Zusammenfassung
Bei dem Einsatz einer Beatmungsmaske zur Entwöhnung findet entgegen der Auffassung des BSG eine zeitliche Zäsur zwischen Gewöhnungs- und Entwöhnungsphase nicht statt. Zur Berechnung von Beatmungsstunden bei nicht-invasiver Beatmung von intensivmedizinisch versorgten Patienten ist es daher nicht erforderlich, dass der Patient zuvor an die Beatmung gewöhnt wurde. Als Entwöhnung ist vielmehr die “Befreiung eines Patienten von der Beatmung” anzunehmen, eine Gewöhnung gibt es hingegen nicht, was dem Wortlaut der DKR und dem allgemeinen wissenschaftlichen Konsens entspricht. (Leitsätze des Bearbeiters)
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Bay. LSG, Urt. v. 26.5.2020 – L 5 KR 273/17 (SG München) . Die Entwöhnung von der Beatmung zur korrekten Berechnung von Beatmungsstunden setzt keine Gewöhnung an die Beatmung voraus . MedR 38, 1055–1057 (2020). https://doi.org/10.1007/s00350-020-5747-0
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