Oldenburg/Delmenhorst - Warum wurde Niels Högel nicht sofort freigestellt, nachdem das Herzmittel Gilurytmal im Blut eines Patienten nachgewiesen worden war? Diese Frage beschäftigte das Landgericht Oldenburg am Dienstag im sogenannten Klinikmordprozess. Insgesamt sieben ehemalige Beschäftigte der Kliniken Oldenburg und Delmenhorst müssen sich im Zusammenhang der Pflegemorde in den Häusern verantworten. Als Zeuginnen sagten eine Ex-Pflegerin und eine Ex-Chefärztin, beide aus dem Klinikum Delmenhorst, aus.
Verdacht fällt auf Högel
Högel war durch Beobachtung einer Kollegin im Juni 2005 in Verdacht geraten, an einem Patienten manipuliert zu haben. Eine Blutprobe wies Rückstände von Gilurytmal nach. Am Tag des Bekanntwerdens des Befunds, einem Freitag, beriet sich die damalige Chefärztin der Chirurgie mit Ärzten und einer Pflegeverantwortlichen. Hat das Klinikum genug in der Hand, um die Polizei einzuschalten? Das Ergebnis der Besprechung am späten Freitagnachmittag damals lautete: nein. Zu klären sei gewesen, ob Gilurytmal ärztlich verordnet worden sei, erläuterte die Ex-Chefärztin. Der Patient war nicht am Tag der Einnahme des Präparats gestorben, sondern erst am Tag danach. Hatte das Herzmittel zum Tod geführt? Auch das sei offen gewesen. Außerdem habe aufgrund von Gerüchten über Rivalitäten unter den Pflegern Mobbingverdacht bestanden; dies sollte vor Einschaltung der Polizei geklärt werden. Ebenso sollte zuerst mit Högel selbst gesprochen werden, berichtete die Ex-Chefärztin. Vereinbart worden sei, am Montag mit der kaufmännischen und ärztlichen Leitung das Vorgehen zu beraten.
Lesen Sie in unserem Spezial weitere Artikel zu den Klinikmorden des Niels Högel
Nicht abschließend geklärt wurde bei der Vernehmung am Dienstag, warum Högel nach dem Bekanntwerden des Laborbefunds eine weitere Schicht übernehmen konnte. Die Ex-Chefärztin erinnerte sich an die Aussage im Gespräch an jenem Nachmittag, Högel baue Überstunden ab und gehe dann in Urlaub; er müsse nicht freigestellt werden. Woher diese Information kam, blieb offen. Tatsache ist, dass in dieser – letzten – Schicht Högels erneut eine Patientin verstarb. Das Landgericht hatte es im Mordprozess 2018/2019 gegen Högel als erwiesen angesehen, dass der Pfleger auch diese Frau umgebracht hatte.
Beweisaufnahme läuft
Der Prozess geht am 22. August weiter. Richter Sebastian Bührmann deutet an, dass die Beweisaufnahme nach aktueller Lage bis Mitte September abgeschlossen werden könnte. Dann folgen die Plädoyers. Die Anklage wirft den Ex-Beschäftigten der beiden Häuser Beihilfe zu Totschlag durch Unterlassen vor. Sie seien schwerwiegenden Verdachtsmomenten nicht nachgegangen; deshalb sei Högel nicht früher gestoppt worden. Die Angeklagten weisen die Vorwürfe zurück. Das Landgericht hatte in einer Zwischenbewertung für die Oldenburger Ex-Beschäftigten Zweifel an einer Verurteilung geäußert.