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Brandenburgs Krankenhäuser arbeiten am Limit.

© dpa

Brandenburgs Krankenhäuser akut gefährdet: „Es wird nächstes Jahr Insolvenzen geben“

Die Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg schlägt Alarm. Kostensteigerungen von zehn bis 20 Prozent werden erwartet.

„Wir erleben eine Katastrophe mit Ansage“, sagt Detlef Troppens. Der Vorsitzende der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg trat am Donnerstag zusammen mit Vertretern des Potsdamer Gesundheitsministeriums vor die Presse. Denn die Situation der Krankenhäuser in Brandenburg ist prekär und wird von der Inflation und der Energiekrise noch verstärkt. „Wir müssen mit Kostensteigerungen von zehn bis 20 Prozent rechnen“, sagte Troppens. „Es wird in diesem Jahr die eine oder andere Insolvenz geben, und im kommenden Jahr wird das so richtig evident.“

Wir brauchen neue Konzepte an Grundversorgungsstandorten im ländlichen Raum.

Michael Zaske, Leiters der Abteilung Gesundheit im Brandenburger Gesundheitsministerium.

Brandenburg will sich deswegen nach Angaben des Leiters der Abteilung Gesundheit im Landesgesundheitsministerium, Michael Zaske, im Bund für grundlegende Reformen der Krankenhausfinanzierung einsetzen. „Krankenhäuser müssen auch ambulante Leistungen erbringen können, ohne dass diese auf die Bedarfsplanung angerechnet werden“, sagte Zaske. „Wir brauchen neue Konzepte an Grundversorgungsstandorten im ländlichen Raum.“ Dabei orientiert sich das Land vor allem am Modell der ambulant-stationären Versorgung, die in den letzten Jahren im uckermärkischen Templin erprobt wurde. Vor allem für kleine Krankenhäuser im ländlichen Raum, etwa das kürzlich in eine Planinsolvenz gegangene Krankenhaus in Spremberg, könnte das eine Lösung sein.

Neue Finanzierungsformen nötig

In solchen ambulant-stationären Zentren soll es in jedem Fall eine Notfallversorgung, eine Überwachungsstation, sowie eine Grundversorgung in der Inneren Medizin und der Chirurgie geben. Zudem könnten dort in Zusammenarbeit mit niedergelassenen Fachärzten die Leistungen eines MVZ sowie etwa ambulante Operationen angeboten werden. Das allerdings setzt auch neue Finanzierungsformen voraus.

Bereich der Versorgungsplanung muss neu geordnet werden

Ein oder zwei Nächte in einer Überwachungseinheit sollten künftig als Regelleistung finanziert werden“, sagte Zaske. „Wir brauchen daneben Beratungs- und Koordinierungsleistungen in den Regionen, die an die ambulant-stationären Angebote angebunden werden.“ Man müsse den gesamten Bereich der Versorgungsplanung neu ordnen. Anfang Oktober werde sich auch der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags in Templin über das ambulant-stationäre Modell informieren. „Ich hoffe sehr, dass die neue Reformgesetzgebung im Bund genau dies Punkte enthalten wird“, sagte Zaske.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) forderte am Donnerstag ebenfalls eine Reform der Krankenhausfinanzierung. „Den Krankenhäusern muss sehr schnell geholfen werden, dass Finanzierungslücken abgewendet werden“, sagte die Ministerin. Dazu habe die Gesundheitsministerkonferenz der Länder mehrfach einstimmige Beschlüsse gefasst. Auch die Finanzministerkonferenz der Länder habe einen Beschluss gefasst, der den Bund auffordere, die Energie- und Sachkosten der Krankenhäuser auszugleichen.

Scharfe Kritik übte der Geschäftsführer der Landeskrankenhausgesellschaft an den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten. „Eine fachärztliche Versorgung ist in vielen Teilen Brandenburgs in der Fläche nicht mehr gegeben“, sagte Troppens. „Abseits der Metropolen sind die Krankenhäuser oft die einzige Anlaufstelle für fachärztliche Leistungen.“ Eine Rettungsstelle sei aber nicht für die grundsätzlichen Bedürfnisse einer kranken oder weniger kranken Bevölkerung zuständig. „Wir brauchen da einen neuen Ansatz.“

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