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Schlagworte: Immunkompromittierung

Erstellt: 13.11.2023

Stand: 18.01.2024

Aktualisiert:

Problem/Erläuterung

Aufnahme eines Patienten zehn Tage nach Gabe einer Chemotherapie bei akuter lymphatischer Leukämie aufgrund von Fieber und ausgeprägter arzneimittelinduzierter Neutropenie (kritische Phase acht Tage). Der Patient erhielt eine intravenöse antibiotische Therapie mit Meropenem, es erfolgte eine Umkehrisolation.

Ist neben dem Kode

D70.14 Arzneimittelinduzierte Agranulozytose und Neutropenie, kritische Phase 7 Tage bis unter 10 Tage

zusätzlich als Nebendiagnose der Kode

D90 Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie und sonstigen immunsuppressiven Maßnahmen

zu verschlüsseln?

Kodierempfehlung SEG-4:

Der Kode D90 Immunkompromittierung nach Bestrahlung, Chemotherapie und sonstigen immunsuppressiven Maßnahmen ist nicht als Nebendiagnose zu verschlüsseln.

Unter D90 ist die arzneimittelinduzierte Agranulozytose und Neutropenie (D70.-) exkludiert. Eine gesonderte, spezifische Immunkompromittierung ist nicht diagnostisch abgrenzbar. Eine Immunkompromittierung nach Chemotherapie ist im Kode D70.14 Arzneimittelinduzierte Agranulozytose und Neutropenie, kritische Phase 7 Tage bis unter 10 Tage regelhaft enthalten.

Kommentierung FoKA:

Konsens mit Kommentar:

Wenn eine spezifische Immunkompromittierung nach Chemotherapie diagnostisch nachgewiesen werden kann, die über die Einschränkungen der Agranulozytose hinaus geht, kann diese durch den zusätzlichen Schlüssel D90 abgebildet werden.

(Stand: 18.01.2024)


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