Chirurgie, Herzkatheter, Frauenklinik - ab 2024 gibt es weniger Angebote im Oberland. Auch das Sozialministerium hat die Kliniken auf den Prüfstand gestellt. Was dabei für Löbau-Zittau herausgekommen ist.
Ebersbach-Neugersdorf.
Mit dem neuen Jahr beginnt der schrittweise Abbau am Ebersbacher Krankenhaus. Wie seit dem vergangenen Herbst beschlossen, sollen stationäre
Leistungen - also hauptsächlich OPs - am Standort Zittau des Klinikums Oberlausitzer Bergland (KOB) gebündelt und gleichzeitig in
Ebersbach reduziert werden. In Ebersbach wird künftig vor allem ambulant behandelt. "Begonnen wird jetzt mit den operativen Fächern, konkret mit der Chirurgie und der Unfallchirurgie", teilt der Landkreis mit. Im ersten Quartal soll das erfolgen. Chirurgie-Patienten werden dann direkt nach Zittau verwiesen.
Im nächsten Schritt folgt die Gynäkologie. Ab spätestens 2025 wird die Hauptabteilung in Zittau sein, sollen stationäre Behandlungen dort, ambulante Eingriffe in Ebersbach stattfinden. Das Brustzentrum Ostsachsen, ein spezielles Angebot für Brustkrebspatientinnen, soll am Klinikum erhalten bleiben. Das bestätigt der Landkreis auf Nachfrage. Derzeit konzentriert sich das Brustzentrum hauptsächlich in Ebersbach, hier gibt es eine Station für die Patientinnen. Das KOB, betont der Landkreis, sei aber mit beiden Standorten - Ebersbach und Zittau - als Brustzentrum
zertifiziert, nicht der Standort Ebersbach allein. "Ohne die Zusammenarbeit beider Standorte wäre das Brustzentrum im südlichen Landkreis nicht
möglich." Genau das solle auch so bleiben, allerdings müssten die geänderten Strukturen berücksichtigt werden. Was das konkret heißt? Zum Beispiel könnte künftig mehr Diagnostik in Ebersbach stattfinden, mehr
operative Eingriffe dafür in Zittau, teilt der Landkreis auf Nachfrage mit. Einzelheiten würden aber noch in Gesprächen geklärt.
Mit dem Jahresbeginn ist außerdem der neue Krankenhausplan für Sachsen gültig. Der Plan bestimmt, welche Krankenhäuser notwendig sind und demzufolge Geld für Investitionen erhalten sowie Leistungen für die gesetzlichen Krankenkassen erbringen dürfen. Er enthält Aussagen, an welchem Standort, für welchen Zweck und in welcher Größe Krankenhäuser vorhanden sein müssen.