KHZG: Wird es eng ? Ein Statement des Bundesverbandes KH-IT

BVKHIT

Veröffentlicht 29.06.2022 08:00, Kim Wehrs

Umsetzungsfristen und Betriebskosten der IT-Projekte des KHZG sind für die Krankenhausverantwortlichen keine trivialen Aspekte. Nachdem in allen Bundesländern die Bedarfsanmeldung erfolgt ist, warten Krankenhäuser noch auf Bescheide und die Bewilligung der Gelder. Wird es bei den Fristen zur Umsetzung eng? Liegt eine Fristverlängerung in der Luft? Außerdem kommt jedoch ein anderes Problem auf die Krankenhäuser zu - das der Betriebskosten. 

Ohne eine Fristverlängerung wird die Befürchtung laut, dass eine Umsetzung der KHZG-Projekte scheitern kann. Daher sind die Erfolgsvoraussetzungen im Vorfeld zu regeln. Ein Blick auf die Gründe für die Verzögerungen ist angebracht. Und da gibt es mehrere, voneinander unabhängige Ursachen:

1. Verzögerungen bei den Förderbescheiden verursachen nur in wenigen Einrichtungen tatsächlich größere Verzögerungen in der Umsetzung der Projekte. Aber es gibt Häuser, die erst starten, wenn der Förderbescheid vorliegt. Übrigens liegen auch in Baden-Württemberg noch kaum Förderbescheide vor, obwohl das Sozialministerium wohl einen großen Teil der Förderzusagen des BAS bereits hat.

2. Massive Verzögerungen entstehen durch die Notwendigkeit der Ausschreibungen. Das Vergaberecht führt zu langwierigen Abläufen, angefangen bei rechtssicheren Leistungsverzeichnissen über den Angebotsprozess bis hin zum abschließenden Verhandlungsprozess.

3. Weitere Verzögerungen entstehen, da wichtige Dienstleister - wie u.a. die Hersteller der KIS, aber auch der sonstigen Anwendungen - die Auftragsflut gar nicht so schnell umsetzen können, wie es notwendig wäre.

4. Eine weitere Ursache für Verzögerungen liegt in den Lieferzeiten von Hardware. Wir haben bei manchen Servern inzwischen Lieferzeiten von 12 Monaten, Tendenz steigend  

Das alles lässt erwarten, dass die Umsetzungsfrist verlängert wird. Wir können als Bundesverband der Krankenhaus IT-Leiterinnen/Leiter zwar auf die Probleme hinweisen, aber wir können sie leider nicht lösen.

 

Betriebskosten und Refinanzierung

Ungeachtet aller Umsetzungsfristen kommt das Problem der Betriebskosten auf die Krankenhäuser zu. Man kann ca. 30% der Investitionsmittel als künftige jährliche Betriebskosten ansetzen. Diese müssen nach Ablauf der ersten 36 förderfähigen Monate durch das Krankenhaus getragen werden. Alternativ kann das Haus bis zu 2% Abschlag der DRG-Erlöse hinnehmen - die Betriebskosten sind vermutlich billiger. Die Refinanzierung der IT-Kosten durch DRG-Aufschläge sehe ich noch nicht. Doch am Ende des Tages muss das Krankenhaus seine Kosten refinanziert bekommen. Eine Weiterleitung eines etwaigen des DRG-IT-Anteils an die IT wird kaum erfolgen, ebenso wenig wie die direkte Bereitstellung der pauschalen Fördermittel für IT-Investitionen.

 

Lesen Sie auch den Artikel „Krankenhauszukunftsgesetz: Es wird eng“ https://www.krankenhaus-it.de/item.161 ... ftsgesetz-es-wird-eng.htm

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Jürgen Flemming, Bundesverband der Krankenhaus-IT-LeiterInnen e.V., Mitglied im Vorstand, Pressereferent

 


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