Stationäre Krankenhaus­kosten 2015 auf 84,2 Milliarden Euro gestiegen

Statistische Bundesamt – Krankenhauskosten 2015

Die der stationären betrugen im Jahr 2015 rund 84,2 Milliarden Euro. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, waren das 3,8 % mehr als im Jahr 2014 (81,2 Milliarden Euro).

Umgerechnet auf rund 19,2 Millionen Patientinnen und Patienten, die 2015 vollstationär im Krankenhaus behandelt wurden, lagen die stationären Krankenhauskosten je Fall bei durchschnittlich 4 378 Euro und damit um 3,3 % höher als im Jahr zuvor (4 239 Euro).

Die Gesamtkosten der Krankenhäuser beliefen sich im Jahr 2015 auf 97,3 Milliarden Euro (2014: 93,7 Milliarden Euro). Sie setzten sich im Wesentlichen aus den Personalkosten von 58,5 Milliarden Euro (+ 4,1 % gegenüber 2014), den Sachkosten von 36,2 Milliarden Euro (+ 3,4 %) sowie den Aufwendungen für den Ausbildungsfonds von 1,3 Milliarden Euro (+ 4,3 %) zusammen. Weitere 1,4 Milliarden Euro entfielen auf Steuern, Zinsen und ähnliche Aufwendungen sowie auf Kosten der Ausbildungsstätten.

In den Gesamtkosten waren für nichtstationäre Leistungen (unter anderem Kosten für die Ambulanz sowie für wissenschaftliche Forschung und Lehre) in Höhe von 13,1 Milliarden Euro enthalten.

Die durchschnittlichen stationären Kosten je Fall waren in mit 3 953 Euro am niedrigsten und in mit 5 013 Euro am höchsten. Diese regionalen Unterschiede sind auch strukturell bedingt: Sie werden vom sowie von der Art und Schwere der behandelten Erkrankungen beeinflusst.

Die deutlichste Steigerung der stationären Kosten je Fall im Vergleich zum Vorjahr gab es in Schleswig-Holstein mit + 5,0 %. Den geringsten Anstieg gab es im mit + 0,7 %.

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