Gesundheit - Andernach:Streit um Schlaganfallbehandlung: Nicht alle Klagen erledigt

Mainz (dpa/lrs) - Trotz der im Januar unterzeichneten Erklärung zur Beilegung des Streits um Abrechnungen von Schlaganfallbehandlungen haben sich noch längst nicht alle Rechtsstreitigkeiten erledigt. Von den bis Ende 2018 insgesamt rund 9100 bei den Sozialgerichten in Rheinland-Pfalz eingegangenen Klagen hätten sich bis Ende Mai dieses Jahres 5810 - also rund 63 Prozent - erledigt, teilte das Gesundheitsministerium in Mainz auf Anfrage mit. Es werde davon ausgegangen, dass nach und nach weitere Klageverfahren einer einvernehmlichen Erledigung zugeführt würden.

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Mainz (dpa/lrs) - Trotz der im Januar unterzeichneten Erklärung zur Beilegung des Streits um Abrechnungen von Schlaganfallbehandlungen haben sich noch längst nicht alle Rechtsstreitigkeiten erledigt. Von den bis Ende 2018 insgesamt rund 9100 bei den Sozialgerichten in Rheinland-Pfalz eingegangenen Klagen hätten sich bis Ende Mai dieses Jahres 5810 - also rund 63 Prozent - erledigt, teilte das Gesundheitsministerium in Mainz auf Anfrage mit. Es werde davon ausgegangen, dass nach und nach weitere Klageverfahren einer einvernehmlichen Erledigung zugeführt würden.

Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei dem Streit nicht um aktuelle Behandlungen von Schlaganfall-Patienten handelt, sondern sich der Zwist um Abrechnungen erfolgter Behandlungen aus der Zeit bis 2018 dreht. Es geht um Abrechnungskriterien, genauer um die Frage, ob Krankenhäuser Zeitvorgaben für den Transport eines Patienten von einer zu einer anderen Klinik einhalten und höhere Sätze abrechnen können. Es gilt eine 30-Minuten-Vorgabe. Strittig war, ob die sich auf die reine Transportzeit bezieht oder die Uhr zu ticken beginnt, wenn ein Arzt sich für einen solchen Transport entschieden hat.

In der gemeinsamen Erklärung von Januar verständigten sich Krankenkassen und Krankenhausgesellschaft darauf, die 30 Minuten nur auf den Transportweg zu beziehen. Die IKK Südwest hatte die Erklärung nicht mit unterzeichnet und argumentiert, es sei eine "intensivere Prüfungszeit" nötig, man habe höhere Steigerungen bei den Ausgaben in Krankenhäusern gehabt als andere Kassen. Nun sagte Vorstand Roland Engehausen, die IKK Südwest unterstütze die Festlegung zu der Frist für die Zukunft ausdrücklich, halte sie aber aufgrund eines gültigen Urteils des Bundessozialgerichtes rückwirkend für rechtlich sehr fragwürdig. Gleichwohl habe die Verständigung im Januar aber den sehr emotionalen Konflikt befriedet.

Im Fall der IKK Südwest seien von 344 Klagen mittlerweile 69 - rund 20 Prozent - zurückgenommen, sagte Engehausen und verwies darauf, dass bei anderen Kassen auch noch Klagen offen sind. Er sprach sich dafür aus, die Abrechnung der Behandlungen von Schlaganfällen künftig klarer zu regeln. Besser sei eine Gesamtpauschale für alle Fälle, das spare Bürokratie, führe zu weniger Streit und stelle wieder die gute Versorgung der Patienten in den Mittelpunkt.

Engehausen trat einem in einer Mitteilung des Landeskrankenhauses kürzlich formulierten Vorwurf entgegen, die IKK Südwest gefährde wegen anhaltender juristischer Auseinandersetzungen die Versorgung von Patienten. Das sei schlicht nicht so, sagte Engehausen. Es gehe um alte Rechnungen bis 2018, und dort um strittige Zusatzpauschalen in der Höhe von etwa 350 000 Euro für die IKK Südwest und nicht um die grundsätzlichen Behandlungskosten. Das gesamte Streitvolumen mehrerer Jahre entspreche etwa 3,5 Prozent der Beträge, die die IKK Südwest jährlich an das Landeskrankenhaus bezahle.

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