation „mit einer Blutung” aus, auch nicht die Zuweisung eines Kodes der Kategorie K92.– (Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems) in den Fällen, in denen der Grund für die vorher stattgefundene Blutung nicht bestimmt werden konnte.

1107a Dehydratation bei Gastroenteritis

Bei stationärer Aufnahme zur Behandlung einer Gastroenteritis mit Dehydratation wird die Gastro­enteritis als Hauptdiagnose und „Dehydratation” (E86 Volumenmangel) als Neben­diagnose angegeben.

1108u Gastroösophageale Refluxkrankheit Stadium IV


Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 513, veröffentlicht am 19.08.2020

Frage: Stationäre Aufnahme wegen retrosternalem Brennen und rezidivierendem Brechreiz. Gastroskopisch Nachweis einer Hiatusgleithernie mit ausgeprägter Refluxösophagitis Stadium IV mit mehreren cardianahen Ulcera, jedoch ohne Blutungszeichen. Wie ist die Refluxösophagitis Stadium IV zu kodieren?

Entscheidung: Das Stadium IV einer Gastroösophagealen Refluxkrankheit (GERD) ist mit einem Kode aus K21.- Gastroösophageale Refluxkrankheit und den im Einzelfall zutreffenden Kodes für die Komplikationen, z. B. K22.1 Ösophagusulkus, K22.2 Ösophagusverschluss, K22.7 Barrett-Ösophagus, K22.81 Ösophagusblutung zu kodieren.

1109u Therapeutische Peritonealdrainage

1110


Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 596, veröffentlicht am 25.11.2020

Frage: Welche Voraussetzungen sind für die Kodierung des OPS 8-148.0 Therapeutische Drainage von anderen Organen und Geweben, Peritonealraum zu fordern?

Entscheidung: Bei einer therapeutischen Peritonealdrainage (OPS 8-148.0 Therapeutische Drainage von anderen Organen und Geweben, Peritonealraum) wird die aus therapeutischen Zwecken zu entfernende Flüssigkeit mittels eines gelegten Schlauchsystems über einen bestimmten Zeitraum abgelassen (z. B. mittels Schwerkraft, Sog- oder Kapillarwirkung). Das Legen der Peritonealdrainage erfolgt durch den Arzt. Das Ablassen der Flüssigkeit erfordert in der Regel keine ärztliche Anwesenheit und erfolgt im Rahmen der allgemeinen fachlichen Beobachtung im Krankenhaus durch das Pflegepersonal.

1110u Toxische Leberkrankheit mit Cholestase


Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 454, veröffentlicht am 21.07.2020

Frage: Ist bei Vorliegen einer extrahepatischen Cholestase durch ein präpapilläres Konkrement, welche durch Papillotomie behandelt wurde, neben dem ICD-Kode K80.51 Gallengangsstein ohne Cholangitis oder Cholezystitis, mit Gallenwegsobstruktion zusätzlich der ICD-Kode K71.0 Toxische Leberkrankheit mit Cholestase anzugeben?

Entscheidung: Der Kode K71.0 Toxische Leberkrankheit mit Cholestase ist nur dann anzuwenden, wenn eine durch Giftstoffe ausgelöste toxische Leberkrankheit mit nachfolgender, zumeist intrahepatischer Cholestase vorliegt.

Krankheiten der Haut und der Unterhaut

1205

1205u Plastische Chirurgie

Der Einsatz plastischer Chirurgie kann aus kosmetischen oder medizinischen Gründen erfolgen. Bei Operationen aus medizinischen Gründen ist der Krankheitszustand bzw. Risikofaktor, der Grund für den Eingriff war, als Hauptdiagnose zu kodieren.

Ist der Grund für den Eingriff rein kosmetisch, dann ist ein „Z-Kode“ die Hauptdiagnose.

Revision einer Narbe

Wird eine Narbe revidiert, ist

L90.5 Narben und Fibrosen der Haut

anzugeben, wenn die Narbe wegen Problemen (z.B. Schmerz) nachbehandelt wird.

Wenn die Nachbehandlung der Narbe(n) dagegen aus kosmetischen Gründen erfolgt, ist

Z42.− Nachbehandlung unter Anwendung plastischer Chirurgie

zu kodieren.

Exzision einer breiten Narbe am Unterschenkel


Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 206, veröffentlicht am 15.10.2020

Frage: Aufnahme eines Patienten zur Exzision einer schmerzhaften breiten Narbe am Unterschenkel. Zum Wundverschluss wurden die Wundränder durch Spreizen des Subcutangewebes mobilisiert und Burow-Dreiecke reseziert (kleine Hautdreiecke, die zum Längenausgleich an ungleich langen Wundrändern aus dem Endbereich des kürzeren Randes zu dessen Verlängerung herausgeschnitten werden), um ein kosmetisch gutes Ergebnis zu erzielen. Ist die zusätzliche Kodierung einer Dehnungsplastik mit einem OPS-Kode aus 5-903 Lokale Lappenplastik an Haut und Unterhaut korrekt?

Entscheidung: Erfolgt die Aufnahme eines Patienten zur Exzision einer schmerzhaften breiten Narbe am Unterschenkel und werden zum Wundverschluss die Wundränder durch Spreizen des Subcutangewebes mobilisiert und Burow-Dreiecke reseziert (kleine Hautdreiecke, die zum Längenausgleich an ungleich langen Wundrändern aus dem Endbereich des kürzeren Randes zu dessen Verlängerung herausgeschnitten werden), um ein kosmetisch gutes Ergebnis zu erzielen, ist dies bei einer lokalen Exzision (Fläche von bis zu 4 cm2 oder Raum von bis zu 1 cm3) nicht zusätzlich mit einem OPS-Kode aus 5-903.- Lokale Lappenplastik an Haut und Unterhaut zu dem zutreffenden OPS-Kode aus 5-894.- Lokale Exzision von erkranktem Gewebe an Haut und Unterhaut zu kodieren.

Dermektomie nach Gewichtsabnahme

1205


Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 107, veröffentlicht am 21.07.2020

Frage: Korrekte Kodierung der Hauptdiagnose bei plastisch-chirurgischen Eingriffen nach Gewichtsabnahme:

Eine Patientin wird wegen „Z.n. massiver Gewichtsabnahme mit Intertriginalekzem und ausgeprägten Hautüberschüssen“ in einer Abteilung für Plastische Chirurgie behandelt.

Therapeutisch erfolgt eine zirkuläre Dermektomie. Wird als Hauptdiagnose R63.4 Abnorme Gewichtsabnahme angegeben mit der Nebendiagnose L30.4 Intertriginöses Ekzem oder ist L30.4 Hauptdiagnose?

Entscheidung: Wird ein Patient nach einer massiven Gewichtsabnahme mit Intertriginalekzem und ausgeprägten Hautüberschüssen mit einer zirkulären Dermektomie (Fettschürzenreduktion) stationär behandelt, ist als Hauptdiagnose der Kode L98.7 Überschüssige und erschlaffte Haut und Unterhaut und als Nebendiagnose der Kode L30.4 Intertriginöses Ekzem zu kodieren.

Entfernung von Brustimplantaten

Brustimplantate werden aus medizinischen oder kosmetischen Gründen entfernt.

Bei medizinischen Gründen zur Entfernung von Brustimplantaten wird einer der folgenden Kodes

T85.4 Mechanische Komplikation durch Mammaprothese oder -implantat

T85.73 Infektion und entzündliche Reaktion durch Mammaprothese oder -implantat

T85.82 Kapselfibrose der Mamma durch Mammaprothese oder -implantat

T85.83 Sonstige Komplikationen durch Mammaprothese oder -implantat

zugewiesen.

Bei kosmetischen Gründen für die Implantatentfernung ist

Z42.1 Nachbehandlung unter Anwendung plastischer Chirurgie der Mamma [Brustdrüse]

zu kodieren.

Vorsorglicher Wechsel einer Mammaprothese

1205


Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 430, veröffentlicht am 16.12.2020

Frage: Ablatio mammae rechts wegen Mammakarzinom. Nach abgeschlossener Chemotherapie erfolgte der Brustaufbau mit Mammaprothese. Aufgrund einer fehlerhaft hergestellten Mammaprothese wurde der Versicherten angeraten, das Implantat vorsorglich entfernen zu lassen. Die Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren sind ohne pathologischen Befund. Es erfolgt eine Reoperation mit Prothesenwechsel. Bei der histologischen Untersuchung des periprothetischen Gewebes Fremdkörperreaktionen ohne Hinweis auf Prothesendefekt. Was ist die Hauptdiagnose?

Entscheidung: Wenn bei einer Patientin mit Zustand nach Ablatio mammae rechts wegen Mammakarzinom nach abgeschlossener Chemotherapie sowie nach Brustaufbau mit Mammaprothese nunmehr aufgrund einer fehlerhaft hergestellten Mammaprothese der Patientin angeraten wird das Implantat vorsorglich entfernen zu lassen, die diesbezüglichen Untersuchungen einschließlich bildgebender Verfahren ohne pathologischen Befund sind, eine Reoperation mit Prothesenwechsel erfolgt und bei der histologischen Untersuchung des periprothetischen Gewebes Fremdkörperreaktionen ohne Hinweis auf einen Prothesendefekt bzw. eine eingetretene Komplikation gefunden werden, wird der Kode Z40.8 Sonstige prophylaktische Operation als Hauptdiagnose angegeben.

Subkutane prophylaktische Brustamputation

Diese Operation wird z.B. bei Diagnosen wie Brustkrebs in der Familienanamnese, chronischem Schmerz, chronischer Infektion, lobulärem Mammakarzinom in der Brust der Gegenseite, Carcinoma in situ der Mamma oder fibrozystischer Mastopathie durchgeführt. Diese Zustände sind als Hauptdiagnose zu kodieren.

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 561, veröffentlicht am 06.10.2020

Frage: Der stationäre Aufenthalt einer 35-jährigen Frau mit nachgewiesener BRCA1- Mutation und positiver Familienanamnese erfolgt zur prophylaktischen Mastektomie. Was ist die Hauptdiagnose? Kann Q99.8 Sonstige näher bezeichnete Chromosomenanomalien als Nebendiagnose angegeben werden?

Entscheidung: Erfolgt die Aufnahme zur prophylaktischen Operation der Brust bei nachgewiesener BRCA1-Mutation und positiver Familienanamnese und findet sich im Resektat keine maligne Neubildung ist Z80.3 Bösartige Neubildung der Brustdrüse [Mamma] in der Familienanamnese als Hauptdiagnose anzugeben. Der Kode Q99.8 Sonstige näher bezeichnete Chromosomenanomalien kann im vorliegenden Fall nicht als Nebendiagnose angegeben werden.

Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes

1310u Multimodale rheumatologische Komplexbehandlung

1310

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 372, veröffentlicht am 16.12.2020

Frage: OPS 8-983 Multimodale rheumatologische Komplexbehandlung fordert Leistungen in definierter „Therapiedichte“ bei Einsatz explizit benannter Therapiebereiche.

  1. Können solche Leistungen hinzugerechnet werden, die durch das Pflegepersonal der Station erbracht werden?
  2. Können Leistungen in vollem Zeitumfang hinzugerechnet werden, die keine durchgehende Anwesenheit eines Vertreters der benannten Therapiebereiche erfordern (z.B. Belassen eines Coolpacks oder einer Rotlichtlampe für 30 Minuten)?

Entscheidung: Bei der Anrechnung von Therapiezeiten der genannten Therapiebereiche im Rahmen des OPS-Kodes 8-983 Multimodale rheumatologische Komplexbehandlung sind die Leistungen von Pflegepersonal nur dann anzurechnen, sofern die jeweils hierzu erforderliche berufsrechtliche bzw. fachliche Qualifikation für den zutreffenden Therapiebereich vorliegt.

Es können pauschal Leistungen in hälftigem Zeitumfang (z. B. 15 Minuten für eine Therapieeinheit von 30 Minuten) hinzugerechnet werden, die keine durchgehende Anwesenheit eines Vertreters der benannten Therapiebereiche erfordern (z. B. Rotlichtlampe).

Krankheiten des Urogenitalsystems

1403

1401e Dialyse

Diagnosen

Die Hauptdiagnose bei Patienten, die speziell zur Dialyse aufgenommen werden, hängt von der Dauer des Krankenhausaufenthaltes ab.

a) Ein Tagesfall (Aufnahme und Entlassung am selben Tag oder nach Nachtdialyse am darauf folgenden Tag) hat die Hauptdiagnose

Z49.1 Extrakorporale Dialyse.

Als Nebendiagnose ist außerdem die zugrunde liegende Krankheit zu kodieren.

b) Bei einem mehrtägigen Aufenthalt (Entlassung am Tag, der dem Aufnahmetag folgt oder später) ist als Hauptdiagnose die Krankheit zu kodieren, die die Aufnahme ins Krankenhaus erforderte. Z49.1 Extrakorporale Dialyse und Z99.2 Langzeitige Abhängigkeit von Dialyse bei Niereninsuffizienz sind nicht zuzuweisen.

Prozeduren

Die Kodes für kontinuierlich durchgeführte Hämofiltrationen (8‑853.1, .7, .8), Hämodialysen (8‑854.6, .7), Hämodiafiltrationen (8‑855.1, .7, .8) und Peritonealdialysen (8-857.1, .2) ver­schlüs­seln an 6. Stelle die Dauer der Maßnahme.

Die Dauer ist vom Beginn bis zum Ende einer Behandlung zu ermitteln. Bei mehreren Anwendungen eines kontinuierlichen Verfahrens während eines stationären Aufenthaltes ist jede Anwendung mit einem Kode zu verschlüsseln (keine Addition der Behandlungszeiten). Ein Filterwechsel oder eine vergleichbare technisch bedingte Unterbrechung sowie eine Unterbrechung bis 24 Stunden eines kontinuierlichen Verfahrens begründet jedoch keine erneute Verschlüsselung.

1403d Anogenitale Warzen

Aufnahmen zur Behandlung von anogenitalen Warzen werden mit einer Hauptdiagnose aus der unten angeführten Liste kodiert:

Perianal

K62.8

Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Anus und des Rektums

Cervix uteri betreffend

N88.8

Sonstige näher bezeichnete nichtentzündliche Krankheiten der Cervix uteri

Vaginal

N89.8

Sonstige näher bezeichnete nichtentzündliche Krankheiten der Vagina

Vulva betreffend

N90.8

Sonstige näher bezeichnete nichtentzündliche Krankheiten der Vulva und des Perineums

Penis betreffend

N48.8

Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Penis

Der Kode

A63.0 Anogenitale (venerische) Warzen

ist als Nebendiagnose anzugeben.

Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

1501

1501s Definition von Lebend-, Totgeburt und Fehlgeburt

Lebendgeborenes

Ein Lebendgeborenes ist eine aus der Empfängnis stammende Frucht, die unabhängig vom Schwangerschaftsalter vollständig aus dem Mutterleib ausgestoßen oder extrahiert ist, nach Verlassen des Mutterleibes atmet oder irgendein anderes Lebenszeichen erkennen lässt, wie Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche Bewegung der willkürlichen Muskulatur, gleichgültig, ob die Nabelschnur durchtrennt oder die Plazenta ausgestoßen wurde oder nicht. Jedes unter diesen Voraussetzungen neugeborene Kind ist als lebendgeboren zu betrachten.

(1) Eine Lebendgeburt liegt vor, wenn bei einem Kind nach der Scheidung vom Mutter­leib entweder das Herz geschlagen oder die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungen­atmung eingesetzt hat.[4]

Fetaltod [totgeborener Fetus]

Fetaltod ist der Tod einer aus der Empfängnis stammenden Frucht vor der vollständigen Aus­stoßung oder Extraktion aus dem Mutterleib, unabhängig von der Dauer der Schwangerschaft; der Tod wird dadurch angezeigt, dass der Fetus nach dem Verlassen des Mutterleibs weder atmet noch andere Lebenszeichen erkennen lässt, wie zum Beispiel Herzschlag, Pulsation der Nabelschnur oder deutliche Bewegungen der willkürlichen Muskulatur.

(2) Hat sich keines der in Absatz 1 genannten Merkmale des Lebens gezeigt, gilt die Leibesfrucht als ein tot geborenes Kind im Sinne des § 21 Absatz 2 des Gesetzes, wenn

  1. das Gewicht des Kindes mindestens 500 Gramm beträgt oder
  2. das Gewicht des Kindes unter 500 Gramm beträgt, aber die 24. Schwangerschafts­woche erreicht wurde,

im Übrigen als Fehlgeburt. Eine Fehlgeburt wird nicht im Personenstandsregister beurkundet. Sie kann von einer Person, der bei Lebendgeburt die Personensorge zugestanden hätte, dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Fehlgeburt erfolgte, angezeigt werden. In diesem Fall erteilt das Standesamt dem Anzeigenden auf Wunsch eine Bescheinigung mit einem Formular nach dem Muster der Anlage 11.[5]

(3) Eine Fehlgeburt ist abweichend von Absatz 2 Satz 2 als ein tot geborenes Kind zu beurkunden, wenn sie Teil einer Mehrlingsgeburt ist, bei der mindestens ein Kind nach Absatz 1 oder 2 zu beurkunden ist; § 21 Absatz 2 des Gesetzes gilt entsprechend.4

(ICD‑10 Band II, Regelwerk, Kapitel 5.7.1)

1504o Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molen­schwangerschaft (O08.–)

Ein Kode aus

O08.– Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft

wird nur dann als Hauptdiagnose zugewiesen, wenn eine Patientin wegen einer Spät­komplikation in Folge eines zuvor behandelten Aborts stationär aufgenommen wird.


Beispiel 1

1504

Eine Patientin wird mit disseminierter intravasaler Gerinnung nach einem Abort in der 10. SSW aufgenommen, der vor zwei Tagen in einem anderen Krankenhaus stattfand.

Hauptdiagnose:

O08.1

Spätblutung oder verstärkte Blutung nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft

Nebendiagnose:

D65.1

Disseminierte intravasale Gerinnung [DIG, DIC]

Die Schwangerschaftsdauer wird nicht als Nebendiagnose kodiert, da die Aufnahme zur Behandlung einer Komplikation nach zuvor behandeltem Abort erfolgt.

Ein Kode aus

O08.– Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft

wird als Nebendiagnose zugeordnet, um eine mit den Diagnosen der Kategorien O00–O02 (Extrauteringravidität, Blasenmole, sonstige abnorme Konzeptionsprodukte) verbundene Kom­plikation zu verschlüsseln.

Beispiel 2

Eine Patientin wird wegen Tubarruptur bei Eileiterschwangerschaft in der 6. SSW mit Schock aufgenommen.

Hauptdiagnose:

O00.1

Tubargravidität

Nebendiagnose(n):

O08.3

Schock nach Abort, Extrauteringravidität und Molen-schwangerschaft

O09.1!

Schwangerschaftsdauer, 5 bis 13 vollendete Wochen

Wenn eine Patientin aufgenommen wird, weil nach Abortbehandlung bei einer vorhergehenden Behandlung Teile der Fruchtanlage zurückgeblieben sind, wird als Hauptdiagnose ein inkompletter Abort mit Komplikation kodiert (O03–O06 mit einer vierten Stelle .0 bis .3).

Beispiel 3

Eine Patientin wird mit Blutung bei retinierter Fruchtanlage zwei Wochen nach einem Spontanabort stationär aufgenommen. Der Abort fand in der 5. Schwangerschaftswoche statt und wurde ambulant behandelt.

Hauptdiagnose:

O03.1

Spontanabort, inkomplett, kompliziert durch Spätblutung oder verstärkte Blutung

Die Schwangerschaftsdauer wird nicht als Nebendiagnose kodiert, da die Aufnahme zur Behandlung einer Komplikation nach zuvor behandeltem Abort erfolgt.

Ein Kode aus

O08.– Komplikationen nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwanger­schaft

wird in Verbindung mit Diagnosen der Kategorien O03–O07 als Nebendiagnose angegeben, wenn die Kodierung dadurch genauer wird (vergleiche Beispiel 3 und Beispiel 4).

Beispiel 4

1505

Eine Patientin wird mit einem inkompletten Abort in der 12. Schwangerschaftswoche und Kreislaufkollaps stationär aufgenommen.

Hauptdiagnose:

O03.3

Spontanabort, inkomplett, mit sonstigen und nicht näher bezeichneten Komplikationen

Nebendiagnose(n):

O08.3

Schock nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft

O09.1!

Schwangerschaftsdauer, 5 bis 13 vollendete Wochen

1505m Vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft

Erfolgt die Aufnahme zur vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft durch Abort (Fetal­gewicht unter 500g, keine Vitalitätszeichen), z.B. aus medizinischen Gründen, oder aufgrund eines behandlungs- bzw. überwachungsbedürftigen Zustandes und es kommt im selben Aufenthalt zur vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft durch Abort, so ist

O04.– Ärztlich eingeleiteter Abort

als Hauptdiagnose zuzuordnen, zusammen mit einem Kode aus

O09.–! Schwangerschaftsdauer

und einem Kode, der den Grund für die Beendigung angibt, wie z.B.

O35.0 Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Fetus.

Erfolgt die Aufnahme zur vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft durch Entbindung, z.B. aus medizinischen Gründen, oder aufgrund eines behandlungs- bzw. überwachungsbedürftigen Zustandes und es kommt im selben Aufenthalt zur vorzeitigen Beendigung der Schwangerschaft durch Entbindung, so ist der Grund für die vorzeitige Beendigung der Schwangerschaft als Hauptdiagnose anzugeben, wie z.B.

O35.0 Betreuung der Mutter bei (Verdacht auf) Fehlbildung des Zentralnervensystems beim Fetus.

Als Nebendiagnosen sind

O60.1 Vorzeitige spontane Wehen mit vorzeitiger Entbindung oder

O60.3 Vorzeitige Entbindung ohne spontane Wehen

O09.–! Schwangerschaftsdauer

sowie

Z37.0! Lebendgeborener Einling oder

Z37.1! Totgeborener Einling

(bzw. die analogen Kodes bei Mehrlingen)

zuzuweisen.

1507e Resultat der Entbindung

Für jede Entbindung ist von dem Krankenhaus, in dem die Geburt stattgefunden hat, der passende Kode aus

1505

Z37.–! Resultat der Entbindung

bei der Mutter zu kodieren. Er darf nicht die Hauptdiagnose sein.

1508n Dauer der Schwangerschaft

Ein Kode aus

O09.–! Schwangerschaftsdauer

ist bei stationärer Aufnahme einer Schwangeren immer als Nebendiagnose zu kodieren (in den Basisdaten der Mutter). Maßgeblich ist die Schwangerschaftsdauer zum Zeitpunkt der Aufnahme.

Bei Aufnahme zur Behandlung von Komplikationen nach zuvor behandeltem Abort wird die Schwangerschaftsdauer nicht kodiert.


Beispiel 1

Spontane vaginale Geburt eines gesunden Neugeborenen in der 39. Schwangerschaftswoche, Damm intakt.

Hauptdiagnose:

O80

Spontangeburt eines Einlings

Nebendiagnose(n):

Z37.0!

O09.6!

Lebendgeborener Einling

Schwangerschaftsdauer 37. Woche bis 41 vollendete Wochen

Prozedur:

9-260

Überwachung und Leitung einer normalen Geburt

1509a Mehrlingsgeburt

Wenn eine Mehrlingsschwangerschaft zur spontanen Geburt von z.B. Zwillingen führt, werden die Kodes

O30.0 Zwillingsschwangerschaft

Z37.2! Zwillinge, beide lebendgeboren

9‑261 Überwachung und Leitung einer Risikogeburt

zugewiesen.

Wenn die Kinder einer Mehrlingsgeburt auf unterschiedliche Weise geboren werden, sind beide Entbindungsmethoden zu kodieren.

Beispiel 1

Vorzeitige Zwillingsgeburt in der 35. Woche, der erste Zwilling wird durch Extraktion aus Beckenendlage, der zweite durch eine „klassische Sectio“ (transisthmischen Querschnitt) bei Geburtshindernis durch Querlage entbunden.

Hauptdiagnose:

O64.8

Geburtshindernis durch sonstige Lage-, Haltungs- und Einstellungsanomalien

Nebendiagnose(n):

O32.5

Betreuung der Mutter bei Mehrlingsschwangerschaft mit Lage- und Einstellungsanomalie eines oder mehrerer Feten

O30.0

Zwillingsschwangerschaft

O60.1

Vorzeitige spontane Wehen mit vorzeitiger Entbindung

O09.5!

Schwangerschaftsdauer, 34 bis 36 vollendete Wochen

Z37.2!

Zwillinge, beide lebendgeboren

Prozedur(en):

5‑727.1

Spontane und vaginale operative Entbindung bei Becken-endlage, Assistierte Entbindung mit Spezialhandgriffen

5‑740.1

Klassische Sectio caesarea, sekundär

1510v Komplikationen in der Schwangerschaft

1510

Kapitel XV enthält zwei Bereiche zur Kodierung von Komplikationen in der Schwangerschaft:

O20–O29 Sonstige Krankheiten der Mutter, die vorwiegend mit der Schwangerschaft verbunden sind

und

O94–O99 Sonstige Krankheitszustände während der Gestationsperiode, die anderenorts nicht klassifiziert sind.

Zustände, die vorwiegend in Zusammenhang mit einer Schwangerschaft auftreten, können mit spezifischen Kodes aus O20–O29 verschlüsselt werden.

Beispiel 1

Eine Patientin wird in der 30. Schwangerschaftswoche zur Behandlung eines Karpaltunnelsyndroms, das sich durch die Schwanger­schaft verschlimmerte, aufgenommen.

Hauptdiagnose:

O26.82

Karpaltunnelsyndrom während der Schwangerschaft

Nebendiagnose:

O09.4!

Schwangerschaftsdauer 26.Woche bis 33 vollendete Wochen

Das Karpaltunnelsyndrom, verschlimmert durch die Schwangerschaft, ist mit einer spezifischen Schlüsselnummer in Kapitel XV (O26.– Betreuung der Mutter bei sonstigen Zuständen, die vorwiegend mit der Schwangerschaft verbunden sind) vertreten. Die Schlüsselnummer gibt die Diagnose ausreichend genau wieder.


Diffuse Beschwerden bei bestehender Schwangerschaft, für die keine spezifische Ursache gefunden wird, sind mit

O26.88 Sonstige näher bezeichnete Zustände, die mit der Schwangerschaft verbunden sind

zu kodieren.

Um einen Diabetes mellitus in der Schwangerschaft zu kodieren, stehen die Kodes aus O24.– Diabetes mellitus in der Schwangerschaft zur Verfügung. Diese werden zusammen mit Kodes aus E10 bis E14 zur Bezeichnung des jeweils vorliegenden Diabetes mellitus sowie zur Abbildung vorliegender Komplikationen angegeben. Liegen Komplikationen (Manifestationen) vor, ist bei einem Kode aus E10 bis E14 die vierte Stelle entsprechend der Manifestation/en zu verschlüsseln. Außerdem sind die Kodes für die spezifischen Manifestationen anzugeben, sofern diese der Nebendiagnosendefinition entsprechen.

1510

Um Infektionen des Urogenitaltraktes in der Schwangerschaft zu kodieren, stehen die Kodes aus O23.– Infektionen des Urogenitaltraktes in der Schwangerschaft zur Verfügung. Diese werden zusammen mit dem jeweils spezifischen Kode aus Kapitel XIV Krankheiten des Urogenitalsystems der ICD-10-GM zur Bezeichnung der jeweils vorliegenden Infektion angegeben. Die Kriterien der Nebendiagnosendefinition gelten entsprechend.

Um Erkrankungen der Leber in der Schwangerschaft zu kodieren, stehen Kodes aus O26.6- Leberkrankheiten während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes zur Verfügung. Dieser wird zusammen mit dem jeweils spezifischen Kode aus B15–B19 Virushepatitis oder aus K70–K77 Krankheiten der Leber der ICD-10-GM zur Bezeichnung der jeweils vorliegenden Leberkrankheit angegeben. Die Kriterien der Nebendiagnosendefinition gelten entsprechend.

Um einen Schock während oder nach Wehentätigkeit und Entbindung zu kodieren, steht der Kode O75.1 Schock während oder nach Wehentätigkeit und Entbindung, anderenorts nicht klassifiziert zur Verfügung. Dieser wird zusammen mit dem spezifischen Kode aus

R57.– Schock, anderenorts nicht klassifiziert angegeben. Die Kriterien der Nebendiagnosen­definition gelten entsprechend.

Um andere Komplikationen in der Schwangerschaft (oder Zustände, die sich in der Schwangerschaft verschlimmern oder die hauptsächlicher Anlass für geburtshilfliche Maßnahmen sind) zu kodieren, stehen die Kategorien

O98.– Infektiöse und parasitäre Krankheiten der Mutter, die anderenorts klassifizierbar sind, die jedoch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren

und

O99.– Sonstige Krankheiten der Mutter, die anderenorts klassifizierbar sind, die jedoch Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren

zur Verfügung, die zusammen mit einem Nebendiagnosekode aus anderen Kapiteln der ICD‑10‑GM zur Bezeichnung der jeweils vorliegenden Erkrankung anzugeben sind (siehe die Beispiele 2 und 3).


Beispiel 2

Schwangerschaft (30. Schwangerschaftswoche), kompliziert durch Eisenmangelanämie

Hauptdiagnose:

O99.0

Anämie, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett kompliziert

Nebendiagnose(n):

D50.9

O09.4!

Eisenmangelanämie, nicht näher bezeichnet

Schwangerschaftsdauer 26. Woche bis 33 vollendete Wochen

Eine die Schwangerschaft komplizierende Anämie ist unter der Schlüsselnummer O99.0 klassifiziert. Es wird ein zusätzlicher Kode benötigt, um die Art der Anämie zu spezifizieren.

Beispiel 3

Eine Patientin in der 30. Schwangerschaftswoche wird wegen eines allergischen Asthma bronchiale aufgenommen, das die Schwangerschaft kompliziert.

Hauptdiagnose:

O99.5

Krankheiten des Atmungssystems, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren

Nebendiagnose(n):

J45.09

Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale, ohne Angabe zu Kontrollstatus und Schweregrad

O09.4!

Schwangerschaftsdauer 26.Woche bis 33 vollendete Wochen

Schwangerschaft als Nebenbefund

Wenn eine Patientin wegen einer Erkrankung aufgenommen wird, die weder die Schwanger­schaft kompliziert noch durch die Schwangerschaft kompliziert wird, wird der Kode für diese Erkrankung als Hauptdiagnose mit der passenden Nebendiagnose aus

1510

Z34 Überwachung einer normalen Schwangerschaft oder

Z35.– Überwachung einer Risikoschwangerschaft

zugeordnet.

Beispiel 4

Eine Patientin in der 30. Schwangerschaftswoche wird mit Mittelhandfraktur aufgenommen.

Hauptdiagnose:

S62.32

Fraktur eines sonstigen Mittelhandknochens, Schaft

Nebendiagnose(n):

Z34

O09.4!

Überwachung einer normalen Schwangerschaft

Schwangerschaftsdauer 26.Woche bis 33 vollendete Wochen

1512m Abnorme Kindslagen und -einstellungen

Kindliche Lage-, Haltungs- und Einstellungs­anomalien sind zu kodieren, wenn sie bei der Geburt vorliegen.

Bei Geburt z.B. aus Beckenendlage ist bei Vorliegen eines Geburtshindernisses

O64.1 Geburtshindernis durch Beckenendlage

zu kodieren, oder bei Spontangeburt ohne Geburtshindernis

O32.1 Betreuung der Mutter wegen Beckenendlage.

Hinterhauptslagen wie die vordere, hintere, seitliche oder diagonale Hinterhauptslage werden nur dann kodiert, wenn ein Eingriff erfolgt.

1514c Verminderte Kindsbewegungen

Bei Aufnahmen mit der Diagnose „verminderte fetale Bewegungen“ ist

O36.8 Betreuung der Mutter wegen sonstiger näher bezeichneter Komplikationen beim Fetus

zu kodieren, wenn die zugrunde liegende Ursache nicht bekannt ist.

Wenn eine zugrunde liegende Ursache für die verminderten fetalen Bewegungen bekannt ist, ist diese Ursache zu kodieren. O36.8 ist in diesem Fall nicht anzugeben.

1515a Uterusnarbe


O34.2 Betreuung der Mutter bei Uterusnarbe durch vorangegangenen chirurgischen Eingriff ist zuzuweisen, wenn:

  • die Patientin aufgrund eines früheren Kaiserschnitts für einen Elektivkaiserschnitt aufgenommen wird.
  • der Versuch einer vaginalen Entbindung bei Uterusnarbe (z.B. Kaiserschnitt- oder andere operative Uterusnarbe) nicht gelingt und zu einer Kaiserschnittgeburt führt.
  • eine bestehende Uterusnarbe eine Behandlung erfordert, die Entbindung aber nicht während dieses Krankenhausaufenthaltes erfolgt, z.B. vorgeburtliche Betreuung wegen Uterusschmerzen durch eine bestehende Narbe.

1518a Entbindung vor der Aufnahme

1512

Wenn eine Patientin vor der Aufnahme in das Krankenhaus ein Kind entbunden hat, keine operativen Prozeduren bezogen auf die Entbindung während der stationären Behandlung durchgeführt wurden und bei der Mutter keine Komplikationen im Wochenbett entstehen, wird der passende Kode aus Kategorie

Z39.– Postpartale Betreuung und Untersuchung der Mutter

zugeordnet.

Wenn eine Komplikation zur stationären Aufnahme führt, ist diese Komplikation als Hauptdiagnose zu kodieren. Ein Kode aus Z39.– ist als Nebendiagnose zuzuweisen.

Wenn eine Patientin nach einer Entbindung in ein anderes Krankenhaus verlegt wird, um ein krankes Kind zu begleiten, und die Patientin dort eine nachgeburtliche Routinebetreuung erhält, wird dort ebenfalls der passende Kode aus Z39.– zugeordnet.

Wenn eine Patientin zur Nachbetreuung nach Kaiserschnitt von einem Krankenhaus in ein anderes verlegt wird, ohne dass ein Zustand die Definition einer Haupt- oder Nebendiagnose erfüllt, dann ist dort der passende Z39.– Kode als Hauptdiagnose und

Z48.8 Sonstige näher bezeichnete Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff

als Nebendiagnose zuzuordnen.

1519m Frühgeburt, vorzeitige Wehen und frustrane Kontraktionen

Eine Entbindung (spontan, eingeleitet oder durch Kaiser­schnitt) vor der abgeschlossenen 37. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt) wird mit

O60.1 Vorzeitige spontane Wehen mit vorzeitiger Entbindung oder

O60.3 Vorzeitige Entbindung ohne spontane Wehen

kodiert.


Vorzeitige Wehen mit Wirkung auf die Zervix vor der abgeschlossenen 37. Schwangerschafts­woche, die zu einer termingerechten Entbindung beim selben Krankenhausaufenthalt führen, werden mit

O60.2 Vorzeitige Wehen mit termingerechter Entbindung

kodiert.


Vorzeitige Wehen mit Wirkung auf die Zervix vor der abgeschlossenen 37. Schwangerschafts­woche, die nicht zu einer Entbindung beim selben Krankenhausaufenthalt führen, werden mit

O60.0 Vorzeitige Wehen ohne Entbindung

kodiert.

Kontraktionen ohne Wirkung auf die Zervix werden mit

O47.0 Frustrane Kontraktionen vor 37 vollendeten Schwangerschaftswochen oder

O47.1 Frustrane Kontraktionen ab 37 oder mehr vollendeten Schwangerschaftswochen

kodiert.

Wenn der Grund für die Frühgeburt, die vorzeitigen Wehen oder die frustranen Kontraktionen bekannt ist, so ist dieser Grund zusätzlich zu verschlüsseln.

1520

Außerdem ist jeweils bei allen Konstellationen als Nebendiagnose ein Kode aus

O09.–! Schwangerschaftsdauer

zuzuordnen.

1520n Verlängerte Schwangerschaftsdauer und Übertragung

O48 Übertragene Schwangerschaft

ist zu kodieren, wenn die Entbindung nach vollendeter 41. Schwangerschaftswoche erfolgt oder das Kind deutliche Übertragungszeichen zeigt.

1521o Protrahierte Geburt

Bei aktiver Wehensteuerung im Krankenhaus wird eine Geburt als protrahiert bezeichnet, wenn sie nach 18 Stunden regelmäßiger Wehentätigkeit nicht unmittelbar bevorsteht. Die Kodierung erfolgt mit passenden Kodes aus:

1521

O63.– Protrahierte Geburt

O75.5 Protrahierte Geburt nach Blasensprengung

O75.6 Protrahierte Geburt nach spontanem oder nicht näher bezeichnetem Blasensprung

1524a Verlängerung der Austreibungsphase bei Epiduralanästhesie

Eine Epiduralanästhesie kann die Austreibungsphase verlängern. Ist das der Fall, wird

O74.6 Sonstige Komplikationen bei Spinal- oder Periduralanästhesie während der Wehen­tätigkeit und bei der Entbindung

zugewiesen.

1525j Primärer und sekundärer Kaiserschnitt

Ein primärer Kaiserschnitt ist definiert als ein Kaiserschnitt, der als geplante Prozedur vor oder nach dem Einsetzen der Wehen durchgeführt wird; die Entscheidung zur Sectio wird dabei vor Einsetzen der Wehen getroffen.

Ein sekundärer Kaiserschnitt (inkl. Notfallkaiserschnitt) wird definiert als ein Kaiserschnitt, der aufgrund einer Notfallsituation oder des Geburtsverlaufs aus mütterlicher oder kindlicher Indikation (z.B. HELLP-Syndrom, Geburtsstillstand, fetaler Distress) erforderlich war, auch wenn dieser primär geplant war. Zur Kodierung ist der passende Kode aus

5‑74 Sectio caesarea und Entwicklung des Kindes

auszuwählen.

Beispiel 1

Bei einer Patientin mit Beckenendlage ist die Entbindung durch Kaiserschnitt in der 40. Schwangerschaftswoche geplant. Sie wird zwei Tage vor dem OP-Termin am Abend mit vorzeitigem Blasensprung aufgenommen. Alle Befunde sind unauffällig, kein Anhalt für eine beginnende oder drohende Amnioninfektion, keine Wehentätigkeit. Routinevorbereitung zur Sectio und Entscheidung zum Abwarten bis zum nächsten Morgen, an dem eine klassische Sectio durchgeführt wird.

Prozedur:

5‑740.0

Klassische Sectio caesarea: Primär

Beispiel 2

Bei einer Patientin mit Beckenendlage ist die Entbindung durch Kaiserschnitt in der 40. Schwangerschaftswoche geplant. Sie wird zwei Tage vor dem OP-Termin am Abend mit vorzeitigem Blasensprung aufgenommen. Alle Befunde sind unauffällig, kein Anhalt für eine beginnende oder drohende Amnioninfektion, keine Wehentätigkeit. Routinevorbereitung zur Sectio und Entscheidung zum Abwarten bis zum nächsten Morgen. Im Laufe der Nacht zunehmende Wehen und Abgang von grünem Fruchtwasser. Entscheidung zur vorgezogenen Sectio noch in der Nacht aus kindlicher Indikation.

Prozedur:

5‑740.1

Klassische Sectio caesarea: Sekundär

Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben

1601

1601a Neugeborene

Die Neonatalperiode ist in Deutschland wie folgt definiert:

„Die Neonatalperiode beginnt mit der Geburt und endet mit Vollendung des 28. Tages nach der Geburt.“

(ICD Band II -Regelwerk, Kapitel 5.7.1)

Ein Kode der Kategorie

Z38.– Lebendgeborene nach dem Geburtsort

ist als Hauptdiagnose anzugeben, wenn das Neugeborene gesund ist (einschließlich der Kinder, bei denen eine Beschneidung vorgenommen wurde). Diese Kategorie beinhaltet Kinder, die

a) im Krankenhaus geboren wurden

b) außerhalb des Krankenhauses geboren und unmittelbar nach der Geburt aufgenommen wurden.

Beispiel 1

Ein Neugeborenes, zu Hause geboren (vaginale Entbindung), wird aufgenommen. Es liegt keine Erkrankung vor.

Hauptdiagnose:

Z38.1

Einling, Geburt außerhalb des Krankenhauses

Für Frühgeborene und bereits bei Geburt oder während des stationären Aufenthaltes erkrankte Neugeborene werden die Kodes für die krankhaften Zustände vor einem Kode aus Z38.–Lebendgeborene nach dem Geburtsort kodiert.

Beispiel 2

Ein Neugeborenes, im Krankenhaus gesund geboren (vaginale Entbindung), wird wegen drei Tage nach der Geburt auftretenden Krampfanfällen behandelt.

Hauptdiagnose:

P90

Krämpfe beim Neugeborenen

Nebendiagnose(n):

Z38.0

Einling, Geburt im Krankenhaus


Beispiel 3

1601

Ein Frühgeborenes mit Entbindung in der 36. Schwangerschaftswoche und einem Geburts­gewicht von 2280 Gramm sowie leichter Asphyxie unter der Geburt wird sofort nach der Geburt behandelt.

Hauptdiagnose:

P07.12

Neugeborenes mit sonstigem niedrigem Geburtsgewicht, Geburtsgewicht 1500 bis 2500 Gramm

Nebendiagnose(n):

P21.1

Leichte oder mäßige Asphyxie unter der Geburt

Z38.0

Einling, Geburt im Krankenhaus

Kodes aus Z38.– sind nicht zu verwenden, wenn die Behandlung während einer zweiten oder nachfolgenden stationären Aufnahme erfolgt.

Beispiel 4

Ein männliches Neugeborenes wird am 2. Tag nach einem Kaiserschnitt mit Atemnotsyndrom und Pneumothorax aus dem Krankenhaus A in das Krankenhaus B verlegt.

Krankenhaus A:

Hauptdiagnose:

P22.0

Atemnotsyndrom [Respiratory distress syndrome] des Neugeborenen

Nebendiagnose(n):

P25.1

Pneumothorax mit Ursprung in der Perinatalperiode

Z38.0

Einling, Geburt im Krankenhaus

Krankenhaus B:

Hauptdiagnose:

P22.0

Atemnotsyndrom [Respiratory distress syndrome] des Neugeborenen

Nebendiagnose(n):

P25.1

Pneumothorax mit Ursprung in der Perinatalperiode

Beispiel 5

Ein Neugeborenes wird im Alter von sieben Tagen mit Icterus neonatorum wieder zur Phototherapie aufgenommen. Es wird eine anhaltende Lichttherapie über 12 Stunden durchgeführt.

Hauptdiagnose:

P59.9

Neugeborenenikterus, nicht näher bezeichnet

Prozedur(en):

8‑560.2

Lichttherapie des Neugeborenen (bei Hyperbilirubinämie)

1602a Definition der Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatal­periode haben

1602

Die Perinatalperiode ist in Deutschland wie folgt definiert:

„Die Perinatalperiode beginnt mit Vollendung der 22. Schwangerschaftswoche (154 Tage; die Zeit, in der das Geburtsgewicht normalerweise 500 g beträgt) und endet mit der Vollendung des 7. Tages nach der Geburt.“

(ICD Band II -Regelwerk, Kapitel 5.7.1)

Zur Verschlüsselung von Zuständen, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben, steht das Kapitel XVI Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben der ICD‑10‑GM zur Verfügung. Es sind auch die Erläuterungen im Kapitel XVI zu beachten.

Beispiel 1

Ein Frühgeborenes wird mit Lungenhypoplasie in die Kinderklinik eines anderen Krankenhauses verlegt. Die Mutter hatte in der 25. SSW einen vorzeitigen Blasensprung. Die Schwangerschaft wurde durch Tokolyse bis zur 29. SSW hinaus gezögert. Wegen V.a. Amnioninfektionssyndrom und pathologischem CTG erfolgte eine Schnittentbindung in der 29. SSW. Die Lungenhypoplasie wird auf die Frühgeburtlichkeit infolge des Blasensprungs zurückgeführt. Die aufnehmende Kinderklinik kodiert wie folgt:

Hauptdiagnose:

P28.0

Primäre Atelektase beim Neugeborenen

Nebendiagnose(n):

P01.1

Schädigung des Fetus und Neugeborenen durch vorzeitigen Blasensprung

Es ist auch zu berücksichtigen, dass einige Zustände (wie z.B. Stoffwechselstörungen), die während der Perinatalperiode auftreten können, nicht im Kapitel XVI klassifiziert sind. Wenn solch ein Zustand beim Neugeborenen auftritt, ist ein Kode aus dem entsprechenden Kapitel der ICD‑10‑GM ohne einen Kode aus Kapitel XVI zuzuordnen.

Beispiel 2

Ein Neugeborenes wird wegen Rotavirenenteritis aus der Geburtshilfe in die Pädiatrie verlegt.

Hauptdiagnose:

A08.0

Enteritis durch Rotaviren

Nebendiagnose(n):

Z38.0

Einling, Geburt im Krankenhaus

1603t Besondere Maßnahmen für das kranke Neugeborene

1603

Parenterale Therapie

Ein Kode aus

8‑010 Applikation von Medikamenten und Elektrolytlösungen über das Gefäßsystem bei Neugeborenen

wird z.B. zugewiesen, wenn parenterale Flüssigkeitszufuhr zur Behandlung mit Kohlenhydraten, zur Hydratation oder bei Elektrolytstörungen eingesetzt wird. Gleiches gilt für die präventive parenterale Flüssigkeitszufuhr bei Frühgeborenen unter 2000 g, die erfolgt, um einer Hypoglykämie oder Elektrolytentgleisung vorzubeugen.

Lichttherapie

Ein Diagnosekode für Neugeborenengelbsucht wird nur zugeordnet, wenn eine Lichttherapie länger als zwölf Stunden durchgeführt wurde.

1604a Atemnotsyndrom des Neugeborenen/Hyaline Membranen­krankheit/Surfactantmangel

Der Kode für das Atemnotsyndrom bei Neugeborenen (P22.0 Atemnotsyndrom [Respiratory distress syndrom] des Neugeborenen) ist der Kodierung folgender Zustände vorbehalten:

  • Hyaline Membranenkrankheit
  • Atemnotsyndrom
  • Surfactant-Mangel

1605u Massives Aspirationssyndrom und transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen

Die Kategorie

P24.– Aspirationssyndrome beim Neugeborenen

ist zu verwenden, wenn die Atemstörung – bedingt durch das Aspirationssyndrom – eine Sauerstoffzufuhr von über 24 Stunden Dauer erforderte.

Der Kode

P22.1 Transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen

ist bei folgenden Diagnosen zu verwenden:

  • transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen (ungeachtet der Dauer der Sauer­stofftherapie)

oder

  • Aspirationssyndrom beim Neugeborenen, wenn die Atemstörung eine Sauerstoff­zufuhr von weniger als 24 Stunden Dauer erforderte.

Systemische prophylaktische Chemotherapie bei transitorischer Tachypnoe bei Neugeborenen


Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 262, veröffentlicht am 21.07.2020

Frage: Einem Frühgeborenen wird wegen stöhnender Atmung und Tachypnoe bei Zustand nach vorzeitigem Blasensprung ein Antibiotikum (Mezlocillin) verabreicht. Beendigung der Gabe nach fünf Tagen bei fehlenden Entzündungsparametern, da sich kein Hinweis auf eine Neugeboreneninfektion ergab. Kann Z29.2 Sonstige prophylaktische Chemotherapie zusätzlich zu P22.1 Transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen kodiert werden?

Entscheidung: Die prophylaktische Gabe eines Antibiotikums an ein Früh- oder Neugeborenes wegen stöhnender Atmung und Tachypnoe sowie Zustand nach vorzeitigem Blasensprung der Mutter ist mit dem Kode P22.1 Transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen und zusätzlich dem Kode Z29.21 Systemische prophylaktische Chemotherapie zu kodieren.

1606e Hypoxisch-ischämische Enzephalopathie (HIE)

1606

Die hypoxisch-ischämische Enzephalopathie wird klinisch wie folgt eingestuft:

1. Grad Übererregbarkeit, Hyperreflexie, erweiterte Pupillen, Tachykardie, aber keine Krampfanfälle.

2. Grad Lethargie, Miosis, Bradykardie, verminderte Reflexe (z.B. Moro-Reflex), Hypo­tonie und Krampfanfälle.

3. Grad Stupor, Schlaffheit, Krampfanfälle, fehlende Moro- und bulbäre Reflexe.

Die ICD‑10‑GM sieht für die Kodierung einer hypoxisch-ischämischen Enzephalo­pathie den Kode

P91.6 Hypoxisch-ischämische Enzephalopathie beim Neugeborenen [HIE]

vor. Die Kodes für den jeweiligen Schweregrad der HIE sind wie unten aufgelistet zusätzlich zu kodieren. Die oben aufgeführten Symptome sind – mit Ausnahme von Konvulsionen – nicht separat zu kodieren.

Kodierung 1. Grad

P91.3

+

Zerebrale Übererregbarkeit des Neugeborenen

P21.0

Schwere Asphyxie unter der Geburt

oder

P20.–

Intrauterine Hypoxie

Kodierung 2. Grad

P91.4

+

P90

+

Zerebraler Depressionszustand des Neugeborenen

Krämpfe beim Neugeborenen (falls vorhanden)

P21.0

oder

Schwere Asphyxie unter der Geburt

P20.–

Intrauterine Hypoxie

Kodierung 3. Grad

P91.5

+

Koma beim Neugeborenen

P90

+

Krämpfe beim Neugeborenen (falls vorhanden)

P21.0

Schwere Asphyxie unter der Geburt

oder

P20.–

Intrauterine Hypoxie

1606

Symptome und abnorme klinische und Laborbe­funde, die anderenorts nicht klassifiziert sind

1806

1804f Inkontinenz

Der Befund Inkontinenz ist von klinischer Bedeutung, wenn

  • die Inkontinenz nicht als im Rahmen einer Behandlung „normal“ angesehen werden kann (z.B. nach bestimmten Operationen und bei bestimmten Zuständen).
  • die Inkontinenz nicht als der normalen Entwicklung entsprechend angesehen werden kann (wie z.B. bei Kleinkindern).
  • die Inkontinenz bei einem Patienten mit deutlicher Behinderung oder geistiger Retardierung andauert.

Die Kodes für Urin- oder Stuhlinkontinenz

N39.3 Belastungsinkontinenz [Stressinkontinenz]

N39.4- Sonstige näher bezeichnete Harninkontinenz

R32 Nicht näher bezeichnete Harninkontinenz,

R15 Stuhlinkontinenz

sind nur anzugeben, wenn die Inkontinenz ein Grund für eine stationäre Behandlung ist oder eine oben genannte klinische Bedeutung hat.

1805f Fieberkrämpfe

R56.0 Fieberkrämpfe

wird nur dann als Hauptdiagnosekode angegeben, wenn keine auslösenden Erkrankungen wie Pneumonie oder andere Infektionsherde vorliegen. Ist eine zugrunde liegende Ursache bekannt, wird diese als Hauptdiagnose angegeben und R56.0 Fieberkrämpfe wird als Nebendiagnose zusätzlich kodiert.

1806u Schmerzdiagnosen und Schmerzbehandlungsverfahren

Akuter Schmerz

Wenn ein Patient wegen postoperativer Schmerzen oder wegen Schmerzen im Zusammenhang mit einer anderen Erkrankung behandelt wird, sind nur die durchgeführte Operation oder die schmerzverursachende Erkrankung zu kodieren.

R52.0 Akuter Schmerz

wird nur dann zugeordnet, wenn Lokalisation und Ursache des akuten Schmerzes nicht bekannt sind.

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 168, veröffentlicht am 15.10.2020

Frage: Es wird ein Patient mit in das Bein ausstrahlenden heftigsten Rückenschmerzen im Sinne einer Lumboischialgie aufgenommen. Radiologisch findet sich eine Osteochondrose im LWS-Bereich. Es werden eine intensive Physiotherapie durchgeführt sowie Analgetika verabreicht. Ferner kommen Infiltrationen zur Anwendung. Was ist Hauptdiagnose?

Entscheidung: In dem beschriebenen Fall (KDE-168), bei dem der Patient mit in das Bein ausstrahlenden heftigen Rückenschmerzen im Sinne einer Lumboischialgie aufgenommen wird und sich radiologisch eine leicht ausgeprägte Osteochondrose im LWS-Bereich findet, worauf der Patient insgesamt mit einer intensiven Physiotherapie, Analgetika und Infiltrationen behandelt wird, ist die Lumboischialgie als Hauptdiagnose zu kodieren.

Nichtoperative Analgesieverfahren für akuten Schmerz (mit Ausnahme des OPS-Kodes 8-919 Komplexe Akutschmerzbehandlung) sind anzugeben, wenn sie als alleinige Maßnahme durch­geführt werden. Sie sind mit einem Kode aus 8‑91 zu ver­sch­lüsseln (siehe DKR P001 Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren Beispiel 3 (Seite 46)).

1806

Chronischer/therapieresistenter Schmerz/Tumorschmerz

Wird ein Patient speziell zur Schmerzbehandlung aufgenommen und wird ausschließlich der Schmerz behandelt, ist der Kode für die Lokalisation des Schmerzes als Hauptdiagnose anzugeben. Dies gilt auch für den Tumorschmerz. Die zugrunde liegende Erkrankung ist analog zu DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) Absatz „Zuweisung eines Symptoms als Hauptdiagnose“ als Nebendiagnose zu kodieren.

Beispiel 1

Ein Patient wird zur Behandlung chronischer, therapieresistenter Schmerzen in der Kreuzgegend aufgrund eines Knochentumors aufgenommen. Dem Patienten wird ein Rückenmarkstimulator (Einzelelektroden­system) mit einem permanenten Einzelelektrodensystem zur epiduralen Dauerstimulation implantiert. Es wird ausschließlich der Kreuzschmerz behandelt.

Hauptdiagnose:

M54.5

Kreuzschmerz

Nebendiagnose:

C41.4

Bösartige Neubildung des Beckenknochens

Prozedur(en):

5‑039.e0

Implantation oder Wechsel eines Neurostimulators zur epiduralen Rückenmarkstimulation mit Implantation oder Wechsel einer Neurostimulationselektrode, Einkanalstimulator, vollimplantierbar, nicht wiederaufladbar

5‑039.34

Implantation oder Wechsel einer permanenten Elektrode zur epiduralen Dauerstimulation, perkutan

Die Kodes

R52.1 Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz oder

R52.2 Sonstiger chronischer Schmerz

sind nur dann als Hauptdiagnose anzugeben, wenn die Lokalisation der Schmerzen nicht näher bestimmt ist (siehe Ausschlusshinweise bei Kategorie R52.–) und die Definition der Haupt­diagnose zutrifft.

Beispiel 2

Ein Patient wird ins Krankenhaus zur Untersuchung eines chronischen therapieresistenten Schmerzes aufgenommen. Ursache und nähere Zuordnung des Schmerzes kann während des Krankenhausaufenthaltes nicht bestimmt werden.

Hauptdiagnose:

R52.1

Chronischer unbeeinflussbarer Schmerz

In allen anderen Fällen von chronischem Schmerz muss die Erkrankung, die den Schmerz verursacht, als Hauptdiagnose angegeben werden, soweit diese für die stationäre Behandlung verantwortlich war.


Beispiel 3

1807

Ein Patient wird zur Behandlung von Knochenmetastasen eines bösartigen Lungentumors im Oberlappen aufgenommen. Er erhält u.a. Morphium, um die schweren Knochenschmerzen zu kontrollieren.

Hauptdiagnose:

C79.5

Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes

Nebendiagnose(n):

C34.1

Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge, Oberlappen (-Bronchus)

1807u Fieber, postoperativ


Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 77, veröffentlicht am 19.08.2020

Frage: Kann als Nebendiagnose T81.4 Infektion nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziert verschlüsselt werden, wenn nach der Operation kurzfristig postoperatives Fieber (einmalig am 3. postoperativen Tag) „ohne anatomisches Korrelat“ bei „prophylaktischer“ iv.-Antibiose auftritt?

Entscheidung: Einmalig auftretendes postoperatives Fieber (kontrolliert oder behandelt) ohne Infektion und ohne anatomisches Korrelat (z. B. Resorptionsfieber) ist mit dem Kode R50.9 Fieber, nicht näher bezeichnet zu kodieren. Der Kode T81.4 Infektion nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziert kann nicht kodiert werden, wenn keine Infektion vorliegt.

1808u Kachexie

1808


Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 16, veröffentlicht am 15.10.2020

Frage: Wann darf R64 Kachexie verschlüsselt werden?

Entscheidung: Der Kode R64 Kachexie kann kodiert werden, wenn der Gewichtsverlust ≥ 5%* in ≤ 12 Monaten bei Vorliegen einer Erkrankung beträgt, PLUS DREI der folgenden Kriterien vorliegen:

  • Verringerte Muskelkraft (z. B. Handgriffstärke)
  • Erschöpfung
  • Appetitlosigkeit
  • Niedriger Fettfreie-Masse-Index (fettfreie Masse [kg]/Körpergröße2 [m2])
  • Abnormale Biochemie
  • erhöhte Entzündungsmarker (CRP > 5,0 mg/L, IL-6 > 4,0 pg/mL), oder
  • Anämie (Hb < 12 g/dL), oder
  • niedriges Serumalbumin (< 32 g/L)

* ohne Ödem; falls Gewichtsverlust nicht eruierbar, ist ein BMI <20,0 kg/m2 für die Diagnose der Kachexie ausreichend.

Verletzungen, Vergiftungen und bestimmte andere Folgen äusserer Ursachen

1903

1902a Oberflächliche Verletzungen

Oberflächliche Verletzungen, z.B. Abschürfungen oder Prellungen, werden nicht kodiert, wenn sie mit schwereren Verletzungen derselben Lokalisation in Zusammenhang stehen, es sei denn, sie erhöhen den Aufwand für die Behandlung der schwereren Verletzung, z.B. durch eine zeitliche Verzögerung (s.a. DKR D003 Nebendiagnosen (Seite 13)).

Beispiel 1

Ein Patient kommt zur Behandlung einer suprakondylären Humerusfraktur und Prellung des Ellbogens sowie einer Fraktur des Skapulakorpus.

Hauptdiagnose:

S42.41

Fraktur des distalen Endes des Humerus, suprakondylär

Nebendiagnose(n):

S42.11

Fraktur der Skapula, Korpus

In diesem Fall ist die Prellung des Ellbogens nicht zu kodieren.

1903c Fraktur und Luxation

Zur Kodierung von Wirbelfrakturen/Luxationen s.a. DKR 1910 Verletzung des Rückenmarks (Seite 167).

Fraktur und Luxation mit Weichteilschaden

Zwei Kodes werden benötigt, um Frakturen und Luxationen mit Weichteilschaden zu kodieren. Zuerst ist der Kode der Fraktur oder der Kode der Luxation anzugeben und danach der entsprechende Kode für den Schweregrad des Weichteilschadens der Fraktur/Luxation (Sx1.84!–Sx1.89!). Nur geschlossene Frakturen 0. Grades oder Luxationen mit Weichteil­schaden 0. Grades (gekennzeichnet durch „geringen Weichteilschaden, einfache Bruchform“) oder nicht näher bezeichneten Grades erhalten keine zusätzliche Schlüsselnummer.

Beispiel 1

Ein Patient wird mit einer offenen Oberschenkelfraktur II. Grades aufgenommen.

Hauptdiagnose:

S72.3

Fraktur des Femurschaftes

Nebendiagnose(n):

S71.88!

Weichteilschaden II. Grades bei offener Fraktur oder Luxation der Hüfte und des Oberschenkels


Beispiel 2

1903

Ein Patient wird zur Behandlung einer offenen Schulterluxation mit Verlagerung des Humerus nach vorne und Weichteilschaden I. Grades aufgenommen.

Hauptdiagnose:

S43.01

Luxation des Humerus nach vorne

Nebendiagnose(n):

S41.87!

Weichteilschaden I. Grades bei offener Fraktur oder Luxation des Oberarmes

Luxationsfraktur

In diesen Fällen ist sowohl für die Fraktur als auch für die Luxation ein Kode zuzuweisen; der erste Kode für die Fraktur. In bestimmten Fällen sieht die ICD‑10‑GM für die mit einer Luxation kombinierte Fraktur eine von dieser Regel abweichende Kodierung vor:

Zum Beispiel ist die Monteggia-Luxationsfraktur als Fraktur klassifiziert (S52.21 Fraktur des proximalen Ulnaschaftes mit Luxation des Radiuskopfes).

Fraktur und Luxation an gleicher oder unterschiedlicher Lokalisation

Bei Vorliegen einer kombinierten Verletzung an gleicher Lokalisation ist die Angabe eines Zusatzkodes für den Weichteilschaden ausreichend.

Beispiel 3

Ein Patient wird zur Behandlung einer offenen Humeruskopffraktur I. Grades mit (offener) Schulter­luxation nach vorne mit Weichteilschaden I. Grades aufgenommen.

Hauptdiagnose:

S42.21

Fraktur des proximalen Endes des Humerus, Kopf

Nebendiagnose(n):

S41.87!

Weichteilschaden I. Grades bei offener Fraktur oder Luxation des Oberarmes

S43.01

Luxation des Humerus nach vorne

Liegen bei einem Patienten mehrere Frakturen oder Luxationen unterschiedlicher Lokalisation vor, so ist für jede Lokalisation der entsprechende Kode für den Schweregrad des Weichteilschadens der Fraktur/Luxation (Sx1.84!–Sx1.89!) anzugeben, soweit es sich nicht um einen Weichteilschaden 0. Grades handelt.

Knochenkontusion

Eine Knochenkontusion („bone bruise“, bildgebender Nachweis einer Fraktur der Spongiosa bei intakter Kortikalis) wird wie eine Fraktur an entsprechender Lokalisation kodiert.

1905l Offene Wunden/Verletzungen

Für jede Körperregion steht im Kapitel XIX ein Abschnitt für offene Wunden zur Verfügung. Hier sind auch Kodes aufgeführt, mit denen offene Wunden verschlüsselt werden, die mit einer Fraktur oder einer Luxation in Verbindung stehen oder bei denen durch die Haut in Körper­höhlen eingedrungen wurde (d.h. intrakranielle Wunden, intrathorakale Wunden und intra­abdominale Wunden).

Die offene Wunde ist in diesen Fällen zusätzlich zur Verletzung (z.B. der Fraktur) zu kodieren, s.a. DKR 1903 Fraktur und Luxation (Seite 163).

Offene Verletzungen mit Gefäß-, Nerven- und Sehnen­beteiligung

1905

Liegt eine Verletzung mit Gefäßschaden vor, hängt die Reihenfolge der Kodes davon ab, ob der Verlust der betroffenen Gliedmaße droht. Ist dies der Fall, so ist bei einer Verletzung mit Schädigung von Arterie und Nerv

  • zuerst die arterielle Verletzung,
  • danach die Verletzung des Nervs,
  • danach ggf. eine Verletzung der Sehnen,
  • schließlich die Fleischwunde anzugeben.

In Fällen, bei denen trotz einer Nerven- und Arterienschädigung der Verlust von Gliedmaßen unwahr­scheinlich ist, ist die Reihenfolge der Kodierung je nach der Schwere der jeweiligen Schäden festzulegen.

Offene intrakranielle/intrathorakale/intraabdominelle Verletzung

Wenn eine offene intrakranielle/intrathorakale/intraabdominelle Verletzung vorliegt, ist zuerst der Kode für die intrakranielle/intrathorakale/intraabdominelle Verletzung anzugeben, gefolgt vom Kode für die offene Wunde.

Beispiel 1

Ein Patient wird mit vollständiger Zerreißung des Nierenparenchyms, Milzriss mit Parenchymbeteiligung und kleinen Risswunden an mehreren Dünndarmabschnitten sowie Heraustreten von Eingeweiden durch die Bauchwand aufgenommen.

Hauptdiagnose:

S37.03

Komplette Ruptur des Nierenparenchyms

Nebendiagnose(n):

S36.03

Rissverletzung der Milz mit Beteiligung des Parenchyms

S36.49

Verletzung des Dünndarmes, sonstiger und mehrere Teile des Dünndarmes

S31.83!

Offene Wunde (jeder Teil des Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Beckens) mit Verbindung zu einer intraabdominalen Verletzung

Offene Fraktur mit intrakranieller/intrathorakaler/intraabdomineller Verletzung

Wo eine offene Schädelfraktur verbunden mit einer intrakraniellen Verletzung/offene Fraktur des Rumpfes zusammen mit einer intrathorakalen/intraabdominellen Verletzung vorliegt, ist

  • ein Kode für die intrakranielle/intrakavitäre Verletzung anzugeben,
  • einer der folgenden Kodes

S01.83! Offene Wunde (jeder Teil des Kopfes) mit Verbindung zu einer intrakraniellen
Verletzung

S21.83! Offene Wunde (jeder Teil des Thorax) mit Verbindung zu einer intrathorakalen Verletzung

oder

S31.83! Offene Wunde (jeder Teil des Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Beckens) mit Verbindung zu einer intraabdominalen Verletzung


  • die Kodes für die Fraktur

und

1905

  • ein Kode für den Schweregrad des Weichteilschadens der offenen Fraktur aus

S01.87!–S01.89!,

S21.87!–S21.89!

oder

S31.87!–S31.89!.

Komplikationen offener Wunden

Die Kodierung von Komplikationen offener Wunden ist davon abhängig, ob die Komplikation wie z.B. eine Infektion mit einem spezifischen Kode näher bezeichnet werden kann. Ist die Kodierung mit einer spezifischen Schlüsselnummer der ICD-10-GM möglich, so ist zuerst der spezifische Kode für die Komplikation (z.B. Infektion wie Erysipel, Phlegmone oder Sepsis etc.) gefolgt von dem Kode für die offene Wunde anzugeben.

Beispiel 2

Ein Patient wird mit einer Phlegmone an der Hand nach einem Katzenbiss aufgenommen. Das Alter des Bisses ist nicht bekannt. Bei der Aufnahme finden sich am Daumenballen zwei punktförmige Wunden, die Umgebung ist gerötet, die Hand und der Unterarm sind stark geschwollen. Im Abstrich findet sich Staphylococcus aureus. Es wird eine intravenöse antibiotische Therapie eingeleitet.

Hauptdiagnose:

L03.10

Phlegmone an der oberen Extremität

Nebendiagnose(n):

S61.0

Offene Wunde eines oder mehrerer Finger ohne Schädigung des Nagels

B95.6!

Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind

Ist eine spezifische Verschlüsselung der Komplikation einer offenen Wunde nicht möglich, ist der Kode für die offene Wunde anzugeben, gefolgt von einem Kode aus

T89.0- Komplikationen einer offenen Wunde.

1909c Bewusstlosigkeit

Bewusstlosigkeit im Zusammenhang mit einer Verletzung

Wenn ein Verlust des Bewusstseins im Zusammenhang mit einer Verletzung aufgetreten ist, ist die Art der Verletzung vor einem Kode aus S06.7-! Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma für die Dauer der Bewusstlosigkeit anzugeben.

Beispiel 1

Der Patient wird mit einer Fraktur des Siebbeins (Röntgenaufnahme) aufgenommen. Im CT zeigt sich ein großes subdurales Hämatom. Der Patient war 3 Stunden bewusstlos.

Hauptdiagnose:

S06.5

Traumatische subdurale Blutung

Nebendiagnose(n):

S02.1

Schädelbasisfraktur

S06.71!

Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma, 30 Minuten bis 24 Stunden

Prozedur(en):

3‑200

Native Computertomographie des Schädels

Bewusstlosigkeit ohne Zusammenhang mit einer Verletzung

1910

Sofern die Bewusstlosigkeit eines Patienten nicht mit einer Verletzung im Zusammenhang steht, sind folgende Kodes zu verwenden:

R40.0 Somnolenz

R40.1 Sopor

R40.2 Koma, nicht näher bezeichnet

1910t Verletzung des Rückenmarks
(mit traumatischer Paraplegie und Tetraplegie)

Die akute Phase – unmittelbar posttraumatisch

Unter der akuten Phase einer Rückenmarks­verletzung versteht man den Behandlungszeitraum unmittelbar nach dem Trauma. Sie kann mehrere Krankenhausaufenthalte umfassen.

Wenn ein Patient mit einer Verletzung des Rückenmarks aufgenommen wird (z.B. mit Kompression des Rückenmarks, Kontusion, Riss, Querschnitt oder Quetschung), sind folgende Details zu kodieren:

  1. Die Art der Läsion des Rückenmarks ist als erster Kode anzugeben (komplette oder inkomplette Querschnittverletzung).
  2. Die funktionale Höhe (Ebene) der Rückenmarksläsion ist mit einem Kode aus

S14.7-!, S24.7-!, S34.7-! Funktionale Höhe einer Verletzung des zervikalen/thorakalen/lumbosakralen Rückenmarkes

zu verschlüsseln. Für die Höhenangabe der funktionalen Höhe sind die Hinweise bei S14.7-!, S24.7-! und S34.7-! in der ICD‑10‑GM zu beachten.

Patienten mit Rückenmarksverletzungen haben mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Wirbel­fraktur oder ‑luxation erlitten; demnach sind auch folgende Angaben zu kodieren:

  1. Die Bruchstelle, wenn eine Fraktur der Wirbel vorliegt.
  2. Der Ort der Luxation, wenn eine Luxation vorliegt.
  3. Schweregrad des Weichteilschadens der Fraktur/Luxation

Beispiel 1

Ein Patient wird mit einer Kompressionsfraktur an T12 aufgenommen. Es liegt eine Kompressionsverletzung des Rückenmarks auf derselben Höhe mit inkompletter Paraplegie auf der funktionalen Höhe L2 vor.

Hauptdiagnose:

S24.12

Inkomplette Querschnittverletzung des thorakalen Rückenmarkes

Nebendiagnose(n):

S34.72!

Funktionale Höhe einer Verletzung des lumbosakralen Rückenmarkes, L2

S22.06

Fraktur eines Brustwirbels, T11 und T12

Die akute Phase – Verlegung des Patienten

Wenn ein Patient in Folge eines Traumas eine Verletzung des Rückenmarks erlitten hat und un­mittel­bar von einem Akutkrankenhaus in ein anderes Akutkrankenhaus verlegt wurde, ist in beiden Häusern der Kode für die Art der Verletzung als Hauptdiagnose anzugeben und der entsprechende Kode für die funktionale Höhe der Rückenmarksverletzung als erste Neben­diagnose.

1910

Beispiel 2

Ein Patient wird mit einer schweren Rückenmarksverletzung in Krankenhaus A auf­genommen. Ein CT bestätigt eine Luxation des T7/8 Wirbels mit Verletzung des Rücken­marks auf derselben Höhe. Neurologisch zeigt sich ein inkompletter Querschnitt unterhalb T8. Nach Stabilisierung im Krankenhaus A wird der Patient ins Krankenhaus B verlegt, in dem eine Spondylodese durchgeführt wird.

Krankenhaus A

Hauptdiagnose:

S24.12

Inkomplette Querschnittverletzung des thorakalen Rückenmarkes

Nebendiagnose(n):

S24.75!

Funktionale Höhe einer Verletzung des thorakalen Rückenmarkes, T8/T9

S23.14

Luxation eines Brustwirbels, Höhe T7/8 und T8/9

Prozedur(en):

3‑203

Native Computertomographie von Wirbelsäule und Rückenmark

Krankenhaus B

Hauptdiagnose:

S24.12

Inkomplette Querschnittverletzung des thorakalen Rückenmarkes

Nebendiagnose(n):

S24.75!

Funktionale Höhe einer Verletzung des thorakalen Rückenmarkes, T8/T9

S23.14

Luxation eines Brustwirbels, Höhe T7/8 und T8/9

Prozedur(en):

5-836.41

Spondylodese, dorsal und ventral kombiniert, interkorporal,
2 Segmente

5-83b.31

Osteosynthese (dynamische Stabilisierung) an der Wirbelsäule: durch ventrales Schrauben-Platten-System,
2 Segmente

Rückenmarksverletzung – chronische Phase

Von der chronischen Phase einer Paraplegie/Tetraplegie spricht man, wenn die Behandlung der akuten Erkrankung (z.B. einer akuten Rückenmarksverletzung), die die Lähmungen verursachte, abgeschlossen ist.

Kommt ein Patient in dieser chronischen Phase zur Behandlung der Paraplegie/Tetraplegie, ist ein Kode der Kategorie

G82.– Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie, fünfte Stelle „.2“ oder „.3“

als Hauptdiagnose anzugeben.

Wird ein Patient dagegen zur Behandlung einer anderen Erkrankung wie z.B. Harnwegs­infektion, Fraktur des Femur etc. aufgenommen, ist die zu behandelnde Erkrankung gefolgt von einem Kode der Kategorie

G82.– Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie, fünfte Stelle „.2“ oder „.3“

anzugeben sowie andere vorliegende Erkrankungen. Die Reihenfolge dieser Diagnosen muss sich an der Definition der Hauptdiagnose orientieren.

Für die funktionale Höhe der Rückenmarksschädigung ist zusätzlich der passende Kode aus

G82.6-! Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarkes

anzugeben.

Die Kodes für die Verletzung des Rückenmarks sind nicht anzugeben, da diese nur in der akuten Phase zu verwenden sind.


Beispiel 3

1910

Ein Patient wird zur Behandlung einer Infektion des Harntraktes aufgenommen. Zusätzlich bestehen eine inkomplette schlaffe Paraplegie auf Höhe von L2, ein inkomplettes Cauda- (equina‑) Syn­drom und eine neurogene Blasenentleerungsstörung.

Hauptdiagnose:

N39.0

Harnwegsinfektion, Lokalisation nicht näher bezeichnet

Nebendiagnose(n):

G82.03

Schlaffe Paraparese und Paraplegie, chronische inkomplette Querschnittlähmung

G82.66!

Funktionale Höhe der Schädigung des Rückenmarkes, L2-S1

G83.41

Inkomplettes Cauda- (equina-) Syndrom

G95.81

Harnblasenlähmung bei Schädigung des unteren motorischen Neurons [LMNL]

Anmerkung: Bei Vorliegen eines Cauda- (equina-) Syndroms mit neurogener Blasenfunktions­störung wird der zutreffende Kode aus G83.4- Cauda- (equina-) Syndrom zusammen mit dem zutreffenden Kode aus G95.8- Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Rückenmarkes angegeben (siehe auch Hinweise in der ICD-10-GM bei den Kodes G83.4- und G95.8-).

Kodierung von Wirbelfrakturen und ‑luxationen

Siehe auch DKR 1903 Fraktur und Luxation (Seite 163).

Bei Mehrfachfrakturen oder -luxationen wird jede Höhe einzeln angegeben.

Beispiel 4

Ein Patient wird mit einer komplizierten offenen Fraktur II. Grades des zweiten, dritten und vierten Brustwirbels mit Verschiebung auf Höhe T2/T3 und T3/T4 und kompletter Durchtrennung des Rückenmarks in Höhe T3 aufgenommen. Die neurologische Untersuchung bestätigt einen kompletten Querschnitt unterhalb T3.

Hauptdiagnose:

S24.11

Komplette Querschnittverletzung des thorakalen Rückenmarkes

Nebendiagnose(n):

S24.72!

Funktionale Höhe einer Verletzung des thorakalen Rückenmarkes, T2/T3

S22.01

Fraktur eines Brustwirbels, Höhe: T1 und T2

S22.02

Fraktur eines Brustwirbels, Höhe: T3 und T4

S21.88!

Weichteilschaden II. Grades bei offener Fraktur oder Luxation des Thorax

S23.11

Luxation eines Brustwirbels, Höhe: T1/T2 und T2/T3

S23.12

Luxation eines Brustwirbels, Höhe: T3/T4 und T4/T5

1911s Mehrfachverletzungen und multiple Verletzungen

Diagnosen

Die einzelnen Verletzungen werden, wann immer möglich, entsprechend ihrer Lokalisation und ihrer Art so genau wie möglich kodiert.

Kombinationskategorien für Mehrfachverletzungen (T00–T07 Verletzungen mit Beteiligung mehrerer Körperregionen) und Kodes aus S00–S99 (Kodierung unterschiedlicher Verletzungen einzelner Körperregionen), die z.B. mit einer „.7“ an vierter Stelle multiple Verletzungen kodieren, sind nur dann zu verwenden, wenn die Anzahl der zu kodierenden Verletzungen die maximale Zahl der übermittelbaren Diagnosen überschreitet oder wenn die einzelnen Verletzungen entsprechend ihrer Lokalisation und Art bereits mit einer Kombinations-Schlüsselnummer so genau wie möglich kodiert werden können (siehe Beispiel 2). In den Fällen, bei denen die maximale Zahl der übermittelbaren Diagnosen überschritten wird, sind spezifische Kodes (Verletzung nach Lokalisation/Art) für die schwerwiegenderen Verletzungen zu verwenden und die Mehrfachkategorien, um weniger schwere Verletzungen (z.B. oberflächliche Verletzungen, offene Wunden sowie Distorsion und Zerrung) zu kodieren (s.a. DKR D012 Mehrfach­kodierung (Seite 26)).

1910

Beispiel 1

Schmetterlingsfraktur des Beckens

S32.5 B

Fraktur des Os pubis

und

S32.81 B

Fraktur: Os ischium

In der ICD-10-GM ist der Schmetterlingsbruch als Inklusivum dem Kode S32.7 Multiple Frakturen mit Beteiligung der Lendenwirbelsäule und des Beckens zugeordnet. Gemäß der oben aufgeführten Regeln zur möglichst genauen Kodierung der einzelnen Verletzungen und der Verwendung der Kodes aus S00–S99, die z.B. mit einer „.7“ an vierter Stelle multiple Verletzungen kodieren, ist der Schmetterlingsbruch mit den spezifischen Kodes S32.5 Fraktur des Os pubis und S32.81 Fraktur: Os ischium zu kodieren, da sowohl die Lokalisation als auch die Art der Verletzungen durch die Einzelkodierung genauer als im Kode S32.7 abgebildet werden.

Beispiel 2

Bimalleolare Sprunggelenkfraktur

S82.81

Bimalleolarfraktur

Der Kode S82.81 Bimalleolarfraktur beschreibt die Art und Lokalisation der Verletzungen bereits spezifisch. In diesem Fall sind die Kodes S82.5 Fraktur des Innenknöchels und S82.6 Fraktur des Außenknöchels nicht zu verwenden. Mit der Verwendung der genannten Einzelkodes wäre kein zusätzlicher Informationsgewinn hinsichtlich der Lokalisation und Art der Verletzung verbunden.

Hinweis: Das Alphabetische Verzeichnis der ICD-10-GM schlägt für eine „Mehr­fach­verletzung“ oder ein „Polytrauma“ den Kode T07 (Nicht näher bezeichnete multiple Verletzungen) vor. Dieser Kode ist unspezifisch und deshalb nach Möglichkeit nicht zu verwenden.

1911

Reihenfolge der Kodes bei multiplen Verletzungen

Im Fall von mehreren näher beschriebenen Verletzungen, die in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht. Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat.

Beispiel 3

Ein Patient wird mit fokaler Hirnkontusion, traumatischer Amputation eines Ohres, 20‑minütiger Bewusstlosigkeit, Prellung von Gesicht, Kehlkopf und Schulter sowie mit Schnittwunden in Wange und Oberschenkel aufgenommen.

Hauptdiagnose:

S06.31

Umschriebene Hirnkontusion

Nebendiagnose(n):

S06.70!

Bewusstlosigkeit bei Schädel-Hirn-Trauma, weniger als 30 Minuten

S08.1

Traumatische Amputation des Ohres

S01.41

Offene Wunde der Wange

S71.1

Offene Wunde des Oberschenkels

S00.85

Oberflächliche Verletzung sonstiger Teile des Kopfes, Prellung

S10.0

Prellung des Rachens

S40.0

Prellung der Schulter und des Oberarms

In diesem Fall werden S09.7 Multiple Verletzungen des Kopfes und T01.8 Offene Wunden an sonstigen Kombinationen von Körperregionen nicht angegeben, da individuelle Kodes anzugeben sind, wann immer dies möglich ist.

Prozeduren

Zusätzlich zu den Kodes für die einzelnen durchgeführten Prozeduren ist bei der Versorgung von Mehrfachverletzungen und Polytraumen der passende Zusatzkode

1911

5‑981 Versorgung bei Mehrfachverletzung

bzw. aus

5‑982 Versorgung bei Polytrauma

anzugeben.

1914u Verbrennungen und Verätzungen

Reihenfolge der Kodes

Das Gebiet mit der schwersten Verbrennung/Verätzung ist zuerst anzugeben. Eine Verbrennung/Verätzung 3. Grades ist demnach vor einer Verbrennung/Verätzung 2. Grades anzugeben, auch dann, wenn die Verbrennung/Verätzung 2. Grades einen größeren Teil der Körperoberfläche betrifft.

Verbrennungen/Verätzungen desselben Gebietes, aber unterschiedlichen Grades sind als Verbrennungen/Verätzungen des höchsten vorkommenden Grades zu kodieren.

Beispiel 1

Eine Verbrennung 2. und 3. Grades des Knöchels ist zu kodieren mit

Hauptdiagnose:

T25.3

Verbrennung 3. Grades der Knöchelregion und des Fußes

Verbrennungen/Verätzungen, die eine Hauttransplantation erfordern, sind immer vor denjenigen anzugeben, die keine Hauttransplantation erfordern.

Wenn mehrere Verbrennungen/Verätzungen selben Grades existieren, dann wird das Gebiet mit der größten betroffenen Körperoberfläche zuerst angegeben. Alle weiteren Verbrennungen/Verätzungen sind, wann immer möglich, mit ihrer jeweiligen Lokalisation zu kodieren.

Beispiel 2

Eine Verbrennung Grad 2a der Bauchwand und des Perineums ist wie folgt zu kodieren:

Hauptdiagnose:

T21.23

Verbrennung Grad 2a des Rumpfes, Bauchdecke

Nebendiagnose(n):

T21.25

Verbrennung Grad 2a des Rumpfes, (äußeres) Genitale

Wenn die Anzahl der Kodes für einen stationären Fall die maximale Zahl der übermittelbaren Diagnosen übersteigt, ist es sinnvoll, die Kodes für mehrfache Ver­brennungen oder Verätzungen (T29.− Verbrennungen oder Verätzungen mehrerer Körperregionen) zu benutzen. Bei Verbrennungen/Verätzungen 3. Grades sind immer die differenzierten Kodes zu verwenden. Wenn Mehrfachkodes erforderlich sind, werden diese für Verbrennungen/Verätzungen 2. Grades benutzt.

1914

Körperoberfläche (KOF)

Jeder Verbrennungs-/Verätzungsfall ist zusätzlich mit einem Kode aus

T31.–! Verbrennungen, klassifiziert nach dem Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche bzw.

T32.–! Verätzungen, klassifiziert nach dem Ausmaß der betroffenen Körperoberfläche

zu versehen, um den Prozentsatz der betroffenen Körperoberfläche anzuzeigen.

Die vierte Stelle beschreibt die Summe aller einzelnen Verbrennungen/Verätzungen, angegeben in Prozent der Körperoberfläche.

Ein Kode aus T31.–! und T32.–! ist nur einmal nach dem letzten Kode für die betroffenen Gebiete anzugeben.

Komplikationen von Verbrennungen


Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 555, veröffentlicht am 25.11.2020

Frage: Aufnahme eines Patienten bei Zustand nach großflächiger Kontaktverbrennung II. Grades am Rumpf, welche er sich Tage zuvor zugezogen hatte. Die Wunde zeigte sich infiziert. Im Wundabstrich Nachweis von Streptokokkus agalactiae, Staphylokokkus aureus, Serratia marcescens und Serratia ureilytica. Als Wundmanagement erfolgten eine antibiotische Therapie, wiederholt chirurgische Eingriffe sowie aufwändige Verbandswechsel. Was ist die Hauptdiagnose?

Entscheidung: Wird ein Patient bei Zustand nach großflächiger Kontaktverbrennung II. Grades am Rumpf, welche er sich Tage zuvor zugezogen hat und die sich infiziert zeigt, aufgenommen sowie im Wundabstrich Streptokokkus agalactiae, Staphylokokkus aureus, Serratia marcescens und Serratia ureilytica nachgewiesen und erfolgen als Wundmanagement eine antibiotische Therapie, wiederholt chirurgische Eingriffe sowie aufwändige Verbandswechsel, ist als Hauptdiagnose die Verbrennung zu kodieren.

1915l Missbrauch/Misshandlung von Erwachsenen und Kindern

In Fällen von Missbrauch/Misshandlung ist/sind die vorliegende(n) Verletzung(en) bzw. psychischen Störungen zu kodieren.

Ein Kode der Kategorie

T74.– Missbrauch von Personen

als Ursache der Verletzung(en) oder psychischen Störungen ist nur bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres anzugeben.

Dies gilt auch für die Kodierung beim Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom.

1916k Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen

Die Diagnose „Vergiftung durch Arzneimittel/Drogen“ wird gestellt bei irrtümlicher Einnahme oder unsachgemäßer Anwendung (z.B. Einnahme zwecks Selbsttötung und Tötung).

1915

Vergiftungen sind in den Kategorien

T36–T50 Vergiftungen durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen

und

T51–T65 Toxische Wirkung von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen

klassifiziert. Die Absicht der Selbsttötung (X84.9!) ist nicht zu kodieren.

Erfolgt die stationäre Aufnahme wegen einer mit der Vergiftung in Zusammenhang stehenden Manifestation (z.B. Koma, Arrhythmie), ist der Kode für die Manifestation als Hauptdiagnose (entsprechend DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4)) anzugeben. Die Kodes für die Vergiftung durch die beteiligten (Wirk-)Stoffe (Medikamente, Drogen, Alkohol) sind als Nebendiagnose zu verschlüsseln.

Beispiel 1

Ein Patient wird im Koma aufgrund einer Kodeinüberdosis aufgenommen.

Hauptdiagnose:

R40.2

Koma, nicht näher bezeichnet

Nebendiagnose(n):

T40.2

Vergiftung durch Betäubungsmittel und Psychodysleptika [Halluzinogene], sonstige Opioide

Beispiel 2

Ein Patient wird mit Hämatemesis aufgrund der Einnahme von Cumarin (verordnet), versehentlich in Verbindung mit Acetylsalicylsäure (nicht verordnet) aufgenommen.

Hauptdiagnose:

K92.0

Hämatemesis

Nebendiagnose(n):

T39.0

Vergiftung durch Salizylate

T45.5

Vergiftung durch primär systemisch und auf das Blut wirkende Mittel, anderenorts nicht klassifiziert, Antikoagulanzien

optional:

X49.9!

Akzidentelle Vergiftung

Für die Insulinüberdosierung ist ein Kode aus E10–E14 (vierte Stelle „.6“ für Diabetes mellitus mit sonstigen näher bezeichneten Komplikationen) zuerst anzugeben. Die Vergiftung (T38.3 Vergiftung durch Insulin und orale blutzuckersenkende Arzneimittel [Antidiabetika]) ist als eine Nebendiagnose anzugeben (siehe DKR 0401 Diabetes mellitus (Seite 93)).

Bei Vergiftungen ohne Manifestation ist als Hauptdiagnose entsprechend DKR D002 ein Kode aus den Kategorien T36–T50 Vergiftungen durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen und T51–T65 Toxische Wirkung von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen anzugeben (siehe auch Beispiel 3).

Beispiel 3

Eine Patientin stellt sich in der Notaufnahme vor und gibt an, kurz zuvor in einer unüberlegten Kurzschlussreaktion 20 Tabletten Paracetamol eingenommen zu haben. Nach einer Magenspülung zeigen sich im weiteren Verlauf keine Manifestationen.

Hauptdiagnose:

Prozedur:

T39.1

8-120

Vergiftung durch nichtopioidhaltige Analgetika, Antipyretika und Antirheumatika, 4-Aminophenol-Derivate

Magenspülung

1917u Unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln
(bei Einnahme gemäß Verordnung)

Unerwünschte Nebenwirkungen indikationsgerechter Arzneimittel bei Einnahme gemäß Verordnung werden wie folgt kodiert:

1917

ein oder mehrere Kodes für den krankhaften Zustand, in dem sich die Nebenwirkungen manifestieren, optional ergänzt durch

Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen.


Beispiel 1

Ein Patient kommt zur Behandlung einer Hyponatriämie, die durch ordnungsgemäß eingenom­menes Carbamazepin induziert ist.

Hauptdiagnose:

E87.1

Hypoosmolalität und Hyponatriämie

Nebendiagnose, optional:

Y57.9!

Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen

Beispiel 2

Ein HIV-positiver Patient kommt zur Behandlung einer hämolytischen Anämie, die durch die antiretrovirale Therapie induziert ist.

Hauptdiagnose:

D59.2

Arzneimittelinduzierte nicht autoimmunhämolytische Anämie

Nebendiagnose(n):

Z21

Asymptomatische HIV-Infektion [Humane Immundefizienz-Virusinfektion]

Nebendiagnose, optional:

Y57.9!

Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 67, veröffentlicht am 19.08.2020

Frage: Ein Patient bekommt während des stationären Aufenthaltes Cortison, entwickelt daraufhin eine Hyperglykämie und bekommt Altinsulin. Kein Diabetes bekannt, keine weitere Diagnostik diesbezüglich. Wie ist die Hyperglykämie zu kodieren?

Entscheidung: Eine mit Altinsulin therapierte Hyperglykämie, die sich unter einer stationären Kortisontherapie bei einem Patienten entwickelt, bei dem kein Diabetes mellitus bekannt ist, und bei dem keine Diagnostik im Hinblick auf einen Diabetes mellitus erfolgt, wird mit dem Kode R73.9 Hyperglykämie, nicht näher bezeichnet, optional ergänzt um den Kode Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen kodiert.

Erfolgt die stationäre Aufnahme wegen einer Blutung unter Einnahme von Anti-koagulanzien, ist der Kode für das konkrete Blutungsereignis als Hauptdiagnose (entsprechend DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4)) anzugeben. Die Kodes für die hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien sind als Nebendiagnose zu verschlüsseln, optional ergänzt durch

1917

Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen.

Beispiel 3

Ein Patient wird mit unstillbarem Nasenbluten unter Antikoagulation bei ordnungsgemäß eingenommenem Cumarinpräparat stationär aufgenommen. Er erhält eine Nasen­tamponade, die Antikoagulation wird vorübergehend pausiert und ein Vitamin-K-Präparat verabreicht.

Hauptdiagnose:

R04.0

Epistaxis

Nebendiagnose(n):

D68.33

Hämorrhagische Diathese durch Cumarine
(Vitamin-K-Antagonisten)

Nebendiagnose, optional:

Y57.9!

Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen

Beispiel 4

Ein Patient unter Antikoagulation bei ordnungsgemäß eingenommenem Cumarinpräparat wird mit Schlaganfallsymptomatik stationär aufgenommen. Im Schädel-CT zeigt sich eine intrazerebrale Blutung.

Hauptdiagnose:

I61.0

Intrazerebrale Blutung in die Großhirnhemisphäre, subkortikal

Nebendiagnose(n):

D68.33

Hämorrhagische Diathese durch Cumarine
(Vitamin-K-Antagonisten)

Nebendiagnose, optional:

Y57.9!

Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 326, veröffentlicht am 21.07.2020

Frage: Ein Patient wird wegen eines nichttraumatischen Rektusscheidenhämatoms unter Marcumar®-Einnahme (INR im therapeutischen Bereich) aufgenommen. Was ist die Hauptdiagnose?

Entscheidung: Wird ein Patient wegen eines nichttraumatischen Rektusscheidenhämatoms unter Marcumartherapie® (INR im therapeutischen Bereich, Einnahme gemäß Verordnung) stationär behandelt, ist der Kode M62.88 Sonstige näher bezeichnete Muskelkrankheiten, sonstige Lokalisation (u.a. Rumpf) als Hauptdiagnose und der Kode D68.33 Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten) als Nebendiagnose, optional ergänzt um den Kode Y57.9! Komplikationen durch Arzneimittel oder Drogen zu kodieren.

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu der KDE 109, veröffentlicht am 06.10.2020

Frage: Der Versicherte stellte sich planmäßig in der gefäßchirurgischen Sprechstunde zur Kontrolle nach Bypass-Operation bei pAVK rechts vor. Zudem Z.n. Mitral- und Aortenklappenersatz (mechanisch). Im Hinblick auf eine geplante zahnärztliche Behandlung war ambulant Marcumar abgesetzt und durch Gabe eines niedermolekularen Heparins ersetzt worden. Aktuell kritischer Abfall der INR. Notfallmäßige stationäre Einweisung zur Vollheparinisierung. Was ist Hauptdiagnose?

Entscheidung: Ein stationärer Aufenthalt eines antikoagulierten Patienten zum Zwecke einer Vollheparinisierung vor einer geplanten zahnärztlichen Behandlung (KDE-109) ist unter anderem mit folgenden Kodes zu kodieren:

– Z51.4 Vorbereitung auf eine nachfolgende Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert (Hauptdiagnose)

– Z29.9 Prophylaktische Maßnahme, nicht näher bezeichnet (Nebendiagnose)

– Z92.1 Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese (Nebendiagnose)

1917

Anhang A

Grundregeln zur Verschlüsselung (WHO)

Das Alphabetische Verzeichnis enthält viele Bezeichnungen, die in Band 1 nicht vorkommen. Für die Bestimmung einer Schlüsselnummer sind sowohl das Alphabetische Verzeichnis als auch das Systematische Verzeichnis heranzuziehen.

Bevor der Kodierer mit der Verschlüsselungsarbeit beginnt, müssen die Grundsätze der Klassifikation und des Verschlüsselns bekannt sein. Ferner sollte über einige Übungspraxis verfügt werden.

Im Folgenden wird für den gelegentlichen Benutzer der ICD ein einfacher Leitfaden aufge­zeichnet:

1. Feststellung der Art der Angabe, die verschlüsselt werden soll, und Zugriff auf den entsprechenden Teil des Alphabetischen Verzeichnisses. Handelt es sich bei der Angabe um eine Krankheit oder Verletzung oder um einen sonstigen in den Kapiteln I-XIX oder XXI-XXII zu klassifizierenden Zustand, ist Teil 1 des Alphabetischen Verzeichnisses zu berücksichtigen. Handelt es sich bei der Angabe um die äußere Ursache einer Verletzung oder um ein Ereignis, das Kapitel XX zuzuordnen ist, ist Teil 2 des Alpha­betischen Verzeichnisses zu berücksich­tigen.

2. Auffinden des Leitbegriffes. Bei Krankheiten und Verletzungen ist das gewöhnlich die Hauptbezeichnung des pathologischen Zustandes. Dennoch sind im Alphabetischen Verzeichnis auch einige Zustände, die mit Adjektiven oder Eponymen ausgedrückt werden, als Leitbegriffe aufgenom­men.

3. Jeder Hinweis unter dem Leitbegriff ist zu lesen und zu befolgen.

4. Sämtliche Bezeichnungen, die in runden Klammern hinter dem Leitbegriff stehen, sind zu lesen (sie haben keinen Einfluss auf die Schlüsselnummer). Ebenso sind sämtliche eingerückte Bezeichnungen unter den Leitbegriffen zu lesen (diese Modifizierer können die Schlüssel­nummer verändern), bis sämtliche Einzelbegriffe der Diagnosebe­zeichnung berücksichtigt sind.

5. Sämtliche Querverweise des Alphabetischen Verzeichnisses („siehe“ und „siehe auch“) sind zu beachten.

6. Die Richtigkeit der ausgewählten Schlüsselnummern ist durch Rückgriff auf das Systematische Verzeichnis zu überprüfen. Es ist zu beachten, dass im Alphabetischen Verzeichnis eine 3-stellige Kategorie mit einem Strich in der 4. Stelle bedeutet, dass in Band 1 4-stellige Unterteilungen vorhanden sind. Weitere Unterteilungen, die für zusätzliche Stellen angewandt werden können, sind im Alphabetischen Verzeichnis nicht aufgeführt, falls sie doch benutzt werden sollen, sind sie nach Band 1 zu bestim­men.

7. Die Inklusiva und Exklusiva [Inkl. bzw. Exkl.] der jeweils ausgewählten Schlüssel­nummer bzw. des Kapitels, der Gruppe oder der Kategorienüberschrift sind zu beachten.

8. Zuweisung der Schlüsselnummer.

Anhang B

Zusammenfassung der Änderungen

Deutsche Kodierrichtlinien Version 2023
gegenüber der Vorversion 2022

Arbeitsschritte

Zur Erstellung der Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) Version 2023 wurden folgende Arbeits­schritte durchgeführt (s.a. Einleitung Version 2023):

  • Redaktionelle Überarbeitung des Manuskripts der Version 2022 (Korrektur grammatika­lischer und sprachlicher Fehler sowie fehlerhafter Verweise)
  • Anpassung an die ICD-10-GM Version 2023
  • Anpassung an den OPS Version 2023
  • Inhaltliche Klarstellung einzelner existierender Kodierrichtlinien

Geänderte Textpassagen und Beispiele wurden durch Balken am rechten Seitenrand gekenn­zeichnet. Geringfügige redaktionelle Änderungen zur Vorversion 2022 sind nicht markiert.

Neue Kodierrichtlinien und Kodierrichtlinien, bei denen sich inhaltliche Änderungen ergeben haben, wurden in der fortlaufenden Nummerierung am Ende mit „v“ bezeichnet. Ergaben sich durch die Anpassung von ICD-10-GM bzw. OPS neue Kodiermöglichkeiten, so wurde dies als inhaltliche Änderung der DKR bewertet. Kodierrichtlinien, in denen z.B. nur die Texte in Beispielen angepasst wurden, wurden in der Nummerierung nicht geändert. Rein redaktionelle Anpassungen von ICD-10-GM und OPS werden im Anhang B nicht aufgeführt.

Nachfolgend sind die wesentlichen Änderungen in den einzelnen Abschnitten und für die verschiedenen Kodierrichtlinien kurz dargestellt.

Wesentliche Änderungen

Anmerkung: Veränderungen in den Deutschen Kodierrichtlinien, die sich aufgrund von Streichungen und daraus evtl. resultierenden Umformulierungen anderer Kodierrichtlinien bzw. aus der redaktionellen Bearbeitung (siehe Punkt 1 und 2 unter „Arbeitsschritte“) ergeben haben, werden hier nicht explizit aufgeführt, solange die jeweiligen Veränderungen auf eine Kodierrichtlinie beschränkt waren.

Für die Version 2023 werden alle vom Schlichtungsausschuss auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen nach § 19 KHG (Krankenhaus­finanzierungsge­setz) getroffenen Entscheidungen, die bis zum 17.08.2022 veröffentlicht wurden, entweder in den bereits bestehenden Kodierrichtlinien oder im Anhang C zitiert. Zur besseren Übersicht wird in einem Index (SAB-Entscheidungsverzeichnis, Seite 215) für jede Entscheidung dargestellt, an welcher Stelle in den Deutschen Kodierrichtlinien sie zitiert wird. Eine gesonderte Erwähnung jeder einzelnen Entscheidung in der folgenden Zusammenfassung der Änderungen in den jeweiligen Kapiteln erfolgt nicht.

Allgemeine Kodierrichtlinien für Diagnosen

D006e Akute und chronische Krankheiten

Anpassung von Beispiel 1 an die Änderungen bei dem Kode K86.1 Sonstige chronische Pankreatitis in der ICD-10-GM Version 2023.

D012v Mehrfachkodierung

Aufnahme der neu in die ICD-10-GM Version 2023 aufgenommenen Kodebereiche U62.–! Zytogenetische und molekulargenetische Differenzierungen bei Neubildungen, U63.–! Psychische und Verhaltensstörungen bei Demenz, U69.7-! Sekundäre Schlüsselnummern zur Angabe des Schweregrades einer Hypoglykämie oder des Vorliegens einer Hypoglykämiewahrnehmungsstörung und U69.8-! Sekundäre Schlüsselnummern zur Spezifizierung des zeitlichen Bezugs einer Sepsis und eines septischen Schocks zur stationären Krankenhausaufnahme in die Tabelle 2 (mit einem Ausrufezeichen gekennzeichnete Kategorien/Kodes, die obligatorisch anzugeben sind). Darüber hinaus Anpassung des Kodes U83! Candida mit Resistenz gegen Fluconazol oder Voriconazol der Tabelle 2 an die Änderungen in der ICD-10-GM Version 2023.

Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren

P013v Wiedereröffnung eines Operationsgebietes/Reoperation

Aufnahme des Kodes 5-839.5 Revision einer Wirbelsäulenoperation in die Liste der Kodes, die eine Reoperation darstellen. Damit Klarstellung, dass dieser Kode zusammen mit der durchgeführten Operation zu kodieren ist.

Spezielle Kodierrichtlinien


Kapitel 5 Psychische und Verhaltensstörungen

0501e Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (Drogen, Medikamente, Alkohol und Nikotin)

Anpassung von Beispiel 2 an die Änderungen bei dem Kode K20 Ösophagitis in der ICD-10-GM Version 2023.

Kapitel 15 Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett

1510v Komplikationen in der Schwangerschaft


Regelung der Kodierung von Komplikationen in der Schwangerschaft für Fälle mit Schock während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes. Darüber hinaus Anpassung von Beispiel 3 an die Änderungen bei dem Kode J45.0 Vorwiegend allergisches Asthma bronchiale in der ICD-10-GM Version 2023.

Anhang C

Entscheidungen des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen nach § 19 KHG (Krankenhausfinanzierungsgesetz)

Gemäß § 19 Abs. 6 KHG sind Entscheidungen des Schlichtungsausschusses zu veröffentlichen und gelten als Kodierregeln. In diesem Anhang bzw. in den DKR werden Entscheidungen des Schlichtungs­ausschusses zitiert, die bis einschließlich 17.08.2022 auf den Internetseiten des Schlichtungsausschusses veröffentlicht wurden. Entscheidungen des Schlichtungsausschusses, die nach dem 17.08.2022 veröffentlicht werden, stehen auf der Internetseite des Schlichtungs­ausschusses unter www.schlichtungsausschuss-19khg.de zur Verfügung.

Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses gelten gemäß § 19 Absatz 4 KHG für die Erstellung oder Prüfung von Krankenhausabrechnungen für Patientinnen und Patienten, die ab dem ersten Tag des übernächsten auf die Veröffentlichung der Entscheidung folgenden Monats in das Krankenhaus aufgenommen werden und für die Krankenhausabrechnungen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Entscheidung bereits Gegenstand einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst nach § 275 Absatz 1 Nummer 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind.

Im Nachgang zu den Entscheidungen des Schlichtungsausschusses hat die Selbstverwaltung einen Teil der Schlichtungsentscheidungen in den DKR, andere im Anhang C zitiert. Auch wurde dem BfArM zu einzelnen Kodes die Aufnahme von Hinweisen, Inklusiva etc. empfohlen.

Die Schlichtungsentscheidungen sind unabhängig von der Art und Weise sowie ihrer Verortung in den DKR Kodierregeln gemäß § 19 Absatz 6 KHG.

Entscheidungen gemäß § 19 KHG

Das Veröffentlichungsdatum der Entscheidung auf den Internetseiten des Schlichtungsausschusses wird jeweils hinter der Nummer der Kodierempfehlung bzw. der Verfahrensnummer aufgeführt. Zu jeder Kodierempfehlung werden die ihr zugrunde liegende Frage (Stand 31.12.2019) und die Entscheidung des Schlichtungsausschusses aufgeführt. Die Positionierungen der Sozialmedizinischen Expertengruppe Vergütung und Abrechnung der Medizinischen Dienste (SEG 4) und des Fachausschusses für ordnungsgemäße Kodierung und Abrechnung der Deutschen Gesellschaft für Medizincontrolling (FoKA) zu den zugrunde liegenden Fragen können den Veröffentlichungen der SEG 4 (www.mdk.de/leistungserbrin­ger/kodierempfehlun­gen/) bzw. des FoKA (foka.medizincontroller.de/index.php/SEG-4) entnommen werden. Die Anträge, die einer Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu einer konkreten Verfahrensnummer zugrunde liegen, stehen auf der Internetseite des Schlichtungsausschusses unter www.schlichtungsausschuss-19khg.de zur Verfügung.

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu dem Antrag S20220001 „Thrombektomie ZE 133”, veröffentlicht am 27.04.2022

Entscheidung:

Die vorliegende Konstellation wurde durch die Änderung des OPS-Kataloges 2022 abschließend geregelt. Demnach gilt ab 01.01.2022:

Sofern ein Stentretriever, zu kodieren mit den OPS-Kodes 8-83b.84 bis .86 und zusätzlich ein Thrombektomie-Aspirationskatheter, zu kodieren mit den OPS-Kodes 8-83b.87 bis .89 verwendet werden, können die jeweiligen Zusatzentgelte abgerechnet werden.

Bis zum 31.12.2021 gilt:

Sofern ein Stentretriever-System (bestehend aus mehreren Komponenten wie z.B. Führungsdraht, Katheter, weitere Komponenten), zu kodieren mit den OPS-Kodes 8-83b.84 bis .86, und zusätzlich ein Aspirationskatheter-System (bestehend aus mehreren Komponenten wie z.B. Microdraht, Aspirationskatheter, Vorrichtung zur Aspiration), zu kodieren mit den OPS-Kodes 8-83b.80 bis .83, verwendet werden, können für die Systeme jeweils die Zusatzentgelte ZE152 (für das Stentretriever-System) und ZE133 (für das Aspirationskatheter-System) abgerechnet werden. Die individuelle Zusammenstellung der Systeme aus zur Leistungserbringung erforderlichen und geeigneten Einzel-Komponenten ist möglich.

Entscheidung des Schlichtungsausschusses zu dem Antrag S20220004 „Sepsiskodierung”, veröffentlicht am 27.04.2022

Entscheidung:

Der Antrag wird abgelehnt. Die Zuweisung der Hauptdiagnose ist in der DKR D002 umfassend geregelt.

KDE-47 (25.11.2020)

Frage:

Ein Patient wird mit pectanginösen Beschwerden unter Verdacht auf koronare Herzkrankheit aufgenommen. Die kardiologische Diagnostik einschließlich Linksherzkatheteruntersuchung ergibt keinen Hinweis auf eine kardiale Ursache. Rechtfertigt diese Symptomatik alleine die Kodierung der Angina pectoris als Hauptdiagnose?

Entscheidung:

Die Angina pectoris (I20- Angina pectoris) ist unter der Gruppe Ischämische Herzkrankheiten (I20-I25) eingeordnet und ist ein Missverhältnis zwischen Sauerstoffbedarf und-Angebot im Herzen (Ischämie). Die Diagnose kann basierend auf den Kriterien der ESC Leitlinie¹ klinisch gestellt werden bei Vorliegen von mindestens 2 der folgenden Kriterien:

  • Retrosternale Schmerzen oder Schmerzen im Bereich von Hals, Kiefer, Schulter oder Arm; Voraussetzung ist, dass die Schmerzsymptomatik nicht auf andere in Frage kommende Ursachen zurückzuführen ist
  • Hervorgerufen durch körperliche Anstrengung
  • Besserung innerhalb von fünf Minuten durch Ruhe und/oder Nitrate.

¹ ESC Guidelines for the diagnosis and management of chronic coronary syndromes

KDE-129 (16.12.2020)

Frage:

Aufnahme wegen gastrointestinaler Blutung. Bei der Notfall-Gastroskopie Feststellung einer Magenblutung. 4 Konserven werden gekreuzt, aber während des stationären Aufenthaltes nicht gegeben. Laborchemisch Anämie gesichert, Hb-Kontrolle wird durchgeführt. Eine Behandlung der Anämie wird nicht durchgeführt, keine Eisenmedikation. Berechtigt das Kreuzen von Konserven die Kodierung von D62 Akute Blutungsanämie als Nebendiagnose?

Entscheidung:

In dem beschriebenen Fall (KDE-129), bei dem der Patient wegen einer vermuteten gastrointestinalen Blutung aufgenommen wird und bei einer Notfall-Gastroskopie eine Magenblutung festgestellt wird, für den Patienten 4 Blutkonserven gekreuzt, laborchemisch eine Anämie gesichert, eine Hb-Kontrolle durchgeführt, aber die Blutkonserven während des stationären Aufenthaltes nicht gegeben werden und auch sonst keine Behandlung der Anämie, z.B. keine Eisenmedikation erfolgt, kann u. a. der Kode D62 Akute Blutungsanämie als Nebendiagnose kodiert werden.


KDE-149 (21.07.2020)

Frage:

Bei Tumorverdacht erfolgte eine endosonographisch gesteuerte, transgastrale Punktion der Nebenniere. Welcher OPS-Kode ist für die erbrachte Leistung zu verwenden?

Entscheidung:

Eine endosonographisch gesteuerte transgastrale diagnostische Punktion der Nebenniere ist mit den folgenden Kodes

1-631.- Diagnostische Ösophagogastroskopie (zutreffender Kode ist auszuwählen)

1-408.0 ↔ Endosonographische Biopsie an endokrinen Organen, Nebenniere

3-05a Endosonographie des Retroperitonealraumes


zu kodieren.

KDE-174 (21.07.2020)

Frage:

Was ist eine tiefe Hypothermie im Sinne des OPS-Kodes 8-851.2 Operativer äußerer Kreislauf (bei Anwendung der Herz-Lungen-Maschine): Mit tiefer Hypothermie?

Entscheidung:

Der OPS-Kode 8-851.4 Operativer äußerer Kreislauf (bei Anwendung der Herz-Lungen-Maschine) mit tiefer Hypothermie ist nur bei Vorliegen einer Temperatur innerhalb des dort genannten Temperaturintervalls (zum Zeitpunkt der Schlichtung, Temperatur von 20 bis unter 26 °C) zu kodieren.

KDE-202 (19.08.2020)

Frage:

Wie wird die Biopsie an der Lippe kodiert? Handelt es sich um eine Biopsie mit Inzision oder um eine Biopsie ohne Inzision?

Entscheidung:

Eine Lippenbiopsie ohne Inzision ist mit dem Kode 1-420.0 Biopsie ohne Inzision an Mund und Mundhöhle, Lippe und eine Lippenbiopsie mit Inzision mit dem Kode 1-545.x Biopsie an anderen Strukturen des Mundes und der Mundhöhle durch Inzision, Sonstige zu kodieren. Die Inzision bezieht sich auf die Art des Zugangs und erfordert eine Freilegung des Biopsiegebietes durch Inzision. Eine Stichinzision, die ausschließlich der leichteren Einführung einer Biopsienadel dient, stellt keine Inzision im Sinne des OPS 1-545.x dar.

KDE-268 (15.10.2020)

Frage:

  1. Nach welchen Kriterien wird ein akutes Nierenversagen (ohne Histologiebefund) verschlüsselt?
  2. Wie wird ein prärenales Nierenversagen z.B. bei Exsikkose kodiert?
  3. Wann wird von einer chronischen Niereninsuffizienz gesprochen?
  4. Kann eine chronische Niereninsuffizienz als Nebendiagnose kodiert werden, wenn die glomeruläre Filtrationsrate (GFR) nur unter Verwendung der MDRD (Modification of Diet in Renal Disease)- oder Cockroft-Gault-Formel bestimmt wird ohne sonstige Maßnahmen?

Entscheidung:

Die Kodierung des akuten und chronischen Nierenversagens richtet sich nach dem Wortlaut des ICD-10-GM. Die chronische Niereninsuffizienz ist eine strukturelle oder funktionelle Auffälligkeit der Niere über mehr als 3 Monate mit Auswirkung auf die Gesundheit.

KDE-309 (11.11.2020)

Frage:

Ein Patient wird wegen Bandscheibenvorfällen und Spinalkanalstenose mit Radikulopathie C6/C7 und Parese des M. trizeps brachii im Krankenhaus operiert (Bandscheibenexzision, Spondylodese, Dekompression). Kann als Nebendiagnose aufgrund der Trizepsparese auch G83.88 (ab 2016 G83.8) Sonstige näher bezeichnete Lähmungssyndrome angegeben werden?

Entscheidung:

Wird ein Patient wegen Bandscheibenvorfällen und Spinalkanalstenose mit Radikulopathie C6/C7 und Parese des M. trizeps brachii im Krankenhaus operiert (Bandscheibenexzision, Spondylodese, Dekompression), kann die Trizepsparese mit dem Kode G83.2 Monoparese und Monoplegie einer oberen Extremität als Nebendiagnose kodiert werden.

KDE-354 (11.11.2020)

Frage:

Während einer Koronarangiographie bei Drei-Gefäßerkrankung wird eine RIVA-Stenose aufgedehnt und dann ein medikamentenfreisetzender Stent eingelegt. Anschließend wird versucht, eine weitere Einengung distal des Stents mit einem zweiten medikamenten­freisetzenden Stent zu versorgen. Dies gelingt nicht, weil sich der Stent an einer Gefäßbiegung verhakt. Der Stent wird verworfen. Ist die Stenteinlage mit

8-837.m0 Einlegen eines medikamentenfreisetzenden Stents, ein Stent in eine Koronararterie

oder

8.837.m1 Einlegen eines medikamentenfreisetzenden Stents, 2 Stents in eine Koronararterie

zu verschlüsseln?

Ist der Schlüssel 8-83b.0 Zusatzinformationen zu Materialien, Art des medikamenten­freisetzenden Stents ein- oder zweimal anzugeben?

Entscheidung:

Wird bei einem Patienten während einer Koronarangiographie bei Drei-Gefäßerkrankung eine RIVA-Stenose aufgedehnt und dann ein medikamentenfreisetzender Stent eingelegt, anschließend versucht eine weitere Einengung distal des Stents mit einem zweiten medikamentenfreisetzenden Stent zu versorgen, dies jedoch nicht gelingt, weil sich der Stent an einer Gefäßbiegung verhakt, so dass der Stent verworfen wird, ist gemäß Ziffer 4 der DKR P004 Nicht vollendete oder unterbrochene Prozedur auch der verworfene Stent bei der Kodierung der zutreffenden Kodes aus 8-837.m- Einlegen eines medikamentenfreisetzenden Stents und aus 8-83b.0- Zusatzinformationen zu Materialien, Art der medikamenten­freisetzenden Stents oder OPD-Systeme zu berücksichtigen. In dem Fall (KDE-354) ist das Einlegen der Stents daher mit dem Kode 8-837.m1 Einlegen eines medikamentenfreisetzenden Stents, 2 Stents in eine Koronararterie zu kodieren. Für die Art der medikamenten­freisetzenden Stents sind die zwei sechsstelligen Kodes aus dem OPS 8-83b.0- Art des medikamentenfreisetzenden Stents zu kodieren.

KDE-359 (06.10.2020)

Frage:

Ein 45-jähriger Patient wird mit einem spontan aufgetretenen Thoraxschmerz rechts stationär aufgenommen. Im Röntgen-Thorax wird ein Pneumothorax rechts nachgewiesen (mantelförmiger Pneuspalt von max. 2 cm). Im CT-Thorax Beschreibung von kollaptischen Lungenbezirken rechts ohne Hinweis auf einen Spannungspneumothorax. Anlage einer Thoraxdrainage rechts. Im Verlauf des stationären Aufenthaltes wird zusätzlich eine flexible Bronchoskopie mit unauffälligem Befund durchgeführt. Kann neben der Hauptdiagnose J93.1 Pneumothorax, Sonstiger Spontanpneumothorax als Nebendiagnose zusätzlich J98.1 Sonstige Krankheiten der Atemwege, Lungenkollaps kodiert werden?

Entscheidung:

Ein Lungenkollaps in Verbindung mit einem Pneumothorax darf nur dann mit dem Kode J98.1 Lungenkollaps zusätzlich zu dem zutreffenden Kode aus J93.- Pneumothorax kodiert werden, wenn es sich um einen vollständigen Lungenkollaps mindestens eines Lungenlappens handelt.

KDE-404 (11.11.2020)

Frage:

Bei einem Patienten wird während des stationären Krankenhausaufenthaltes durch Laserresektion ein Zungenkarzinom lokal in sano entfernt und es erfolgt eine Neck dissection links. Es ist nun eine adjuvante Radiatio geplant. Während des aktuellen Aufenthaltes wird der Patient dem Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen vorgestellt, welcher eine „Abformung“ von Oberkiefer und Unterkiefer für die spätere Anfertigung einer Strahlenschutzschiene vornimmt.

Die Strahlenschutzschienen werden weder während des stationären Aufenthaltes noch nachstationär innerhalb der OGVD angefertigt. Der Patient soll sich 12 Tage nach Entlassung zum Planungs-CT vorstellen.

Ist die Kodierung des OPS 8-527.6 Konstruktion und Anpassung von Fixations- und Behandlungshilfen bei Strahlentherapie, Behandlungshilfen korrekt?

Entscheidung:

Wird bei einem Patienten während des stationären Krankenhausaufenthaltes durch Laserresektion ein Zungenkarzinom lokal in sano entfernt und eine Neck dissection links durchgeführt sowie eine adjuvante Radiatio geplant (der Patient soll sich 12 Tage nach Entlassung zum Planungs-CT vorstellen) und wird der Patient während des aktuellen Aufenthaltes dem Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen zur „Abformung“ von Oberkiefer und Unterkiefer für die spätere Anfertigung einer Strahlenschutzschiene vorgestellt, die Strahlenschutzschienen jedoch weder während des stationären Aufenthaltes noch danach vom Krankenhaus angefertigt, ist für die Abformung von Ober- und Unterkiefer in diesem Fall (KDE-404) der OPS 8-527.6 Konstruktion und Anpassung von Fixations- und Behandlungshilfen bei Strahlentherapie, Behandlungshilfen nicht zu kodieren.

KDE-410 (11.11.2020)

Frage:

Bei einer vaginalen Hysterektomie werden eine hohe Peritonealisierung und Scheidenecknähte als prophylaktische Maßnahme durchgeführt. Darf in diesem Fall zusätzlich 5-704.43 Scheidenstumpffixation, vaginal verschlüsselt werden?

Entscheidung:

Die Frage, ob der Kode 5-704.43 in dem genannten Fall (KDE-410) zusätzlich kodiert werden darf, kann nicht beantwortet werden, da der Kode nicht mehr existiert und im OPS der Kode-Bereich zur Abbildung von Scheidenstumpffixationen umstrukturiert wurde. Ob und welcher Kode für eine Scheidenstumpffixation zu verwenden ist, ergibt sich aus den einschlägigen Regelungen der DKR und den entsprechenden Kodes und Hinweisen im OPS.

KDE-428 (25.11.2020)

Frage:

Können die durch einen Seelsorger erbrachten Leistungen z.B. bei den OPS-Komplexkodes

8-982 Palliativmedizinische Komplexbehandlung

und

8-98e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung für die Therapiezeit berücksichtigt werden?

Entscheidung:

Die von einem Seelsorger/ einer Seelsorgerin erbrachten Leistungen sind nicht im Rahmen der OPS-Kodes 8-982 Palliativmedizinische Komplexbehandlung und 8-98e Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung bei der Ermittlung der pro Patient erbrachten Leistungen/Therapiezeit zu berücksichtigen.

KDE-463 (06.10.2020)

Frage:

Bei Vorliegen eines inneren Rektumprolaps’ wird eine zirkuläre Stapler-Vollwandexzision der überschüssigen Rektumwand mittels Contour® Transtar™ vorgenommen. Ist hierfür der OPS-Kode 5-484.27 Rektumresektion unter Sphinktererhaltung, Tubuläre Resektion unter Belassen des Paraproktiums, Peranal zutreffend?

Entscheidung:

Bei einer zirkulären Vollwandexzision von überschüssiger Rektumwand bei einem inneren Rektumprolaps mit Sphinktererhaltung unter Anwendung eines Staplers (peranale tubuläre Resektion) ist für die Auswahl des entsprechenden OPS-Kodes (in diesem Fall (KDE-463) entweder OPS 5-484.27 oder OPS 5-482.b0) die Länge der resezierten Rektummanschette ausschlaggebend.

Beträgt die Länge der resezierten Rektummanschette ≥ 4 cm, so ist der OPS-Kode 5-484.27 Rektumresektion unter Sphinktererhaltung: Tubuläre Resektion unter Belassen des Paraproktiums: Peranal anzuwenden.

Beträgt die Länge der resezierten Rektummanschette hingegen < 4 cm so ist der OPS-Kode 5‑482.b0 Peranale lokale Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe des Rektums: Vollwandexzision, mit Stapler, peranal: Zirkulär [Manschettenresektion] zu kodieren.

KDE-545 (19.08.2020)

Frage:

Für die Berechnung der Aufwandspunkte im Rahmen der intensivmedizinischen Komplexbehandlung (8-980) werden für die „Neoplasie mit Metastase“ täglich Punkte berücksichtigt. Gilt dies auch, wenn im Einzelfall Metastasen nach den Regelungen der DKR nicht zu kodieren sind?

Entscheidung:

Sind Metastasen gemäß den Deutschen Kodierrichtlinien entweder als Haupt- oder als Nebendiagnose zu kodieren, sind sie für die Ermittlung der SAPS-Punkte bei der Kodierung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung unter der Kategorie „Chronische Leiden, metastasierende Neoplasie“ entsprechend den „Dokumentationsvorgaben zur Erfassung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung“ des BfArM zu berücksichtigen.

KDE-549 (16.12.2020)

Frage:

Ein Patient wird auf der Intensivstation von Beginn an diskontinuierlich (über Maske) nichtinvasiv stundenweise beatmet. Wie ist die Dauer der Beatmung zu berechnen?

Entscheidung:

Die Beatmung eines von Anbeginn an diskontinuierlich nichtinvasiv über Maske beatmeten, intensivmedizinisch versorgten Patienten richtet sich nach den Regelungen der jeweils gültigen DKR 1001 Maschinelle Beatmung. Diese schließen die Anrechnung von Zeiten mit Beatmung und beatmungsfreien Intervallen in dem dort geregelten Umfang mit ein.

KDE-558 (25.11.2020)

Frage:

Ist die tägliche Erfassung des Betriebs einer/s Extrakorporalen Membranoxygenierung (ECMO) / Extracorporal Life Support System (ECLS) als spezielle Intervention auf der Intensivstation im Rahmen der intensivmedizinischen Komplexbehandlung korrekt?

Entscheidung:

Die Extrakorporale Membranoxygenierung (ECMO) / Extracorporal Life Support System (ECLS) gehören zu den speziellen Interventionen auf der Intensivstation. Im Rahmen einer intensivmedizinischen Komplexbehandlung ist nur die Anlage der ECMO/ECLS bei der Ermittlung der diesbezüglichen Aufwandspunkte für den TISS zu berücksichtigen.

KDE-562 (11.11.2020)

Frage:

Eine strahlentherapeutische Behandlung bei Mammakarzinom erfolgt mit simultan integriertem Boost (SIB), d.h., dass der Drüsenkörper eine unterschiedliche Dosis während der Bestrahlung erhält, nämlich eine höhere im Boostgebiet. Die Patientin wird einmal gelagert, es wird nur eine unterschiedliche Dosisverteilung erzielt.

Vor Anwendung des SIB erfolgte die Boostbestrahlung klassischerweise im Anschluss an die Bestrahlung des primären Zielvolumens im Rahmen einer zweiten Strahlentherapeutischen Sitzung mit Umlagerung.

Wie ist die Bestrahlung mit SIB zu kodieren?

Entscheidung:

Gemäß OPS 8-52 Strahlentherapie ist jede Fraktion einer Strahlentherapie einzeln zu kodieren. Eine Fraktion umfasst alle Einstellungen und Bestrahlungsfelder für die Bestrahlung eines Zielvolumens. Ein Zielvolumen ist das Körpervolumen, welches ohne Patientenumlagerung oder Tischverschiebung über zweckmäßige Feldanordnungen erfasst und mit einer festgelegten Dosis nach einem bestimmten Dosiszeitmuster bestrahlt werden kann.

In dem vorliegenden Fall (KDE-562), in dem bei der Patientin mit Mammakarzinom während der strahlentherapeutischen Behandlung der Drüsenkörper mit simultan integriertem Boost (SIB) eine höhere Dosis im Boostgebiet erfährt, die Patientin für die eine Sitzung aber nur einmal gelagert wird und nur eine Dosisverteilung erzielt wird, ist der Boost in diesem Fall nicht gesondert zu kodieren, da der Aufwand pro Bestrahlungssitzung dem bei der Bestrahlung eines Zielvolumens entspricht.

KDE-584 (16.12.2020)

Frage:

Setzt ein Weaning eine Mindestdauer einer vorangegangenen Beatmung voraus?

Entscheidung:

Die Berücksichtigung des Weanings bei der Ermittlung der Gesamtbeatmungsdauer richtet sich nach den Regeln der jeweils gültigen DKR 1001 Maschinelle Beatmung. Diese schließen die Anrechnung von Zeiten mit Beatmung und beatmungsfreien Intervallen im Rahmen des Weanings in dem dort geregelten Umfang mit ein.

KDE-585 (25.11.2020)

Frage:

78-jährige Patientin kommt geplant zur Operation einer Aortenklappenstenose. Intraoperativ findet sich eine bikuspidale Aortenklappe mit Stenose.

Wie ist die Aortenklappenstenose in diesem Fall zu kodieren?

Entscheidung:

Bei der 78-jährigen Patientin (KDE-585), die zur geplanten Operation einer Aortenklappenstenose kommt und bei der erst intraoperativ eine bikuspidale Aortenklappe mit Stenose festgestellt wird, deren Vorhandensein nicht zu einer Änderung im geplanten Operationsablauf führt, ist der Kode I35.0 Aortenklappenstenose als Hauptdiagnose zu kodieren. Die bikuspidale Aortenklappe wird in diesem Fall nicht mit einem Kode aus Q23.- Angeborene Fehlbildungen der Aorten- und der Mitralklappe als Nebendiagnose kodiert.

KDE-586 (25.11.2020)

Frage:

Elektive stationäre Aufnahme zur geplanten Leistenhernien-Operation rechts. Intraoperativ Auftreten eines reanimationspflichtigen Herz-/Kreislaufversagens im Rahmen eines Myokardinfarktes (STEMI). Vorzeitiger Abbruch der Operation, notfallmäßige Durchführung einer Herzkatheteruntersuchung mit Stentimplantation und Aufnahme auf die Intensivstation. Welches ist der korrekte Aufnahmestatus bei der Berechnung für die Aufwandspunkte für die Intensivmedizinische Komplexbehandlung bei Erwachsenen?

Entscheidung:

Für die Berechnung der Aufwandspunkte für die intensivmedizinische Komplexbehandlung gilt für die Auswahl des korrekten Aufnahmestatus Folgendes:

Die Definitionen der Kategorien „geplant chirurgisch“, „nicht geplant chirurgisch“ und „medizinisch“ stellen nur auf den Zeithorizont zum Operationstermin ab. Eine nicht geplante chirurgische Aufnahme auf die Intensivstation liegt vor, wenn der Operationstermin erst in den letzten 24 Stunden geplant war oder postoperativ eine ungeplante Aufnahme auf Intensivstation erforderlich ist. Der OPS differenziert nicht nach den Gründen, die zur postoperativen Aufnahme auf die Intensivstation geführt haben. Demnach liegt in dem vorliegenden Fall (KDE-586) eine nicht geplante chirurgische Aufnahme vor.

KDE-588 (19.08.2020)

Frage:

Stationäre Aufnahme eines Patienten elektiv für drei Behandlungstage ausschließlich zur Kontrolle und Optimierung einer früher eingeleiteten noninvasiven häuslichen maschinellen Beatmung bei chronischer respiratorischer Insuffizienz.

Die Anpassung der maschinellen Beatmung erfolgt auf der Intensivstation.

Sind neben dem OPS

8-716.10 Kontrolle oder Optimierung einer früher eingeleiteten nicht invasiven häuslichen maschinellen Beatmung

auch die Beatmungsstunden zu erfassen?

Entscheidung:

Bei heimbeatmeten Patienten, die ausschließlich zur Kontrolle und Optimierung einer früher eingeleiteten noninvasiven häuslichen maschinellen Beatmung stationär behandelt werden, sind die Beatmungszeiten nur dann zu erfassen, wenn es sich im Einzelfall um einen „intensivmedizinisch versorgten Patienten“ handelt. Die Definition der intensivmedizinischen Versorgung richtet sich nach der DKR 1001 Maschinelle Beatmung.

Der intensivmedizinisch versorgte Patient ist dort wie folgt definiert:

Beatmungsstunden sind nur bei „intensivmedizinisch versorgten“ Patienten zu kodieren, das heißt bei Patienten, bei denen die für das Leben notwendigen sogenannten vitalen oder elementaren Funktionen von Kreislauf, Atmung, Homöostase oder Stoffwechsel lebensgefährlich bedroht oder gestört sind und die mit dem Ziel behandelt, überwacht und gepflegt werden, diese Funktionen zu erhalten, wiederherzustellen oder zu ersetzen, um Zeit für die Behandlung des Grundleidens zu gewinnen. Das Grundleiden, das die intensivmedizinische Behandlung bedingt hat, muss in diesem Zusammenhang nicht mit der Hauptdiagnose identisch sein.

Diese intensivmedizinische Versorgung umfasst mindestens ein Monitoring von Atmung und Kreislauf und eine akute Behandlungsbereitschaft (ärztliche und pflegerische Interventionen zur Stabilisierung der Vitalfunktionen unmittelbar möglich).

KDE-589 (15.10.2020)

Frage:

Aufnahme eines Patienten ins Krankenhaus nach schwerem Sturz. Nachweis einer Schmetterlingsfraktur des Beckens (nicht dislozierte Beckenringfraktur bds., d. h. Fraktur des Os ischii und des Os pubis, AO Klassifikation: A2).

Wie sind die Frakturen zu kodieren?

S32.89 Fraktur der Lendenwirbelsäule und des Beckens, Sonstige und multiple Teile des
Beckens

oder

S32.81 Fraktur der Lendenwirbelsäule und des Beckens, Os ischium i.V.m.

S32.5 Fraktur der Lendenwirbelsäule und des Beckens, Fraktur des Os pubis

Entscheidung:

Es gelten die Regelungen der DKR 1911 Beispiel 1 und die Hinweise im Anhang B der DKR Version 2020.

Schlagwortverzeichnis

A

Abnorme

– Kindslagen und -einstellungen 150

Abort

– bei vorzeitiger Beendigung der Schwangerschaft 145

– Definition s. Definition Fehlgeburt 143

– drohend 4

– inkomplett 144

– Komplikation nach 144

Abschürfung 163

Achondroplasie

– Liquorleck 16

– Wundheilungsstörung 16

Adhäsiolyse 131

Adhäsionen, abdominal 131

Agranulozytose 76

AIDS, s.a. HIV 74

Anämie bei Folsäuremangel 91

Anamnestische Diagnose 14

Anästhesie

– Allgemein- 61

– Klinische Untersuchung in Allgemeinanästhesie 61

Anastomositis bei Z.n. Billroth II 42

Angina pectoris 115, 184

Angiopathie

– diabetisch 101

Anogenitale Warzen 141

Antikoagulation

– Blutung 176

– Thromboembolieprophylaxe 177

– Vollheparinisierung 177

Aortenklappenstenose 192

Apoplex, s.a. Schlaganfall 107

Appendizitis 131

Arthroskopie 60

Arzneimittel

– Nebenwirkung 175

– Vergiftung 174

Aspirationskatheter

– Thrombektomie 184

Aspirationssyndrom beim Neugeborenen 156

Asymptomatisch

– HIV-Status 74

– MRSA Keimträger 77

Aszitesdrainage, therapeutisch 133

Atemnotsyndrom des Neugeborenen 156

Atemunterstützung

– CPAP 127

– HFNC 127

– HHFNC 127

– Kinder 127

– Neugeborene 127

– Säuglinge 127

Ätiologie

– Kodierung 26, 28

Aufnahme

– zur Operation, Operation nicht durchgeführt 22

Aufnahmetag

– Beatmungsstunden 125, 127

Aufwandspunkte

– intensivmedizinische Komplexbehandlung

— Aufnahmestatus 192

— ECMO, ECLS 190

— Metastasen 190

Augenerkrankung

– diabetisch 100

Ausschlussbemerkung

– OPS 51, 53

B

Bakteriämie 75

Bandscheibenvorfall

– mit Parese 186

Beatmung, maschinell 123

– Beatmungsdauer 124

— Beginn 126

— Berechnung 124

— Erfassung 123

– Beatmungsentwöhnung 124, 191

– bei Operationen 124

– Definition 123

– Gesamtbeatmungszeit 124

— beatmungsfreie Intervalle 125

— Sauerstoffinhalation 125, 127

— Sauerstoffinsufflation 125, 127

– heimbeatmete Patienten 124

– intensivmedizinisch versorgt 123

– intermittierend, nichtinvasiv 190

– Kodierung

— bei Jugendlichen 124

— bei Kindern 124

— bei Neugeborenen 123

— bei Säuglingen 123

— Intubation 123

— Tracheostomie 123

– Verfahren 123

– verlegte Patienten 126

– Weaning 124, 191

Beckenfraktur 194

Beendigung

– der Schwangerschaft, vorzeitig 145

Benachbarte Gebiete

– bekannte Primärlokalisation 85

– unbekannte Primärlokalisation 86

– ungenau/n.n.bez. Lokalisation 87

Bewertung

– Befunde 4

Bewusstlosigkeit

– ohne Verletzung 167

Billroth II, Z.n.

– Anastomositis 42

Biopsie

– Lippe 186

Blasenfunktionsstörung

– neurogen

— bei Verletzung des Rückenmarks 169

Blutstillung

– bronchoskopisch 129

Blutung

– durch Antikoagulation 176

– gastrointestinal 132

– peranal 132

Blutungsanämie, akut 185

Bone bruise 164

Bronchoskopie

– Blutstillung 129

Brustamputation (subkutan), prophylaktisch 137

Brustimplantat, Entfernung 136

C

Chemotherapie

– Enterokolitis 80

Cholestase

– toxische Leberkrankheit 133

Cortisongabe, Hyperglykämie 176

CPAP

– Atemunterstützung 127

D

Defibrillator 119

– Aggregatwechsel 120

Definition

– Abort s. Definition Fehlgeburt 143

– Fehlgeburt 143

– Hauptdiagnose 4

– Lebendgeburt 143

– Lebendgeburt, Lebendgeborenes 143

– Nebendiagnose 13

– Neonatalperiode, Neugeborenes 153

– Perinatalperiode 153, 155

– primärer/sekundärer Kaiserschnitt 152

– signifikante Prozedur 45

– Totgeburt 143

– Vergiftung 174

Dehnungsplastik 135

Dehydratation

– bei Gastroenteritis 132

Dermektomie 136

Diabetes mellitus

– diabetisches Fußsyndrom 101

– durch Fehl- oder Mangelernährung 94

– entgleist 94

– in der Schwangerschaft 148

– mit Katarakt 100

– mit Komplikationen

— akut metabolisch 98

— Angiopathie 101

— Augen- 100

— Hauptdiagnose 94

— Nebendiagnose 97

— Nephropathie 99

— Neuropathie 100

— renal 99

— Retinopathie 100

— vaskulär 101

– nach medizinischen Maßnahmen 94

– sekundär 103

– Typen 93

Diabetisches Fußsyndrom 101

Diagnose

– anamnestisch 14

– doppelseitig 26

– Haupt-, s.a. Hauptdiagnose 4

– Neben-, s.a. Nebendiagnose 13

– Verdachts- 22

Diagnostische Maßnahmen

– Kodierung 45

Dialyse 141

Doppelklassifizierung 28

Down-Syndrom 18

Drohend

– Krankheit 3

Dysphagie 108

E

Einschlussbemerkung

– OPS 51

Einstellungsanomalien (kindliche) 150

Endoskopie 60

– multiple Gebiete 60

Entbindung

– Resultat 146

– vor der Aufnahme 150

– vorzeitig 151

Enterokolitis

– bei Chemotherapie 80

Entgleisung bei Diabetes mellitus 94

Entlassungstag

– Beatmungsstunden 125, 127

Epiduralanästhesie

– in der Austreibungsphase 152

Epilepsie

– bei Hirnmetastasen 82

Erkrankungen der Leber

– in der Schwangerschaft 148

Exklusiva

– ICD-10-GM 37

– OPS 53

Extrauteringravidität

– Komplikation nach 144

Exzision

– Tumorgebiet 85

F

Fehlgeburt 143

Fibrinogenmangel

– erworben 91

Fieber, postoperativ 161

Fieberkrämpfe 159

Folgeeingriff

– geplant 20

Folgezustände

– Definition 19

– spezifische Kodes 20

Folsäuremangel mit Anämie 91

Fraktur 163

– Becken, mehrfach 194

– kombiniert mit Luxation 164

– Luxations- 164

– offen 165

Frühgeborene

– krank 153

Frühgeburt 151

Frustrane Kontraktionen 151

G

Gangrän

– drohend 4

Gastritis

– bei Magenulkus 131

Gastroenteritis 132

Gastrointestinale Blutung 132

Gastroösophageale Refluxkrankheit Stadium IV 133

Geburt

– Einling 146

– Mehrlinge 146, 147

– protrahiert 152

Gewebespende

– Spender 64

Graft-versus-Host-Krankheit (GVHD) 65

H

Hämorrhagische Diathese

– durch Antikoagulation 176

Harninkontinenz 159

Hauptdiagnose 4

– bei Aufnahme zur Dialyse 141

– bei Becken-Beinvenenthrombose und Plasmozytom 9

– bei Diabetes mellitus mit Komplikation(en) 94

– bei Karzinom, Metastase, Fistelresektion 81

– bei M. Wegener und akutem Nierenversagen 6

– gesunde Neugeborene 153

– mehrere Diagnosen möglich 7

– Symptom 6

– Syndrome 17

– Verdachtsfälle 10

Häusliche maschinelle Beatmung 124

Hautüberschuss wegen Gewichtsabnahme

– Dermektomie 136

– Plastische Chirurgie 136

Heimbeatmung, Kontrolle

– intensivmedizinische Komplexbehandlung 193

Heparin 177

Heparin-induzierte

– Thrombozytopenie 91

Herz

– Operation

— mit/ohne Herz-Lungen-Maschine 118

— Reoperation 119

Herzklappe

– mehrere Vitien 121

Herzkrankheit

– hypertensiv 117

– ischämisch 115

Herzschrittmacher

– Aggregatwechsel 120

– permanent 119

Herzstillstand 117

– und Atemstillstand 117

HFNC

– Atemunterstützung 127

HHFNC

– Atemunterstützung 127

Hinweise

– OPS 51, 53

HIV

– akutes Infektionssyndrom 73

– Kodes 73

– Komplikationen 73

– Laborhinweis 73

– Manifestation(en) 75

– Neugeborenes

— Transmissionsprophylaxe 74

– positiv, asymptomatisch 74

– Symptome 73

Hörverlust (plötzlicher) 113

Hyaline Membranenkrankheit 156

Hyperglykämie bei Cortisongabe 176

Hyperkaliämie

– bei Nierenkrankheit 10

Hypertensive

– Herzkrankheit 117

– Nierenkrankheit 118

Hyperthyreose 7

Hypothermie, tiefe

– bei Herz-Lungen-Maschine 185

Hysterektomie, vaginal

– Scheidenstumpffixation 188

I

Infarkt

– drohend 4

Infektion

– des Urogenitaltraktes in der Schwangerschaft 148

– Erregerkodierung 35

– sekundär

— bei offener Wunde 35

Inklusiva

– ICD-10-GM 36

– OPS 51

Inkontinenz 159

Instillation zytotoxischer Materialien 89

Insuffizienz, respiratorisch 128

Intensivmedizinische Komplexbehandlung

– Aufwandspunkte

— Aufnahmestatus 192

— ECMO, ECLS 190

— Metastasen 190

– Kontrolle Heimbeatmung 193

Intoxikation, akut [akuter Rausch]

– Kodierung 105

Intraabdominale

– Verletzung (offen) 165

Intrakranielle

– Verletzung (offen) 165

Intrathorakale

– Verletzung (offen) 165

Intubation

– misslungen 129

– ohne maschinelle Beatmung 127

– schwierig 129

Ischämische Herzkrankheit 115

– chirurgisch behandelt 115

K

Kachexie 162

Kaiserschnitt 152

Karpaltunnelsyndrom

– Neurolyse und Dekompression 109

Karzinom

– Chemotherapie mit Enterokolitis 80

– Metastase

— Fistelresektion 81

– Tumorkonferenz 81

Katarakt

– bei Diabetes 100

– sekundäre Linseninsertion 111

Kindslagen

– abnorm 150

Knochenbeteiligung bei Lymphom 90

Knochenkontusion 164

Kodes

– eingeschränkte Gültigkeit 51

Kodierung

– allgemein 3

– Diagnostische Maßnahmen 45

– Doppelkodierung 26

– Folgezustände und Folgeeingriffe 19

– Kombinationsschlüsselnummern 25

– Mehrfach 28

– Mehrfachkodierung

— ICD‑10-GM 26

— OPS 50

– mit Resteklassen 23, 24, 39

– Prozeduren, allgemein 45

– Prozedurenkomponenten 45

– Standardmaßnahmen 63

– Symptom 5

– Syndrome 17

– Teilleistung 55

Kombinationskodes

– ICD‑10-GM 25

– OPS 50

Komplexbehandlung

– multimodal, rheumatologisch 139

Komplikationen

– bei chirurgischen Eingriffen 41

– bei Diabetes mellitus

— Hauptdiagnose 94

— Nebendiagnose 97

– bei Herzschrittmacherpatient 41

– in der Schwangerschaft 147

– nach Abort, Extrauteringravidität und Molenschwangerschaft 144

– nach med. Maßnahmen 40

– nach Thyreoidektomie 41

– offene Wunden 166

– Versorgung 51

Kontrolluntersuchung

– Megaureter 15

Kontusion

– Knochen- 164

Koronararterienbypass

– mit/ohne Herz-Lungen-Maschine 118

– temporärer Herzschrittmacher 119

Krankheit

– akut und chronisch 21

– doppelseitig 26

– drohend 3

– nach med. Maßnahmen 40

– sich anbahnend 3

– zugrunde liegend 5

Kreuz – Stern – System 26

L

Laparoskopie 60

Lebendgeburt 143

Leistenhoden 8

Lippenbiopsie 186

Listen

– OPS 54

Lumboischialgie 160

Lungenkollaps

– Pneumothorax 187

Lungenödem, akut 117

Luxation 163

Luxationsfraktur 164

Lymphangiosis carcinomatosa 89

Lymphom 89

M

Magenblutung

– Teerstuhl 43

Magenulkus

– mit Gastritis 131

Makulaödem 100

Malignom

– Anamnese 88

– Benachbarte Gebiete 85

– Folgebehandlungen 79

– Instillation zytotoxischer Materialien 89

– Metastasen 83

– Nachsorge 88

– Nachuntersuchung

— Reihenfolge der Kodes 88

– Rezidiv 85

– Schmerzbehandlung 161

– Staging 79

– Symptome 84

Malignomnachweis

– nur in der Biopsie 85

MALT-Lymphom 89

Mammaprothese

– vorsorglicher Wechsel 137

Manifestation

– bei Syndrom 18

– HIV 75

– Kodierung 26

Mastektomie

– prophylaktisch 137

Megaureter

– Kontrolluntersuchung 15

Mehrfachfraktur 194

Mehrfachverletzung 170

Mehrlingsgeburt 143, 147

Meläna 132

Metabolisches Syndrom 103

Metallentfernung 20

Metastase

– Tumorkonferenz 81

Metastasen

– im Gehirn mit Epilepsie 82

– Reihenfolge der Kodes 83

Missbrauch 174

Misshandlung 174

Molenschwangerschaft

– Komplikation nach 144

Monitoring

– Rechtsherzkatheter 58

Morbus Wegener 6

MRSA Keimträger, asymptomatisch 77

Mukoviszidose 103

Multimodale rheumatologische Komplexbehandlung 139

Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom 174

Myokardinfarkt

– akut 115

– alt 115

– rezidivierend 115

N

Nachsorge

– bei Malignom 88

Narbe

– Revision 135

Narbenexzision

– Dehnungsplastik 135

Nebendiagnose

– anamnestisch 14

– Befunde, abnorm 17

– bei Diabetes mellitus mit Komplikation(en) 97

– Reihenfolge 16

– Symptome 16

Nebenniere

– transgastrale Punktion

— endosonsographisch gesteuert 185

Nebenwirkung

– durch Arzneimittel

— bei Einnahme gemäß Verordnung 175

Neonatalperiode

– Definition 153

Nephropathie

– diabetisch 99

– hypertensiv 118

Neugeborene

– Aspirationssyndrom 156

– Atemnotsyndrom 156

– gesunde 153

– krank 153

– Transitorische Tachypnoe 156

Neugeboreninfektion

– Prophylaxe 157

Neurogene Blasenfunktionsstörung 169

Neuropathie

– diabetisch 100

Neutropenie 76

Nierenkolik 8

Nierenkrankheit

– chronisch 186

– Funktionsverschlechterung

— bei Z.n. Transplantation 65

– Hyperkaliämie 10

Nierenversagen, akut

– M. Wegener 6

– prärenal 186

O

Obduktion 69

Oberflächliche Verletzung 163

Operation 22

– nicht durchgeführt 22

– Zusatzinformationen 51

– Zusatzkodes 51

Operative Reanimation 117

OPS

– Aufbau 47

– Ausschlussbemerkung 51, 53

– Einschlussbemerkung 51

– Exklusiva 53

– Hinweise 51, 53

– Inklusiva 51

– Kombinationskodes 50

– Listen 54

– und folgende ff. 53

– Zusatzinformationen 51

– Zusatzkennzeichen R, L, B 55

– Zusatzkodes 51

Organentnahme

– zur Transplatation 64

Organspende

– Empfänger 65

– Lebendspende 64

– postmortal 64

– Spender 64

– Transplantatversagen und Abstoßung 65

Organtransplantation

– Registrierung 66

Osteochondrose 160

P

Palliativmedizin

– Seelsorger 189

Pankreas

– Störung innere Sekretion 103

Parenterale Therapie

– bei Neugeborenen 156

Peranale Blutung 132

Perinatalperiode

– Definition 155

Peritonealdrainage, therapeutisch 133

Personenstandsregister 143

Plastische Chirurgie 135

– Dermektomie 136

Pneumothorax

– Lungenkollaps 187

Polytrauma 170

Prellung 163

Prophylaxe

– Mastektomie 137

– Neugeboreneninfektion 157

Prothesenwechsel

– prophylaktisch 137

Protrahierte Geburt 152

Prozedur

– aufwändigere 45

– bilateral 56

– Kodierung allgemein 45

– Komponenten 45

– mehrfach durchgeführt 56

– mit/ohne Herz-Lungen-Maschine 118

– nicht vollendet 55

– nicht zu verschlüsseln 62

– Obduktion 70

– Reihenfolge 45

– Standardmaßnahmen 63

– unterbrochen 55

– Verbringung 69

– Versorgung intraoperativer Komplikation 51

Psychische/Verhaltensstörung

– durch Drogen/Medikamente/Alkohol/Nikotin 105

Pulmonaliskatheter

– Monitoring 58

Punktion, transgastral

– endosonsographisch gesteuert

— Nebenniere 185

R

Reanimation

– operativ 117

Rechtsherzkatheter

– Monitoring 58

Registrierung

– Organtransplantation 66

Rektumresektion

– peranal tubulär, zirkulär 189

Reoperation 62

– nach Operation am Herzen 119

Respiratorische Insuffizienz 128

Resteklassen 23

– a.n.k. 39

– nicht näher bezeichnet 23

– o.n.A. 39

– sonstige 23

Retinopathie

– diabetisch

— mit Makulaödem 100

Revision

– nach Operation am Herzen 119

– Narbe 135

Rezidiv

– Malignom 85

Rückenmark

– Neurogene Blasenfunktionsstörung 169

– Verletzung 167

— akute Phase 168

— chronische Phase 169

– Wirbelfraktur- und Luxation 169

Rückenschmerzen 160

Rückverlegung

– aus anderen Krankenhäusern 12

S

Schädlicher Gebrauch (psychotroper Substanzen)

– Kodierung 105

Scheidenstumpffixation

– bei vaginaler Hysterektomie 188

Schlaganfall 107

– akut 107

– alt 107

Schmerz

– akut 159

– Behandlung 159

– chronisch 160

Schmetterlingsfraktur 171, 194

Schrittmacher, s.a. Herzschrittmacher

– permanent 119

Schwangerschaft

– als Nebenbefund 149

– Beendigung, vorzeitig 145

– Diabetes mellitus 148

– Diffuse Beschwerden 148

– Erkrankungen der Leber 148

– Infektion des Urogenitaltraktes 148

– Kodierung der Dauer 146

– Komplikationen 147

– verlängerte Dauer 151

Schwerhörigkeit 113

Sectio 152

Seelsorger

– Palliativmedizin 189

Sekundäre(r)

– Diabetes mellitus 103

– Infektion

— bei offener Wunde 35

– Linseninsertion (bei Katarakt) 111

Sepsis 75

Shunt

– für Dialyse

— Verschluss 120

– Komplikation

— Thrombektomie 43

— Thrombose AV-Shunt 43

Simultan integrierter Boost 191

SIRS 76

Spätfolgen s.a. Folgezustände 19

Spinalkanalstenose

– mit Radikolupathie

— mit Parese 186

Sprunggelenkfraktur

– bimalleolar 171

Staging 79

Standardmaßnahmen

– Kodierung 63

Stent

– Einlage fehlgeschlagen 187

Stentretriever

– Thrombektomie 184

Störung

– nach med. Maßnahmen 40

Strahlenschutzschiene 188

Strahlentherapie

– simultan integrierter Boost (SIB) 191

Stuhlinkontinenz 107, 159

Symptom

– als Hauptdiagnose 6, 22

– als Nebendiagnose 16

Syndrome 17

– angeboren 18

– diabetischer Fuß 101

– metabolisches 103

T

Tachyarrhythmia absoluta

– bei Vorhofflimmern 121

Tachyarrhythmie 7

Taubheit 113

Teerstuhl

– Magenblutung 43

Teilleistung, Kodierung 55

Tetraplegie/Paraplegie

– nicht traumatisch 108

– traumatisch 167

Thrombektomie

– Aspirationskatheter 184

– Stentretriever 184

– Thrombose AV-Shunt 43

Thromboembolieprophylaxe

– Antikoagulation 177

Thrombose AV-Shunt

– Thrombektomie 43

Thrombozytopenie

– heparin-induziert 91

Totgeburt 143

Toxische Leberkrankheit 133

Transitorische Tachypnoe beim Neugeborenen 156

Transplantat

– Versagen und Abstoßung 65

— Kornea 111

Transplantation 64

– Graft-versus-Host-Krankheit (GVHD) 65

– hämatopoetische Stammzellen 65

Tumorkonferenz

– Metastase 81

U

Übertragung (Schwangerschaft) 151

und folgende ff.

– OPS 53

Untersuchung, klinische

– in Allgemeinanästhesie 61

Urininkontinenz 107

Urosepsis 75

Uterusnarbe 150

V

Vaskuläre Erkrankung

– diabetisch 101

Verbrennung/Verätzung

– Folgeeingriff, geplant 20

– Körperoberfläche 173

– Reihenfolge der Kodes 172

– Wunde

— offen, infiziert 173

Verbringung 69

Verdachtsdiagnosen 22

– bei Entlassung 22

– bei Verlegung 23

– Hauptdiagnose bei V.a. 10

Vereinbarungen (formale)

– Systematik ICD‑10-GM 36

Vergiftung

– durch Arzneimittel/Drogen 174

Verlegung

– Beatmung, maschinell 126

– intern 11

– mit Verdachtsdiagnose 23

Verlegungstag

– Beatmungsstunden 125, 127

Verletzung

– des Rückenmarks 167

— akute Phase 167, 168

— chronische Phase 169

– Folgeeingriff, geplant 20

– Mehrfach- 170

– bimalleolare Sprunggelenkfraktur 171

– Schmetterlingsfraktur 171

– mit Bewusstlosigkeit 166

– multiple 170

– oberflächlich 163

– offen

— Abdomen 165

— Kopf 165

— Thorax 165

— Wunde 164

– Polytrauma 170

Verminderte Kindsbewegungen 150

Verwendete Schreibweisen

– OPS 55

Verwendete Symbole

– OPS 54

Verwendung von ‚und‘

– OPS 54

Vitamin-K-Antagonisten 177

– Umstellung auf Heparin 177

Vitium

– mehrere Herzklappen 121

Vorhofflimmern 7

– mit Tachyarrhythmia absoluta 121

Vorzeitige

– Entbindung 151

– Wehen 151

W

Warzen

– anogenital 141

Weaning 124, 191

Wehen

– vorzeitig 151

Weichteilschaden

– bei Fraktur 163

Wiederaufnahme 12

Wirbelfraktur- und Luxation 169

Wunde

– offen 164

— infiziert bei Verbrennung/Verätzung 173

— Sekundärinfektion 35

Wundheilungsstörung

– Achondroplasie 16

Wundverschluss

– Dehnungsplastik 135

Z

Zusatzinformationen

– OPS 51

Zusatzkennzeichen OPS (R, L, B) 55

Zusatzkodes

– OPS 51

Zystische Fibrose 103

Schlüsselnummerverzeichnisse

ICD-Kode-Index

ICD-Kode DKR/Anh. C Seite ICD-Kode DKR/Anh. C Seite

A02.1 0103 76

A08.0 1602 155

A17.0† D012 27

A18.0† D012 27

D013 40

A20.7 0103 76

A22.7 0103 76

A22.8† D013 38

A26.7 0103 76

A27.–† D013 38

A30.– D013 38

A32.1† D013 38

A32.7 0103 76

A39.2 0103 76

A39.3 0103 76

A39.4 0103 76

A40.− 0103 76

A41.− 0103 76

A42.7 0103 76

A46 0401 103

D013 37, 38

A49.– 0103 75

A54.4† D012 27

A54.8 D012 28

A54.8† D013 38

A54.9 0103 75

A63.0 1403 141

A70 D013 39

B05.2 D013 40

B15–B19 1510 148

B20 0101 74, 75

B20–B24 0101 73, 75

B21 0101 74

B22 0101 74

B23.0 0101 73

B23.8 0101 74

B24 0101 74

B37.0 0101 75

B37.7 0103 76

B48.5 D013 39

B90.– D005 20

B91 D005 19, 20

B92 D005 20

B94.– D005 20

B94.0 D005 19

B95!–B98! D012 29

B95.–! D012 32, 35

B95.6! 1905 166

B96.–! D012 32, 35

B97.–! D012 32

B98.–! D012 32, 35

C16.0 0206 86

C16.2 0201 85

C18.4 0201 83, 84

C20 0201 80

C34.1 1806 161

C41.4 1806 160

C44.2 P005 57

C44.3 P005 57

C44.6 P005 57

C50.4 0201 82

C52 0206 86

C53.– 0206 86

C53.1 0206 86

C53.8 0206 86

C57.8 0206 86

C61 0201 84

C71.1 0201 79

C71.8 0201 85

C76.– 0206 87

C77.– 0215 89

C78.– 0215 89

C78.0 0201 81

C78.2 0214 89

C78.7 0201 83, 84

C79.0 0215 89

C79.1 0215 89

C79.2 0215 89

C79.3 0215 90

C79.4 0215 89

C79.5 0215 90

1806 161

C79.6 0215 89

C79.7 0215 89

C79.8- 0215 89

C79.9 0215 89

C80.– 0201 83

C81.4 0201 82

C81–C88 0215 89, 90

C88.– 0208 87

C90.– 0208 87

C91–C95 0208 87

C92.0- D006 21

C92.1- D006 21

C94.8! D012 32

C95.8! 0208 87

D012 32

C97! D012 32

P005 57

D50.9 1510 149

D52.– 0305 91

D59.2 1917 175

D62 Anh. C 185

D65.0 0306 91

D65.1 1504 144

D68.33 1917 176, 177

D69.53 0304 91

D70.– 0103 76

E00–E07† D012 28

E05.0 D012 28

E10 bis E14 1510 148

E10.– 0401 93

E10.20† 0401 99

ICD-Kode DKR/Anh. C Seite

E10.30† 0401 97

D012 30

E10.50† 0401 97

D012 30

E10.61 0401 95

E10.61† 0401 95

E10.73† 0401 96

D012 31

E10.75† 0401 103

E10.91 0401 94

E10†–E14† 0401 99, 100, 101

E10–E14 0401 93, 94, 95, 96, 97, 98

1916 175

E11.– 0401 93

E11.20 0401 98

E11.72† 0401 98

E12.– 0401 93

E13.– 0401 93, 94

E14.– 0401 93

E15–E16† D012 28

E16.0 0401 103

E16.1 0401 103

E16.2 0401 103

E16.8 0401 103

E16.9 0401 103

E20–E34† D012 28

E53.8 0305 91

E64.– D005 20

E68 D005 20

E70–E89† D012 28

E84.– 0403 103, 104

E84.0 0403 104

E84.1 0403 104

E84.8- 0403 103

E84.80 0403 104

E84.87 0403 104

E84.88 0403 104

E86 1107 132

E87.1 1917 175

E89.– D015 41

E89.0 D015 41

E89.1 0401 94

F00–F09 D012 29

F10.0 0501 105

F10.1 0501 105

F10.2 0501 105

F10–F19 0501 105

G01* D012 27

D013 38

G03.9 D008 23

G04.9 0603 108

G05.0* D013 38

G09 D005 20

G59.0* 0401 100

G63.2* 0401 98, 101, 102, 103

G63.3* D012 28

G73.0* 0401 101

G81.0 0601 107

G81.1 0601 107

D005 19

G82.– 0603 108

1910 169

G82.03 1910 169

ICD-Kode DKR/Anh. C Seite

G82.6-! 0603 108

1910 169

D012 32

G82.66! 1910 169

G83.2 Anh. C 186

D005 19

G83.4- 1910 169

G83.41 1910 169

G83.8 Anh. C 186

G90.– D013 40

G90.0- D013 40

G90.00 D013 40

G90.08 D013 40

G90.1 D013 40

G95.8- 1910 169

G95.81 1910 169

G97.– D015 41

G99.0-* 0401 102

H02.8 D009 25

H02.9 D009 25

H16.– 0704 111

H18.– 0704 111

H20.– 0704 111

H25.– 0401 100

H26.– 0401 100

H26.9 D009 25

H27.0 0702 111

H28.0* 0401 100

H35.8 0401 100

H36.0* 0401 96, 97, 98, 100

D012 30, 31

H44.0 0704 111

H44.1 0704 111

H54.– 0401 100

H54.4 D005 19

H57.9 D009 25

H59.– D015 41

H65.3 D007 22

H75.0* D012 27

H90.– 0801 113

H91.– 0801 113

H95.– D015 41

I05.– D013 39

I05.0 D013 39

I05.1 D013 39

I05.2–I05.9 D013 39

I08.– 0913 121

I10.00 0401 98

I11.– 0904 117

I12.– 0905 118

0906 118

D013 37

I13.– 0906 118

I20.– 0901 115

Anh. C 184

I20.0 0901 115, 116

D001 4

I20–I25 Anh. C 184

I21.– 0901 115

I22.– 0901 115

I25.11 0901 116

I25.12 0901 116

I25.13 0901 116

I25.14 0901 116

I25.15 0901 116

ICD-Kode DKR/Anh. C Seite

I25.16 0901 116

I25.2- 0901 115

I25.8 0901 115

I34.– D013 39

I35.0 Anh. C 192

I46.– 0903 117

I47.1 0913 121

I48.– 0913 121

I50.– 0904 117

0906 118

I50.01 D012 33

I50.02! D012 33

I50.02! –I50.05! D012 33

I50.03! D012 33

I50.04! D012 33

I50.05! D012 33

I50.1- D012 28, 33

I50.14 0902 117

I51.– 0904 117

I60–I64 0601 107

I61.0 1917 176

I63.3 0601 107

I67.80! D012 33

I69.– 0601 107

D005 20

I69.4 0601 107

D005 19

I70.20 0401 102

I70.21 0401 102

I70.22 0401 102

I70.23 0401 97, 98, 102

D012 30

I70.24 0401 102, 103

D001 4

I70.25 0401 102

D010 25

I70.29 0401 102

D010 25

I79.2* 0401 96, 97, 101, 103

D012 30, 31

I80.28 D015 42

I88.– D013 37

I88.0 D006 21

I97.– D015 41

I97.89 D015 41, 42

J01.1 D007 22

J10–J15 D013 40

J13 0601 107

J16.– D013 39

J16.0 D013 39

J16.8 D013 39

J17.0* D012 28

J18.– D013 40

J18.9 D013 39

J20.1 0403 104

J35.0 D007 22

J44.1- D006 21

J45.09 1510 149

J81 0902 117

J91* D012 28

J93.– Anh. C 187

J95.– D015 41

J96.– 1004 128

J98.1 Anh. C 187

K12.28 0201 81

ICD-Kode DKR/Anh. C Seite

K20.8 0501 105

K21.– 1108 133

K21.0 1105 132

K22.1 1108 133

K22.2 1108 133

K22.7 1108 133

K22.81 1105 132

1108 133

K25.– 1103 131

K25.0 1105 132

K28.– D015 42

K29.– 1103 131

K29.6 D015 42

K31.– D013 36, 37

K31.0 D013 36

K31.1- D013 36, 37

K31.10 D013 36

K31.11 D013 36

K31.12 D013 36

K31.18 D013 36

K35.– 1101 131

K36 1101 131

D013 38

K37 1101 131

K40.20 D011 26

K52.9 D015 42

K57.0–K57.1 D013 36

K62.5- 1105 132

K62.8 1403 141

K66.0 1102 131

K67.1* D012 28

K70–K77 1510 148

K71.0 1110 133

K72.7-! D012 33

K74.7-! D012 33

K80.51 1110 133

K85.00 D006 21

K86.18 D006 21

K91.– D015 41

K91.88 D015 42

K92.– 1105 132

K92.0 1916 174

K92.0–K92.2 D013 36

K92.2 1105 132

D015 43

L02.4 0401 102

L03.02 0401 102

L03.10 1905 166

L03.11 0401 102

L08.8 D012 35

L30.4 1205 136

L40.7-! D012 33

L50.– D009 24

L50.0 D009 24

L50.1 D009 24

L50.2 D009 24

L50.3 D009 24

L50.4 D009 24

L50.5 D009 24

L50.6 D009 24

L50.8 D009 24

L50.9 D009 24

L57.0 P005 57

L89.– 0401 102

D012 35

ICD-Kode DKR/Anh. C Seite

L89.0- 0401 102

L89.1- 0401 102

L89.2- 0401 102

L89.3- 0401 102

L89.9- 0401 102

L90.5 1205 135

L97 0401 102

L98.7 1205 136

M01.1-* D012 27

M01.15* D012 27

M01.16* D012 27

M20.1 0401 102

M20.2 0401 102

M20.3 0401 102

M20.4 0401 102

M20.5 0401 102

M21.27 0401 102

M21.37 0401 102

M21.4 0401 102

M21.57 0401 102

M21.6- 0401 102

M31.3 D002 6

M49.0-* D012 27

M54.5 1806 160

M62.88 1917 177

M68.0-* D012 27

M73.0-* D012 27

M73.09* D012 27

M84.03 D005 19

M90.0-* D012 27

M96.– D015 41

N04.1 D004 18

N08.3* 0401 95, 96, 99

D012 31

N08.5* D002 6

N18.– 0905 118

0906 118

N18.5 0401 99

N20.1 D002 8

N39.0 1910 169

N39.3 1804 159

N39.4- 1804 159

N39.47! D012 33

N48.8 1403 141

N88.8 1403 141

N89.8 1403 141

N90.8 1403 141

N99.– D015 41

O00.1 1504 144

O00–O02 1504 144

O03.1 1504 145

O03.3 1504 145

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O03–O07 0103 76

1504 145

O04.– 1505 145

O08.– 1504 144, 145

O08.0 0103 76

O08.1 1504 144

O08.3 1504 144, 145

O09.–! 1505 145, 146

1508 146

1519 151

D012 33

ICD-Kode DKR/Anh. C Seite

O09.1! 1504 144, 145

D012 32

O09.4! 1510 148, 149

O09.5! 1509 147

O09.6! 1508 146

O20.0 D001 4

O20–O29 1510 147

O23.– 1510 148

O24.– 1510 148

O24.0 bis O24.3 0401 93

O24.4 0401 93

O26.– 1510 148

O26.6- 1510 148

O26.82 1510 148

O26.88 1510 148

O30.0 1509 147

O32.1 1512 150

O32.5 1509 147

O34.2 1515 150

O35.0 1505 145, 146

O36.8 1514 150

O47.0 1519 151

O47.1 1519 151

O48 1520 151

O60.0 1519 151

O60.1 1505 146

1509 147

1519 151

O60.2 1519 151

O60.3 1505 146

1519 151

O63.– 1521 152

O64.1 1512 150

O64.8 1509 147

O71.6 D013 38

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O75.1 1510 148

O75.3 0103 76

O75.5 1521 152

O75.6 1521 152

O80 1508 146

O85 0103 76

O94 D005 20

O94–O99 1510 147

O98.– 1510 148

O98.7 0101 73, 75

O99.– 1510 148

O99.0 1510 149

O99.5 1510 149

P01.1 1602 155

P07.12 1601 154

P20.– 1606 157

P21.0 1606 157

P21.1 1601 154

P22.0 1601 154

1604 156

P22.1 1605 156, 157

P23.– D013 39, 40

P24.– 1605 156

P25.1 1601 154

P28.0 1602 155

P36.− 0103 76

P59.9 1601 154

P70.0 0401 93

P70.1 0401 93

ICD-Kode DKR/Anh. C Seite

P70.2 0401 93

P90 1601 153

1606 157

P91.3 1606 157

P91.4 1606 157

P91.5 1606 158

P91.6 1606 157

Q02 D004 18

Q21.0 D004 17

Q23.– Anh. C 192

Q40.0 D013 36

Q40.1 D004 18

Q53.1 D002 8

Q62.2 D003 15

Q77.4 D003 16

Q87.– D004 18

Q87.8 D004 18

Q90.– D004 18

Q90.0 D004 17

Q99.8 1205 137

R00–R99 D002 7

R02.8 D010 25

R04.0 1917 176

R10.3 D008 23

R13.– 0601 108

R15 1804 159

R32 1804 159

R40.0 1909 167

R40.1 1909 167

R40.2 1909 167

1916 174

R47.0 0601 107

R50.9 1807 161

R52.– 1806 160

R52.0 1806 159

R52.1 1806 160, 161

R52.2 1806 160

R56.0 1805 159

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R57.– 1510 148

R59.– D013 37

R59.1 0101 73

R64 1808 162

R65.–! 0103 77

D012 33

R65.0! 0103 76, 77

R65.1! 0103 76

R65.2! 0103 76

R65.3! 0103 76

R65.9! 0103 76

R73.0 0401 93

R73.9 1917 176

R75 0101 73, 74

S00.85 1911 172

S00–S99 1911 170, 171

S01.41 1911 172

S01.83! 1905 165

D012 33

S01.87!–S01.89! 1905 166

S02.1 1909 167

S06.31 1911 172

S06.5 1909 167

S06.7-! 1909 166

D012 33

S06.70! 1911 172

ICD-Kode DKR/Anh. C Seite

S06.71! 1909 167

S08.1 1911 172

S09.7 1911 172

S10.0 1911 172

S14.7-! 1910 167

D012 33

S21.83! 1905 165

D012 33

S21.87!–S21.89! 1905 166

S21.88! 1910 170

S22.01 1910 170

S22.02 1910 170

S22.06 1910 168

S23.11 1910 170

S23.12 1910 170

S23.14 1910 168

S24.11 1910 170

S24.12 1910 168

S24.7-! 1910 167

D012 33

S24.72! 1910 170

S24.75! 1910 168

S31.83! 1905 165

D012 31, 33, 35, 36

S31.87!–S31.89! 1905 166

S32.5 1911 171

Anh. C 194

S32.7 1911 171

S32.81 1911 171

Anh. C 194

S32.89 Anh. C 194

S34.7-! 1910 167

D012 33

S34.72! 1910 168

S36.03 1905 165

D012 35, 36

S36.40 D012 36

S36.49 1905 165

D012 35

S37.03 1905 165

D012 35, 36

S40.0 1911 172

S41.87! 1903 164

S42.11 1902 163

S42.21 0401 98

1903 164

S42.41 1902 163

S43.01 1903 164

S52.21 1903 164

S52.31 D005 21

S52.51 D011 26

S61.0 1905 166

S62.32 1510 149

D012 32

S71.1 1911 172

S71.88! 1903 163

S72.3 1903 163

S82.5 1911 171

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S82.81 1911 171

Sx1.84! D012 33

Sx1.84!–Sx1.89! 1903 163, 164

Sx1.85! D012 33

Sx1.86! D012 33

Sx1.87! D012 33

ICD-Kode DKR/Anh. C Seite

Sx1.88! D012 33

Sx1.89! D012 33

T00–T07 1911 170

T01.8 1911 172

T07 1911 171

T21.23 1914 173

T21.25 1914 173

T25.3 1914 172

T29.– 1914 173

T31.–! 1914 173

D012 33

T32.–! 1914 173

D012 33

T36–T50 1916 174, 175

T38.3 1916 175

T39.0 1916 174

T39.1 1916 175

T40.2 1916 174

T45.5 1916 174

T51–T65 1916 174, 175

T74.– 1915 174

T80–T88 D015 41

T81.0 D015 43

T81.4 1807 161

T81.8 D015 42

T82.1 0911 120

D015 41

T82.7 0911 120

T82.8 0911 120

D015 43

T85.4 1205 136

T85.73 1205 136

T85.82 1205 136

T85.83 1205 136

T86.– P015 65

T86.10 P015 65

T86.83 0704 111

T88.4 1005 129

T89.0- 1905 166

T90–T98 D005 20

T92.1 D005 19

U07.0! D012 33

U07.1! D012 34

U07.2! D012 34

U09.9! D012 34

U12.9! D012 34

U55.– P015 66

U60.–! D012 34

U61.–! D012 34

U62.–! D012 34

U63.–! D012 34

U69.0-! D012 34

U69.10! D012 34

U69.11! D012 34

U69.12! D012 34

U69.13! D012 34

U69.20! D012 34

U69.21! D012 34

U69.40! D012 34

U69.5-! D012 34

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U69.7-! D012 34

U69.8-! D012 34

U80.–! D012 34

U80.00! 0104 77

ICD-Kode DKR/Anh. C Seite

U81.–! D012 34

U82.–! D012 34

U83.–! D012 34

U84! D012 34

U85! D012 35

U98.–! D012 32

U99.–! D012 32

U99.0! D012 32, 35

X49.9! 1916 174

X84.9! 1916 174

Y57.9! 1917 175, 176, 177

Z00.5 P015 64, 65

Z03.– D002 11

Z03.0 bis Z03.9 D002 10

Z03.6 D002 11

Z08.– 0209 88

Z08.1 0209 88

Z20.6 0101 74

Z21 0101 73, 74

1917 175

Z22.3 0104 77

Z29.2 1605 157

Z29.21 1605 157

Z29.9 1917 177

Z33! D012 32

Z34 1510 149

D012 32

Z35.– 1510 149

Z37.–! 1507 146

D012 35

Z37.0! 1505 146

1508 146

Z37.1! 1505 146

Z37.2! 1509 147

Z38.– 1601 153, 154

Z38.0 1601 153, 154

1602 155

Z38.1 1601 153

Z39.– 1518 150, 151

Z40.8 1205 137

Z42.– 1205 135

Z42.1 1205 136

Z45.0- 0911 120

Z47.0 D005 20, 21

Z48.8 0912 120

1518 151

Z49.1 1401 141

Z50.–! D012 32

Z51.1 0212 89

Z51.4 1917 177

Z52.– P015 64, 65

Z52.01 P015 64, 67

Z52.08 P015 67

Z52.1 P015 67

Z52.2 P015 67

Z52.3 P015 67

Z52.4 P015 64, 67

Z52.6 P015 67

Z52.80 P015 67

Z52.88 P015 67

Z53 D007 22

Z54.–! D012 32

Z80.3 1205 137

Z85.– 0209 88

Z85.5 0209 88

ICD-Kode DKR/Anh. C Seite

Z86.2 0304 91

Z89.4 0401 102

Z89.5 0401 102

Z89.6 0401 102

Z89.7 0401 102

Z92.1 1917 177

ICD-Kode DKR/Anh. C Seite

Z94.0 P015 65

Z95.0 0911 120

Z95.1 0901 116

Z95.5 0901 116

Z96.1 0704 111

Z99.2 1401 141

OPS-Kode-Index

OPS-Kode DKR/Anh. C Seite OPS-Kode DKR/Anh. C Seite

1-100 P008 61

1-212 P003 53

1-212.0 P003 53

1-212.y P003 53

1-266.0 0911 120

1-273 P005 58

1-334 P003 53

1-408.0 Anh. C 185

1-415 P003 52

1-420.0 Anh. C 186

1-430.1 1006 129

1-463.0 D004 18

1-502.2 P003 54

1-545.x Anh. C 186

1-620.00 P007 61

1-631 Anh. C 185

1-636.0 P007 60

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1-71 P014 63

1-844 P005 58

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1-999.40 0209 88

3-035 P003 52

3-05a Anh. C 185

3-200 1909 167

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3-225 P001 46

3-820 P009 61

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5-113.0 P015 67

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5-312 1001 123, 126, 127

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5-335.3 P015 67, 68

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P013 62

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5-411 P015 67

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5-448 P003 47, 48

P006 60

5-448.0 P003 48

P006 60

5-448.00 P003 48

5-448.01 P003 48

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5-448.0x P003 48

5-448.1 P003 48

P006 60

5-448.10 P003 48

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P006 60

5-448.3 P003 48

P006 60

5-448.4 P003 48

5-448.5 P003 48

5-448.50 P003 48

5-448.51 P003 48

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5-448.53 P003 48

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5-448.5x P003 48

5-448.6 P003 48

5-448.a P003 48

5-448.b P003 48

5-448.c P003 48

5-448.d P003 48

5-448.e P003 48

5-448.f P003 48

5-448.f0 P003 48

5-448.f1 P003 48

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5-448.fx P003 48

5-448.x P003 48, 49

5-448.x0 P003 49

5-448.y P003 48, 49

5-451 P003 52

5-451.7 P003 52

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5-455.9 P003 54

5-467.61 P015 68

5-467.62 P015 68

5-467.91 P015 68

OPS-Kode DKR/Anh. C Seite

5-467.92 P015 68

5-469.1 1102 131

5-469.2 1102 131

5-482.b0 Anh. C 189

5-484.27 Anh. C 189

5-503.3 P015 67

5-503.4 P015 67

5-503.5 P015 67

5-503.6 P015 67

5-504 P015 67, 68

5-511.02 P001 46

5-511.11 P006 60

5-528 P015 68

5-530.31 D011 26

5-541.0 P004 56

5-554.8 P015 64, 67

5-555 P015 67, 68

5-559.3 P013 62

5-683.04 P004 55

5-685.3 P001 46

5-702.1 P008 61

5-704.4 Anh. C 188

5-720.1 P001 46

5-727.1 1509 147

5-733 P004 56

5-74 1525 152

5-740.0 1525 152

5-740.1 1509 147

1525 152

5-749.0 P013 62

5-783 P015 67

5-783.0d P003 51

5-784 P003 50, 53

P015 67

5-784.0d P003 51

5-785 P003 50

5-786 P003 50

5-787.35 D005 21

5-790.16 D011 26

5-801.b P003 53

5-812.9 P003 53

5-820 P003 50, 51

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5-820.00 P003 51

5-820.2 P003 50

5-820.7 P003 50

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5-829.n P003 50

5-829.p P003 50

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5-839.5 P013 62

5-83b.31 1910 168

5-864.8 P005 59

5-86a.4 P003 50

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5-89…5-92 P015 67

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5-894.08 P005 57

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OPS-Kode DKR/Anh. C Seite

5-894.0f P005 57

5-901 P015 67

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5-924 P015 67

5-93…5-99 P003 51

5-930.4 0401 97, 98

5-981 1911 172

5-982 1911 172

5-983 P013 62

5-995 P004 55

6-00 P005 59

P014 63

8-01 P005 58

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P014 63

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P014 63

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8-510.1 P004 56

8-52 Anh. C 191

8-523.4 0201 83

8-527.6 Anh. C 188

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8-531 0201 83

8-541.4 0212 89

8-542.11 0201 84

8-543.32 P001 46

8-547 P014 63

8-547.0 0201 83

8-547.1 0201 83

8-547.2 0201 83

8-55 P005 58

8-56 P005 58

8-560.2 1601 154

8-70 1001 126

8-700 1001 127

P005 58

8-701 1001 123, 127

8-704 1001 123

8-706 1001 123

8-711 1001 123, 126

8-711.0 1001 127, 128

8-711.00 1001 127

8-711.4 1001 127

8-712 1001 124, 126

8-712.0 1001 128

8-714.0 P005 59

8-716 1001 124

8-716.10 Anh. C 193

8-717 1001 128

8-718 1001 124, 126

8-720 P005 58

OPS-Kode DKR/Anh. C Seite

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8-772 0903 117

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8-837.k0 P005 56

8-837.m Anh. C 187

8-837.m0 Anh. C 187

8-837.m1 Anh. C 187

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8-83b.84 Anh. C 184

8-83b.85 Anh. C 184

8-83b.86 Anh. C 184

8-83b.87 Anh. C 184

8-83b.88 Anh. C 184

8-83b.89 Anh. C 184

8-851 0908 118, 119

8-851.4 0908 118

Anh. C 185

8-851.5 0908 118

8-853.1 1401 141

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8-854.7 1401 141

8-855.1 1401 141

OPS-Kode DKR/Anh. C Seite

8-855.7 1401 141

8-855.8 1401 141

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8-857.2 1401 141

8-862 P015 67

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8-900 P009 61

8-91 1806 160

P001 46

P005 58

8-910 P001 46

8-919 1806 160

P001 45, 46

8-920 bis 8-924 P005 58

8-925 P005 58

8-93 P005 58

8-930 bis 8-932 P005 58

8-932 P005 58

8-933 P005 58

8-978 P015 65

8-980 Anh. C 190

8-982 Anh. C 189

8-983 1310 139

8-98e Anh. C 189

9-260 1508 146

9-261 1509 147

9-31 P005 58

9-40 P005 58

9-403 P005 58

9-990 P017 69

SAB-Entscheidungsverzeichnis

Verzeichnis der Entscheidungen des Schlichtungsausschusses auf Bundesebene (SAB) zur Klärung strittiger Kodier- und Abrechnungsfragen nach § 19 KHG (Krankenhausfinanzierungsgesetz)

KDE/Verf.-Nr. DKR/Anh. C Seite KDE/Verf.-Nr. DKR/Anh. C Seite

KDE 16 1808 162

KDE 17 0104 77

KDE 25 0305 91

KDE 37 1004 128

KDE 39 D002 7

KDE 47 Anh. C 184

KDE 67 1917 176

KDE 77 1807 161

KDE 107 1205 136

KDE 109 1917 177

KDE 129 Anh. C 185

KDE 134 0201 80

KDE 149 Anh. C 185

KDE 150 D002 8

KDE 168 1806 160

KDE 174 Anh. C 185

KDE 202 Anh. C 186

KDE 206 1205 135

KDE 231 0201 81

KDE 262 1605 157

KDE 268 Anh. C 186

KDE 275 P005 58

KDE 294 D002 9

KDE 296 D002 6

KDE 309 Anh. C 186

KDE 326 1917 177

KDE 338 0913 121

KDE 344 0903 117

KDE 354 Anh. C 187

KDE 357 0201 81

KDE 359 Anh. C 187

KDE 372 1310 139

KDE 386 D015 42

KDE 392 0304 91

KDE 393 D015 43

KDE 400 D003 15

KDE 403 1005 129

KDE 404 Anh. C 188

KDE 410 Anh. C 188

KDE 428 Anh. C 189

KDE 430 1205 137

KDE 433 P015 66

KDE 454 1110 133

KDE 463 Anh. C 189

KDE 466 D015 43

(ehemals KDE 20)

KDE 468 0611 109

KDE 493 1006 129

KDE 513 1108 133

KDE 533 0914 121

KDE 535 D004 18

KDE 537 0101 74

KDE 541 D002 10

KDE 545 Anh. C 190

KDE 549 Anh. C 190

KDE 555 1914 173

KDE 556 D003 16

KDE 558 Anh. C 190

KDE 561 1205 137

KDE 562 Anh. C 191

KDE 571 1006 129

KDE 583 0201 82

KDE 584 Anh. C 191

KDE 585 Anh. C 192

KDE 586 Anh. C 192

KDE 588 Anh. C 193

KDE 589 Anh. C 194

KDE 596 1109 133

KDE 598 P015 65

S20210005 0306 91

S20220001 Anh. C 184

S20220002 1102 131

S20220004 Anh. C 184

S20220008 D012 35

  1. Siehe hierzu auch die Kodierfrage zur ICD-10-GM Nr. 1018 des BfArM „Wie sind im Zusammenhang mit COVID-19 die Zusatzschlüsselnummern U07.1! und U07.2! sowie U99.0! zu verwenden?“ https://www.dimdi.de/dynamic/de/klassifikationen/kodierfrage/gm-1018/

  2. Siehe hierzu auch den Beschluss des Schlichtungsausschusses Bund gem. § 17c Abs. 3 KHG,
    AZ 01/2015 vom 04.07.2016, der am 27.07.2016 mit Veröffentlichung in Kraft getreten ist. (
    https://www.dkgev.de/fileadmin/default/Beschluss_Schlichtungsausschuss_Bund_gem.____17c_Abs._3__KHG.pdf)

  3. Der letzte Satz ist Bestandteil der Entscheidung des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG zu der KDE 231, veröffentlicht am 15.10.2020. Er ist kein Zitat des Beschlusses des Schlichtungsausschusses Bund gem. § 17c Abs. 3 KHG, AZ 01/2015 vom 04.07.2016.

  4. Deutsche Definition nach Paragraph 31, Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Personenstands­gesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 28.11.2008 (BGBl.I.,S. 2263).

  5. Siehe Deutsche Definition nach Paragraph 31, Abs. 2 und 3 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes i.d.F. der Bekanntmachung vom 29.10.2018 (BGBl.I.,S. 1768).