Der neue Chef der Krankenhausgesellschaft Sachsen zu den Reformplänen des Freistaats, warum sie nicht ins Bundeskonzept passen und wie die finanzielle Situation der Kliniken aussieht.
Dresden. In Sachsen soll ab 2024 ein neuer Krankenhausplan in Kraft treten. Doch der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministers für eine deutschlandweite Krankenhausreform durchkreuzt diesen Plan zum Teil. Was das für die Versorgung in Sachsen bedeutet, erläutert Friedrich R. München, neuer Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft Sachsen.
Herr München, wie soll die Krankenhausversorgung in Sachsen nach den Beschlüssen der Landesregierung ab nächstes Jahr aussehen?
Für eine wohnortnahe Gesundheitsversorgung soll es vier Krankenhaustypen geben: Regel-, Schwerpunkt- und Maximalversorger sowie Fachkrankenhäuser. Hinzu kommen Integrierte Gesundheitszentren, die ambulante, stationäre und pflegerische Aufgaben haben, Notfallversorgung und therapeutische Angebote wie Physio- und Ergotherapie vorhalten. Einige Krankenhäuser im ländlichen Bereich haben Potenziale, zu solchen Gesundheitszentren weiterentwickelt zu werden. Niedergelassene Ärzte arbeiten dann unter anderem per Telemedizin mit stationären Ärzten zusammen, zum Beispiel in der Diagnostik. Ambulant und stationär sollen nicht mehr so strikt getrennt werden, wir nennen das sektorübergreifende Versorgung.
Friedrich R. München (60) leitet seit 1. Februar die Krankenhausgesellschaft Sachsen als Geschäftsführer. Zuvor war er dort Justiziar.
Quelle: Krankenhausgesellschaft Sachsen