Bundessozialgericht bestätigt Regress in Höhe von rund 490.000 Euro wegen fehlender persönlicher Unterschrift eines Vertragsarztes auf Sprechstundenbedarfsverordnungen

B 6 KA 9/24 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 27.08.2025 – Terminbericht 25/25 Veröffentlicht 29.08.2025 Ein Vertragsarzt, der Sprechstundenbedarfsverordnungen nicht persönlich unterschreibt, sondern stattdessen einen … Bundessozialgericht bestätigt Regress in Höhe von rund 490.000 Euro wegen fehlender persönlicher Unterschrift eines Vertragsarztes auf Sprechstundenbedarfsverordnungen weiterlesen