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Baden-Württemberg Justiziar von Uniklinik wehrt sich gegen Freistellung

(Foto: Uli Deck/dpa)

Noch ist die Aufarbeitung der Heidelberger Bluttestaffäre nicht abgeschlossen. Es gab schon personelle Konsequenzen an der Spitze der Uni-Klinik. Der Justiziar will seine Freistellung aber nicht hinnehmen.

Heidelberg (dpa/lsw) - Die personellen Konsequenzen nach der Bluttest-Affäre am Heidelberger Uni-Klinikum beschäftigen heute auch das Arbeitsgericht. Der Leiter der Rechtsabteilung, Markus Jones, will eine einstweilige Verfügung gegen seine Freistellung erwirken (11.45 Uhr, Az: 5 Ga 3/19).

Der Chef der Frauenklinik, Christof Sohn, hatte bei einer Pressekonferenz am 21. Februar einen Bluttest als bald marktreifen Meilenstein bei der Brustkrebserkennung vorgestellt. Kritiker warfen ihm vor, angesichts fehlender Veröffentlichung in einer Fachzeitschrift und hoher Fehlerquoten unbegründete Erwartungen zu schüren.

Einer der Vorsitzenden einer externen Kommission zur Aufarbeitung der Affäre, der Präsident der Leibniz-Gemeinschaft Matthias Kleiner, hatte im Juli von "Führungsversagen, Machtmissbrauch und Eitelkeit" in der Klinik gesprochen.

Mitteilung des Gerichts zum Verfahren

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