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Appell an die Bundesregierung Bremer Krankenhäuser wehren sich gegen Strafzahlungen

Seit Januar müssen Krankenhäuser Strafen zahlen, wenn sie Patienten nicht schnell genug entlassen. Bremer Krankenhäuser sehen ihre soziale Verantwortung bestraft - und fordern eine Rücknahme des Gesetzes.
13.02.2020, 22:09 Uhr
Lesedauer: 3 Min
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Von Rebecca Sawicki Felix Wendler

Die Krankenhäuser fühlen sich gegängelt: Seit Januar sind sie laut Gesetz zu Strafzahlungen verpflichtet, sollten Krankenkassen zu Recht etwas an ihren Abrechnungen auszusetzen haben. Mit mindestens 300 Euro für jeden Fall müssen die Kliniken rechnen. Im Land Bremen wären im Jahr 2017 laut Krankenhausgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen rund 25 000 Abrechnungen von dieser Änderung betroffen gewesen.

„Das hätte insgesamt mindestens 7,4 Millionen Euro an Strafen bedeutet“, rechnet Geschäftsführer Uwe Zimmer vor. Die Änderung betreffe unter anderem Fälle, in denen Patienten länger im Krankenhaus blieben, als es ihr Gesundheitszustand erforderte: „Wenn ein Patient eigentlich nicht mehr ins Krankenhaus gehört, aber daheim nicht versorgt werden kann, müssen wir eine Reha für ihn suchen. Das klappt aber nicht immer so kurzfristig“, erklärt Zimmer. So zum Beispiel bei dementen Personen, deren Angehörige gerade nicht zugegen sind. Die Folge sei, dass Patienten weiter stationär versorgt werden.

Kliniken haben soziale Verantwortung

„Am Ende bekommt das Krankenhaus Kürzungen und muss wegen einer falschen Abrechnung auch noch Strafe zahlen“, so Zimmer. Der Vorwurf der Krankenhausgesellschaft: Kliniken sollen gewissermaßen für soziale Verantwortung zur Rechenschaft gezogen werden. Eine andere Sicht auf das neue Gesetz hat die AOK Bremen/Bremerhaven. „Es gehört zum Gesamtpaket der Versorgung dazu, dass das Krankenhaus sich um die Anschlusspflege kümmert“, so Jörn Hons, Sprecher der AOK. Es gehe bei den Bußen aber ausschließlich um falsche Rechnungen und nicht um die medizinische Versorgung selbst.

„Die Strafzahlungen, die die Kliniken jetzt zahlen, müssen die Krankenkassen schon seit 13 Jahren bezahlen. Angenommen, es wird eine Abrechnung zu Unrecht beanstandet, dann müssen wir dem Krankenhaus 300 Euro als Aufwandsentschädigung zahlen“, erklärt er weiter. Es sei also nicht so, als hätten sich Krankenkassen und Krankenhäuser in der Vergangenheit nicht um Fallentscheidungen gestritten: „Jetzt haben wir nur Waffengleichheit“.

Wie viel die Krankenkasse für ein bestimmtes gesundheitliches Problem zahlt, ist durch das System der diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG) geregelt. „Es gibt im Rahmen des DRG-Systems eine Verweildauer. Wenn man Patienten länger behält, bekommt man im günstigsten Fall nichts mehr und im ungünstigsten Fall Abzüge“, erklärt Karl-Werner Töpler vom Verbund für unabhängige Patientenberatung. Die Krankenkasse zahlt einen Fixbetrag für die Zeit zwischen der Ober- und der Untergrenze der Verweildauer. Bleibt ein Patient nicht bis zur Untergrenze in Behandlung, wird der Betrag gekürzt. Bleibt ein Patient länger, kann es sein, dass die Klinik kein Geld mehr bekommt. Allerdings nur, wenn der längere Aufenthalt aus medizinischer Sicht nicht begründet werden kann.

Forderung eines klaren Rahmens

Das Geld, das die Krankenkassen zu viel bezahlt haben, mussten die Kliniken bisher nur zurückerstatten. Seit der Gesetzesänderung kommt die Strafe obendrauf. Auffällig sei, so Hons, dass seit Einführung der Strafzahlung häufiger der Dialog vonseiten der Kliniken gesucht werde. „Wir haben früher auch schon bei den Krankenhäusern angerufen, wenn wir festgestellt haben, dass eine Rechnung falsch ist. Sie wollten aber nicht mit uns reden, da es für sie keine Auswirkungen hatte. Jetzt versuchen sie, gemeinsam mit uns, die Unstimmigkeiten zu klären.“

Die Medizinerin und Bremer Bundestagsabgeordnete der Grünen, Kirsten Kappert-Gonther, hält die Kritik der Krankenhäuser für glaubwürdig, solange diese sich am Patientenwohl orientiere und nicht generell die Abrechnungsprüfung infrage stelle: „Nur wenn die ambulante Anschlussbehandlung oder die notwendige Kurzzeitpflege gesichert ist, können Patientinnen und Patienten guten Gewissens entlassen werden", so die Abgeordnete.

Gegen die Prüfungen hat Uwe Zimmer nichts einzuwenden, er fordert allerdings einen klareren Rahmen und den Wegfall der Strafzahlungen. Das DRG sei sehr komplex, deshalb könne man häufig Fehler in den Abrechnungen finden. „Statt der Strafzahlung müsste man eher daran arbeiten, dass es eine Auffangregelung gibt“, empfiehlt Zimmer. „Wenn eine Nachversorgung nicht möglich ist, sollten Krankenhäuser zumindest eine verminderte Vergütung für die weitere Betreuung bekommen.“

+++ Dieser Text wurde aktualisiert um 22:09 Uhr +++

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