Kodierempfehlung Nr. 77

Schlagwort: Fieber, postoperativ – durch Schlichtungsausschuss entschieden
Erstellt: 2006-02-28
Aktualisiert: 2021-01-01 -  – letztmalige turnusmäßige Aktualisierung, da durch Schlichtungsausschuss entschieden.
Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 2020-08-19
DRG:
ICD: T81.4 R50.9
OPS:

Problem/Erläuterung:
Kann als Nebendiagnose T81.4 Infektion nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziert verschlüsselt werden, wenn nach der Operation kurzfristig postoperatives Fieber (einmalig am 3. postoperativen Tag) "ohne anatomisches Korrelat" bei "prophylaktischer“ i. v.-Antibiose auftritt?

Kodierempfehlung:

Entscheidung Schlichtungsausschuss:
Einmalig auftretendes postoperatives Fieber (kontrolliert oder behandelt) ohne Infektion und ohne anatomisches Korrelat (z. B. Resorptionsfieber) ist mit dem Kode R50.9 Fieber, nicht näher bezeichnet zu kodieren. Der Kode T81.4 Infektion nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziert kann nicht kodiert werden, wenn keine Infektion vorliegt.

Kodierempfehlung bis zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses:
Es lag ein Symptom (Fieber) vor. Da ein infektiöses Geschehen als Ursache für das Fieber nicht nachgewiesen werden konnte, kann T81.4 als postoperative Infektion nicht verschlüsselt werden. Da eine Temperaturerhöhung postoperativ nichts Ungewöhnliches ist (Resorptionsfieber), ist sie zunächst nicht als Nebendiagnose zu verschlüsseln, wenn sie sich im üblichen Rahmen bewegt. Falls postoperatives Fieber (als Symptom) auftritt und die Kriterien einer Nebendiagose erfüllt, ist es als Symptom mit R50.9 Fieber, nicht näher bezeichnet zu verschlüsseln, sofern nicht tatsächlich eine Infektion nachgewiesen wurde. Für Fälle ab 2010 sind die Änderungen der DKR D003 zu Symptomen als Nebendiagnosen zu berücksichtigen. Hinweis: Im Jahr 2012 wurde T81.4 aus der CCL-Matrix gestrichen.