Soziales - Celle:Klagewelle um Klinikrechnungen belastet weiter Gerichte

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Celle (dpa/lni) - Auch ein Jahr nach einer Klagewelle von Krankenkassen gegen Kliniken wegen strittiger Abrechnungen belasten die Verfahren weiter die Sozialgerichte in Niedersachsen. Von den im November vergangenen Jahres eingegangenen 3150 Klagen zu rund 15 000 Abrechnungsfällen seien mehr als 900 Klagen mit knapp 8000 Fällen bis zur Jahresmitte erledigt gewesen, sagte der Sprecher des Landessozialgerichts, Carsten Kreschel, der Deutschen Presse-Agentur. Über mindestens 5000 Abrechnungsfälle werden die Gerichte aber noch zu urteilen haben, nachdem sie zuvor medizinische Gutachten eingeholt hatten. Unabhängig davon gehen weitere aktuelle Streitigkeiten zwischen Kliniken und Kassen bei den Sozialgerichten ein.

Auslöser der Klagewelle, die Sozialgerichte auch bundesweit belastet, war eine Verkürzung der Verjährungsfrist durch den Bundestag von vier auf zwei Jahre. In dem Streit geht es um möglicherweise falsch berechnete Behandlungskosten, die Kassen nach der Fristverkürzung vorsorglich per Klage zurückforderten. Eine auf Bundesebene erreichte Verständigung zeigte in der Praxis keine Wirkung.

Auch in Niedersachsen kündigten Kassen zwar eine Rücknahme der meisten Einwände an. "Es kommt zu Rücknahmen leider sehr, sehr zäh und nicht in dem Umfang, der in Aussicht gestellt wurde", sagte Kreschel. Parallel gebe es den Versuch der gütlichen Klärung, wofür Verfahren gebündelt werden. Aber auch dies bereite Arbeit.

Unabhängig von der Klagewelle hat sich die Zahl der Streitigkeiten um Krankenhausabrechnungen an den Sozialgerichten in den vergangenen Jahren fast verdoppelt. In den Jahren bis 2015 belief sich die Zahl eingehender Klagen auf etwa 4000 bis 4500 jährlich. 2016 und 2017 stieg die Zahl auf durchschnittlich 6400 Klagen, 2018 waren es ohne die Klagewelle etwa 8000 Fälle. Für 2019 zeichnet sich ein ähnlicher Trend wie im Vorjahr ab.

Eine größere Personalaufstockung bei den Sozialgerichten hatte es trotz der zugenommenen Arbeit bislang nicht gegeben. Im Haushalt für 2020 wollen die Regierungsfraktionen aber noch Geld für drei zusätzliche Richterstellen an den Sozialgerichten reservieren.

Die Sozialgerichte urteilen in Fragen der Kranken- und Rentenversicherung, der Arbeitslosen- und Unfallversicherung sowie bei der Entschädigung von Kriegs- und Gewaltopfern. Außerdem geht es um die Versorgung von Behinderten und Asylbewerbern. Standorte der Sozialgerichte sind Aurich, Braunschweig, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade und Bremen. Im Falle einer Revision entscheidet das Landessozialgericht mit Sitz in Celle. Letzte Instanz ist das Bundessozialgericht im hessischen Kassel.

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