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Digitale Sicherheit

Kabinett beschließt Blockchain-Strategie

Das Bundeskabinett hat Mitte September die sogenannte Blockchain-Strategie verabschiedet. Auch für das Gesundheitswesen bietet die Technologie, mit deren Hilfe sich Daten sicher übertragen lassen, in vielen Bereichen Chancen, wie ein innovatives Projekt zum Betäubungsmittelrezept zeigt.
Christina Müller
26.09.2019  08:00 Uhr

In Estland ist die Blockchain aus dem Gesundheitswesen nicht mehr wegzudenken. Dort kommt die Technologie etwa bei der elektronischen Patientenakte zum Einsatz. Und auch die Bundesregierung will künftig verstärkt auf Blockchain setzen. Denn das System gilt als transparent und manipulationssicher. Statt an einem zentralen Speicherort legt es die einzelnen Informationsblöcke zu einem bestimmten Vorgang auf mehreren verschiedenen Rechnern ab. Diese Blöcke sind Unikate, die chronologisch aufeinander aufbauen. Sie enthalten jeweils die verschlüsselten Informationen – wie ein digitaler Fingerabdruck – sowie einen Zeitstempel und die Transaktionsdaten.

Im Netzwerk aller Nutzer wird mit jeder Aktion ein neuer und dann unveränderbarer Datenblock generiert. Im Ergebnis entsteht auf allen beteiligten Computern die gleiche komplexe Datenkette, vergleichbar mit einer DNA-Sequenz. Diese Datenketten kontrollieren sich gegenseitig: Ist eine von ihnen nicht mehr identisch mit den anderen, etwa weil jemand versucht hat, nachträglich eine bestimmte Information zu verändern, schließen die anderen sie aus dem System aus. Daher ist es so gut wie unmöglich, einmal gesicherte Daten zu manipulieren.

BtM-Rezept via Blockchain

Wie diese Technologie das Gesundheitswesen umkrempeln könnte, zeigt ein Projekt des Arztes Dr. Christian Sigler von der Charité Berlin und von Irina Hardt, Promotionsstudentin in Wirtschaftsinformatik an der Universität Ulm. Gemeinsam haben sie ein elektronisches Betäubungsmittelrezept (eBtM) entwickelt, das Blockchain nutzt, und damit Anfang 2019 einen Ideenwettbewerb des Bundesministeriums für Gesundheit gewonnen.

»Die Blockchain dient als manipulationssicheres Rückgrat des Prozesses«, erläutert Sigler gegenüber der PZ. »Da alle Transaktionen redundant gespeichert sind, lassen sich Betrugsfälle besser verhindern und notfalls auch schneller aufklären.«

Für den Patienten unterscheidet sich der Prozess laut Sigler nicht von dem von der Gematik geplanten elektronischen Rezept. Beim Arztbesuch erhält er anstelle des Papierrezepts einen QR-Code als Ausdruck oder in einer Gesundheits-App. In der Apotheke zeigt er seinen QR-Code vor und der Apotheker prüft durch Einscannen die Gültigkeit. Wenn das Rezept zulässig ist, gibt er die Medikation ab. Mit Scan des Securpharm-Codes wird das Rezept als bearbeitet markiert und eine automatische Zahlungsaufforderung an die Krankenkasse geschickt. Es kann danach nicht noch einmal eingelöst werden.

Das eBtM erfordert keine neue Hardware für Apotheken und Ärzte. »Mit einem Computer und dem Securpharm-Scanner ist jede Apotheke zur Teilnahme bereit, nachdem sie unsere Software installiert hat.« Das hätte Vorteile für alle, betont der Arzt. »Wir hoffen, dass das eBtM Retaxationsfälle verhindert und Zeit spart.« Da es Ärzte beim digitalen Ausfüllen des Rezepts unterstützt, erwartet er auch weniger Formfehler. Zudem könne die Abrechnung mit der Krankenversicherung rein elektronisch erfolgen.

Flächendeckend einsetzbar

Dem Strategiepapier der Bundesregierung zufolge steht dem flächendeckenden Einsatz solcher Systeme nichts im Weg. »Die im Gesundheitswesen verwendeten Schnittstellen sind prinzipiell offen für mögliche Zukunftstechnologien wie Blockchain«, heißt es. Eine Nutzung »wird deshalb kontinuierlich in Betracht gezogen«.

Künftig, so hofft die Regierung, ließen sich mithilfe der Blockchain-Technologie zum Beispiel globale Warenströme und Lieferketten mit konkreten Temperaturvorgaben nachvollziehbar und damit sicherer machen. Sie fördert etwa ein Projekt, das darauf abzielt, den Standort, Zustand und Prozessstatus einzelner Produkte lückenlos überwachen zu können. Zwar erwähnt der Bund an dieser Stelle nicht ausdrücklich den Arzneimittelsektor, ein solches Konzept ließe sich jedoch theoretisch auch bei Medikamenten anwenden.

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