Bundesrat

Pflegebemessung in der Klinik: Länder sind nur mäßig zufrieden

Die Koalition will mit dem Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz die Arbeitssituation der Pflegekräfte im Krankenhaus verbessern. Die Länder sehen im vom Bundestag verabschiedeten Gesetz nur teilweise ihre Forderungen erfüllt.

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Die Länder begrüßen das grundsätzliche Ziel, die Personalsituation in der Pflege in Krankenhäusern zu verbessern. Am Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz und der vorgesehenen Verordnungsermächtigung gibt es aber im Detail viel Kritik.

Die Länder begrüßen das grundsätzliche Ziel, die Personalsituation in der Pflege in Krankenhäusern zu verbessern. Am Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz und der vorgesehenen Verordnungsermächtigung gibt es aber im Detail viel Kritik.

© dpa

Berlin. Der Bundesrat wird das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz nicht über den Vermittlungsausschuss aufhalten, ist aber nicht begeistert von der Vorlage. Das geht aus den Ausschussempfehlungen der Länderkammer hervor, über die das Bundesratsplenum am Freitag abstimmen wird.

Der Bundestag hatte dem Gesetzesentwurf bereits Anfang Dezember zugestimmt. Im Kern regelt das Gesetz, wie der Pflegepersonalbedarf auf Krankenhausstationen errechnet und durchgesetzt werden soll. Das dazu verwendete Instrument zur Personalbemessung (PPR 2.0) startet ab Anfang 2023 in einer Erprobungsphase und soll ab 2025 endgültig umgesetzt werden. Dass die Rechtsverordnung für die Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs im Einvernehmen mit dem Bundesfinanzministerium erlassen werden soll, stößt bei den Ländern auf strikte Ablehnung.

Bereits im ersten Beratungsdurchgang hatte der Bundesrat viele Änderungswünsche vorgebracht, von denen die Bundesregierung indes nur wenige aufgegriffen hat. Ausdrücklich begrüßt wird, dass die Beteiligung der Länder beim Erlass des geplanten Personalbemessungsinstruments nunmehr vorgesehen sei.

Regelung für Notaufnahmen wird untersucht

Im Vorschlag für eine Entschließung des Bundesrats heißt es, ungelöst bleibe, dass auch durch ein Personalbemessungsinstrument ein „bereits bestehender Personalmangel in der Pflege“ nicht allein beseitigt werden könne. Vermisst wird in der Verordnungsermächtigung auch eine Regelung, in welchen Ausnahmefällen die Krankenhäuser sanktionsfrei von den Personalvorgaben abweichen dürfen. „Insbesondere die letzten Pandemiejahre haben gezeigt, dass eine solche Regelung unerlässlich ist.“

Als Pluspunkt werten die Ausschüsse, dass auf Drängen der Länder nun untersucht werden soll, inwieweit auch für Notaufnahmen adäquate Regelungen zur Personalbemessung getroffen werden können. Zugleich wünschen sich die Länder in einem späteren Gesetzgebungsverfahren eine Regelung, die vorsieht, dass Landeplanungsbehörden regelmäßig über die Ergebnisse der Strukturprüfungen durch den Medizinischen Dienst informiert werden.

Zur Begründung heißt es, die zu erwartenden Prüfergebnisse würden einen „engen Zusammenhang mit den Versorgungsaufträgen der Länder“ aufweisen und unmittelbar in die Krankenhausplanung eingreifen. (fst)

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